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  • Beihilfeversicherung & Krankenvorsorge für Beamtenanwärter

    Krankenvorsorge für Beamtenanwärter

    Das Wichtigste zur Beihilfe auf einen Blick

    • So funktioniert die Beihilfe
    • Unsere Beihilfetarife im Überblick
    • Tarifdetails und Versicherungsbedingungen
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Worauf es bei der Ergänzung Ihrer Beihilfe ankommt

Als Beamtenanwärter haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Sie deckt aber nur einen Teil der tatsächlichen Kosten ab. Deshalb sind Sie verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Beihilfe und Restkostenversicherung bilden zusammen die Krankenversicherung für Beamte. Wahlleistungen wie können Sie mit Beihilfeergänzungstarifen zusätzlich privat versichern.

Drei Bausteine der Krankenversicherung für Beamtenanwärter

  • Beihilfe: Mit der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr einen Teil der Kosten für Ihre medizinische Versorgung. Der Beihilfebemessungssatz liegt bei 50 bis 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Den Rest müssen Beamte mit einer Krankenversicherung absichern. 
  • Restkostenversicherung: Um die Lücke zwischen Rechnungsbetrag und Beihilfe zu schließen wählen Beamte meist eine private Krankenversicherung. Diese speziellen Tarife sind auf die Beamtenbeihilfe zugeschnitten.
  • Beihilfeergänzungstarif: Welche Leistungen die Beihilfe übernimmt, ist in den Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern festgeschrieben. Je nach Dienstherrn gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede in der Versorgung. Mit den passenden Ergänzungstarifen können Sie Lücken gezielt schließen.

Worauf es bei der Ergänzung Ihrer Beihilfe ankommt

Ob Sie aus der Gesetzlichen Krankenversicherung wechseln oder über die Eltern bereits privat versichert sind: Mit Ihrem neuen beruflichen Status als Beamtenanwärter haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Ihr Dienstherr gewährt die Beihilfe anteilig oder pauschal für Arztkosten oder andere gesundheitsbezogene Ausgaben. Je nach Familienstand und Rechtslage werden 50 bis 80 Prozent der Kosten erstattet.
Weil die Beihilfe immer nur einen Teil der Kosten abdeckt, sind Sie verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Die meisten Beamtenanwärter entscheiden sich hier für einen Vertrag bei einer Privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung sind private Beihilfetarife deutlich günstiger, da immer nur die nach Leistung der Beihilfe verbleibenden Restkosten versichert werden.
Beihilfe und Restkostenversicherung bilden zusammen die Krankenversicherung für Beamte. Grundsätzlich übernimmt die Beihilfe eine Grundversorgung. Zusätzliche Leistungen können Sie bei uns privat versichern. Dafür stehen Ihnen Beihilfeergänzungstarife zur Verfügung.

Drei Bausteine der Krankenversicherung für Beamtenanwärter

  • Beihilfe: Mit der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr einen Teil der Kosten für Ihre medizinische Versorgung. Der Beihilfebemessungssatz liegt bei 50 bis 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Den Rest müssen Beamte mit einer Krankenversicherung absichern.
  • Restkostenversicherung: Um die Lücke zwischen Rechnungsbetrag und Beihilfe zu schließen, wählen Beamte meist eine private Krankenversicherung. Diese speziellen Tarife sind auf die Beamtenbeihilfe zugeschnitten.
  • Beihilfeergänzungstarif: Welche Leistungen die Beihilfe übernimmt, ist in den Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern festgeschrieben. Je nach Dienstherr gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede in der Versorgung. Mit den passenden Ergänzungstarifen können Sie Lücken gezielt schließen.

Unsere Beihilfetarife: Für jeden Bedarf das passende Produktpaket

Das sind die Bausteine unserer Tarife für Beamtenanwärter

BeihilfeCOMFORT W: Die beihilfekonforme Restkostenversicherung für Beamtenanwärter der UKV (Symbolbild)

Haupttarif BeihilfeCOMFORT W

Unser Haupttarif BeihilfeCOMFORT W ist die Basis Ihrer Restkostenversicherung. Er kann je nach Beihilfeanspruch in verschiedenen Tarifstufen abgeschlossen werden. Die Kosten für Leistungen werden entsprechend Ihrer Beihilfe ergänzt. Wir bieten Ihnen den Tarif BeihilfeCOMFORT W in Kombination von drei attraktiven Leistungspaketen mit verschiedenen Ergänzungstarifen an.

  • Beihilfekonforme Restkostenversicherung mit ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen
  • Mit und ohne Selbstbehalt
BeihilfeKlinikPlus W: Beihilfeergänzungstarif für Beamtenanwärter zur Absicherung von Wahlleistungen im Krankenhaus (Symbolbild)

Ergänzungstarif BeihilfeKlinikPlus W

Sichern Sie sich im Krankenhaus optimal ab.

  • Privatärztliche Leistungen
  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • Zuschläge für Verpflegung, Telefon, TV und Internet
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld, wenn keine Wahlleistungen in Anspruch genommen werden
BeihilfeZahnPlus W: Beihilfeergänzungstarif für Beamtenanwärter zur Absicherung von Zahnarztkosten (Symbolbild)

Ergänzungstarif BeihilfeZahnPlus W

Sichern Sie sich beim Zahnarzt und bei Auslandsreisen noch besser ab. BeihilfeZahnPlus W leistet für Aufwendungen, die trotz Beihilfe und BeihilfeCOMFORT W verbleiben.

  • Materialkosten bei Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Laborkosten bei Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Auslandsreisekrankenversicherung für alle Reisen bis 56 Tagen Dauer
BeihilfeErgänzungPlus W: Beihilfeergänzungstarif für Beamtenanwärter zur erweiterten Absicherung von Gesundheitskosten (Symbolbild)

Ergänzungstarif BeihilfeErgänzungPlus W

Der Tarif BeihilfeErgänzungPlus W bietet zusätzliche Leistungen für Aufwendungen, die trotz Beihilfe und BeihilfeCOMFORT W und BeihilfeKlinikPlus W verbleiben. Sie erhalten zum Beispiel Leistungen für:

  • Material- und Laborkosten beim Zahnarzt sowie eine Auslandsreisekrankenversicherung wie in Tarif BeihilfeZahnPlus W
  • Behandlung beim Heilpraktiker und Naturheilkunde durch Ärzte sowie Hilfsmittel, Brillen & Kontaktlinsen und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • Mehrkosten für das Einbettzimmer sowie den Privatarzt über Höchstsätze der GOÄ hinaus

 

Krankenhaustagegeld für Beamtenanwärter: Zusätzliches Geld bei einer stationären Behandlung (Symbolbild)

Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld erhalten Sie bei einer stationären Behandlung vom Aufnahme- bis zum Entlassungstag. Sie können das Geld frei nutzen, zum Beispiel für den Eigenanteil, der je nach Beihilferecht entstehen kann. Diesen individuellen Eigenanteil berücksichtigen wir bereits bei unserem Vorschlag für die Höhe des Krankenhaustagegelds.

  • Krankenhaustagegeld: Frei verfügbar
  • Leistungsumfang: Vom Aufnahme- bis zum Entlassungstag

So finden Sie Ihre optimale Restkostenversicherung

Die optimale Ergänzung zur eigenen Beihilfe zu finden ist gar nicht so leicht. Neben dem Dienstherrn und persönlichen Daten spielen auch Ihre Erwartungen an Ihre medizinische Versorgung eine wichtige Rolle. Um Ihnen die Wahl einer passenden Restkostenversicherung zu erleichtern, haben wir passende Versicherungspakete für jeden Bedarf geschnürt und dabei das jeweilige Beihilferecht bereits berücksichtigt. Mit unserem Beihilferechner unterstützen wir Sie in der Auswahl.

Das finden Sie in den Tarifdetails und Tarifbedingungen

Wenn Sie sich einen umfassenden Überblick über den Leistungsumfang unserer Beihilfetarife verschaffen wollen, finden Sie hier alle wichtigen Tarifdetails, die Tarifbedingungen, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen als PDF-Dokumente. So können Sie sich zum Beispiel auf ein persönliches Beratungsgespräch vorbereiten.

So kommen Sie an Ihre Leistungen

Fragen und Antworten rund um das Thema Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Was ist Beihilfe und wie muss ich mich zusätzlich versichern?
  • In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger. Bei Beamten und Beamtenanwärtern gibt es eine Besonderheit: Im Krankheitsfall erhalten sie die sogenannte Beihilfe. Mit dieser Fürsorgeleistung beteiligt sich der Dienstherr anteilig an den Krankheitskosten. Die Grundlage dafür sind die Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern. Der Beihilfebemessungssatz gibt an, wie hoch dieser prozentuale Anteil ist. Bei einem Beihilfeberechtigten ohne Kinder übernimmt der Dienstherr in der Regel 50 Prozent der entstehenden Kosten.

    Im Unterschied zu Arbeitnehmern oder Selbstständigen müssen sich Beamtenanwärter und Beamte also nicht zu 100 Prozent selbst krankenversichern. Sie tragen nur den verbleibenden prozentualen Anteil selbst. Beamte und Beamtenanwärter sind gesetzlich verpflichtet, diesen Eigenanteil mit einer Krankenversicherung abzusichern. Meist ist hierfür eine Restkostenversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung durch passgenaue Tarife für jede Beihilfe die beste Wahl.

    In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger. Bei Beamten und Beamtenanwärtern gibt es eine Besonderheit: Im Krankheitsfall erhalten sie die sogenannte Beihilfe. Mit dieser Fürsorgeleistung beteiligt sich der Dienstherr anteilig an den Krankheitskosten. Die Grundlage dafür sind die Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern. Der Beihilfebemessungssatz gibt an, wie hoch dieser prozentuale Anteil ist. Bei einem Beihilfeberechtigten ohne Kinder übernimmt der Dienstherr in der Regel 50 Prozent der entstehenden Kosten.

    Im Unterschied zu Arbeitnehmern oder Selbstständigen müssen sich Beamtenanwärter und Beamte also nicht zu 100 Prozent selbst krankenversichern. Sie tragen nur den verbleibenden prozentualen Anteil selbst. Beamte und Beamtenanwärter sind gesetzlich verpflichtet, diesen Eigenanteil mit einer Krankenversicherung abzusichern. Meist ist hierfür eine Restkostenversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung durch passgenaue Tarife für jede Beihilfe die beste Wahl.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
  • Die Beihilfe leitet sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn für seine Beamte ab. Wer Dienstbezüge erhält, hat deshalb Anspruch auf Beihilfe. Dies gilt zum Beispiel für:

    • Beamte (Bundesbeamte, Landesbeamte, Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit)
    • Beamtenanwärter und Referendare (Beamte auf Widerruf)
    • Beamte im Ruhestand

    Daneben gibt es Berufsgruppen, die zwar keine Beamten sind, aber trotzdem einen Beihilfeanspruch haben. Dazu zählen zum Beispiel Richter, Pastoren und ausgeschiedene Berufssoldaten.

    Die berücksichtigungsfähigen Angehörigen dieser Personengruppen erhalten ebenfalls Beihilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen sind dies Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder.

    Die Beihilfe leitet sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn für seine Beamte ab. Wer Dienstbezüge erhält, hat deshalb Anspruch auf Beihilfe. Dies gilt zum Beispiel für:

    • Beamte (Bundesbeamte, Landesbeamte, Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit)
    • Beamtenanwärter und Referendare (Beamte auf Widerruf)
    • Beamte im Ruhestand

    Daneben gibt es Berufsgruppen, die zwar keine Beamten sind, aber trotzdem einen Beihilfeanspruch haben. Dazu zählen zum Beispiel Richter, Pastoren und ausgeschiedene Berufssoldaten.

    Die berücksichtigungsfähigen Angehörigen dieser Personengruppen erhalten ebenfalls Beihilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen sind dies Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder.

Welche unterschiedlichen Beihilfebemessungssätze und -regelungen gibt es?
  • Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Bund und Länder haben teilweise unterschiedliche Regelungen und Besonderheiten. Für Beamtenanwärter des Bundes und der meisten Bundesländer gibt es in der Regel eine personenbezogene Beihilfe. Die beihilfeberechtigte Person und eventuell berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten also jeweils eigene Beihilfebemessungssätze. Hat ein Beamter oder Beamtenanwärter Kinder, richtet sich sein Beihilfesatz nach deren Anzahl.

    Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Bund und Länder haben teilweise unterschiedliche Regelungen und Besonderheiten. Für Beamtenanwärter des Bundes und der meisten Bundesländer gibt es in der Regel eine personenbezogene Beihilfe. Die beihilfeberechtigte Person und eventuell berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten also jeweils eigene Beihilfebemessungssätze. Hat ein Beamter oder Beamtenanwärter Kinder, richtet sich sein Beihilfesatz nach deren Anzahl.

Gibt es Versorgungslücken in der Beihilfe und wie kann ich diese schließen?
  • Auch wenn die Beihilfe grundsätzlich einen festgelegten Anteil übernimmt, werden die Behandlungskosten nicht immer zum vollen Beihilfebemessungssatz erstattet. Eine große Versorgungslücke in der Beihilfe gibt es bei Beamtenanwärtern je nach Beihilferecht im Bereich Zahnersatz und auf Auslandsreisen. Weitere Versorgungslücken gibt es zum Beispiel bei Sehhilfen oder im Krankenhaus.

    Damit Sie die Kürzungen Ihrer Beihilfe nicht selbst finanzieren müssen, bieten wir Ihnen den Ergänzungstarif BeihilfeErgänzungPlus W an. Dieser übernimmt viele der Krankheitskosten, für die von der Beihilfe keine Leistungen zu erwarten sind.

    Auch wenn die Beihilfe grundsätzlich einen festgelegten Anteil übernimmt, werden die Behandlungskosten nicht immer zum vollen Beihilfebemessungssatz erstattet. Eine große Versorgungslücke in der Beihilfe gibt es bei Beamtenanwärtern je nach Beihilferecht im Bereich Zahnersatz und auf Auslandsreisen. Weitere Versorgungslücken gibt es zum Beispiel bei Sehhilfen oder im Krankenhaus.

    Damit Sie die Kürzungen Ihrer Beihilfe nicht selbst finanzieren müssen, bieten wir Ihnen den Ergänzungstarif BeihilfeErgänzungPlus W an. Dieser übernimmt viele der Krankheitskosten, für die von der Beihilfe keine Leistungen zu erwarten sind.

Wie erhalte ich meine Erstattung beim Arzt?
  • Bei einer ambulanten Arztbehandlung oder verordneten Medikamenten erhalten Sie eine Rechnung oder ein quittiertes Rezept. Um keine Zeit bei der Beantragung der Erstattung zu verlieren, sollten Sie Rechnungskopien zeitgleich bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns einreichen. So erhalten Sie nach Prüfung des Anspruchs schnell von beiden Seiten die vereinbarte prozentuale Erstattung. Übernimmt die Beihilfe nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz, können Sie von uns eine weitere Erstattung erhalten. Voraussetzung dafür ist ein passender Restkostentarif. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

    Bei einer ambulanten Arztbehandlung oder verordneten Medikamenten erhalten Sie eine Rechnung oder ein quittiertes Rezept. Um keine Zeit bei der Beantragung der Erstattung zu verlieren, sollten Sie Rechnungskopien zeitgleich bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns einreichen. So erhalten Sie nach Prüfung des Anspruchs schnell von beiden Seiten die vereinbarte prozentuale Erstattung. Übernimmt die Beihilfe nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz, können Sie von uns eine weitere Erstattung erhalten. Voraussetzung dafür ist ein passender Restkostentarif. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

Wie erhalte ich meine Erstattung beim Zahnarzt?
  • Bei einer Zahnbehandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt oder Zahnlabor eine Rechnung über die entstandenen Behandlungskosten. Kopien dieser Rechnungen sollten sie gleichzeitig bei uns und bei Ihrer Beihilfestelle zur Prüfung einreichen. So verlieren Sie bei der Beantragung keine Zeit und erhalten schnell von beiden Seiten die anteilige Erstattung. Falls Ihre Beihilfe für die Behandlung nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz übernimmt, können Sie mit einer passenden Restkostenversicherung eine weitere Erstattung erhalten. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

    Bei großen Maßnahmen sollten Sie vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt und dem Labor bei uns und der Beihilfestelle zur Prüfung einreichen. So wissen Sie vor Beginn der Behandlung genau, mit welcher Erstattung Sie rechnen können.

    Bei einer Zahnbehandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt oder Zahnlabor eine Rechnung über die entstandenen Behandlungskosten. Kopien dieser Rechnungen sollten sie gleichzeitig bei uns und bei Ihrer Beihilfestelle zur Prüfung einreichen. So verlieren Sie bei der Beantragung keine Zeit und erhalten schnell von beiden Seiten die anteilige Erstattung. Falls Ihre Beihilfe für die Behandlung nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz übernimmt, können Sie mit einer passenden Restkostenversicherung eine weitere Erstattung erhalten. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

    Bei großen Maßnahmen sollten Sie vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt und dem Labor bei uns und der Beihilfestelle zur Prüfung einreichen. So wissen Sie vor Beginn der Behandlung genau, mit welcher Erstattung Sie rechnen können.

Wie erhalte ich meine Erstattung im Krankenhaus?
  • Bei einer stationären Behandlung fallen schnell hohe Kosten an. Bereits bei der Aufnahme im Krankenhaus sollten Sie angeben, dass Sie beihilfeberechtigt und privat versichert sind. So müssen Sie nicht in Vorleistung treten.

    In vielen Fällen kann die Klinik die allgemeinen Krankenhausleistungen zum versicherten Prozentsatz direkt mit der Krankenversicherung abrechnen. Mit dem entsprechenden Tarif ist auch die Direktabrechnung der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer möglich. Sie werden dann nur noch über die Zahlung an das Krankenhaus informiert. Für den Anteil Ihrer Beihilfe erhalten Sie eine Rechnung vom Krankenhaus, die Sie wie gewohnt bei der Beihilfestelle einreichen und an das Krankenhaus zahlen.

    Bei einer Chefarztbehandlung erhalten Sie weitere Rechnungen von den behandelnden Ärzten. Mit der passenden Restkostenversicherung können Sie die Rechnungen bei uns einreichen. Gleiches gilt für die Beihilfestelle, falls Ihre Beihilfe Leistungen hierfür vorsieht.

    Das Krankenhaustagegeld wird ohne Aufforderung an Sie ausgezahlt.

    Bei einer stationären Behandlung fallen schnell hohe Kosten an. Bereits bei der Aufnahme im Krankenhaus sollten Sie angeben, dass Sie beihilfeberechtigt und privat versichert sind. So müssen Sie nicht in Vorleistung treten.

    In vielen Fällen kann die Klinik die allgemeinen Krankenhausleistungen zum versicherten Prozentsatz direkt mit der Krankenversicherung abrechnen. Mit dem entsprechenden Tarif ist auch die Direktabrechnung der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer möglich. Sie werden dann nur noch über die Zahlung an das Krankenhaus informiert. Für den Anteil Ihrer Beihilfe erhalten Sie eine Rechnung vom Krankenhaus, die Sie wie gewohnt bei der Beihilfestelle einreichen und an das Krankenhaus zahlen.

    Bei einer Chefarztbehandlung erhalten Sie weitere Rechnungen von den behandelnden Ärzten. Mit der passenden Restkostenversicherung können Sie die Rechnungen bei uns einreichen. Gleiches gilt für die Beihilfestelle, falls Ihre Beihilfe Leistungen hierfür vorsieht.

    Das Krankenhaustagegeld wird ohne Aufforderung an Sie ausgezahlt.

Welche Vorteile habe ich als Beamtenanwärter?
  • Als Beamtenanwärter zahlen Sie einen vergünstigten Beitrag. Sie erhalten dafür den gleichen Versicherungsschutz wie Beamte. Wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Rechnungen einreichen, erhalten Sie eine hohe Beitragsrückerstattung. Die meisten Vorsorgeuntersuchungen können Sie trotzdem in Anspruch nehmen – sie werden nicht auf die Beitragsrückerstattung angerechnet.

    Als Beamtenanwärter zahlen Sie einen vergünstigten Beitrag. Sie erhalten dafür den gleichen Versicherungsschutz wie Beamte. Wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Rechnungen einreichen, erhalten Sie eine hohe Beitragsrückerstattung. Die meisten Vorsorgeuntersuchungen können Sie trotzdem in Anspruch nehmen – sie werden nicht auf die Beitragsrückerstattung angerechnet.

Wie hoch ist meine Beitragsrückerstattung (BRE)?
  • Mit der Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Monatsbeiträge zurück, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnbehandlungen werden nicht angerechnet – Sie haben also weiter Anspruch auf eine Rückerstattung.

    Die BRE wird immer im folgenden Jahr ausbezahlt. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar erhalten Sie einen anteiligen Betrag erstattet. Welche Tarife in welcher Höhe an der BRE teilnehmen, wird jährlich neu festgelegt.

    Alle Informationen finden Sie im Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (BRE)

    Mit der Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Monatsbeiträge zurück, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnbehandlungen werden nicht angerechnet – Sie haben also weiter Anspruch auf eine Rückerstattung.

    Die BRE wird immer im folgenden Jahr ausbezahlt. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar erhalten Sie einen anteiligen Betrag erstattet. Welche Tarife in welcher Höhe an der BRE teilnehmen, wird jährlich neu festgelegt.

    Alle Informationen finden Sie im Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (BRE)

Was passiert, wenn ich Beamter auf Probe werde?
  • Wenn Sie Beamter auf Probe werden, behalten Sie ohne weiteren Antrag Ihre Tarifleistungen. Teilen Sie uns bitte mit, wann Ihre Zeit als Beamtenanwärter vorbei ist und ab wann Sie Beamter auf Probe sind. Ihre Versicherung wird im Tarif BeihilfeCOMFORT weitergeführt. Der Beitrag in diesem Tarif richtet sich dann nach Ihrem Alter zu diesem Zeitpunkt. Auf unserer Seite für Beamte können Sie Ihren voraussichtlichen Beitrag berechnen.

    Jetzt persönliches Angebot berechnen

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Was passiert, wenn ich verbeamtet werde?
  • Wenn Sie verbeamtet werden, stellen wir Ihre Tarife automatisch ohne erneute Gesundheitsprüfung um. So tragen Sie auch bei einer zwischenzeitlichen Erkrankung kein Risiko, neu eingestuft zu werden. Einen ersten Einblick in die entstehenden Kosten erhalten Sie mit unserem Rechner für Beihilfetarife.

    Wenn Sie verbeamtet werden, stellen wir Ihre Tarife automatisch ohne erneute Gesundheitsprüfung um. So tragen Sie auch bei einer zwischenzeitlichen Erkrankung kein Risiko, neu eingestuft zu werden. Einen ersten Einblick in die entstehenden Kosten erhalten Sie mit unserem Rechner für Beihilfetarife.

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist

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