• Anwartschaft für Studenten auf Lehramt

    Anwartschaft für Studenten auf Lehramt

    Bereits heute für später vorsorgen

    Wechseln Sie mit unserer Anwartschaftsversicherung für Studenten auf Lehramt nach Ihrem Einstieg in die Beamtenlaufbahn als Lehrer ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Private Krankenversicherung (PKV).

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Anwartschaft in der Privaten Kranken­versicherung (PKV) für Studenten auf Lehramt

Sie sind Student oder Absolvent einer Hochschule (Universität, Fachhochschule, Gesamthochschule) und Ihr Berufsziel ist eine Beamtenlaufbahn als Lehrer. Nach Beendigung Ihres Studiums und Ihrem Wechsel in die Beamtenlaufbahn haben Sie Anspruch auf Beihilfe.

  • Mit unserer Anwartschaftsversicherung BeihilfeOption können Sie Ihren heutigen Gesundheitszustand „einfrieren“ und als Basis für Ihre künftige beihilfekonforme Krankheitskosten-Vollversicherung festlegen.
  • Alle auftretenden Krankheiten und Unfallfolgen haben keine Auswirkungen auf Ihren künftigen privaten Krankenversicherungsschutz.

BeihilfeOption

1,00 €
monatlicher Beitrag

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Tipp: Ergänzen Sie BeihilfeOption. Und nutzen Sie schon jetzt die Vorteile des privaten Rundumschutzes:

Infografik: Zusatz-Leistungen der privaten Krankenversicherung für Studenten auf Lehramt

Kontakt

Montag bis Freitag von 8 bis 19 Uhr

Telefon: +49 681 844-7000 

E-Mail: service@ukv.de

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Fragen & Antworten zur Anwartschaft für Studenten auf Lehramt im Tarif BeihilfeOption

Können zu der BeihilfeOption weitere Tarife abgeschlossen werden?
  • Je nach Versicherung (Heilfürsorge, GKV) stehen Ihnen Zusatztarife zur Verfügung. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an unter +49 681 844-7000 oder schreiben Sie uns service@ukv.de.

    Je nach Versicherung (Heilfürsorge, GKV) stehen Ihnen Zusatztarife zur Verfügung. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an unter +49 681 844-7000 oder schreiben Sie uns service@ukv.de.

Wann endet der Tarif BeihilfeOption?
  • Die Versicherung nach dem Tarif BeihilfeOption endet

    • zu dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Optionsrechts nicht mehr vorliegen, d.h. mit Umsetzung des Optionsrechtes; also Umwandlung in Beamten-Tarife
    • zu dem Zeitpunkt des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit, beispielsweise bei Abbruch der Ausbildung zur Beamtentätigkeit

    Die Versicherung nach dem Tarif BeihilfeOption endet

    • zu dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Optionsrechts nicht mehr vorliegen, d.h. mit Umsetzung des Optionsrechtes; also Umwandlung in Beamten-Tarife
    • zu dem Zeitpunkt des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit, beispielsweise bei Abbruch der Ausbildung zur Beamtentätigkeit
Wann muss die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife beantragt werden?
  • Der Abschluss der Zieltarife muss spätestens sechs Monate nach Entstehen der Beihilfeberechtigung beantragt werden.

    Der Abschluss der Zieltarife muss spätestens sechs Monate nach Entstehen der Beihilfeberechtigung beantragt werden.

Gibt es eine erneute Gesundheitsprüfung?
  • Nein. Die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife und private Pflegepflichtversicherung erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung.

    Nein. Die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife und private Pflegepflichtversicherung erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung.

Gelten bei der Umstellung Wartezeiten?
  • Für die beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung gelten keine Wartezeiten.

    Die Wartezeiten der Pflegepflichtversicherung bleiben unberührt. (§ 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegepflichtversicherung)

    Für die beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung gelten keine Wartezeiten.

    Die Wartezeiten der Pflegepflichtversicherung bleiben unberührt. (§ 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegepflichtversicherung)

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist

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