• Incoming-Versicherung für Deutschland: Beitrag & Leistungen

    Incoming-Versicherung für Deutschland: Beitrag & Leistungen

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    Berechnen Sie den Beitrag für unsere Incoming-Krankenversicherung und sichern Sie ausländische Gäste beim Aufenthalt in Deutschland bis zu 5 Jahre ab.

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Flexibler Preis, einfacher Tarif

Wenn der Aufenthalt in Deutschland etwas länger sein soll, ist eine Krankenversicherung Pflicht – Sei es für die Ausstellung eines Visums oder um bei Krankheit abgesichert zu sein. Sie suchen als Gastgeber eine Absicherung für Ihr Au-pair, Ihren Gastschüler oder einem Mitarbeiter aus dem Ausland? GesundheitGLOBAL Incoming kann sowohl vom Gast als auch von Ihnen als Gastgeber abgeschlossen werden. Berechnen Sie jetzt den individuellen Beitrag.

Berechnen Sie hier den Beitrag für unsere Incoming-Versicherung für ausländische Gäste

Zur Preis-Orientierung haben wir die Angaben im Rechner vorbelegt. Bitte passen Sie diese individuell an, damit wir Ihren persönlichen Beitrag berechnen können.

monatlich
GesundheitGLOBAL Incoming
Versicherungsdauer
bis zu 5 Jahre
Ambulante Tarifleistungen
Beratung und Behandlung beim Arzt oder Facharzt
Medikamente
Heilmittel
bis 250 €
Hilfsmittel
bis 500 €
Brillen und Kontaktlinsen
bis 150 €
Stationäre Tarifleistungen
Unterbringung, Verpflegung und Heilmittel
Zahnärztliche Tarifleistungen
Zahnbehandlung
bis 1.000 €
Zahnersatz
bis 1.000 €
Rücktransport
Tarifleistungen im Herkunftsland
6 Wochen im Kalenderjahr
24-Stunden-Notfall-Service
monatlich
GesundheitGLOBAL Incoming
Beiträge ohne Versicherungssteuer.

Fragen & Antworten zur Incoming-Versicherung für ausländische Gäste

Gibt es eine Mindest- bzw. Höchstversicherungsdauer?
  • Sie können sich ab zwei Monaten Mindestversicherungsdauer und maximal bis 5 Jahre Höchstversicherungsdauer mit GesundheitGLOBAL Incoming absichern.

    Sie können sich ab zwei Monaten Mindestversicherungsdauer und maximal bis 5 Jahre Höchstversicherungsdauer mit GesundheitGLOBAL Incoming absichern.

Wann unterliege ich in Deutschland der Versicherungspflicht?
    • GesundheitGLOBAL Incoming (A) für Personen mit befristetem Aufenthaltstitel, deren Aufenthalt in Deutschland 1 Jahr oder mehr, maximal bis zu 5 Jahren dauert. Diese Personen unterliegen der Versicherungspflicht.
      Der Tarif erfüllt die Voraussetzungen des § 193 Absatz 3 VVG zur Versicherungspflicht.
    • GesundheitGLOBAL Incoming (B) für Personen, deren Aufenthalt in Deutschland mindestens 2 Monate und weniger als 1 Jahr dauert.
      Diese Personen unterliegen nicht der Versicherungspflicht.
    • GesundheitGLOBAL Incoming (A) für Personen mit befristetem Aufenthaltstitel, deren Aufenthalt in Deutschland 1 Jahr oder mehr, maximal bis zu 5 Jahren dauert. Diese Personen unterliegen der Versicherungspflicht.
      Der Tarif erfüllt die Voraussetzungen des § 193 Absatz 3 VVG zur Versicherungspflicht.
    • GesundheitGLOBAL Incoming (B) für Personen, deren Aufenthalt in Deutschland mindestens 2 Monate und weniger als 1 Jahr dauert.
      Diese Personen unterliegen nicht der Versicherungspflicht.
Wie erfolgt die Beantragung des GesundheitGLOBAL Incoming?
    • Die Beantragung muss innerhalb eines Monats nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
    • Gewöhnlicher Aufenthaltsort bereits in Deutschland
      Der Tarif GesundheitGLOBAL Incoming kann nur dann abgeschlossen werden, wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort (des Versicherungsnehmers) in Deutschland besteht.

    Solange der VN sich noch im Ausland befindet, ist kein Vertragsabschluss möglich; der Wohnsitz der versicherten Person ist unerheblich.

    • Die Beantragung muss innerhalb eines Monats nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
    • Gewöhnlicher Aufenthaltsort bereits in Deutschland
      Der Tarif GesundheitGLOBAL Incoming kann nur dann abgeschlossen werden, wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort (des Versicherungsnehmers) in Deutschland besteht.

    Solange der VN sich noch im Ausland befindet, ist kein Vertragsabschluss möglich; der Wohnsitz der versicherten Person ist unerheblich.

Muss ich das Enddatum meines Aufenthaltes in Deutschland bei Antragstellung angeben?
  • Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in Deutschland muss bei Antragstellung angegeben werden.

    Tarif GesundheitGLOBAL Incoming ist nur versicherbar, wenn

    • der Auslandsaufenthalt 2 Monate überschreitet
    • und maximal 5 Jahre andauert.

    Der voraussichtliche Endetermin, d. h. Rückkehrtermin in das Ausland ist bei Antragstellung bereits anzugeben. Fehlt im Antrag das gewünschte Versicherungsende, ist vor Policierung eine Nachbearbeitung erforderlich.

    Die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in Deutschland muss bei Antragstellung angegeben werden.

    Tarif GesundheitGLOBAL Incoming ist nur versicherbar, wenn

    • der Auslandsaufenthalt 2 Monate überschreitet
    • und maximal 5 Jahre andauert.

    Der voraussichtliche Endetermin, d. h. Rückkehrtermin in das Ausland ist bei Antragstellung bereits anzugeben. Fehlt im Antrag das gewünschte Versicherungsende, ist vor Policierung eine Nachbearbeitung erforderlich.

Muss ich meinen Vertrag kündigen?
  • Nein, wird der Aufenthalt in Deutschland beendet und der Versicherte kehrt ins Ausland zurück, endet das Versicherungsverhältnis taggenau zum im Antrag angegebenen Rückreisezeitpunkt.

    Nein, wird der Aufenthalt in Deutschland beendet und der Versicherte kehrt ins Ausland zurück, endet das Versicherungsverhältnis taggenau zum im Antrag angegebenen Rückreisezeitpunkt.

Was ist, wenn ich vorzeitig in mein Herkunftsland zurückreise?
  • Eine vorzeitige Beendigung gegenüber den Angaben im Antrag ist mit geeigneten Nachweisen zu belegen (z. B. Flugticket) und eine anteilmäßige Beitragsrückerstattung ist ggf. möglich.

    Eine vorzeitige Beendigung gegenüber den Angaben im Antrag ist mit geeigneten Nachweisen zu belegen (z. B. Flugticket) und eine anteilmäßige Beitragsrückerstattung ist ggf. möglich.

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist