• Langzeit-Auslandskrankenversicherung

    Langzeit-Auslandskrankenversicherung

    Weltweite Absicherung für längere Auslands-Aufenthalte

    Unsere Langzeit-Auslandskrankenversicherung "GesundheitGLOBAL" sichert Sie bei Auslands-Aufenthalten zwischen 2 Monaten und 5 Jahren optimal ab. Lieber eine kürzere Urlaubsreise absichern?

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Vorteile unserer Langzeit-Auslandskrankenversicherung

  • Egal wie lang, egal wohin: Weltweiter Versicherungsschutz bis zu 5 Jahre.
  • Kein Selbstbehalt: Sie zahlen keinen Eigenanteil für beanspruchte Leistungen.
  • Rundum-Absicherung: Leistungen beim Arzt und Facharzt, im Krankenhaus, und Krankenrücktransport sind inklusive.
  • Umfangreiche Service-Leistungen: Im Fall der Fälle sind Sie nicht allein.

Langzeit-Auslandskranken ab 34,50 € monatlich

Der Preis gilt für den Tarif GesundheitGLOBAL Kompakt, Alter bis 30 Jahre. Für die Länder USA, Singapur, China, England, Schweiz und Hongkong gilt ein höherer Beitrag.

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Unsere Tarife für Ihren längeren Auslands-Aufenthalt

GesundheitGLOBAL Kompakt

  • Für Auslands-Aufenthalte bis zu 2 Jahre
  • Medizinische Grundversorgung im Ausland
  • Perfekt für's Au-Pair, Auslandspraktikum, Work and Travel oder den Schüleraustausch

GesundheitGLOBAL Optimal

  • Für Auslands-Aufenthalte bis zu 5 Jahre
  • Umfangreiche medizinische Versorgung im Ausland
  • Für alle, die eine Rundum-Versorgung im Ausland mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis suchen

GesundheitGLOBAL Premium

  • Für Auslands-Aufenthalte bis zu 5 Jahre
  • Bestmögliche medizinische Versorgung
  • Für alle, die sich beruflich längerfristig im Ausland aufhalten und einen Premiumschutz vergleichbar zu einer deutschen Vollversicherung wünschen.

So funktioniert ein Auslandsschutz für Langzeit-Reisen

Im Urlaub wird niemand gern krank. Doch gerade durch das andere Klima, Tropenkrankheiten oder risikoreiches Reisen lassen sich Arztbesuche nicht immer vermeiden. Damit der Auslandstrip nicht in einem teuren Ärgernis endet, sollten Sie mit einer Auslandsreisekrankenversicherung vorsorgen.
Eine normale Auslandskrankenversicherung gilt jedoch nur bis zu zwei Monaten. Sind Sie länger im Ausland unterwegs, benötigen Sie einen Langzeitschutz. Unsere Langzeit-Auslandskrankenversicherung GesundheitGLOBAL sichert Sie je Bedarf bis über die Grundversorgung hinaus ab.
Tipp: Ihre bestehende Krankenversicherung in Deutschland können Sie übrigens für die Zeit Ihrer Reise auf Anwartschaft setzen, also einfrieren. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall aber keine weiteren Familienmitglieder in der Heimat mitversichert sein dürfen. Mit unseren Tarifen Optimal und Premium sind Sie über die Zeit im Ausland bis zu 6 Wochen pro Reiseunterbrechung (Tarif Premium) in Deutschland versichert. 

Häufige Fragen zur Langzeit-Auslandskrankenversicherung

Was ist, wenn ich in mehrere Länder reise?
  • Egal wohin die Reise geht, über den Tarif GesundheitGLOBAL besteht weltweiter Versicherungsschutz. Jedoch ist zu beachten, dass in Singapur, China, England, Schweiz, Hongkong und den USA ein höherer Beitrag berechnet wird.

Warum muss ich für Aufenthalte in Singapur, China, England, Schweiz, Hongkong und den USA mehr zahlen?
  • In diesen Ländern können im Krankheitsfall wesentlich höhere Kosten für eine medizinische Behandlung entstehen. Mit einem höheren Beitrag reagieren wir darauf.

Ich verreise und komme im laufenden Monat wieder zurück. Muss ich trotzdem den kompletten Monatsbeitrag bezahlen?
  • Nein, der Tarif kann auf den Tag genau berechnet werden.

Wie kann ich den Beitrag bezahlen?
  • Sie können den Versicherungsbeitrag als SEPA-Lastschriftmandat bezahlen.

Für den Fall, dass ich im Ausland tatsächlich zum Arzt muss: Wie mache ich das mit den Rechnungen?
  • Ambulante Behandlungen müssen von Ihnen direkt beim Arzt gezahlt werden. Die Rechnung können Sie dann per Post bei uns einreichen.

    Die Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift des Behandlers
    • Name der behandelten Person
    • Diagnose
    • die einzelnen Leistungen aufgegliedert nach Behandlungsdaten und Kosten

    Bei stationären Behandlungen hilft Ihnen für eine Kostenübernahmegarantie unsere Notrufzentrale weiter.

Muss ich etwas beachten, wenn ich schwanger bin?
  • Ja. Sollten Sie bei Versicherungsabschluss bereits schwanger sein, sind die Kosten für Untersuchungen und Entbindung im versicherten Zeitraum nicht abgedeckt. Bitte beachten Sie, dass unsere Tarife nur Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt abdecken. Werden Sie erst während Ihres versicherten Aufenthalts schwanger, ist die medizinisch notwendige Behandlung und Untersuchung inkl. Vorsorge nach den in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen und die Entbindung wiederum versichert. Infos zu den Programmen erhalten Sie bei den gesetzlichen Krankenversicherungen.

Ich werde während meines versicherten Aufenthaltes ein Jahr älter. Muss ich dann einen höheren Beitrag zahlen?
  • In den Tarifen Kompakt und Optimal bezahlen Sie während des versicherten Zeitraumes weiterhin nur den Beitrag bezahlen, der für Sie bei Versicherungsabschluss galt.

     

Sind Vorerkrankungen mitversichert?
  • Behandlungen, von denen bei Grenzüberschreitung feststand, dass sie erfolgen müssen, müssen wir leider von der Leistung ausschließen. Unerwartete Verschlechterungen des Gesundheitszustandes bei chronischen Erkrankungen sind hingegen versichert. Im Tarif GesundheitGLOBAL Premium gibt es auch die Möglichkeit, den Einschluss von Vorerkrankungen mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen prüfen zu lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Beratungshotline:

     +49 681 844-6900

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist