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    Zusatzversicherungen: Das sollten Sie wissen

    Für das, was Ihnen wichtig ist

    Die Zusatzversicherungen unterscheiden sich in ihren Leistungsschwerpunkten: Je nachdem was Ihnen wichtig ist, können Sie ergänzend Leistungen für Zahnersatz, Brillen oder Heilpraktikerbehandlungen absichern.

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Die leistungsstarke Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Mit Zusatzversicherungen sichern Sie sich leistungsstarke Ergänzungen zur gesetzlichen Krankenversicherung. So übernimmt die Krankenzusatzversicherung Kosten für medizinische Behandlungen, die Sie sonst selbst zahlen müssten. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung sichern Sie sich umfangreiche Zusatzleistungen im Krankenhaus und das Krankentagegeld unterstützt Sie als Arbeitnehmer bei langer Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Zahnersatz
  • Die Gesetzliche Krankenversicherung versteht sich als Grundversorgung. Bei einer Zahnbehandlung erstattet Ihre Krankenkasse deshalb nur einen Festzuschuss. Dieser Zuschuss ist unabhängig von der Behandlungsmethode oder dem verwendeten Material. Wenn Sie aber eine hochwertigere Versorgung wünschen, müssen Sie die Differenz aus der eigenen Tasche begleichen. Eine Private Krankenzusatzversicherung übernimmt in diesem Fall einen Teil Ihres Eigenanteils.
Brillen und Kontaktlinsen
  • Wenn Sie eine Brille oder Kontaktlinsen benötigen, müssen Sie diese wahrscheinlich wie die meisten Versicherten heute selbst bezahlen. Denn seit der Gesundheitsreform 2004 sind Sehhilfen für Erwachsene aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen weitestgehend gestrichen. Lediglich bei besonderen medizinischen Merkmalen ist eine Kostenübernahme möglich. Eine private Krankenzusatzversicherung mildert die finanzielle Belastung und übernimmt einen Teil der Kosten.
Heilpraktiker
  • Die Kosten für alternative Heilmethoden bei Ärzten oder Heilpraktikern werden von den Gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Mit einer Privaten Krankenzusatzversicherung sichern Sie sich diese zusätzlichen Therapiemöglichkeiten.
Krankentagegeld
  • Arbeitgeber leisten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mindestens sechs Wochen. Danach übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung rund 75% des letzten Nettoeinkommens. Gerade bei längeren, meist auch schweren, Krankheiten kann das zu finanziellen Problemen führen. Eine Krankentagegeld-Versicherung bietet auch ab der sechsten Woche des Arbeitsausfalls idealen Schutz. So sichern Sie bei längerer Arbeitsunfähigkeit die Differenz zwischen dem eigentlichen Gehalt und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Krankenhaus
  • Niemand liegt gerne als Patient im Krankenhaus. Als gesetzlich Versicherter haben Sie nur Anspruch auf die so genannten Regelleistungen: Eine Unterbringung im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den momentan diensthabenden Arzt.
    Auch das Recht auf freie Krankenhauswahl ist im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt: Ein gesetzlich Versicherter sollte ein Krankenhaus in der Nähe wählen. Außerdem hat die gesetzliche Krankenkasse aus Gründen der Kosten-Optimierung bei der Krankenhauswahl ein Mitspracherecht. Das kann zur Folge haben, dass Sie, falls Sie sich für ein anderes als das nächstgelegene, geeignete und kostengünstige Krankenhaus entscheiden, den anfallenden Mehraufwand selbst zahlen müssen.
    Gerade im Krankheitsfall wünscht man sich Komfort und die beste medizinische Versorgung. Eine private Krankenhauszusatzversicherung sichert Ihnen auch als gesetzlich Versicherter die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, die Behandlung durch den Chefarzt und eine freie Krankenhauswahl.
    Mit einem Krankenhaustagegeld-Tarif erhalten Sie für jeden Tag im Krankenhaus einen Geldbetrag zur freien Verfügung.