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    Tipps für Studierende

    Mit dem Studium beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Der richtige Zeitpunkt, um über die passende Krankenversicherung nachzudenken.

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Der Weg in die Private Krankenversicherung (PKV)

Neben dem Studium jobben viele Studierende, um sich das Studium zu finanzieren oder etwas dazu zu verdienen. Unabhängig vom jeweiligen Verdienst können Studierende in die Private Krankenversicherung wechseln. Sie sind also nicht an die Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer gebunden. Ob sich eine private Krankenversicherung lohnt, hängt von Ihrem Alter und dem familiären Hintergrund ab.

Wenn Sie ein Studium aufnehmen, können Sie zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung wählen. Sie sind über Ihre Eltern bereits privat krankenversichert? In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Vor allem für Kinder von Beamten ist der Verbleib in der Privaten Krankenversicherung attraktiv. Sie sind über die Beihilfe versichert und benötigen die Krankenversicherung nur, um einen Restanteil (meist 20 Prozent der Versicherungsleistung) abzusichern. Die verbleibenden Beitragssätze sind deshalb sehr günstig. Eine solche „Restversicherung“ gibt es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie für die Zeit des Studiums in die GKV wechseln möchten, können Sie Ihren bisherigen privaten Vertrag als Anwartschaft fortführen. So halten Sie sich eine Rückkehr in die Private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung offen.

Rechtzeitig über den Wechsel informieren

Die meisten Studienanfänger sind über ihre Eltern familienversichert. Diese Möglichkeit besteht aber nur bis zum 25. Lebensjahr. Danach greift in der Regel die Versicherungspflicht. Zwar können Sie sich dann weiter zu einem ermäßigten Beitragssatz gesetzlich versichern – das aber nur bis zum 30. Lebensjahr oder zum Ende des 14. Fachsemesters. Ob die Fachsemester des Bachelor- und Masterstudiums dabei zusammen gezählt werden, hängt von Ihrem Studiengang ab. Überschreiten Sie diese Grenzen greift der volle Versicherungssatz. Vor allem ältere Studierende sollten sich deshalb rechtzeitig über einen Wechsel in die PKV informieren. Die Union Krankenversicherung berät Sie gerne zu Ihren individuellen Möglichkeiten.

Die Alternative: Private Zusatzversicherungen als Ergänzung

Egal, ob in der Familienversicherung oder im Studierendentarif: Für alle, die über eine gesetzliche Krankenkasse versichert sind, bieten sich Zusatzversicherungen an. Sie lassen sich nach dem individuellen Bedarf kombinieren und ergänzen so die weitgehend gleichen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. So erhalten Sie Zugang zu Behandlungsmethoden und Vorteilen, die Sie sonst selbst tragen müssten. Beispiele sind die Zusatzversicherung für Zahnersatz oder die Krankenhaus-Zusatzversicherung. Verreisen Sie in den Semesterferien außerhalb Europas? Mit einer günstigen Dauerpolice der Union Krankenversicherung (UKV) sind Sie ein Jahr lang auch im Ausland für jede Reise bis zu 45 Tage abgesichert. Bei längerem Aufenthalt im Ausland – etwa einem Auslandssemester – ist eine Einzelpolice mit taggenauer Abrechnung die richtige Wahl.
Als Student haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich über eine private Krankenversicherung abzusichern:
  • Studienanfänger können zwischen der Gesetzlichen und Privaten Krankenversicherung wählen.
  • Die persönliche und familiäre Situation zeigt, ob sich eine private Krankenversicherung finanziell lohnt.
  • Gesetzlich versicherte Studierende sollten sich über Zusatzversicherungen und Auslandsreise-Krankenversicherungen informieren.

Der kleine UKV-Ratgeber

Berufsbegleitende Studiengänge

Der kleine UKV-Ratgeber
Auf den ersten Blick stehen Studierende an Berufsakademien vor einem Dilemma: Ihre Bildungseinrichtungen sind keine Hochschulen im engeren Sinn. Deshalb haben sie keinen Zugriff auf den Studierendentarif der GKV. Auf der anderen Seite sind sie auch keine „vollwertigen“ Arbeitnehmer und unterliegen nicht der Versicherungspflicht. Damit können sie sich nur freiwillig versichern, wenn die Familienversicherung nicht greift.
Ähnlich ist es bei dualen Studiengängen: Wenn Sie berufsbegleitend studieren, können Sie den ermäßigten Tarif der Gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls nicht nutzen – auch wenn Ihr Bildungsträger eine staatliche Hochschule ist.