• Zahnzusatzversicherung für Kinder & Erwachsene

    Zahnzusatzversicherung für Kinder & Erwachsene

    Für ein strahlendes Lächeln und gesunde Zähne

    • Passgenaue Absicherung für Ihren Bedarf
    • Finanzielle Unterstützung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Prophylaxe
    • Erstattung für Kieferorthopädie

Warum ist eine Zahnzusatzversicherung wichtig?

Ganz gleich, wie sorgfältig Sie Ihre Zähne pflegen: Karies, Fehlstellungen oder Schäden können Sie nicht immer vermeiden. Für Zahnbehandlungen und Zahnersatz übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Teil der Kosten. Man spricht hier von der Regelversorgung. Die übrigen Kosten müssen Sie selbst bezahlen. Das kann schnell ins Geld gehen!

Eine private Zahnzusatzversicherung schützt Kinder und Erwachsene vor hohen Zuzahlungen. Je nach Tarif erstattet sie bis zu 90 Prozent Ihres Eigenanteils.

Die Zahnzusatzversicherung reduziert nicht nur die finanziellen Sorgen bei Zahnerkrankungen. Sie unterstützt Sie auch bei der Zahnvorsorge. Zum Beispiel erstattet sie die Kosten für die professionelle Zahnreinigung. Und Sie hilft Ihnen, die Zahnspangen Ihrer Kinder zu finanzieren.
Bevor Sie sich über die Leistungen der Zahnzusatzversicherung informieren, noch ein Tipp: Überlegen Sie, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie in ein paar Jahren eine teure Behandlung brauchen (zum Beispiel Zahnimplantate). Ob später teure Maßnahmen anstehen, lässt sich recht früh sagen. Wer zum Beispiel in jungen Jahren sehr viele Füllungen braucht, wird diese später ersetzen lassen müssen (etwa mit Kronen).

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie später eine teure Leistung brauchen? Etwa Zahnimplantate oder eine Behandlung beim Kieferorthopäden? Basieren Sie darauf Ihre Entscheidung für einen Tarif. 

Was sind die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung?

  • Zahnprophylaxe: Ihre Zusatzversicherung unterstützt Sie bei der Zahnvorsorge, zum Beispiel übernimmt sie teilweise die Kosten der professionellen Zahnreinigung.
  • Zahnbehandlung: Zuzahlungen für Füllungen und Wurzelbehandlungen entlasten Sie finanziell.
  • Zahnersatz: Sie erhalten ergänzende Leistungen, zum Beispiel für Inlays, Kronen, Brücken und Implantate sowie bei der Verwendung hochwertiger Materialien.
  • Kieferorthopädie: Im Premium-Tarif erhalten Sie zusätzliche Leistungen für Kinder. Zum Beispiel erstattet Ihre Versicherung medizinisch notwendige Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen unter 19 Jahren.

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Was kostet die Zahnzusatzversicherung?

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Meist gekauft
monatlich
monatlich
monatlich
ZahnPRIVAT
ZahnPRIVAT
ZahnPRIVAT
Kompakt
Optimal
Premium
Zahn­behandlung und Zahn­ersatz
Zahnersatz: Zahnkronen mit Verblendungen, Brücken, Prothesen, Veneers
50%
70%
90%
Implantate
50%
70%
90%
Kunst­stoff­füllungen, Komposit­füllungen
50%
70%
90%
Zahnfüllungen: Inlays und Onlays
50%
70%
90%
Aufbiss­behelfe und Schienen
50%
70%
90%
Wurzel­behandlung inkl. Wurzel­spitzen­resektion
50%
70%
90%
Parodontose­behandlung
50%
70%
90%
Zahn­pro­phylaxe
Professionelle Zahnreinigung
50% aus max. 120 €
pro Kalenderjahr
70% aus max. 120 €
pro Kalenderjahr
90% aus max. 120 €
pro Kalenderjahr
Kiefer­ortho­pädie
Bei Kindern und Erwachsenen
Leistung nicht enthalten
Leistung nicht enthalten
90% aus max. 4.000 €
in der Tarif­laufzeit
Keine Wartezeit
Leistung enthalten
Leistung enthalten
Leistung enthalten
monatlich
monatlich
monatlich
ZahnPRIVAT
ZahnPRIVAT
ZahnPRIVAT
Kompakt
Optimal
Premium
Es handelt sich um Tarifauszüge (Stand: 01.2016). Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden  Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife.

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Was leistet die Zahnzusatzversicherung?

Kostenbeispiel professionelle Zahnreinigung für 84 €

 

Leistungsbeispiel Zahnreinigung - Kosten mit ZahnPRIVAT KompaktLeistungsbeispiel Zahnreinigung - Kosten mit ZahnPRIVAT OptimalLeistungsbeispiel Zahnreinigung - Kosten mit ZahnPRIVAT Premium

Legende zu den Leistungsbeispielen

Kostenbeispiel Keramik-Onlay mehrflächig für 900 €

 

Leistungsbeispiel Keramik-Onlay 
mehrflächig - Kosten mit ZahnPRIVAT KompaktLeistungsbeispiel Keramik-Onlay mehrflächig - Kosten mit ZahnPRIVAT OptimalLeistungsbeispiel Keramik-Onlay mehrflächig - Kosten mit ZahnPRIVAT Premium

Legende zu den Leistungsbeispielen

Kostenbeispiel zwei Implantate mit Suprakonstruktion für 3.700 €

 

Leistungsbeispiel Zwei Implantate mit Suprakonstruktion - Kosten mit ZahnPRIVAT KompaktLeistungsbeispiel Zwei Implantate mit Suprakonstruktion - Kosten mit ZahnPRIVAT OptimalLeistungsbeispiel Zwei Implantate mit Suprakonstruktion - Kosten mit ZahnPRIVAT Premium

Legende zu den Leistungsbeispielen

Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung

Was steht im Kleingedruckten?

Gibt es Wartezeiten?
  • Nein. In den Tarifen ZahnPRIVAT Kompakt, ZahnPRIVAT Optimal und ZahnPRIVAT Premium gibt es keine Wartezeiten. Für Versicherungsfälle, die nach Vertragsabschluss eintreten, können Sie direkt Leistungen beanspruchen.

Der Zahnarzt hat eine Behandlung angeraten oder schon mit ihr begonnen: Kann ich noch eine Versicherung abschließen?
  • Leider können wir nur Behandlungen bezahlen, die Ihr Behandler nach Vertragsschluss anrät oder durchführt. Eine rückwirkende Zahnzusatzversicherung ist nicht möglich.

Wie lange läuft mein Vertrag? Wie sind die Kündigungsfristen?
  • Sie schließen den Versicherungsvertrag zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres ab. Er verlängert sich automatisch um ein Kalenderjahr. Es sei denn, Sie kündigen ihn: Das können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende machen.

Für was erhalte ich Leistungen?

Wie viel Geld erstattet die Zahnzusatzversicherung?
Gibt es Erstattungshöchstgrenzen?
  • Ja.

    • Zahnprophylaxe: versicherter Prozentsatz aus maximal 120 Euro im Jahr
    • Kieferorthopädie (ZahnPRIVAT Premium): 90 % aus max. 4.000 Euro in der gesamten Tariflaufzeit (d.h. erstattet werden bis zu max. 3.600 Euro)
Gibt es Grenzen für die Erstattung in den ersten Jahren?
  • Ja. Die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind in den ersten vier Kalenderjahren begrenzt. Und zwar so:

    Die nach Leistung der GKV verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen werden zum versicherten Prozentsatz erstattet:

    • Im ersten Kalenderjahr aus maximal 1.000 Euro.
    • In den ersten beiden Kalenderjahren zusammen aus maximal 3.000 Euro.
    • In den ersten drei Kalenderjahren zusammen aus maximal 6.000 Euro.
    • In den ersten vier Kalenderjahren zusammen aus maximal 9.000 Euro.
Muss ich ein Bonusheft führen?
  • Wenn Sie regelmäßig zum Zahnarzt gehen und das durch ein gepflegtes Bonusheft nachweisen können, erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung einen höheren Festzuschuss.

    Für Ihre private Zahnzusatzversicherung müssen Sie kein Bonusheft führen.

    Sie erhalten die Erstattung, die Sie vertraglich vereinbart haben. Unabhängig davon, ob Sie regelmäßig zur Vorsorge gehen.

Was gehört zur Zahnprophylaxe? Wie wird sie erstattet?
  • Für folgende Aufwendungen haben Sie Versicherungsschutz:

    • Professionelle Zahnreinigung
    • Erstellung Mundhygiene-Status
    • Kontrolle des Übungserfolges
    • Lokale Fluoridierung zur Kariesvorbeugung und -behandlung
    • Zahnsteinentfernung

    Die nach Leistung der GKV verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen werden zum versicherten Prozentsatz aus maximal 120 Euro im Jahr erstattet.

Welche vorbereitenden diagnostischen, therapeutischen und chirurgischen Arbeiten sind mitversichert?
  • Mitversichert ist zum Beispiel der Knochenaufbau, wenn Sie ein Implantat erhalten. Auch Strahlendiagnostik wie Röntgenaufnahmen oder innovative Verfahren (zum Beispiel dentale Volumentomographie) sind mitversichert.

Ist auch eine Teilnarkose bei meiner Behandlung mitversichert?
  • Ja, wenn die Behandlung zur Schmerzausschaltung medizinisch notwendig ist, ist diese Maßnahme grundsätzlich über Ihren Tarif versichert.

Falls mein Zahnersatz repariert werden muss: Fällt das unter den Versicherungsschutz?
  • Ja, diese Kosten sind im Rahmen der Erstattungsgrenzen mitversichert.

Was ist Gnathologie? Sind Leistungen aus diesem Bereich mitversichert?
  • Ein anderes Wort für Gnathologie ist Funktionsdiagnostik. Sie beschäftigt sich mit dem Kiefergelenk und der Funktion des Kauorgans. Der Behandler untersucht, ob die Elemente des Kausystems (zum Beispiel Muskeln und Gelenke) richtig zusammenarbeiten.

    Sie können für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen Erstattungen erhalten.

Ist die Parodontosebehandlung mittels Periochip mitversichert? Und was ist das überhaupt?
  • Ja, ist sie.

    Ein Periochip ist ein kleiner Gelatine-Chip. Er enthält den Wirkstoff Chlorhexidin. Ihr Behandler platziert ihn in der Zahnfleischtasche. Der Chip löst sich innerhalb von 7 Tagen auf und gibt Wirkstoff ab. Das bekämpft die Bakterien und Keime.

Was muss ich im Leistungsfall machen?

Was ist ein Heil- und Kostenplan?
  • Den Heil- und Kostenplan erstellt Ihr Zahnarzt: Er dokumentiert den Zustand Ihrer Zähne und informiert zur Regelversorgung. Er enthält einen gegebenenfalls abweichenden Therapieplan und die Kosten, die auf Sie zukommen. Ihr Arzt schickt den Plan vor der Behandlung zu Ihrer Krankenkasse. Erst wenn geklärt ist, wie viel die Krankenkasse bezuschusst, darf der Arzt mit der Behandlung starten.

    Kürzer gesagt: Der Heil- und Kostenplan bietet Ihnen einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten. Er hilft Ihnen, einzuschätzen, wie viel Geld Sie selbst zahlen müssen.

Brauche ich einen Heil- und Kostenplan für eine Erstattung?
  • Nein. Ein Heil- und Kostenplan ist keine Voraussetzung.

    Wir empfehlen Ihnen jedoch: Reichen Sie den Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Zusatzversicherung ein. So erfahren Sie sicher, welcher Eigenanteil übrig bleibt.

Wohin schicke ich meinen Heil- und Kostenplan?
  • Bitte senden Sie Ihren Heil- und Kostenplan an:

    Union Krankenversicherung AG
    66123 Saarbrücken

    Bitte schreiben Sie gut leserlich Ihre Versicherungsnummer (KK/...) auf den Heil- und Kostenplan.

    In Heil- und Kostenplänen sind die Material- und Laborkosten meistens nur geschätzt angegeben. Wenn Sie uns zusätzlich einen detaillierten Laborkostenvoranschlag schicken, erhalten Sie für diesen Teil ebenfalls eine konkrete Leistungszusage. Damit wissen Sie, mit welchen Erstattungen Sie rechnen können. So können Sie die Behandlung ganz beruhigt beginnen.

Wie und wo reiche ich die Zahnarztrechnung ein?
  • Bei einer privaten Zahnzusatzversicherung gehen Sie zunächst in Vorleistung und zahlen die Rechnung.

    Im nächsten Schritt reichen Sie die Rechnung ein. Das geht auf zwei Wegen:

    1. Sie reichen den Leistungsantrag und die Belege per Post ein. (Hier finden Sie ein beschreibbares PDF-Dokument zum Download.) Schicken Sie Antrag, Belege und Versicherungsnummer an:

      Union Krankenversicherung AG
      66099 Saarbrücken

    1. Alternativ können Sie den Leistungsantrag inklusive aller Belege online einreichen. Das geht unkompliziert über unser Service-Portal.

    Danach erhalten Sie den Leistungsbescheid. Die tariflich vereinbarte Leistung erstatten wir dann auf Ihr Konto.

Was wird bei der Zahnzusatzversicherung ZahnPRIVAT bezahlt?

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