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    Compliance

    Die Richtlinien der UKV

    Vertrauen, Verantwortungsbewusstsein und Integrität bestimmen das Verhalten von Geschäftsleitung, Führungskräften und Mitarbeitern.

Compliance

Die Richtlinien der UKV

Die Grundlage für das Vertrauen unserer Kunden beginnt bei der Integrität unserer eigenen Mitarbeiter ­vom Vorstandsmitglied bis zum Sachbearbeiter. Sie haben sich strengen Compliance-Vorgaben verschrieben, über deren Inhalt wir Sie gerne informieren.
Was bedeutet Compliance und wie wird das bei der Union Krankenversicherung AG behandelt?
  • Die Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer sind verlässliche, integre und faire Partner. Dies ist eine der Grundlagen für unseren Erfolg. Daher ist die Sicherstellung von Compliance und die Vermeidung sowie Minimierung hiermit verbundener Risiken von besonderer Bedeutung und trägt zur Werthaltigkeit des Konzerns bei.

    Compliance im Konzern Versicherungskammer bedeutet die Einhaltung aller Gesetze und Verordnungen sowie aller aufsichtsbehördlichen Anforderungen und Selbstverpflichtungen mit Außenwirkung.

    Proaktiv Risiken zu vermeiden und eine stete Aufmerksamkeit hinsichtlich rechtlicher Risiken zu schaffen ist nur ein Ziel von Compliance. Daneben gehören die Risikokontroll-, Frühwarn-, Überwachungs- und Beratungsfunktion zu den Kernaufgaben von Compliance. Dieses Rechtsbewusstsein bewahrt das Unternehmen vor wirtschaftlichen Schäden.

    Der Versicherungskammer Konzern hat sich hierfür ein Compliance-Management-System (CMS), Verhaltensgrundsätze und interne Regelungen gegeben, die für alle Mitarbeiter und Führungskräfte gleichermaßen gelten. Diese unterstützen den langfristigen Aufbau einer natürlichen Compliance-Kultur.

Wer ist der Ansprechpartner für Compliance?
  • Zentraler Ansprechpartner für das Thema Compliance ist die Zentrale Compliance-Funktion des Konzerns Versicherungskammer.

    Sie erreichen diese unter der E-Mail: compliance@vkb.de

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • Wahrung und Schutz von Menschenrechten und Umwelt

    Für verantwortungs­volles Handeln kommt der Achtung von Menschen­rechten besondere Bedeutung zu. Gleiches gilt für die Ver­meidung von Risiken für unsere Umwelt. Für Hinweise zu möglichen menschen­rechtlichen und umwelt­bezogenen Risiken oder Verletzungen von menschen­rechts- oder umwelt­bezogenen Pflichten haben wir ein Beschwerde­verfahren nach dem Liefer­ketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG) zur Verfügung gestellt. Informationen können uns auf diese Weise sicher und vertraulich weiter­gegeben werden.

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