• Private Krankenversicherung (PKV) im Überblick

    Private Krankenversicherung GesundheitVARIO

    Freiheit lieben – Sich verlassen können

    Mit einer Privaten Krankenvollversicherung, die mir
    jederzeit den Rücken stärkt.

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Die Vorteile unserer privaten Krankenversicherung im Überblick

  • Individueller Versicherungsschutz: Durch flexible Bausteinkombination und Aufstockungsoptionen
  • Beiträge zurück: Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Moderne Medizin und Behandlungsmethoden: Wir zahlen auch die neuesten Behandlungsmethoden
  • Gesundheitsbudget: Wir unterstützen Sie mit bis zu 300 € pro Kalenderjahr.

Beratungshotline

+49 681 844-7000
(Montag - Freitag: 8 - 19 Uhr)

service@ukv.de

Private Krankenversicherung für Arbeitnehmer

PKV für Arbeitnehmer

 

Als Privatpatient sind Sie bei uns mehr als nur bestens versichert. Neben unkomplizierten Lösungen schaffen wir Ihnen zusätzlich ein Netz von Services, das Ihnen an guten Tagen das schöne Gefühl gibt, alles im Griff zu haben ‒ und Sie dann auffängt, wenn Sie es einmal brauchen sollten. Wenden Sie sich an uns, wann immer Sie Hilfe in Gesundheitsfragen benötigen. Wir sind an Ihrer Seite: damit Sie stark durch's Leben gehen können.

Private Krankenversicherung für Selbstständige

Private Krankenversicherung für Selbstständige


Wir richten uns ganz nach Ihrer aktuellen Lebenssituation: Unser Kernschutz sowie modulare Bausteine geben Ihnen das gute Gefühl, jederzeit auf alles reagieren zu können. Darüber hinaus sind wir nicht nur im Krankheitsfall für Sie da, sondern stehen Ihnen jederzeit zur Seite, um Sie in einem gesunden Lebensstil zu unterstützen. Ergreifen Sie Gelegenheiten, wenn sie sich bieten ‒ ohne sich eingeschränkt zu fühlen.

Private Krankenversicherung für Freiberufler

Private Krankenversicherung für Freiberufler


Als Privatpatient schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten voll aus und profitieren von den neuesten medizinischen Erkenntnissen und Methoden: Wäre es nicht schön zu wissen, dass die Spezialisten Ihres Vertrauens Sie nur auf die bestmögliche Art und Weise behandeln? Gewissheit zu haben, dass Ihre Gesundheit so gut abgesichert ist, wie sie es nur sein kann? Denn eins steht fest: Ihre Gesundheit ist Ihr wertvollstes Gut.

Beihilfetarife für Beamte und Beamtenanwärter

Für Beamte und Beamtenanwärter bieten wir gesonderte Tarife zur optimalen Ergänzung der Beihilfe an. Mit dem Beihilfe-Rechner können Sie Ihren persönlichen Beitrag berechnen.

Die UKV – Stark für mich

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Die Private Krankenversicherung ‒ eine gute Entscheidung

Das deutsche Gesundheitssystem ruht auf zwei Säulen: der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV). Beide Systeme tragen dazu bei, dass wir heute eines der besten Gesundheitssysteme weltweit haben. Das gilt natürlich auch für Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse.
Doch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind begrenzt. Nicht umsonst schließen viele gesetzlich Versicherte für bestimmte Leistungen private Zusatzversicherungen ab. Wer kann, sollte also prüfen, ob der Wechsel in eine private Krankenvollversicherung möglich und sinnvoll ist – das gilt besonders für Selbstständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte.
Unabhängig von der Höhe des Arbeitseinkommens können sich Selbstständige alle Vorteile der PKV sichern. Sie ist durch niedrige Beiträge und flexible Tarifgestaltung bei vergleichbaren Leistungen oft günstiger als eine gesetzliche Krankenversicherung. Und wenn sich Ihre Lebensumstände ändern können Sie Ihren Versicherungsschutz bei uns flexibel anpassen.
Auch Freiberufler können die Art ihrer Krankenversicherung wählen – ganz egal, ob sie selbstständig oder angestellt arbeiten. Angehörige der freien Berufe, beispielsweise Ärzte, Steuerberater oder Architekten, können sich also freiwillig gesetzlich versichern oder sich als Privatpatient die Vorteile eines umfassenden und flexiblen Versicherungsschutzes sichern.
Arbeitnehmer können sich dagegen nur mit einem höheren Einkommen für eine private Krankenversicherung entscheiden: Der Wechsel ist möglich, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
  •         Das Bruttojahresentgelt liegt über der Versicherungspflichtgrenze (2022: 64.350 Euro)
  •         Sie werden von Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als freiwilliges Mitglied geführt
  •         Sie haben keine schweren Vorerkrankungen, die gegen eine Aufnahme in die PKV sprechen

Einfach mehr für Ihren Beitrag

Infografik: Beitrag zur Krankenversicherung

* Quelle: IGES-Studie 2017 – Beitragsanpassungen bis einschl. 2019 eingerechnet, ** Mit Durchschnitts­beitragssatz an der Bemessungsgrenze 2019.

Bei der Privaten Krankenversicherung haben Sie das Sagen ‒ das gilt auch für den Beitrag. Der hängt vor allem vom Umfang Ihrer versicherten Leistungen ab.

Stellen Sie ein Paket zusammen, das perfekt zu Ihnen passt. Grundsätzlich profitieren Sie als Privatversicherter von einem umfassenden Schutz, der mehr Leistungen bietet als die Gesetzliche Krankenversicherung.

So kommen Sie an Ihre Leistungen

Fragen & Antworten zur Privaten Krankenversicherung

Wie berechnen sich die Beiträge?
  • Der Beitrag einer Privaten Krankenversicherung orientiert sich am Alter und am Gesundheitszustand der versicherten Person beim Vertragsabschluss sowie am gewählten Tarif (Leistungsumfang). Nachträglich eintretende Erkrankungen und Unfälle sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.

    Auch private Krankenversicherungen müssen bei steigenden Gesundheitskosten das Gleichgewicht zwischen Leistungsausgaben und Beitragsausgaben halten. Deshalb kann es im Laufe der Zeit zu Beitragsanpassungen kommen. Im Gegenzug sind Leistungskürzungen ausgeschlossen und der Versicherungsschutz ein Leben lang garantiert. Bei Bedarf können Sie mit GesundheitVARIO Ihre Leistungen anpassen oder notfalls einen Sozialtarif in Anspruch nehmen.

    Der Beitrag einer Privaten Krankenversicherung orientiert sich am Alter und am Gesundheitszustand der versicherten Person beim Vertragsabschluss sowie am gewählten Tarif (Leistungsumfang). Nachträglich eintretende Erkrankungen und Unfälle sind ohne Mehrbeitrag mitversichert.

    Auch private Krankenversicherungen müssen bei steigenden Gesundheitskosten das Gleichgewicht zwischen Leistungsausgaben und Beitragsausgaben halten. Deshalb kann es im Laufe der Zeit zu Beitragsanpassungen kommen. Im Gegenzug sind Leistungskürzungen ausgeschlossen und der Versicherungsschutz ein Leben lang garantiert. Bei Bedarf können Sie mit GesundheitVARIO Ihre Leistungen anpassen oder notfalls einen Sozialtarif in Anspruch nehmen.

Wie finanziert sich eine private Krankenversicherung?
  • Die Private Krankenversicherung (PKV) stützt sich auf ein Kapitaldeckungsverfahren. Die Beiträge der Versichertengemeinschaft werden für jeden Jahrgang kalkuliert. Nach dem Äquivalenzprinzip decken sie sich mit den vertraglichen Leistungen über die gesamte Versicherungsdauer ‒ so finanziert jeder Jahrgang seinen Leistungsbedarf selbst.

    Da die Krankheitskosten mit zunehmendem Alter steigen, müssen die Beiträge zunächst höher als die kalkulierten Kosten sein. Die Differenz wird verzinslich angesammelt und für den späteren Bedarf im Alter zurückgestellt (Alterungsrückstellung).

    Die Private Krankenversicherung (PKV) stützt sich auf ein Kapitaldeckungsverfahren. Die Beiträge der Versichertengemeinschaft werden für jeden Jahrgang kalkuliert. Nach dem Äquivalenzprinzip decken sie sich mit den vertraglichen Leistungen über die gesamte Versicherungsdauer ‒ so finanziert jeder Jahrgang seinen Leistungsbedarf selbst.

    Da die Krankheitskosten mit zunehmendem Alter steigen, müssen die Beiträge zunächst höher als die kalkulierten Kosten sein. Die Differenz wird verzinslich angesammelt und für den späteren Bedarf im Alter zurückgestellt (Alterungsrückstellung).

Wer legt die Versicherungsleistungen fest?
  • In der Privaten Krankenversicherung (PKV) hängt der Leistungsumfang vom jeweils gewählten Tarif ab. Weder der Gesetzgeber noch der private Krankenversicherer als Ihr Vertragspartner können durch Leistungskürzungen nach Vertragsschluss gegen Ihre Interessen als Versicherungsnehmer handeln.

    In der Privaten Krankenversicherung (PKV) hängt der Leistungsumfang vom jeweils gewählten Tarif ab. Weder der Gesetzgeber noch der private Krankenversicherer als Ihr Vertragspartner können durch Leistungskürzungen nach Vertragsschluss gegen Ihre Interessen als Versicherungsnehmer handeln.

Bin ich auch im Alter abgesichert?
  • Die Private Krankenversicherung (PKV) enthält für Ihre Absicherung im Alter folgende Maßnahmen:

    • Im Beitrag einkalkulierte Alterungsrückstellung
    • Zusatzrückstellung aus der Überschussverwendung (seit 1992)
    • Gesetzlicher Zusatzbeitrag in Höhe von zehn Prozent (seit 2000)

    Ergänzend zu diesen gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen enthält die PKV arbeitgeberzuschussfähige Angebote für eine zusätzliche und flexible Beitragsentlastung im Alter.

    Die Private Krankenversicherung (PKV) enthält für Ihre Absicherung im Alter folgende Maßnahmen:

    • Im Beitrag einkalkulierte Alterungsrückstellung
    • Zusatzrückstellung aus der Überschussverwendung (seit 1992)
    • Gesetzlicher Zusatzbeitrag in Höhe von zehn Prozent (seit 2000)

    Ergänzend zu diesen gesetzlich vorgegebenen Maßnahmen enthält die PKV arbeitgeberzuschussfähige Angebote für eine zusätzliche und flexible Beitragsentlastung im Alter.

Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag für Kinder und Jugendliche?
  • Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich nach der jeweiligen Altersgruppe. Sobald Ihr Kind, die im jeweiligen Tarif festgelegte Altersgrenze erreicht, findet eine Altersumstufung statt. Die Umstufung findet in zwei Schritten statt: vom Kinder- auf den Jugendlichenbeitrag und vom Jugendlichen- auf den Erwachsenenbeitrag. Je nach Tarif wird der neue Beitrag entweder zum Ersten des jeweiligen Geburtsmonats oder zum Ersten des Kalenderjahres fällig.

    Für Kinder und Jugendliche werden noch keine Alterungsrückstellungen gebildet, wodurch die Versicherungsbeiträge niedriger ausfallen können. Auch für (Berufs-)Schüler, Auszubildende und Studenten gibt es beitragsgünstige Alternativen. Allerdings gilt auch hier: Bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen findet eine Beitragsanpassung statt – meist zum Ersten eines Kalenderjahres, in dem das 25. bzw. 30. Lebensjahr vollendet wird.

    Bitte teilen Sie uns die Aufnahme einer Schul- bzw. Berufsausbildung oder eines Studiums Ihres Kindes unverzüglich mit. Gerne arbeiten wir Ihnen dann entsprechende Tarifvorschläge aus.

    Die Höhe des Versicherungsbeitrages richtet sich nach der jeweiligen Altersgruppe. Sobald Ihr Kind, die im jeweiligen Tarif festgelegte Altersgrenze erreicht, findet eine Altersumstufung statt. Die Umstufung findet in zwei Schritten statt: vom Kinder- auf den Jugendlichenbeitrag und vom Jugendlichen- auf den Erwachsenenbeitrag. Je nach Tarif wird der neue Beitrag entweder zum Ersten des jeweiligen Geburtsmonats oder zum Ersten des Kalenderjahres fällig.

    Für Kinder und Jugendliche werden noch keine Alterungsrückstellungen gebildet, wodurch die Versicherungsbeiträge niedriger ausfallen können. Auch für (Berufs-)Schüler, Auszubildende und Studenten gibt es beitragsgünstige Alternativen. Allerdings gilt auch hier: Bei Erreichen bestimmter Altersgrenzen findet eine Beitragsanpassung statt – meist zum Ersten eines Kalenderjahres, in dem das 25. bzw. 30. Lebensjahr vollendet wird.

    Bitte teilen Sie uns die Aufnahme einer Schul- bzw. Berufsausbildung oder eines Studiums Ihres Kindes unverzüglich mit. Gerne arbeiten wir Ihnen dann entsprechende Tarifvorschläge aus.

Was ist eine ambulante Behandlung?
  • Eine ambulante Behandlung ist die Versorgung durch einen approbierten Arzt oder Zahnarzt in dessen Arztpraxis oder in der Ambulanz eines Krankenhauses. Falls in Ihrem Tarif auch Leistungen von Heilpraktikern und nichtärztlichen Fachkräften versichert sind, können Sie auch hierfür ambulante Behandlungen geltend machen.

    Ihr Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihrem Tarif und umfasst in der Regel ambulante Behandlungen durch:

    • Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
    • Psychologische Psychotherapeuten
    • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
    • Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes mit einer vollumfänglichen Heilpraktikererlaubnis
    • Speziell aufgeführte nichtärztliche Fachkräfte, wie beispielsweise: Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Hebammen und Podologen (medizinische Fußpfleger)

    Eine ambulante Behandlung ist die Versorgung durch einen approbierten Arzt oder Zahnarzt in dessen Arztpraxis oder in der Ambulanz eines Krankenhauses. Falls in Ihrem Tarif auch Leistungen von Heilpraktikern und nichtärztlichen Fachkräften versichert sind, können Sie auch hierfür ambulante Behandlungen geltend machen.

    Ihr Versicherungsschutz ergibt sich aus Ihrem Tarif und umfasst in der Regel ambulante Behandlungen durch:

    • Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
    • Psychologische Psychotherapeuten
    • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
    • Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes mit einer vollumfänglichen Heilpraktikererlaubnis
    • Speziell aufgeführte nichtärztliche Fachkräfte, wie beispielsweise: Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Hebammen und Podologen (medizinische Fußpfleger)
Welche Vorsorgeuntersuchungen bekomme ich erstattet?
  • Für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen erhalten Sie Leistungen. Fragen Sie einfach Ihren Arzt, ob es sich um eine Vorsorgemaßnahme nach gesetzlich eingeführtem Programm handelt. Falls ja, darf Ihr Arzt diese Leistung privat nach GOÄ abrechnen.

    Grundsätzlich können Sie aus folgenden Bereichen umfangreiche und sinnvolle Vorsorgeprogramme nutzen:

    • Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
    • Zuckerkrankheit
    • Kinder- und Jugendvorsorge
    • Krebsvorsorge
    • Zahnvorsorge (Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten)

    Weiter gehende Vorsorgeleistungen oder allgemeine Check-ups sind nicht versichert. Nicht erstattungsfähig sind etwa „individuelle Gesundheitsleistungen"" (IGeL), Ausnahme ist hier unser Zusatztarif VorsorgePRIVAT.

    Für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen erhalten Sie Leistungen. Fragen Sie einfach Ihren Arzt, ob es sich um eine Vorsorgemaßnahme nach gesetzlich eingeführtem Programm handelt. Falls ja, darf Ihr Arzt diese Leistung privat nach GOÄ abrechnen.

    Grundsätzlich können Sie aus folgenden Bereichen umfangreiche und sinnvolle Vorsorgeprogramme nutzen:

    • Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen
    • Zuckerkrankheit
    • Kinder- und Jugendvorsorge
    • Krebsvorsorge
    • Zahnvorsorge (Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten)

    Weiter gehende Vorsorgeleistungen oder allgemeine Check-ups sind nicht versichert. Nicht erstattungsfähig sind etwa „individuelle Gesundheitsleistungen"" (IGeL), Ausnahme ist hier unser Zusatztarif VorsorgePRIVAT.

Was sind Heilmittel?
  • Unter Heilmittel fallen Maßnahmen aus folgenden Therapie-Bereichen:

    • physikalische Therapie
    • podologische Therapie
    • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
    • Ergotherapie, die zur Behandlung einer Krankheit eingesetzt und überwiegend äußerlich angewendet wird (beispielsweise Bäder, Massagen oder Krankengymnastik)

    Heilmittel sind grundsätzlich in der Krankheitskostenvollversicherung enthalten. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihnen die Heilmittel ärztlich verordnet wurden. Manche Tarife enthalten ein Heilmittelverzeichnis. Darin können Sie nachlesen, welche Leistungen in welcher Höhe versichert sind. Fragen Sie bei länger anhaltenden Behandlungen bei uns an, ob Sie mit einer dauerhaften Versicherungsleistung rechnen können.

    Unter Heilmittel fallen Maßnahmen aus folgenden Therapie-Bereichen:

    • physikalische Therapie
    • podologische Therapie
    • Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie
    • Ergotherapie, die zur Behandlung einer Krankheit eingesetzt und überwiegend äußerlich angewendet wird (beispielsweise Bäder, Massagen oder Krankengymnastik)

    Heilmittel sind grundsätzlich in der Krankheitskostenvollversicherung enthalten. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihnen die Heilmittel ärztlich verordnet wurden. Manche Tarife enthalten ein Heilmittelverzeichnis. Darin können Sie nachlesen, welche Leistungen in welcher Höhe versichert sind. Fragen Sie bei länger anhaltenden Behandlungen bei uns an, ob Sie mit einer dauerhaften Versicherungsleistung rechnen können.

Was sind Hilfsmittel?
  • Hilfsmittel sind technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Als Hilfsmittel gelten beispielsweise:

    • Sehhilfen
    • Hörgeräte
    • Arm- und Beinprothesen
    • Orthesen (eine Orthese umschließt das zu unterstützende Gelenk oder Körperteil)
    • orthopädisches Schuhwerk und
    • Krankenfahrstühle

    Einzelheiten ergeben sich aus Ihrem jeweiligen Tarif, in denen die versicherten Hilfsmittelgruppen einzeln aufgeführt sind.

    Hilfsmittel sind technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen. Als Hilfsmittel gelten beispielsweise:

    • Sehhilfen
    • Hörgeräte
    • Arm- und Beinprothesen
    • Orthesen (eine Orthese umschließt das zu unterstützende Gelenk oder Körperteil)
    • orthopädisches Schuhwerk und
    • Krankenfahrstühle

    Einzelheiten ergeben sich aus Ihrem jeweiligen Tarif, in denen die versicherten Hilfsmittelgruppen einzeln aufgeführt sind.

Was ist eine Anschlussheilbehandlung?
  • Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) handelt es sich um eine Weiterbehandlung nach einem stationären Krankenhausaufenthalt. Sie ist erforderlich nach schweren Erkrankungen und großen Operationen wie etwa einer Operation am Herzen, einem Schlaganfall oder einer Krebserkrankung. Bei einer AHB steht die ärztliche Heilbehandlung im Vordergrund. In der Regel muss eine Anschlussheilbehandlung innerhalb von 14 Tagen nach dem stationären Krankenhausaufenthalt angetreten werden.

    Bei einer Anschlussheilbehandlung (AHB) handelt es sich um eine Weiterbehandlung nach einem stationären Krankenhausaufenthalt. Sie ist erforderlich nach schweren Erkrankungen und großen Operationen wie etwa einer Operation am Herzen, einem Schlaganfall oder einer Krebserkrankung. Bei einer AHB steht die ärztliche Heilbehandlung im Vordergrund. In der Regel muss eine Anschlussheilbehandlung innerhalb von 14 Tagen nach dem stationären Krankenhausaufenthalt angetreten werden.

Was sind Gebührenordnungen?
  • Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Hebammen rechnen ihr Honorar nach einer amtlichen Gebührenordnung ab. Heilpraktiker richten sich in der Regel nach einem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

    Eine Übersicht der Gebührenordnungen:

    • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
    • Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP)
    • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
    • Gebührenordnung für Hebammen (HebGebO)
    • Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

    Die Vorschriften der genannten Gebührenordnungen sind für den privatärztlichen Behandlungsvertrag verbindlich. Bei jeder privatärztlichen Behandlung müssen die Vorschriften eingehalten werden.

    Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Hebammen rechnen ihr Honorar nach einer amtlichen Gebührenordnung ab. Heilpraktiker richten sich in der Regel nach einem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

    Eine Übersicht der Gebührenordnungen:

    • Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
    • Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP)
    • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
    • Gebührenordnung für Hebammen (HebGebO)
    • Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)

    Die Vorschriften der genannten Gebührenordnungen sind für den privatärztlichen Behandlungsvertrag verbindlich. Bei jeder privatärztlichen Behandlung müssen die Vorschriften eingehalten werden.

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist