• Auslandskrankenversicherung: Tarif AKE

    Auslandskrankenversicherung: Tarif AKE

    Einmalige Auslandskranken­versicherung ohne Selbstbehalt

    Sichern Sie Ihre Gesundheit auf der nächsten Reise ideal ab: Die Auslandskranken­versicherung im Tarif AKE ist der günstige Einmalschutz für Ihren nächsten Urlaub.

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Auslandskranken­versicherung für eine einzelne Reise

Ihre Vorteile des AKE-Einmalschutzes auf einen Blick:

  • Kein Selbstbehalt: Sie zahlen keinen Eigenanteil für beanspruchte Leistungen
  • Versicherungsschutz: Weltweit für eine Auslandsreise von bis zu 365 Tagen
  • Krankenrücktransport: Inklusive – wenn medizinisch sinnvoll vertretbar, dann auch für eine Begleitperson
  • Ambulante Absicherung: Freie Arztwahl
  • Stationäre Absicherung: Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus

Auslandskranken­versicherung für eine einzelne Reise

Ihre Vorteile des AKE-Einmalschutzes auf einen Blick:

  • Kein Selbstbehalt: Sie zahlen keinen Eigenanteil für beanspruchte Leistungen
  • Versicherungsschutz: Weltweit für eine Auslandsreise von bis zu 365 Tagen
  • Krankenrücktransport: Inklusive – wenn medizinisch sinnvoll vertretbar, dann auch für eine Begleitperson
  • Ambulante Absicherung: Freie Arztwahl
  • Stationäre Absicherung: Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus

Vorteile der einmaligen Auslandskranken­versicherung (AKE)

Ambulante Absicherung im Ausland

Behandlung beim Arzt oder Facharzt Ihrer Wahl im Ausland

100%

Einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten (inkl. Röntgendiagnostik, Strahlendiagnostik und Strahlentherapie).

Beratung und Behandlungen durch Heilpraktiker, Osteopath und Chiropraktiker

100%

Medikamente und Verbandmittel

100%

Wenn durch Arzt oder Heilpraktiker verordnet.

Nicht erstattungsfähig sind:
Nähr- und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate und Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden.

Heilmittel

100%

Wenn durch Arzt oder Heilpraktiker verordnet.

Unter Heilmittel fallen etwa Inhalationen, Wärme- und Elektrotherapien, Ebenfalls abgesichert sind medizinische Bäder und Massagen, die aufgrund eines Unfalls im Ausland medizinisch notwendig sind.

Hilfsmittel

100%

Wenn durch Arzt oder Heilpraktiker verordnet.

Keine Erstattung für Sehhilfen und Hörgeräte.

Transporte oder Verlegung zum nächsten Krankenhaus oder Arzt mit Rettungsdiensten

100%

Wenn medizinisch notwendig.

Wir der Transport nicht durch einen Rettungsdienst vorgenommen, sind Taxikosten bis zu 30 Euro je Versicherungsfall abgesichert.

Transport oder Verlegung mit einem Hubschrauber

100%

Der Transport mit dem Rettungshubschrauber ist nicht begrenzt.

Vorteile der einmaligen Auslandskranken­versicherung (AKE)

Ambulante Absicherung im Ausland

Behandlung beim Arzt oder Facharzt Ihrer Wahl im Ausland

100%

Einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten (inkl. Röntgendiagnostik, Strahlendiagnostik und Strahlentherapie).

Beratung und Behandlungen durch Heilpraktiker, Osteopath und Chiropraktiker

100%

Medikamente und Verbandmittel

100%

Wenn durch Arzt oder Heilpraktiker verordnet.

Nicht erstattungsfähig sind:
Nähr- und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate und Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden.

Heilmittel

100%

Wenn durch Arzt oder Heilpraktiker verordnet.

Unter Heilmittel fallen etwa Inhalationen, Wärme- und Elektrotherapien, Ebenfalls abgesichert sind medizinische Bäder und Massagen, die aufgrund eines Unfalls im Ausland medizinisch notwendig sind.

Hilfsmittel

100%

Wenn durch Arzt oder Heilpraktiker verordnet.

Keine Erstattung für Sehhilfen und Hörgeräte.

Transporte oder Verlegung zum nächsten Krankenhaus oder Arzt mit Rettungsdiensten

100%

Wenn medizinisch notwendig.

Wir der Transport nicht durch einen Rettungsdienst vorgenommen, sind Taxikosten bis zu 30 Euro je Versicherungsfall abgesichert.

Transport oder Verlegung mit einem Hubschrauber

100%

Der Transport mit dem Rettungshubschrauber ist nicht begrenzt.

Such-, Rettungs- oder Bergungskosten

Such-, Rettungs- oder Bergungskosten

nach einem Unfall und wenn im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung stattfindet.

max. 2.500 EUR

Übernommen werden Kosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten. 

Such-, Rettungs- oder Bergungskosten

Such-, Rettungs- oder Bergungskosten

max. 2.500 EUR

nach einem Unfall und wenn im unmittelbaren Anschluss eine stationäre Behandlung stattfindet.

Übernommen werden Kosten von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten. 

Kinderbetreuungskosten im Ausland

Kinderbetreuungskosten bei minderjährigen Kindern für die Notfallbetreuung

100%

Voraussetzungen sind:

  1. die mitgereisten Kinder müssen bei der UKV auslandsreise-krankenversichert sein.
  2. der ebenfalls bei der UKV auslandsreise-krankenversicherte Erwachsene wird stationär behandelt, zurücktransportiert oder ist verstorben. Der Aufenthalt im Krankenhaus ist medizinisch notwendig und fällt nicht unter die im Tarif ausgeschlossenen Fälle.
  3. kein anderer Mitreisender kann die Kinder betreuen
  4. die Kinderbetreuung wird durch unseren Notruf-Service organisiert

Kinderbetreuungskosten im Ausland

Kinderbetreuungskosten bei minderjährigen Kindern für die Notfallbetreuung

100%

Voraussetzungen sind:

  1. die mitgereisten Kinder müssen bei der UKV auslandsreise-krankenversichert sein.
  2. der ebenfalls bei der UKV auslandsreise-krankenversicherte Erwachsene wird stationär behandelt, zurücktransportiert oder ist verstorben. Der Aufenthalt im Krankenhaus ist medizinisch notwendig und fällt nicht unter die im Tarif ausgeschlossenen Fälle.
  3. kein anderer Mitreisender kann die Kinder betreuen
  4. die Kinderbetreuung wird durch unseren Notruf-Service organisiert

Stationäre Absicherung im Ausland

Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus

100%

Die Leistung umfasst die Behandlungskosten einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten sowie die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus inkl. Röntgendiagnostik, Strahlendiagnostik und Strahlentherapie.

Stationäre Absicherung im Ausland

Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus

100%

Die Leistung umfasst die Behandlungskosten einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten sowie die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus inkl. Röntgendiagnostik, Strahlendiagnostik und Strahlentherapie.

Zahnärztliche Absicherung im Ausland

Schmerzstillende Zahnbehandlung

Inklusive notwendiger Zahnfüllungen, die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz oder Reparaturen von Prothesen

100%

Zahnärztliche Absicherung im Ausland

Schmerzstillende Zahnbehandlung

100%

Inklusive notwendiger Zahnfüllungen, die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz oder Reparaturen von Prothesen

Krankenrücktransport aus dem Ausland

Krankenrücktransport im Deutschland

100%

Abgedeckt sind die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport. Wenn eine Begleitperson aus medizinischen Gründen sinnvoll ist, werden auch der Begleitperson die Transportkosten erstattet.

Krankenrücktransport aus dem Ausland

Krankenrücktransport im Deutschland

100%

Abgedeckt sind die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport. Wenn eine Begleitperson aus medizinischen Gründen sinnvoll ist, werden auch der Begleitperson die Transportkosten erstattet.

Absicherung bei Bestattung oder Überführung im Todesfall

100%

Beim Tod einer versicherten Person werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder für die Überführung an den letzten ständigen Wohnort erstattet.

Absicherung bei Bestattung oder Überführung im Todesfall

100%

Beim Tod einer versicherten Person werden die Kosten der Bestattung am Sterbeort oder für die Überführung an den letzten ständigen Wohnort erstattet.

Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Tarife (Tarifauszüge: Stand 12.2015).

Fragen & Antworten zur Auslandskrankenversicherung im Tarif AKE (Einmalschutz)

Was ist der Unterschied zwischen einer Einzel- und einer Dauerpolice?
  • Wenn Sie die Auslandskrankenversicherung einmalig abschließen, sichern Sie Ihren einzelnen Urlaub im Ausland taggenau mit der Einzelpolice ab: Der Vertrag endet automatisch mit dem letzten versicherten Tag bzw. mit Grenzüberschreitung ins Inland.
    Bei einer Dauerpolice sind die ersten 56 Tage einer jeden Auslandsreise innerhalb von zwölf Monaten abgesichert. Der Vertrag der Dauerpolice verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn Sie vorher nicht fristgemäß kündigen.

Sind durch die Auslandsreise-Krankenversicherung auch Impfkosten vor Reiseantritt abgedeckt?
  • Nein, Impfkosten sind in der Auslandsreise-Krankenversicherung nicht mitversichert.
    Die Kosten für bestimmte Impfungen, beispielsweise für Typhus und Gelbfieber oder für die Malariaprophylaxe, können durch Krankenzusatzversicherungen abgedeckt werden. Falls Sie eine Reise in ein Gebiet planen, für welches Impfungen sinnvoll oder notwendig sind, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gern, wie sie sich sinnvoll absichern können.

    VorsorgePRIVAT

Sollte ich meinen Versicherer kontaktieren, bevor ich im Ausland zu einem Arzt gehe?
  • Grundsätzlich ist das nicht nötig. Sollte ein stationärer Krankenhausaufenthalt notwendig sein, rufen Sie bitte die 24-Stunden-Hotline an. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen dabei, das weitere Vorgehen zu besprechen und beantworten Ihre Fragen.

Wie sichere ich meine Familie ab?
  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung muss für jede Person einzeln abgeschlossen werden. Online können Sie jedoch bis zu fünf Personen in einem Einzelvertrag versichern, mit dem Papierantrag bis zu vier Personen
    Nur wenn Sie mehr als fünf bzw. vier Personen versichern wollen, brauchen Sie einen zweiten Antrag

Ich möchte im Süden überwintern – wie sichere ich mich am besten ab?
  • Falls Sie länger verreisen möchten, ist die Einzelpolice im Tarif AKE-16 für Sie ideal. Mit dieser Auslandsreise-Krankenversicherung sind Ihre Urlaubsreisen bis zu einer Dauer von 365 Tagen abgesichert.

Wann endet mein Versicherungsschutz?
  • Falls Sie sich für die Dauerpolice im Tarif AKD-16 entscheiden, gilt der Vertrag zunächst für ein Jahr. Die Auslandsreise-Krankenversicherung verlängert sich anschließend jeweils automatisch um ein Jahr. Sie können den Vertrag spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich Kündigen.
    Bezogen auf die einzelne Reise endet Ihr Versicherungsschutz nach Ablauf der versicherten 56 Tage. Sind Sie dann transportunfähig, verlängert er sich entsprechend solange, bis Sie wieder transportfähig sind.

Gelten die Leistungen auch, wenn ich nach Vertragsabschluss schwanger werde?
  • Unabhängig davon, ob Sie bei Vertragsabschluss schwanger sind oder später schwanger werden sollten, besteht Ihr Leistungsanspruch.
    Falls Sie während Ihrer Urlaubsreise aufgrund Ihrer Schwangerschaft notfallmäßig behandelt werden müssen, besteht der Versicherungsschutz auch für Schwangerschaftskomplikationen – einschließlich Frühgeburten und Fehlgeburten.

Ich bin Student: Kann ich mit der Auslandsreise-Krankenversicherung auch mein Auslandssemester absichern?
  • Dafür eignet sich unsere Einzelpolice AKE-16, die Reisen taggenau beispielsweise für sechs Monate oder bei Bedarf auch bis zu 365 Tagen absichert. Ein ganzes Semester können Sie auch über den Tarif GesundheitGLOBAL absichern.

Wer kann sich versichern?
  • Versicherungsfähig sind Personen mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Was umfasst der Versicherungsschutz?
  • Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Tarif genannte Ereignisse, die während einer vorübergehenden Auslandsreise auftreten. Er leistet bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für Heilbehandlung und erbringt sonst vereinbarte Leistungen.

Ist ein Tauchunfall mitversichert?
  • Behandlungskosten, die wegen eines Tauchunfalls anfallen, sind grundsätzlich erstattungsfähig. Hierzu zählt auch, falls erforderlich, die medizinisch notwendige Behandlung in einer Druckkammer.

    Behandlungskosten, die wegen eines Tauchunfalls anfallen, sind grundsätzlich erstattungsfähig. Hierzu zählt auch, falls erforderlich, die medizinisch notwendige Behandlung in einer Druckkammer.

Sind Kreuzfahrten mitversichert?
  • Über den Tarif AKD-16 und AKE-16 sind auch Kreuzfahrten abgesichert.

    Über den Tarif AKD-16 und AKE-16 sind auch Kreuzfahrten abgesichert.

Wo besteht Versicherungsschutz?
  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Nicht als Ausland gilt die Bundesrepublik Deutschland.

Wie lange dauert der Versicherungsvertrag?
  • Der Versicherungsvertrag im Tarif AKE-16 wird für die im Antrag angegebene Anzahl von Reistagen abgeschlossen. Die Höchstversicherungsdauer beträgt 365 Tage.
    Sollte sich die Dauer der Reise wider Erwarten verlängern, kann der die ursprünglich vereinbarte Versicherungsdauer vor deren Ablauf auf schriftlichen Antrag ausgedehnt werden. Dabei besteht jedoch Versicherungsschutz nur für Versicherungsfälle, die nach Beantragung der Verlängerung (Datum des Poststempels) eingetreten sind.

Was ist ein Versicherungsfall?
  • Versicherungsfall ist:

      1. die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen
      2. die medizinisch notwendige Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen einschließlich Frühgeburten, notfallbedingten Schwangerschaftsabbrüchen und Fehlgeburten
      3. ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Krankenrücktransport sowie der Tod.

    Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn nach medizinischem Befund keine Behandlungsbedürftigkeit mehr besteht.
    Muss die Heilbehandlung auf eine Krankheit oder Unfallfolge ausgedehnt werden, die mit der bisher behandelten nicht ursächlich zusammenhängt, entsteht insoweit ein neuer Versicherungsfall.

Welche Assistance-Leistungen werden erbracht?
    1. Benennung von Ärzten und Krankenhäusern im Ausland;
    2. Organisation des medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland;
    3. Organisation und Notfallbetreuung von minderjährigen Kindern vor Ort;
    4. medizinische Auskünfte und Ratschläge vor und während Auslandsreisen.
Wissenswertes zur Auslandskrankenversicherung: 24-Stunden-Notruf-Service

Wussten Sie schon, dass...

...Sie im Fall der Fälle unseren 24-Stunden-Notruf-Service anrufen können?

  • Für Anrufe aus dem Ausland:
    +49 800 84408440 (keine Vorwahl notwendig)*
  • Führt diese Nummer nicht zum Ziel oder rufen Sie aus dem Inland an, wählen Sie bitte:
    +49 211 5363158**

* aus dem Festnetz gebührenfrei, aus deutschen Mobilfunknetzen 0,42 € pro Minute
** gebührenpflichtig

Wissenswertes zur Auslandskrankenversicherung: 24-Stunden-Notruf-Service

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** gebührenpflichtig

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist

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