• Auslandsreisekrankenversicherung

    Auslandsreisekrankenversicherung

    Weltweiter Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt

    • Versicherungsschutz für das ganze Jahr oder für einzelne Reisen
    • Absicherung beim Arzt und im Krankenhaus
    • Ohne Selbstbehalt

Unsere Krankenversicherung für Ihre Reise

Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte im Urlaub wünscht sich keiner. Werden sie doch notwendig, können die Kosten zu allem Überfluss schnell hoch werden. Unsere Reisekrankenversicherung sichert Sie bei Krankheiten und Unfälle weltweit ab – ob für einen Urlaub oder mehrere Reisen im Jahr.

Leistungsumfang:
Das sichert Ihre Auslandsreisekranken­versicherung ab

Auslandsreisekranken­versicherung Behandlung

Behandlung

  • Beim Arzt
  • Im Krankenhaus (inkl. Aufenthalt)
  • Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Behandlung durch Heilpraktiker, Osteopath oder Chiropraktiker
  • Schwangerschaft: Vorsorge und Entbindung
Auslandsreisekranken­versicherung Betreuung

Betreuung

  • Medizinisch sinnvolle Rücktransporte nach Hause oder zur Verlegung ins nächste Krankenhaus
  • Notfallbetreuung Ihrer Kinder
  • Bestattung oder Überführung im Todesfall
Auslandskrankenversicherung Beratung

Beratung

  • Medizinische Auskünfte vor und während der Reise
  • Recherche von Ärzten und Krankenhäusern in Ihrer Nähe
  • Übersetzung ausländischer Diagnosen
  • 24-Stunden-Notfallservice
  • Reisepartner-Services

Behandlung in der Praxis

  • Arzt
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Heilpraktiker
  • Medikamente, Heilmittel und Hilfsmittel
Icon Vorsorge und Krankenhaus

Vorsorge und Krankenhaus

  • Vorsorge
  • Vorsorgeuntersuchung und Entbindung im Falle einer Schwangerschaft
  • Aufenthalt und Behandlung im Krankenhaus
Icon weitere Leistungen

Weitere Leistungen

  • Psychotherapie
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Rücktransport und Krankenschutz bei vorübergehender Rückkehr nach Deutschland
  • 24-Stunden-Notfallservice
  • Reisepartner-Services

Was kostet die Auslandskranken­versicherung?

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Jahresbeitrag für alle berechneten Personen
Einmalbeitrag für alle berechneten Personen
Auslandsreisekranken Dauerpolice
Auslandsreisekranken Einmalpolice
Anzahl Urlaubs­tage
max. 56 Tage je Reise
Beratung und Behandlung
Medi­kamente und Verband­mittel
Heilmittel
Hilf­smittel (Ohne Seh­hilfen und Hörgeräte)
Kranken­haus
Such-, Rettungs- oder Bergungs­kosten
Schmerz­stillende Zahn­behandlung und Anfertigung von provi­sorischem Zahn­ersatz
Kranken­rücktransport
Jahresbeitrag für alle berechneten Personen
Einmalbeitrag für alle berechneten Personen
Auslandsreisekranken Dauerpolice
Auslandsreisekranken Einmalpolice
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden  Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarife (AVB).

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+49 681 844-6900 

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So funktioniert die Auslandskranken­versicherung

  • Kostenbeispiel für eine Arztbehandlung

    Kostenbeispiel für eine Arztbehandlung

    Kosten: 850 Euro

    Beim Familienausflug in den Bergen verknackst sich Tochter Thea den Fuß. Ein Besuch bei einem Spezialisten bringt die Diagnose: Bänderriss. Die Kosten für die Diagnosestellung (inkl. MRT) und Erstbehandlung durch den Facharzt: 850 Euro.

  • Kostenbeispiel für eine Entbindung

    Kostenbeispiel für eine Entbindung

    Kosten: 5.000 Euro

    Um die letzten Wochen zu zweit zu genießen, verbringen Mia und ihr Mann Alex eine Woche auf Mallorca. Doch bereits wenige Tage nach der Ankunft setzen bei Mia die Wehen ein. Im nächstgelegenen Krankenhaus bringt sie einen gesunden Jungen auf die Welt. Die Kosten für die Entbindung und den Aufenthalt im Krankenhaus: umgerechnet 5.000 Euro.

  • Kostenbeispiel für einen Krankenhausaufenthalt

    Kostenbeispiel für einen Krankenhausaufenthalt

    Kosten: 6.100 Euro

    Bei seiner Motorradreise auf Korsika rutscht Manuel aus und klemmt sich sein Bein ein. Ein Krankenwagen bringt ihn ins nächstgelegene Krankenhaus. Zwei Wochen wird er dort behandelt. Die Gesamtkosten für Aufenthalt und Behandlung im Krankenhaus: 6.100 €

Das fragen unsere Kunden zur Auslandsreisekrankenversicherung

Was ist eine Auslandsreisekrankenversicherung und für wen ist sie sinnvoll?

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?
  • Das kann man so nicht schreiben, das suggeriert dem Kunden eine Vollversicherung, die es nicht ist. Eine Auslandsreisekrankenversicherung leistet in erster Linie mal für akut und unvorhergesehene Erkrankungen und auf keinen Fall für Vorsorgeuntersuchungen.

    Vorsorge ist nur im GesundheitGLOBAL Premium versichert.

    Auslandsreisekrankenversicherungen können übrigens auch für längere Auslandsaufenthalte abgeschlossen werden. Optimal für Arbeitsaufenthalte im Ausland, Au-pair, Auslandspraktikum, Work and Travel oder dem Schüleraustausch.

    Mehr zur Langzeit-Auslandskrankenversicherung

    Das kann man so nicht schreiben, das suggeriert dem Kunden eine Vollversicherung, die es nicht ist. Eine Auslandsreisekrankenversicherung leistet in erster Linie mal für akut und unvorhergesehene Erkrankungen und auf keinen Fall für Vorsorgeuntersuchungen.

    Vorsorge ist nur im GesundheitGLOBAL Premium versichert.

    Auslandsreisekrankenversicherungen können übrigens auch für längere Auslandsaufenthalte abgeschlossen werden. Optimal für Arbeitsaufenthalte im Ausland, Au-pair, Auslandspraktikum, Work and Travel oder dem Schüleraustausch.

    Mehr zur Langzeit-Auslandskrankenversicherung

Wer braucht eine Auslandskrankenversicherung?
  • Alle, die in Deutschland wohnen und ins Ausland reisen wollen. Zwar übernehmen die Krankenkassen einen Teil der Kosten im europäischen Ausland, im Zweifel können auf Versicherte jedoch Eigenanteile zukommen.

    Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere Auslandskrankenversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für die Behandlung in der Arztpraxis oder im Krankenhaus. Auch ein Rücktransport vom Urlaubsland in die Heimat, wenn Sie krank geworden sind oder einen Unfall hatten, ist mit drin. Zusätzlich sorgen wir mit unseren Reise-Services, wie der digitalen Sprechstunde oder unserer Travel-Info dafür, dass Sie vor, während und nach Ihrer Reise bestens betreut sind.

    Alle, die in Deutschland wohnen und ins Ausland reisen wollen. Zwar übernehmen die Krankenkassen einen Teil der Kosten im europäischen Ausland, im Zweifel können auf Versicherte jedoch Eigenanteile zukommen.

    Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Unsere Auslandskrankenversicherung übernimmt nicht nur die Kosten für die Behandlung in der Arztpraxis oder im Krankenhaus. Auch ein Rücktransport vom Urlaubsland in die Heimat, wenn Sie krank geworden sind oder einen Unfall hatten, ist mit drin. Zusätzlich sorgen wir mit unseren Reise-Services, wie der digitalen Sprechstunde oder unserer Travel-Info dafür, dass Sie vor, während und nach Ihrer Reise bestens betreut sind.

Was ist der Unterschied zwischen einer Auslandsreisekrankenversicherung und einer Auslandskrankenversicherung?
  • Die Bezeichnungen „Auslandsreisekrankenversicherung“ und „Auslandskrankenversicherung“ hören sich zwar ziemlich ähnlich an, trotzdem gibt es kleine Unterschiede:

    Die Auslandsreisekrankenversicherung (auch Auslandsreiseversicherung) ist eine Versicherung für die Reise ins Ausland. Der Schutz sichert Sie gezielt bei Unfällen und unvorhergesehenen Erkrankungen im Ausland ab.

    Die Auslandskrankenversicherung (manchmal auch Auslandsversicherung) ist eine Versicherung für den Aufenthalt im Ausland. Es handelt sich dabei um eine Versicherung, deren Leistungen vergleichbar mit denen Ihrer Krankenversicherung in Deutschland sind. Beispielsweise deckt Sie in bestimmten Tarifen auch Vorsorgeuntersuchungen und -Maßnahmen sowie psychotherapeutische Betreuung im Ausland ab.

    Die Bezeichnungen „Auslandsreisekrankenversicherung“ und „Auslandskrankenversicherung“ hören sich zwar ziemlich ähnlich an, trotzdem gibt es kleine Unterschiede:

    Die Auslandsreisekrankenversicherung (auch Auslandsreiseversicherung) ist eine Versicherung für die Reise ins Ausland. Der Schutz sichert Sie gezielt bei Unfällen und unvorhergesehenen Erkrankungen im Ausland ab.

    Die Auslandskrankenversicherung (manchmal auch Auslandsversicherung) ist eine Versicherung für den Aufenthalt im Ausland. Es handelt sich dabei um eine Versicherung, deren Leistungen vergleichbar mit denen Ihrer Krankenversicherung in Deutschland sind. Beispielsweise deckt Sie in bestimmten Tarifen auch Vorsorgeuntersuchungen und -Maßnahmen sowie psychotherapeutische Betreuung im Ausland ab.

Welcher Tarif der Auslandsreisekrankenversicherung ist der richtige für mich?

Kann ich auch einen längeren Auslandsaufenthalt absichern?
  • Auf jeden Fall. Ihnen stehen verschiedene Tarife zur Auswahl, um entweder Reisen bis zu 56 Tage oder sogar bis zu fünf Jahren abzusichern. Urlaubsreisen innerhalb eines Jahres von bis zu jeweils 56 Tagen Dauer können Sie mit der Jahrespolice im Tarif AKD-16 absichern. Verreisen Sie länger als 56 Tage ist die Einmalpolice im Tarif AKE-16 die richtige Lösung. Hier sind die Urlaubsreisen bis zu einer Dauer von 365 Tagen versicherbar. Planen Sie einen Auslandsaufenthalt mit einer Dauer über zwei Monate, ist unsere Langzeit-Auslandskrankenversicherung GesundheitGLOBAL der passende Schutz.

    Berechnen Sie jetzt, wie hoch ihr Versicherungsbeitrag für Reisen ab zwei Monaten ist:

     Jetzt berechnen

    Auf jeden Fall. Ihnen stehen verschiedene Tarife zur Auswahl, um entweder Reisen bis zu 56 Tage oder sogar bis zu fünf Jahren abzusichern. Urlaubsreisen innerhalb eines Jahres von bis zu jeweils 56 Tagen Dauer können Sie mit der Jahrespolice im Tarif AKD-16 absichern. Verreisen Sie länger als 56 Tage ist die Einmalpolice im Tarif AKE-16 die richtige Lösung. Hier sind die Urlaubsreisen bis zu einer Dauer von 365 Tagen versicherbar. Planen Sie einen Auslandsaufenthalt mit einer Dauer über zwei Monate, ist unsere Langzeit-Auslandskrankenversicherung GesundheitGLOBAL der passende Schutz.

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Gilt die Versicherung auch für Geschäftsreisen?
  • Ja. Geschäftsreisen können durch eine Gruppenversicherung abgesichert werden, die mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Melden Sie sich bei Interesse bei uns unter (0681) 844-7777.

    Ja. Geschäftsreisen können durch eine Gruppenversicherung abgesichert werden, die mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Melden Sie sich bei Interesse bei uns unter (0681) 844-7777.

Was ist der Unterschied zwischen einer Einzel- und einer Dauerpolice?
  • Die Einzelpolice für eine Auslandskrankenversicherung (Tarif AKE-16) versichert Sie auf einer einzelnen Reise. Der Versicherungsschutz umfasst hier maximal 365 Tage. Mit dem Tarif AKE-16 endet der Vertrag auf den letzten Reisetag genau bzw. mit Ihrer Rückkehr nach Deutschland. Die Versicherung wird per Überweisung abgeschlossen.

    Die Dauerpolice sichert dagegen alle Reisen innerhalb eines Jahres mit bis zu 56 Tagen pro Reise ab. Der Tarif AKD-16 ist für zwölf Monate gültig und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie vorher nicht fristgemäß kündigen. Den Jahresschutz können Sie bei uns online abschließen.

    Die Einzelpolice für eine Auslandskrankenversicherung (Tarif AKE-16) versichert Sie auf einer einzelnen Reise. Der Versicherungsschutz umfasst hier maximal 365 Tage. Mit dem Tarif AKE-16 endet der Vertrag auf den letzten Reisetag genau bzw. mit Ihrer Rückkehr nach Deutschland. Die Versicherung wird per Überweisung abgeschlossen.

    Die Dauerpolice sichert dagegen alle Reisen innerhalb eines Jahres mit bis zu 56 Tagen pro Reise ab. Der Tarif AKD-16 ist für zwölf Monate gültig und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie vorher nicht fristgemäß kündigen. Den Jahresschutz können Sie bei uns online abschließen.

Ich bin im Tarif AKD-16 versichert. Kann ich meinen Versicherungsschutz verlängern, wenn meine Urlaubsreise mehr als 56 Tage dauert?
  • Ja, das ist kein Problem. In diesem Fall versichern wir Ihre Reise über den Tarif AKE-16. Melden Sie sich bitte dazu direkt bei uns unter der Telefonnummer: (0681) 844-7777.

    Ja, das ist kein Problem. In diesem Fall versichern wir Ihre Reise über den Tarif AKE-16. Melden Sie sich bitte dazu direkt bei uns unter der Telefonnummer: (0681) 844-7777.

Kann ich eine Auslandsreisekrankenversicherung für nur eine Reise abschließen?
  • Ja, das ist möglich. Für eine einmalige Auslandsreise können Sie den Tarif AKE-16 abschließen. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie weltweit und bis zu maximal 365 Tage rundum abgesichert.

    Für Langzeitaufenthalte im Ausland empfehlen wir unsere Versicherungsprodukte GesundheitGLOBAL. Sie umfasst umfangreiche Leistungen wie Absicherungen bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten, in einer Variante sogar Vorsorgeuntersuchungen und weitere Service-Leistungen, und kann für Aufenthalte mit einer Dauer von bis zu fünf Jahren abgeschlossen werden.

    Mehr zur Langzeit-Auslandskrankenversicherung erfahren

    Ja, das ist möglich. Für eine einmalige Auslandsreise können Sie den Tarif AKE-16 abschließen. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie weltweit und bis zu maximal 365 Tage rundum abgesichert.

    Für Langzeitaufenthalte im Ausland empfehlen wir unsere Versicherungsprodukte GesundheitGLOBAL. Sie umfasst umfangreiche Leistungen wie Absicherungen bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten, in einer Variante sogar Vorsorgeuntersuchungen und weitere Service-Leistungen, und kann für Aufenthalte mit einer Dauer von bis zu fünf Jahren abgeschlossen werden.

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Was deckt die Auslandsreisekrankenversicherung alles ab?

Was ist, wenn ich mich im Aktiv-Urlaub verletzte? Zahlt der Versicherer trotzdem?
  • Ja, mit unseren Auslandsreise-Krankenversicherungen sind Sie auch bei Verletzungen im Aktivurlaub abgesichert. Unsere Versicherungen greifen bei allen Arten von Urlaubsreisen – egal ob Städtereise, Strandurlaub oder Aktivurlaub.

    Ja, mit unseren Auslandsreise-Krankenversicherungen sind Sie auch bei Verletzungen im Aktivurlaub abgesichert. Unsere Versicherungen greifen bei allen Arten von Urlaubsreisen – egal ob Städtereise, Strandurlaub oder Aktivurlaub.

Sind Kreuzfahrten mitversichert?
  • Ja, mit unseren Auslandskrankenversicherungen sind Sie auch auf Kreuzfahrten rundum abgesichert. Das gilt für den Tarif AKD-16 sowie für den Tarif AKE-16.

    Ja, mit unseren Auslandskrankenversicherungen sind Sie auch auf Kreuzfahrten rundum abgesichert. Das gilt für den Tarif AKD-16 sowie für den Tarif AKE-16.

Greift die Auslandsreisekrankenversicherung auch bei Reisewarnungen?
  • Reisen Sie in ein Land, in dem während Ihres Aufenthalts eine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amtes ausgerufen wird, gilt folgendes: Ihr Versicherungsschutz besteht bis zum Ende des siebten Tages nach Bekanntgabe der Reisewarnung. Danach greift die Auslandskrankenversicherung nicht mehr. Ausnahme besteht, wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Ausreise unverschuldet erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich war.

    Die Reisewarnung muss auf kriegerische Ereignisse oder innere Unruhen zurückzuführen sein. Terroristische Anschläge und deren Folgen zählen nicht dazu.

    Reisen Sie in ein Land, in dem während Ihres Aufenthalts eine Reisewarnung seitens des Auswärtigen Amtes ausgerufen wird, gilt folgendes: Ihr Versicherungsschutz besteht bis zum Ende des siebten Tages nach Bekanntgabe der Reisewarnung. Danach greift die Auslandskrankenversicherung nicht mehr. Ausnahme besteht, wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Ausreise unverschuldet erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich war.

    Die Reisewarnung muss auf kriegerische Ereignisse oder innere Unruhen zurückzuführen sein. Terroristische Anschläge und deren Folgen zählen nicht dazu.

In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
  • In bestimmten Fällen greift der Versicherungsschutz auf Ihrer Reise nicht. Dazu zählen

    • Heilbehandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind.
    • Heilbehandlungen, bei denen vor Antritt der Reise feststand, dass sie im Ausland vorgenommen werden müssen.
    • Heilbehandlungen, die den Grund für den Antritt der Reise darstellen.
    • Aufwendungen aufgrund von Schwangerschaft und Entbindungen (ausgenommen sind Schwangerschaftskomplikationen).
    • Psychotherapeutische, Kur-, Sanatoriums- oder Reha-Behandlungen.
    • Krankheiten und Unfälle, die auf Vorsatz beruhen.

    In bestimmten Fällen greift der Versicherungsschutz auf Ihrer Reise nicht. Dazu zählen

    • Heilbehandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind.
    • Heilbehandlungen, bei denen vor Antritt der Reise feststand, dass sie im Ausland vorgenommen werden müssen.
    • Heilbehandlungen, die den Grund für den Antritt der Reise darstellen.
    • Aufwendungen aufgrund von Schwangerschaft und Entbindungen (ausgenommen sind Schwangerschaftskomplikationen).
    • Psychotherapeutische, Kur-, Sanatoriums- oder Reha-Behandlungen.
    • Krankheiten und Unfälle, die auf Vorsatz beruhen.

Wie ist das genau mit dem Beitrag?

Wie teuer ist die Auslandskrankenversicherung?
  • Der Beitrag für die Auslandskrankenversicherung ist von zwei Faktoren abhängig:

    • der Anzahl der Personen, die Sie absichern möchten (möglich sind maximal 10)
    • das Alter der zu versichernden Personen 

    Warum das Alter für den Versicherungsbeitrag wichtig ist? Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko von Unfall und Krankheit. Mit einem etwas höherem Beitrag fangen wir dieses Risiko auf.

    Ihren individuellen Beitrag können Sie hier berechnen:

    Jetzt berechnen

    Übrigens: Generell gehört ein Auslandskrankenschutz zu den günstigeren Versicherungen – und rentiert sich schnell, sollte etwas passieren.

    Der Beitrag für die Auslandskrankenversicherung ist von zwei Faktoren abhängig:

    • der Anzahl der Personen, die Sie absichern möchten (möglich sind maximal 10)
    • das Alter der zu versichernden Personen 

    Warum das Alter für den Versicherungsbeitrag wichtig ist? Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko von Unfall und Krankheit. Mit einem etwas höherem Beitrag fangen wir dieses Risiko auf.

    Ihren individuellen Beitrag können Sie hier berechnen:

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    Übrigens: Generell gehört ein Auslandskrankenschutz zu den günstigeren Versicherungen – und rentiert sich schnell, sollte etwas passieren.

Kann ich die Auslandsreisekrankenversicherung von der Steuer absetzen?
  • Ja, Sie können Ihre Auslandsreisekrankenversicherung steuerlich geltend machen. Auslandsreisekrankenversicherungen gehören zu den privaten Vorsorgeaufwendungen und zählen somit als Sonderausgaben. Unter folgenden Bedingungen können Sie die Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben angeben:

    • Sie sind Beitragszahler wie auch Versicherter. Sichern Sie Ihr Kind ab, können Sie die Ausgaben ebenfalls geltend machen.
    • Sie bekommen keinen Arbeitgeberzuschuss für die Versicherung.
    • Die Versicherung hat Ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU.
    • Sie haben die Beiträge im gleichen Jahr der Steuererklärung geleistet.

    Ja, Sie können Ihre Auslandsreisekrankenversicherung steuerlich geltend machen. Auslandsreisekrankenversicherungen gehören zu den privaten Vorsorgeaufwendungen und zählen somit als Sonderausgaben. Unter folgenden Bedingungen können Sie die Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben angeben:

    • Sie sind Beitragszahler wie auch Versicherter. Sichern Sie Ihr Kind ab, können Sie die Ausgaben ebenfalls geltend machen.
    • Sie bekommen keinen Arbeitgeberzuschuss für die Versicherung.
    • Die Versicherung hat Ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU.
    • Sie haben die Beiträge im gleichen Jahr der Steuererklärung geleistet.

Was muss ich im Fall der Fälle beachten?

Muss ich alle Kosten vorstrecken? Wie wird abgerechnet?
  • In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich. Wie Sie Ihre Kosten mit uns abrechnen, erfahren Sie hier

    In vielen Urlaubsgebieten ist es auch möglich, dass wir die Kosten direkt übernehmen. Kontaktieren Sie in dem Fall unseren 24-Stunden-Notruf-Service: +49 (0) 211 536 31 58**

    Übrigens: Als Kunde mit einer Auslandskrankenversicherung können Sie auch unsere digitale Sprechstunde nutzen und den Arzt Ihres Vertrauens via Handy, Tablet oder Laptop aufsuchen:

    Zur digitalen Sprechstunde

    ** gebührenpflichtige Hotline

    In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich. Wie Sie Ihre Kosten mit uns abrechnen, erfahren Sie hier

    In vielen Urlaubsgebieten ist es auch möglich, dass wir die Kosten direkt übernehmen. Kontaktieren Sie in dem Fall unseren 24-Stunden-Notruf-Service: +49 (0) 211 536 31 58**

    Übrigens: Als Kunde mit einer Auslandskrankenversicherung können Sie auch unsere digitale Sprechstunde nutzen und den Arzt Ihres Vertrauens via Handy, Tablet oder Laptop aufsuchen:

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    ** gebührenpflichtige Hotline

Sollte ich meinen Versicherer kontaktieren, bevor ich im Ausland zum Arzt gehe?
  • Auch wenn es grundsätzlich nicht nötig ist, empfehlen wir es Ihnen auf jeden Fall. Denn nur so können wir Sie im Vorfeld zu den Kosten beraten und prüfen, inwieweit diese übernommen werden.

     

    Sollte ein Aufenthalt oder eine Behandlung im Krankenhaus nötig sein, rufen Sie bitte auf jeden Fall unseren 24-Stunden-Notruf-Service an:

    +49 (0) 211 536 31 58**

     

    Unsere Mitarbeiter besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und beantworten Ihre Fragen.

     

    ** gebührenpflichtige Hotline

    Auch wenn es grundsätzlich nicht nötig ist, empfehlen wir es Ihnen auf jeden Fall. Denn nur so können wir Sie im Vorfeld zu den Kosten beraten und prüfen, inwieweit diese übernommen werden.

     

    Sollte ein Aufenthalt oder eine Behandlung im Krankenhaus nötig sein, rufen Sie bitte auf jeden Fall unseren 24-Stunden-Notruf-Service an:

    +49 (0) 211 536 31 58**

     

    Unsere Mitarbeiter besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und beantworten Ihre Fragen.

     

    ** gebührenpflichtige Hotline

Was steht im Kleingedruckten?

Wann endet mein Versicherungsschutz?
  • Beim Tarif AKD-16 endet der Versicherungsschutz nach Ablauf der versicherten 56 Tage. Überschreiten Sie die 56 Tage, weil Sie transportunfähig sind, verlängert sich Ihr Versicherungsschutz so lange, bis Sie wieder transportfähig sind.

    Sollten Sie eine einzelne Reise abgesichert haben (Tarif: AKE-16) endet der Versicherungsschutz mit dem Ende der versicherten Reise.

    Beim Tarif AKD-16 endet der Versicherungsschutz nach Ablauf der versicherten 56 Tage. Überschreiten Sie die 56 Tage, weil Sie transportunfähig sind, verlängert sich Ihr Versicherungsschutz so lange, bis Sie wieder transportfähig sind.

    Sollten Sie eine einzelne Reise abgesichert haben (Tarif: AKE-16) endet der Versicherungsschutz mit dem Ende der versicherten Reise.

Wann erhalte ich meinen Versicherungsschein?
  • Beim AKD-16 erhalten Sie Ihren Versicherungsschein innerhalb weniger Tage nach Abschluss Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung per Post.

    Für den Tarif AKE-16 erhalten Sie keinen Versicherungsschein. Hier reicht die Überweisung des Einmalbetrags.

    Beim AKD-16 erhalten Sie Ihren Versicherungsschein innerhalb weniger Tage nach Abschluss Ihrer Auslandsreise-Krankenversicherung per Post.

    Für den Tarif AKE-16 erhalten Sie keinen Versicherungsschein. Hier reicht die Überweisung des Einmalbetrags.

Wie lange vorher sollte ich eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
  • Sie können unserer Auslandskrankenversicherung noch an dem Tag abschließen, an dem Sie Ihre Reise beginnen. Alle Last Minute-Bucher können also aufatmen.

    Hier gehts zum Versicherungsabschluss

    Um das Angebot unserer Auslandskrankenversicherung vollends auszuschöpfen, raten wir allerdings zu einer frühzeitigen Buchung. So profitieren Sie zum Beispiel von unserer digitalen oder telefonischen Beratung durch Reisemediziner, die Sie bei der Vorbereitung Ihrer Reise unterstützen.

    Sie können unserer Auslandskrankenversicherung noch an dem Tag abschließen, an dem Sie Ihre Reise beginnen. Alle Last Minute-Bucher können also aufatmen.

    Hier gehts zum Versicherungsabschluss

    Um das Angebot unserer Auslandskrankenversicherung vollends auszuschöpfen, raten wir allerdings zu einer frühzeitigen Buchung. So profitieren Sie zum Beispiel von unserer digitalen oder telefonischen Beratung durch Reisemediziner, die Sie bei der Vorbereitung Ihrer Reise unterstützen.

Kann mein Arbeitgeber eine Auslandsreisekrankenversicherung für mich abschließen?
  • Ja, das ist kein Problem – zum Beispiel über eine betriebliche Krankenversicherung (bKV), die Ihr Arbeitgeber bei uns abschließen kann. Die Auslandskrankenversicherung ist dann ein Baustein der bKV.

    Mehr zur bKV

    Ja, das ist kein Problem – zum Beispiel über eine betriebliche Krankenversicherung (bKV), die Ihr Arbeitgeber bei uns abschließen kann. Die Auslandskrankenversicherung ist dann ein Baustein der bKV.

    Mehr zur bKV

Wie kann ich eine Auslandsreisekrankenversicherung für ein ganzes Jahr abschließen?
  • Mit unserem Tarif AKD-16 sind Sie ein ganzes Jahr lang auf Ihren Auslandsreisen mit jeweils bis zu 56 Tagen versichert. Die Auslandskrankenversicherung können Sie ganz einfach online abschließen.

    Mit unserem Tarif AKD-16 sind Sie ein ganzes Jahr lang auf Ihren Auslandsreisen mit jeweils bis zu 56 Tagen versichert. Die Auslandskrankenversicherung können Sie ganz einfach online abschließen.

Bis wann muss ich eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen?

Versicherungsbedingungen zum Download

Digitale Sprechstunde

Sprechen Sie jederzeit mit deutschsprachigen Ärzten per Video-Anruf.
24-Stunden-Notfall-Service

Zeitverschiebungen sind für uns kein Problem, Sie können uns rund um die Uhr erreichen. +49 800 84408440 (kostenfrei, funktioniert evtl. nicht in jedem Land) +49 211 5363-158 (kostenpflichtig, weltweit erreichbar)
Notfall-ambulant-Assistent

Von der Suche nach einer Praxis über die Diagnose bis zur Behandlung.
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Geschultes Personal ist bei einer Behandlung telefonisch an Ihrer Seite.
Rücktransport-Assistent

Sie müssen sich um nichts weiter kümmern als darum, wieder gesund zu werden.
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Der Informationsservice hilft Ihnen, Ihre Reise bestmöglich für Ihre Gesundheit zu planen.

Warum Sie ausgerechnet bei uns die Auslandskranken­versicherung abschließen sollten?

Weil wir neben dem optimalen Versicherungsschutz auch die passenden Services in Ihren Koffer legen

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