• Zusatzversicherung Krankentagegeld

    Zusatzversicherung Krankentagegeld

    Sichern Sie Ihr Einkommen im Krankheitsfall

    Die Zusatzversicherung Krankentagegeld schützt Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige gegen Verdienstausfall bei längerer Krankheit.

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Die Dauer einer Krankheit oder ein Unfall lassen sich nicht planen. Sollten Sie tatsächlich länger ausfallen, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen sechs Wochen das volle Gehalt weiter. Doch, was passiert danach?

Gesetzlich Versicherte bekommen von ihrer Krankenkasse dann nur ein Krankengeld von ca. 78 Prozent ihres Nettoeinkommens. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie den Verdienstausfall ab dem 43. Tag selbst absichern.
Und was, wenn Sie selbstständig sind oder freiberuflich arbeiten und keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben? Mit jedem Krankheitstag entstehen Einkommensverluste, die bei längerer Arbeitsunfähigkeit schnell zur Existenzbedrohung werden können. Denn während ein Großteil der Einnahmen wegbricht, fallen laufende Kosten wie zum Beispiel für Miete, Versicherungen und private Lebenshaltung weiter an.
Damit keine Versorgungslücke entsteht, können Sie sich mit einer privaten Krankentagegeldversicherung absichern. Berechnen Sie jetzt Ihren Bedarf an Krankentagegeld.

Vorteile der Zusatzversicherung Krankentagegeld

  • Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit: Gleichen Sie Ihr fehlendes Einkommen aus.
  • Sichern Sie sich ideal ab – egal ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.
  • Auf Sie zugeschnitten: Als Freiberufler und Selbstständiger bestimmen Sie selbst, ab wann Sie das Krankentagegeld ausgezahlt bekommen. Als Arbeitnehmer beginnt die Krankentagegeldleistung mit dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

So funktioniert's: Krankentagegeld für ...

Gesetzlich versicherte Angestellte:

Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang den Lohn weiter. Ab dem 43. Tag springt die GKV mit Krankengeld ein. Dieses wird 78 Wochen ausgezahlt und beträgt 70% des Bruttoeinkommens – höchstens aber 2.722 Euro netto im Monat. Davon werden noch die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.

Fazit: Das Krankengeld ist geringer als das Arbeitseinkommen. Für gesetzlich versicherte Angestellte entsteht ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit darum eine Versorgungslücke von ca. 10 bis 30%.

Privat versicherte Arbeitnehmer:

Auch bei Arbeitnehmern mit einer privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit sechs Wochen lang das volle Gehalt weiter. Ab dem 43. Tag sind Sie jedoch selbst für die Absicherung verantwortlich, denn anders als bei der GKV ist das Krankengeld nicht automatisch in der Versicherung enthalten und muss dann über eine private Versicherung abgeschlossen werden.

Fazit: Für privat versicherte Angestellte entsteht ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit eine 100%ige Versorgungslücke.

Fragen & Antworten zur Zusatz­versicherung Krankentagegeld

Wie viel Krankentagegeld brauche ich?
Ich beginne demnächst meine Ausbildung. Lohnt sich eine Krankentagegeldversicherung für mich?
  • Auf jeden Fall. Gerade wenn Ihr Einkommen (noch) niedrig ist, zählt jeder Euro. Wenn Sie arbeitsunfähig werden, bekommen Sie sechs Wochen lang Ihren Lohn vom Ausbildungsbetrieb ausgezahlt. Mit dem Krankentagegeld können Sie auch in der Zeit danach weiter Ihre Miete und andere Fixkosten zahlen.

    Auf jeden Fall. Gerade wenn Ihr Einkommen (noch) niedrig ist, zählt jeder Euro. Wenn Sie arbeitsunfähig werden, bekommen Sie sechs Wochen lang Ihren Lohn vom Ausbildungsbetrieb ausgezahlt. Mit dem Krankentagegeld können Sie auch in der Zeit danach weiter Ihre Miete und andere Fixkosten zahlen.

Ich habe bereits eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Lohnt sich eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung für mich überhaupt?
  • Wenn Sie privat krankenversichert sind, ist eine Krankentagegeldversicherung zwingend erforderlich. Im Normalfall haben Sie diese zusammen mit der Privaten Krankenversicherung bereits abgeschlossen. Überprüfen Sie jetzt, ob die Höhe des Betrages ausreicht oder Sie sie anpassen möchten.

    Jetzt Bedarf an Krankentagegeld berechnen

    Wenn Sie privat krankenversichert sind, ist eine Krankentagegeldversicherung zwingend erforderlich. Im Normalfall haben Sie diese zusammen mit der Privaten Krankenversicherung bereits abgeschlossen. Überprüfen Sie jetzt, ob die Höhe des Betrages ausreicht oder Sie sie anpassen möchten.

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Brauche ich als Beamter auch ein zusätzliches Krankentagegeld?
  • Nein. Als Beamter sind Sie nicht auf den Schutz durch Krankentagegeld angewiesen. Wenn Sie krank werden, zahlt Ihnen Ihr Dienstherr die gewohnten Bezüge in vollem Umfang.

    Nein. Als Beamter sind Sie nicht auf den Schutz durch Krankentagegeld angewiesen. Wenn Sie krank werden, zahlt Ihnen Ihr Dienstherr die gewohnten Bezüge in vollem Umfang.

Muss ich das Krankentagegeld versteuern?
  • Nein. Den Betrag, den wir Ihnen auszahlen, können Sie ohne Abzüge behalten.

    Nein. Den Betrag, den wir Ihnen auszahlen, können Sie ohne Abzüge behalten.

Wie kann ich meinen Krankenhausaufenthalt abrechnen?
  • Zum einen können Sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen und erhalten hierfür im Nachgang eine Kostenerstattung. Wichtig ist, dass Sie uns die Rechnung mit der vom Krankenhaus beigefügten Entlassanzeige einreichen. Die Entlassanzeige ist die Grundlage der Rechnungsstellung.

    Zum anderen können Sie Ihren stationären Krankenhausaufenthalt auch direkt abrechnen. Voraussetzung für eine Direktabrechnung ist, dass das Krankenhaus am sogenannten Klinik-Card-Verfahren teilnimmt. In diesem Fall legen Sie einfach Ihre Card für Privatversicherte im Krankenhaus vor und dieses rechnet direkt mit uns ab.

    Ob Sie zunächst selbst bezahlen oder direkt abrechnen, wichtig ist, dass Ihnen zusätzlich privatärztliche Leistungen in Rechnung gestellt werden können. Dafür muss mit Ihnen zu Beginn des stationären Aufenthaltes eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen werden.

    Zum einen können Sie die Rechnung zunächst selbst bezahlen und erhalten hierfür im Nachgang eine Kostenerstattung. Wichtig ist, dass Sie uns die Rechnung mit der vom Krankenhaus beigefügten Entlassanzeige einreichen. Die Entlassanzeige ist die Grundlage der Rechnungsstellung.

    Zum anderen können Sie Ihren stationären Krankenhausaufenthalt auch direkt abrechnen. Voraussetzung für eine Direktabrechnung ist, dass das Krankenhaus am sogenannten Klinik-Card-Verfahren teilnimmt. In diesem Fall legen Sie einfach Ihre Card für Privatversicherte im Krankenhaus vor und dieses rechnet direkt mit uns ab.

    Ob Sie zunächst selbst bezahlen oder direkt abrechnen, wichtig ist, dass Ihnen zusätzlich privatärztliche Leistungen in Rechnung gestellt werden können. Dafür muss mit Ihnen zu Beginn des stationären Aufenthaltes eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen werden.

Wann liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor?
  • Diese liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend

    • in keiner Weise (100 %) ausüben können,
    • sie auch nicht ausüben und
    • keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen.

    Diese liegt vor, wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend

    • in keiner Weise (100 %) ausüben können,
    • sie auch nicht ausüben und
    • keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Was versteht man unter Karenzzeit?
  • Karenzzeit ist der vereinbarte Zeitraum zwischen der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn Ihres Krankentagegeldanspruchs. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit üblicherweise 42 Tage, da eine 6-wöchige Lohnfortzahlung besteht. Ab dem 43. Tag erfolgt die Krankentagegeldzahlung. Die Karenzzeit ist in der Regel im Tarifnamen zu erkennen. Zum Beispiel bei dem Tarif KT 43 erfolgt die Zahlung des Krankentagegeldes ab dem 43. Tag.

    Karenzzeit ist der vereinbarte Zeitraum zwischen der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn Ihres Krankentagegeldanspruchs. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit üblicherweise 42 Tage, da eine 6-wöchige Lohnfortzahlung besteht. Ab dem 43. Tag erfolgt die Krankentagegeldzahlung. Die Karenzzeit ist in der Regel im Tarifnamen zu erkennen. Zum Beispiel bei dem Tarif KT 43 erfolgt die Zahlung des Krankentagegeldes ab dem 43. Tag.

Wissenswertes zu Vorteilen der Krankenzusatzversicherung Krankentagegeld

Wussten Sie schon, dass...

... das Krankentagegeld steuer- und abgabefrei ist? Sie können es zu Ihrer freien Verwendung nutzen, also zum Beispiel um während Ihres Verdienstausfalls Handyrechnungen oder Ihre Miete zu zahlen.

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist