• krankenzusatzversicherungen

    Versicherungstarife im Überblick

    Individuell abgesichert mit der UKV

    Der optimale Versicherungsschutz sieht für jeden Menschen anders aus. Entsprechend vielfältig ist unser Produktangebot. Hier erhalten Sie unsere aktuellen und ehemaligen Versicherungstarife im Überblick.

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Pflegeversicherungen

Die wichtigsten Informationen zu den einzelnen Tarifen haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengefasst. Außerdem können Sie sich die jeweiligen Tarifbedingungen im PDF-Format herunterladen.
PflegePRIVAT Premium
  • PflegePRIVAT Premium ist ein Pflegetagegeldtarif zur Ergänzung der privaten und zur sozialen  Pflegeversicherung. Das Pflegetagegeld kann in 5-Euro-Stufen abgeschlossen werden.
    • Einmalzahlung
      in Höhe des 60fachen Tagessatzes beim erstmaligem Eintritt in die Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5.
    • Pflegetagegeld bei ärztlicher festgestellter Pflegebedürftigkeit
      • Pflegegrad 1:
        10 % des vereinbarten Tagessatzes bei häuslicher und teilstationären Pflege
        10 % des vereinbarten Tagessatzes bei vollstationärer Pflege und Kurzzeitpflege
      • Pflegegrad 2:
        30 % des vereinbarten Tagessatzes bei häuslicher, teilstationärer Pflege
        30 % des vereinbarten Tagessatzes bei stationärer Pflege und Kurzzeitpflege
      • Pflegegrad 3:
        60 % des vereinbarten Tagessatzes bei häuslicher, teilstationärer Pflege
        60 % des vereinbarten Tagessatzes bei vollstationärer Pflege und Kurzzeitpflege
      • Pflegegrad 4:
        90 % des vereinbarten Tagessatzes bei häuslicher, teilstationärer Pflege
        90 % des vereinbarten Tagessatzes bei vollstationärer Pflege und Kurzzeitpflege
      • Pflegegrad 5:
        100 % des vereinbarten Tagessatzes bei häuslicher, teilstationärer Pflege
        100 % des vereinbarten Tagessatzes bei vollstationärer Pflege und Kurzzeitpflege
    • In Tarif PflegePRIVAT Premium erfolgt eine Beitragsfreistellung ab Eintritt der Leistungspflicht in Pflegegrad 3.
    • Räumlicher Geltungsbereich: Versicherungsschutz besteht abweichend von § 1 Absatz 5 der AVB/EPV-VT weltweit.
PflegePRIVAT Premium Plus
  • PflegePRIVAT Premium Plus ist ein Pflegetagegeldtarif zur Ergänzung der privaten und zur sozialen  Pflegeversicherung. Das Pflegetagegeld kann in 5-Euro-Stufen abgeschlossen werden.
    • Einmalzahlung
      in Höhe des 100fachen Tagessatzes beim erstmaligem Eintritt in die Pflegegrade 2, 3, 4 oder 5.
    • Pflegetagegeld bei ärztlicher festgestellter Pflegebedürftigkeit
      • Pflegegrad 1:
        10 % des vereinbarten Tagessatzes bei häuslicher und teilstationären Pflege
        10 % des vereinbarten Tagessatzes bei vollstationärer Pflege und Kurzzeitpflege
      • Pflegegrad 2:
        30 % des vereinbarten Tagessatzes bei häuslicher, teilstationärer Pflege
        100 % des vereinbarten Tagessatzes bei stationärer Pflege und Kurzzeitpflege
      • Pflegegrad 3:
        60 % des vereinbarten Tagessatzes bei häuslicher, teilstationärer Pflege
        100 % des vereinbarten Tagessatzes bei vollstationärer Pflege und Kurzzeitpflege
      • Pflegegrad 4:
        100 % des vereinbarten Tagessatzes bei häuslicher, teilstationärer Pflege
        100 % des vereinbarten Tagessatzes bei vollstationärer Pflege und Kurzzeitpflege
      • Pflegegrad 5:
        100 % des vereinbarten Tagessatzes bei häuslicher, teilstationärer Pflege
        100 % des vereinbarten Tagessatzes bei vollstationärer Pflege und Kurzzeitpflege
    • In Tarif PflegePRIVAT Premium erfolgt eine Beitragsfreistellung ab Eintritt der Leistungspflicht in Pflegegrad 3.
    • Erhöhungsoption (ohne erneute Risikoprüfung) zweimal um jeweils bis zu 10 % des vereinbarten Pflegetagegeldes
    • Räumlicher Geltungsbereich: Versicherungsschutz besteht abweichend von § 1 Absatz 5 der AVB/EPV-VT weltweit.
FörderPflege
  • Der Tarif FörderPflege ist die geförderte ergänzende Pflegeversicherung (GEPV) der UKV.

    Ab dem 01.01.2013 können Bürger eine staatliche Förderung für eine private Pflegezusatzversicherung in Anspruch nehmen.

    Leistungen des Tarifs FörderPflege (Pflege-Bahr)

    Mit Eintritt des Versicherungsfalles wird das Pflegetagegeld in folgender Höhe gezahlt:
    • in Pflegegrad 1 zu 10 %
    • in Pflegegrad 2 zu 20 %
    • in Pflegegrad 3 zu 40 %
    • in Pflegegrad 4 zu 70 %
    • in Pflegegrad 5 zu 100 %
    des vereinbarten Pflegetagegeldes.
    Die Mindestleistung in Pflegegrad 5 beträgt 600 Euro.

    Das Pflegetagegeld wird unabhängig davon gezahlt, durch wen (Pflegefachkraft, Familienangehörige usw.) und wie (häuslich, teilstationär, stationär usw.) die Pflege durchgeführt wird.
    Es gelten die AVB/GEPV-VT der Union Krankenversicherung AG.
PflegeKOMPAKT, OPTIMAL, PREMIUM, SERVICE
  • Die Tarife PflegeKOMPAKT, PflegeOPTIMAL, PflegePREMIUM und PflegeSERVICE sind für den Verkauf nicht mehr vorgesehen. 
    PflegeKOMPAKT, PflegeOPTIMAL, PflegePREMIUM sind Pflegetagegeldtarife zur Ergänzung der privaten und sozialen Pflegeversicherung. PflegeSERVICE ist ein Ergänzungstarif zu Pflegetagegeldtarifen.
    Leistungen der Tarife PflegeKOMPAKT, PflegeOPTIMAL, PflegePREMIUM und PflegeSERVICE:

    PflegeKOMPAKT:
    • Pflegetagegeld bei ärztlicher festgestellter Pflegebedürftigkeit
      Pflegegrad 4: 65 % des vereinbarten Tagessatzes
      Pflegegrad 5: 100 % des vereinbarten Tagessatzes
    PflegeOPTIMAL:
    • Einmalzahlung
      in Höhe des 60fachen Tagessatzes bei erstmaligem Eintritt des Pflegegrades 3, 4 oder 5
    • Pflegetagegeld bei ärztlicher festgestellter Pflegebedürftigkeit
      Pflegegrad 3: 55 % des vereinbarten Tagessatzes
      Pflegegrad 4: 90 % des vereinbarten Tagessatzes
      Pflegegrad 5: 100 % des vereinbarten Tagessatzes
    PflegePREMIUM:
    • Einmalzahlung
      in Höhe des 60fachen Tagessatzes bei erstmaligem Eintritt des Pflegegrades 2, 3, 4 oder 5
    • Pflegetagegeld bei ärztlicher festgestellter Pflegebedürftigkeit
      Pflegegrad 2: 30 % des vereinbarten Tagessatzes
      Pflegegrad 3: 60 % des vereinbarten Tagessatzes
      Pflegegrad 4: 90 % des vereinbarten Tagessatzes
      Pflegegrad 5: 100 % des vereinbarten Tagessatzes
    Das Pflegetagegeld wird unabhängig davon gezahlt, durch wen (Pflegefachkraft, Familienangehörige usw.) und wie (häuslich, teilstationär, stationär usw.) die Pflege durchgeführt wird.
    In den Tarifen PflegeKOMPAKT, -OPTIMAL und -PREMIUM erfolgt eine Beitragsfreistellung ab Eintritt der Leistungspflicht. Diese gilt dann auch für Tarif PflegeSERVICE.
    PflegeSERVICE
    Die Benennung und Vermittlung von Dienstleistern für
    • ambulante häusliche Pflegedienste oder Pflegeheimplätze,
    • Fahrdienste zu Ärzten und Behörden,
    • die Anlieferung einer Hauptmahlzeit (sog. „Essen auf Rädern“), die Besorgung der Einkäufe (Gegenstände des täglichen Bedarfs) sowie das Bringen und Abholen von Reinigungswäsche,
    • eine Haushaltshilfe,
    • einen Haus-Notrufdienst;
    Die Benennungsleistung kann ab Versicherungsbeginn beansprucht werden und erfolgt auch für pflegebedürftige Eltern des Versicherten. Die Vermittlungsleistung kann erst ab ärztlicher Feststellung der Pflegebedürftigkeit in PflegeKOMPAKT, PflegeOPTIMAL oder PflegePREMIUM beansprucht werden.
    Es gelten die AVB/EPV-VT der Union Krankenversicherung AG.
PflegeOPTIMAL Plus
  • Der Tarif PflegeOPTIMAL Plus ist für den Verkauf nicht mehr vorgesehen.
    PflegeOPTIMAL Plus ist ein Pflegetagegeldtarif zur Ergänzung der privaten und sozialen Pflegeversicherung.
    Leistungen des Tarifs PflegeOPTIMAL Plus
    • Einmalzahlung
      Beim erstmaligen Eintritt in Pflegegrad 3, 4 oder 5 leistet der Versicherer eine Einmalzahlung in Höhe des 60fachen vereinbarten Tagessatzes.
      Diese Einmalzahlung wird während der gesamten Laufzeit höchstens einmal gewährt.
    • Pflegetagegeld
      Mit Eintritt der Leistungspflicht wird das vereinbarte Pflegetagegeld wie folgt gezahlt:
    • für häusliche und teilstationäre Pflege
      in Pflegegrad 3 zu 55 %
      in Pflegegrad 4 zu 90 %
      in Pflegegrad 5 zu 100 %
    • für vollstationäre Pflege in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) und für Kurzzeitpflege in Pflegegrad 3, 4 und 5 zu 100 %.
    Das Pflegetagegeld wird unabhängig davon gezahlt, durch wen (Pflegefachkraft, Familienangehörige usw.) die Pflege durchgeführt wird.
    In Tarif PflegeOPTIMAL Plus erfolgt eine Beitragsfreistellung ab Eintritt der Leistungspflicht.
    Es gelten die AVB/EPV-VT der Union Krankenversicherung AG.
PflegeOPTION
  • Der Tarif PflegeOPTION ist für den Verkauf nicht mehr vorgesehen.
    PflegeOPTION ist eine Anwartschaft auf den Pflegetagegeldtarif
    • PflegePREMIUM Plus, wenn PflegeOPTION unisex besteht,
    • PflegePREMIUM, wenn PflegeOPTION bisex besteht,
    d. h. dass ein zeitlich begrenztes Recht darauf besteht, in den Tarif PflegePREMIUM Plus bzw. PflegePREMIUM zu wechseln.
    Während der Dauer der Option besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn aufgrund eines Unfalls Pflegebedürftigkeit eintritt; auch Pflegebedürftigkeit als kausale Folge eines Zeckenbisses wird z. B. als Unfall gewertet.

    Das vereinbarte Pflegetagegeld wird dann - bis zum verbindlich vereinbarten Wechselzeitpunkt - aus Tarif PflegeOPTION geleistet und zwar in
    • Pflegegrad 2 zu 30 %
    • Pflegegrad 3 zu 60 %
    • Pflegegrad 4 zu 90 %
    • Pflegegrad 5 zu 100 %
    des vereinbarten Tagessatzes ab dem Tag der ärztlich festgestellten Pflegebedürftigkeit gezahlt.
    PflegeOPTION konnte nur abgeschlossen werden, wenn gleichzeitig der Abschluss einer privaten Rentenversicherung bei einem öffentlich rechtlichen Versicherer erfolgte.

    Es gelten die AVB/EPV-VT der Union Krankenversicherung AG.

    Der Bündelname für Rentenversicherung und PflegeOPTION lautet bei der Feuersozietät Berlin "Rente Plus".
PflegePLUS
  • Der Tarif PflegePLUS ist für den Verkauf nicht mehr vorgesehen.
    PflegePLUS ist ein Ergänzungstarif zu Pflegetagegeldtarifen.
    Leistungen des Tarifs PflegePLUS:
    • 200 Euro monatlich
      ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Pflegebedürftigkeit mindestens im Pflegegrad 1 sowie eines erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfes, frühestens jedoch nach Ablauf der Wartezeit.
    Die Monatspauschale wird unabhängig davon geleistet, ob die Pflegepflichtversicherung leistet. Die Leistungen in der SPV / PPV für "niedrigschwellige Betreuungsangebote", z. B. Teilnahme an einer Demenzgruppe, gibt es nicht mehr.
    Die Leistung wird alleine oder parallel zur Einstufung in einen Pflegegrad bezahlt.
    Da die eingeschränkte Alltagskompetenz durch die Pflegebegutachtung ab 1.1.2017 nicht mehr explizit und gesondert festgestellt wird, muss die eingeschränkte Alltagskompetenz bei der Beantragung von Pflegeleistungen durch einen gesonderten, von der Union Krankenversicherung AG zur Verfügung gestellten Fragebogen vom Hausarzt festgestellt bzw. bestätigt werden.
    Es gelten die AVB/EPV-VT Union Krankenversicherung AG.
PflegePREMIUM Plus
PflegePRIVAT
  • Der Tarif PflegePRIVAT ist für den Verkauf nicht mehr vorgesehen. 
    Der Tarif PflegePRIVAT bietet zusätzliche Geld- und Serviceleistungen bei Pflegebedürftigkeit.

    Leistungen des Tarifs PflegePRIVAT

    Leistungspflicht besteht ab Eintritt in die Pflegegrade 1-5
    • Leistung bei Inanspruchnahme der Pflegezeit
      500 Euro pro Monat für insgesamt maximal 6 Monate, wenn nahe Angehörige der versicherten Person zur Pflege der versicherten Person Pflegezeit in Anspruch nehmen
    • Kinderbetreuung
      einmalige Organisation von Betreuung von Kindern der versicherten Person und / oder der Pflegeperson der versicherten Person innerhalb von 24 Stunden für die maximale Dauer von 48 Stunden
      einmalig eine Pauschale in Höhe von 250 Euro pro Kind der versicherten Person und / oder einer Pflegeperson der versicherten Person
      Erhöhung der Pauschale auf 300 Euro pro Kind, wenn Sicherstellung der Betreuung innerhalb von 24 Stunden nicht möglich
      Organisation der Kinderbetreuung und Pauschale für Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren
    • Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro beim erstmaligen Eintritt in eine der versicherten Pflegegrade
    • Haustierbetreuung
      Benennung und Vermittlung von Betreuungsdiensten zur Unterbringung und Versorgung von Haustieren der versicherten Person
    • Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Testamentsgestaltung
      Benennung von Ansprechpartnern sowie Informationen (einschließlich Musterformulare) zu den Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht sowie Testamentsgestaltung
      Benennung von fachspezifischen Anwälten in der Nähe des Versicherten
      Leistung ab Versicherungsbeginn, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages
    • Beitragsfreistellung
      ab dem Eintritt in die Pflegegrade 2-5; frühestens nach Ablauf der Wartezeit
    Es gelten die AVB/EPV-VT Union Krankenversicherung AG.
PTE
  • Der Tarif PTE ist für den Verkauf nicht mehr vorgesehen. 
    Der Tarif PTE ist eine Ergänzung zur privaten und sozialen Pflegeversicherung inklusive Assistanceleistungen.

    Leistungen PTE
    Die ergänzende Pflegetagegeldversicherung nach Tarif PTE bietet Versicherungsschutz bei ärztlich festgestellter Pflegebedürftigkeit.
    Der Versicherungsschutz umfasst
    • Pflegetagegeld gestaffelt nach Pflegegraden für häusliche oder teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege
    • Pflegetagegeld gestaffelt nach Pflegegraden für vollstationäre Pflege in stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen)
    • Assistance-Leistungen für Vermittlungsdienste (z. B. Organisation von Fahrdiensten)
    • Assistance-Leistungen für telefonischen Informationsservice (z. B. Hilfestellung bei beantragen von Pflegegeldern)
    Es gelten die AVB/EPV der Union Krankenversicherung AG.