• Zusatzversicherung Heilpraktiker & Naturheilkunde Vier-Generationen-Familie picknickt

    Zusatzversicherung Heilpraktiker & Naturheilkunde

    Für naturheil­kundliche und alter­native Heilmethoden

    • Behandlung durch Heilpraktiker oder Ärzte für Naturheilverfahren
    • Alternative Therapien, wie zum Beispiel Akupunktur
    • Leistungen für Homöopathie und Co.
Sofortiger Schutz nach Versicherungsabschluss

Für Ihre natürliche Gesundheit

Ergänzen Sie die Schulmedizin um Heilmöglichkeiten aus der Natur: Mit NaturPRIVAT entscheiden Sie selbst, wie Ihre Gesundheitsversorgung aussieht. Unser Zusatzschutz übernimmt Leistungen für Naturheilkunde und alternative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden durch Ärzte und Heilpraktiker.
stoerer-sofortschutz

Leistungsumfang:
Das sichert Ihre Heilpraktiker-Versicherung ab

Icon Arztbehandlung

Behandlungen

  • Durch Heilpraktiker mit unbeschränkter Heilpraktikererlaubnis
  • Oder Ärzte für Naturheilverfahren
Icon Heilmittel

Heilmittel

  • Zum Beispiel: Osteopathie, Chirotherapie oder Massage
  • Aus dem GebüH oder Hufelandverzeichnis
Icon Arzneimittel

Arzneimittel

  • Pflanzliche Medikamente (zum Beispiel Hustenlöser)
  • Homöopathische Arzneimittel
Icon Arzneimittel Arzneimittel
  • Pflanzliche Medikamente (zum Beispiel Hustenlöser)
  • Homöopathische Arzneimittel
Icon Arztbehandlung Behandlungen
  • Durch Heilpraktiker mit unbeschränkter Heilpraktikererlaubnis
  • Oder Ärzte für Naturheilverfahren
Icon Heilmittel Heilmittel
  • Zum Beispiel: Osteopathie, Chirotherapie oder Massage
  • Aus dem GebüH oder Hufelandverzeichnis

Was kostet die Heilpraktiker-Versicherung?

monatlich
NaturPRIVAT
Naturheilkundliche und alternative Heilmethoden
Behandlungen durch Ärzte für Naturheilverfahren oder Heilpraktiker
80%
Heilmittel
80%
Medikamente und Verbandmittel
80%
monatlich
NaturPRIVAT
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden  Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und  Tarife (Stand: 01.2016).

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+49 681 844-6900 

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So funktioniert die Heilpraktiker-Versicherung

  • leistungsbeispiel-natur

    Kostenbeispiel für eine Behandlung beim Heilpraktiker

    Kosten: 360€

    Elisabeth leidet unter starken Kopfschmerzen. Ein Besuch beim Heilpraktiker soll Abhilfe schaffen. Für eine eingehende Untersuchung und Beratung, eine Akupunktur- und eine chiropraktische Wirbelsäulenbehandlung erhält Elisabeth im Anschluss eine Rechnung über insgesamt 360 Euro.

    Was muss Elisabeth davon zahlen?

    Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für die Heilpraktikerbehandlung. Die Krankenzusatzversicherung für alternative Heilmethoden NaturPRIVAT zahlt von den Gesamtkosten 80%, also 288 Euro. Mit NaturPRIVAT beträgt Elisabeths Eigenanteil statt 360 Euro, also nur noch 72 Euro.

Das leistet der Tarif NaturPRIVAT

So kommen Sie an Ihre Leistungen

Das fragen unsere Kunden zur Heilpraktiker-Versicherung

Ich habe noch allgemeine Fragen

Warum ist eine Zusatzversicherung Heilpraktiker wichtig?
  • Ob bei Migräne, chronischen Rückenschmerzen, Burnout oder Hautbeschwerden – die Behandlung durch den Heilpraktiker oder einen Arzt für Naturheilverfahren wird in Deutschland immer beliebter. Denn das umfangreiche Angebot aus bspw. Osteopathie, Akupunktur, TCM oder Massagen ergänzt die klassische Schulmedizin in einem ganzheitlichen Behandlungsansatz.

    Doch der Gang zum Heilpraktiker oder zu einem Arzt für Naturheilverfahren wird von den gesetzlichen Krankenkassen zumeist nicht oder nicht komplett übernommen. Die Therapie oder Anwendung kann dann schnell teuer werden. Und bei der Gesundheit zu sparen ist keine Lösung. Mit der Zusatzversicherung Heilpraktiker bleiben die Ausgaben überschau- und planbar.

    Ob bei Migräne, chronischen Rückenschmerzen, Burnout oder Hautbeschwerden – die Behandlung durch den Heilpraktiker oder einen Arzt für Naturheilverfahren wird in Deutschland immer beliebter. Denn das umfangreiche Angebot aus bspw. Osteopathie, Akupunktur, TCM oder Massagen ergänzt die klassische Schulmedizin in einem ganzheitlichen Behandlungsansatz.

    Doch der Gang zum Heilpraktiker oder zu einem Arzt für Naturheilverfahren wird von den gesetzlichen Krankenkassen zumeist nicht oder nicht komplett übernommen. Die Therapie oder Anwendung kann dann schnell teuer werden. Und bei der Gesundheit zu sparen ist keine Lösung. Mit der Zusatzversicherung Heilpraktiker bleiben die Ausgaben überschau- und planbar.

Was ist der Unterschied zwischen einem Heilpraktiker und einem Homöopath?
  • Heilpraktiker ist eine allgemeine Berufsbezeichnung. Die Homöopathie hingegen ist ein Schwerpunkt im Bereich der Naturheilkunde, der von Heilpraktikern in der Behandlung angewendet werden kann. Ein Homöopath ist folglich ein Heilpraktiker mit Spezialisierung auf homöopathische Behandlungsmethoden.

    Heilpraktiker ist eine allgemeine Berufsbezeichnung. Die Homöopathie hingegen ist ein Schwerpunkt im Bereich der Naturheilkunde, der von Heilpraktikern in der Behandlung angewendet werden kann. Ein Homöopath ist folglich ein Heilpraktiker mit Spezialisierung auf homöopathische Behandlungsmethoden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Heilpraktiker und einem Arzt für Naturheilverfahren?
  • Der Unterschied liegt im Ausbildungsweg: Ein Arzt für Naturheilverfahren muss ein universitäres Studium der Schulmedizin abgelegt haben. Naturheilkunde ist eine zusätzliche Weiterbildung, die erworben wird. Für den Beruf des Heilpraktikers erfolgt eine nicht universitäre, aber schulische Ausbildung an deren Ende ebenfalls eine entsprechende Prüfung ablegt werden muss.

    Der Unterschied liegt im Ausbildungsweg: Ein Arzt für Naturheilverfahren muss ein universitäres Studium der Schulmedizin abgelegt haben. Naturheilkunde ist eine zusätzliche Weiterbildung, die erworben wird. Für den Beruf des Heilpraktikers erfolgt eine nicht universitäre, aber schulische Ausbildung an deren Ende ebenfalls eine entsprechende Prüfung ablegt werden muss.

Was ist das GebüH? Und was ist das Hufelandverzeichnis?
  • Das Hufelandverzeichnis listet bewährte alternative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auf. Mit ihm arbeiten Ärzte, die in der Naturheilkunde tätig sind. Das GebüH (= Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) enthält dagegen die üblichen Kosten für Untersuchungen und Behandlungen.

    Das Hufelandverzeichnis listet bewährte alternative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auf. Mit ihm arbeiten Ärzte, die in der Naturheilkunde tätig sind. Das GebüH (= Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) enthält dagegen die üblichen Kosten für Untersuchungen und Behandlungen.

Was sind Untersuchungs- und Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis?
  • Im „Hufeland-Verzeichnis der Besonderen Therapieeinrichtungen” finden Sie alle naturheilkundlichen und alternativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die von Ärzten durchgeführt werden. Beispiele für solche Behandlungen sind:

    • Osteopathie
    • Homöopathie
    • Anthroposopische Medizin
    • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

    Im „Hufeland-Verzeichnis der Besonderen Therapieeinrichtungen” finden Sie alle naturheilkundlichen und alternativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die von Ärzten durchgeführt werden. Beispiele für solche Behandlungen sind:

    • Osteopathie
    • Homöopathie
    • Anthroposopische Medizin
    • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Was deckt die Heilpraktikerversicherung ab?

Wird mir meine Akupunktur erstattet?
  • Erstattungsfähig sind naturheilkundliche Methoden. Darunter fallen auch Behandlungen wie Akupunktur, Osteopathie und Homöopathie.

    Erstattungsfähig sind naturheilkundliche Methoden. Darunter fallen auch Behandlungen wie Akupunktur, Osteopathie und Homöopathie.

Erhalte ich auch Erstattungen für Psychotherapie?
  • Nein, der Tarif umfasst keine Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen. Psychotherapeutische Behandlungen gehören grundsätzlich zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Psychotherapie (Gesprächstherapie) kann auch nicht der Naturheilkunde zugeordnet werden.

    Nein, der Tarif umfasst keine Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen. Psychotherapeutische Behandlungen gehören grundsätzlich zum Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Psychotherapie (Gesprächstherapie) kann auch nicht der Naturheilkunde zugeordnet werden.

Was muss ich bei der Heilpraktiker-Versicherung beachten?

Kann ich zu jedem Heilpraktiker gehen?
  • Sie können sich bei jedem Heilpraktiker behandeln lassen, der eine vollumfängliche Heilpraktikererlaubnis besitzt. Behandlungen bei einem Arzt für Naturheilverfahren werden für Leistungen des Hufelandverzeichnis auch übernommen.

    Sie können sich bei jedem Heilpraktiker behandeln lassen, der eine vollumfängliche Heilpraktikererlaubnis besitzt. Behandlungen bei einem Arzt für Naturheilverfahren werden für Leistungen des Hufelandverzeichnis auch übernommen.

Welche Beschränkungen gibt es bei der Erstattung?
  • Ist die Höhe der Behandlungskosten beschränkt?

    Die von einem Heilpraktiker berechneten Behandlungkosten werden bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erstattet. Für Ärzte gelten die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

    Bitte beachten Sie außerdem folgende Erstattungsgrenzen:

    • im ersten Kalenderjahr: Bis zu 500 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 625 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: Bis zu 1.000 Euro bei einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 Euro. Hierbei werden die bereits erfolgten Erstattungen aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

     

    Was ist nicht mitversichert?

    Nicht mitversichert ist Psychotherapie und Heilmittel, die im Rahmen einer Maßnahme verordnet werden, für die die GKV eine Leistung vorsieht. Für Präparate wie Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel erhalten Sie ebenfalls keine Erstattung.

    Ist die Höhe der Behandlungskosten beschränkt?

    Die von einem Heilpraktiker berechneten Behandlungkosten werden bis zu den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erstattet. Für Ärzte gelten die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

    Bitte beachten Sie außerdem folgende Erstattungsgrenzen:

    • im ersten Kalenderjahr: Bis zu 500 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 625 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: Bis zu 1.000 Euro bei einen erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.250 Euro. Hierbei werden die bereits erfolgten Erstattungen aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

     

    Was ist nicht mitversichert?

    Nicht mitversichert ist Psychotherapie und Heilmittel, die im Rahmen einer Maßnahme verordnet werden, für die die GKV eine Leistung vorsieht. Für Präparate wie Nahrungsergänzungsmittel und diätetische Lebensmittel erhalten Sie ebenfalls keine Erstattung.

Wohin schicke ich die Rechnung vom Heilpraktiker?
  • Ihre Rechnung schicken Sie bitte an:

    Union Krankenversicherung
    66099 Saarbrücken

    Damit wir Ihnen die Kosten schnell erstatten können, muss die Rechnung folgende Angaben enthalten:

    • die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Verrichtungen
    • die jeweiligen Behandlungsdaten
    • die Beträge der einzelnen Positionen
    • die aktuellen Diagnosen

    Ihre Rechnung schicken Sie bitte an:

    Union Krankenversicherung
    66099 Saarbrücken

    Damit wir Ihnen die Kosten schnell erstatten können, muss die Rechnung folgende Angaben enthalten:

    • die Leistungsbeschreibungen der einzelnen Verrichtungen
    • die jeweiligen Behandlungsdaten
    • die Beträge der einzelnen Positionen
    • die aktuellen Diagnosen

Was steht im Kleingedruckten?

Bildet der Tarif Alterungsrückstellungen?
  • Nein, der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Dem Tarif liegen vier Lebensaltergruppen zugrunde. Die erste Altersgruppe umfasst Personen bis 19 Jahre, die zweite enthält die bis 49-Jährigen, die dritte Gruppe Personen bis 64 Jahre und die vierte Gruppe Personen ab 65 Jahren.

    Übrigens: In dem Kalenderjahr, in dem eine der Altersgrenzen erreicht wird, ändert sich ab Januar auch der Beitrag. Wenn Sie bei einer Umstufung in eine neue Altersgruppe kündigen wollen, können Sie dies mit einer Frist von zwei Monaten zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung tun.

    Nein, der Tarif bildet keine Alterungsrückstellungen. Dem Tarif liegen vier Lebensaltergruppen zugrunde. Die erste Altersgruppe umfasst Personen bis 19 Jahre, die zweite enthält die bis 49-Jährigen, die dritte Gruppe Personen bis 64 Jahre und die vierte Gruppe Personen ab 65 Jahren.

    Übrigens: In dem Kalenderjahr, in dem eine der Altersgrenzen erreicht wird, ändert sich ab Januar auch der Beitrag. Wenn Sie bei einer Umstufung in eine neue Altersgruppe kündigen wollen, können Sie dies mit einer Frist von zwei Monaten zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung tun.

Gibt es Wartezeiten oder erhalte ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Nein, für die Zusatzversicherung NaturPRIVAT gelten keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages und nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, können Sie direkt die Leistungen beanspruchen. In den ersten beiden Jahren gibt es allerdings Erstattungshöchstgrenzen.

    Nein, für die Zusatzversicherung NaturPRIVAT gelten keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages und nach dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, können Sie direkt die Leistungen beanspruchen. In den ersten beiden Jahren gibt es allerdings Erstattungshöchstgrenzen.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
  • Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

    Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des übernächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

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