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    Auslandsreisen absichern

    Sicher ins Auslandssemester

    Wer im Ausland studieren möchte, sollte an vieles denken. Zum Beispiel an seine Krankenversicherung.

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Versicherungsschutz im Ausland

Der Sprachtest ist bestanden, die Zusage der Gastuniversität liegt vor und die Umzugsplanung steht. Mit der richtigen Versicherung sind Sie auch bei einer Erkrankung oder einem Unfall während des Auslandssemesters bestens versorgt.

Ein Auslandsstudium ist für viele Studierende zum festen Bestandteil ihres Curriculums geworden. Was dabei oft vergessen wird: Die Gesetzliche oder Private Krankenversicherung deckt Leistungen im Ausland nicht immer ab. Für Staaten mit denen die Bundesrepublik kein Sozialabkommen geschlossen hat, besteht oft kein Versicherungsschutz. In den USA kostet etwa ein Krankenhaustag rund 6.000 Euro und der Krankenrücktransport nach Deutschland 90.000 Euro. Ohne Versicherungsschutz müssten Sie diese Kosten selbst tragen.

Die richtige Versicherungspolice wählen.

Auch wenn Sie bereits eine Krankenversicherung für Auslandsreisen abgeschlossen haben, sollten Sie Ihren Schutz überprüfen. Denn die günstigen Dauerpolicen sichern zwar jede Auslandsreise innerhalb eines Jahres ab, gelten aber nur für die ersten 45 Tage einer Reise. Wer ein Auslandssemester plant, sollte dagegen eine Einzelpolice abschließen. Die ist tagesgenau gültig: Der Vertrag endet automatisch mit dem letzten versicherten Tag oder mit der Grenzüberschreitung zurück ins Inland. Bei Bedarf sind Sie so bis zu 365 Tagen geschützt.

Frühzeitig über Details informieren.

Je nach Reiseziel, Dauer des Studiums und Ihren persönlichen Plänen können sich die Anforderungen an die Krankenversicherung stark unterscheiden. Manche Länder verlangen zur bestehenden Versicherung zudem eine zusätzliche Pflichtversicherung vor Ort. Bevor Sie Ihr Auslandsstudium antreten, sollten Sie sich deshalb gut über die Rechtslage in Ihrem Gastland informieren. Bei Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung hilft auch ein Berater in Ihrer Nähe weiter.
Das sollten Sie wissen, bevor Sie ein Studium im Ausland aufnehmen:
  • Die Gesetzliche oder Private Krankenversicherung deckt Leistungen im Ausland nur in Teilen ab.
  • Eine Auslandsreise-Krankenversicherung schützt Sie vollumfänglich auch im Auslandssemester.
  • Eine tagesgenaue Einzelpolice sichert Ihren Aufenthalt bis zu 365 Tagen ab.

Der kleine UKV-Ratgeber

Arztbesuch im Ausland

Der kleine UKV-Ratgeber
Wenn Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung bei der Union Krankenversicherung (UKV) abgeschlossen haben, haben Sie auch im Ausland die freie Arztwahl. Grundsätzlich müssen Sie also vor einem Arztbesuch keine Genehmigung einholen. Lassen Sie sich aber unbedingt eine genaue Rechnung ausstellen, aus der die einzelnen Behandlungsmaßnahmen hervorgehen. In manchen Ländern verlangen Krankenhäuser und Ärzte die sofortige Bezahlung der Arztkosten. Auch hier sollten Sie sich Quittungen ausstellen lassen, die Sie später einreichen, um sie erstattet zu bekommen.
Bei Unstimmigkeiten steht Ihnen als Kunde der UKV rund um die Uhr ein kompetentes Team zu Seite. Hier erhalten Sie auch Informationen zu Ärzten oder Krankenhäusern und können einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport einleiten. Sie erreichen die Service-Hotline aus dem Ausland unter:
    * gebührenpflichtig