• Anwartschaft für Feuerwehrleute & Soldaten

    Anwartschaft für Feuerwehrleute & Soldaten

    Bereits heute für später vorsorgen

    Wechseln Sie mit unserer Anwartschaftsversicherung nach Ende der Heilfürsorge und Beginn der Beihilfe als Feuerwehrmann oder Soldat ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Private Krankenversicherung (PKV).

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Anwartschaft in der Privaten Kranken­versicherung (PKV) für Feuerwehrleute und Soldaten

Während Ihrer Zeit als Feuerwehrmann oder Soldat haben Sie in der Regel Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Das bedeutet, dass ihr Dienstherr im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung übernimmt. Feuerwehrleute haben in vielen Bundesländern Anspruch auf Beihilfe. Soldaten haben Anspruch auf truppenärztliche Versorgung im Rahmen der freien Heilfürsorge.
Soldaten der Bundeswehr erhalten Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Familienangehörige von Berufs- und Zeitsoldaten haben Anspruch auf Beihilfe und können sich privat versichern. Nach dem Ausscheiden aus dem Dienst haben ehemalige Soldaten ebenfalls einen Beihilfeanspruch und sichern die Restkosten mit einer Privaten Krankenversicherung ab.
Da der Zugang zur Privaten Krankenversicherung nur mit einer Gesundheitsprüfung möglich ist, sollten Soldaten so früh wie möglich eine Anwartschaftsversicherung abschließen.
Für die Private Krankenversicherung besteht kein Annahmezwang. Deshalb kann es passieren, dass ehemalige Soldaten mit Vorerkrankungen, die keine Anwartschaftsversicherung haben, nur mit hohen Risikozuschlägen aufgenommen werden oder ganz abgelehnt werden.
Deswegen sollten Sie rechtzeitig vorsorgen: Sichern Sie jetzt Ihren Gesundheitszustand mit der Anwartschaftssversicherung BeihilfeOption.

BeihilfeOption

1,00 €
monatlicher Beitrag

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Tipp: Ergänzen Sie BeihilfeOption. Und nutzen Sie schon jetzt die Vorteile des privaten Rundumschutzes:

Infografik: Zusatz-Leistungen der privaten Krankenversicherung für Feuerwehrleute und Polizisten

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Fragen & Antworten zur Anwartschaft für Feuerwehrleute und Soldaten im Tarif BeihilfeOption

Können zu der BeihilfeOption weitere Tarife abgeschlossen werden?
  • Je nach Versicherung (Heilfürsorge, GKV) stehen Ihnen Zusatztarife zur Verfügung. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an unter +49 681 844-7000 oder schreiben Sie uns service@ukv.de.

    Je nach Versicherung (Heilfürsorge, GKV) stehen Ihnen Zusatztarife zur Verfügung. Gern beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an unter +49 681 844-7000 oder schreiben Sie uns service@ukv.de.

Welche Regelungen gelten für die private Pflegepflichtversicherung?
  • Für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge (Polizisten, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Feuerwehrleute) besteht Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung. Diese Personen benötigen ab Beginn eine private Pflegepflichtversicherung nach Tarif PVB.

    Für Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge (Polizisten, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Feuerwehrleute) besteht Versicherungspflicht in der privaten Pflegepflichtversicherung. Diese Personen benötigen ab Beginn eine private Pflegepflichtversicherung nach Tarif PVB.

Wann endet der Tarif BeihilfeOption?
  • Die Versicherung nach dem Tarif BeihilfeOption endet

    • zu dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Optionsrechts nicht mehr vorliegen, d.h. mit Umsetzung des Optionsrechtes; also Umwandlung in Beamten-Tarife
    • zu dem Zeitpunkt des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit, beispielsweise bei Abbruch der Ausbildung zur Beamtentätigkeit

    Die Versicherung nach dem Tarif BeihilfeOption endet

    • zu dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen zur Wahrnehmung des Optionsrechts nicht mehr vorliegen, d.h. mit Umsetzung des Optionsrechtes; also Umwandlung in Beamten-Tarife
    • zu dem Zeitpunkt des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit, beispielsweise bei Abbruch der Ausbildung zur Beamtentätigkeit
Wann muss die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife beantragt werden?
  • Der Abschluss der Zieltarife muss spätestens sechs Monate nach Entstehen der Beihilfeberechtigung beantragt werden.

    Der Abschluss der Zieltarife muss spätestens sechs Monate nach Entstehen der Beihilfeberechtigung beantragt werden.

Gibt es eine erneute Gesundheitsprüfung?
  • Nein. Die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife und private Pflegepflichtversicherung erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung.

    Nein. Die Umstellung in die beihilfekonformen Tarife und private Pflegepflichtversicherung erfolgt ohne neue Gesundheitsprüfung.

Gelten bei der Umstellung Wartezeiten?
  • Für die beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung gelten keine Wartezeiten.

    Die Wartezeiten der Pflegepflichtversicherung bleiben unberührt. (§ 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegepflichtversicherung)

    Für die beihilfekonforme Krankheitskostenvollversicherung gelten keine Wartezeiten.

    Die Wartezeiten der Pflegepflichtversicherung bleiben unberührt. (§ 3 Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegepflichtversicherung)

Was passiert, wenn ich als Heilfürsorgeberechtigte aus dem öffentlichen Dienst ausscheide und in der GKV pflichtversichert werde?
  • Dadurch entfällt die Versicherungsfähigkeit im Tarif BeihilfeOption und der Tarif endet. Sie können in diesem Fall jedoch - mit Risikoprüfung - in GKV-Zusatztarife umstellen. 

    Dadurch entfällt die Versicherungsfähigkeit im Tarif BeihilfeOption und der Tarif endet. Sie können in diesem Fall jedoch - mit Risikoprüfung - in GKV-Zusatztarife umstellen. 

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist