• Beihilfeversicherung & Krankenvorsorge für Beamte

    Krankenvorsorge für Beamte

    Das Wichtigste zur Beamtenbeihilfe auf einen Blick

    • So funktioniert die Beihilfe
    • Unsere Beamtentarife im Überblick
    • Tarifdetails und Versicherungsbedingungen
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Worauf es bei der Ergänzung Ihrer Beihilfe ankommt

Als Beamter haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Ihr Dienstherr gewährt die Beihilfe anteilig oder pauschal für Arztkosten oder andere gesundheitsbezogene Ausgaben. Je nach Familienstand und Rechtslage werden 50 bis 80 Prozent der Kosten erstattet.
Weil die Beihilfe immer nur einen Teil der Kosten abdeckt, sind Sie verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Die meisten Beamten entscheiden sich hier für einen Vertrag bei einer Privaten Krankenversicherung. Im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung sind private Beihilfetarife deutlich günstiger, da immer nur die nach Leistung der Beihilfe verbleibenden Restkosten versichert werden.
Beihilfe und Restkostenversicherung bilden zusammen die Krankenversicherung für Beamte. Grundsätzlich übernimmt die Beihilfe eine Grundversorgung. Zusätzliche Leistungen können Sie bei uns privat versichern. Dafür stehen Ihnen Beihilfeergänzungstarife zur Verfügung.

Drei Bausteine der Krankenversicherung für Beamte

  • Beihilfe: Mit der Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr einen Teil der Kosten für Ihre medizinische Versorgung. Der Beihilfebemessungssatz liegt bei 50 bis 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Den Rest müssen Beamte mit einer Krankenversicherung absichern.  
  • Restkostenversicherung: Um die Lücke zwischen Rechnungsbetrag und Beihilfe zu schließen, wählen Beamte meist eine Private Krankenversicherung. Diese speziellen Tarife sind auf die Beamtenbeihilfe zugeschnitten.
  • Beihilfeergänzungstarif: Welche Leistungen die Beihilfe übernimmt, ist in den Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern festgeschrieben. Je nach Dienstherr gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede in der Versorgung. Mit den passenden Ergänzungstarifen können Sie Lücken gezielt schließen.

Unsere Beamtentarife: Für jeden Bedarf das passende Produktpaket

Das sind die Bausteine unserer Tarife für Beamte

BeihilfeCOMFORT: Die beihilfekonforme Restkostenversicherung für Beamte der UKV (Symbolbild)

Haupttarif BeihilfeCOMFORT

Unser Tarif BeihilfeCOMFORT ist der Haupttarif Ihrer Restkostenversicherung. Er kann passend zu Ihrem Beihilfeanspruch und Ihrem Beihilferecht abgeschlossen werden. Wir bieten Ihnen den Tarif BeihilfeCOMFORT in Kombination von drei attraktiven Leistungspaketen mit verschiedenen Beihilfeergänzungstarifen an.

  • Beihilfekonforme Restkostenversicherung mit ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen
  • Mit und ohne Selbstbehalt
BeihilfeKlinikPlus: Beihilfeergänzungstarif für Beamte zur Absicherung von Wahlleistungen im Krankenhaus (Symbolbild)

Ergänzungstarif BeihilfeKlinikPlus

Sichern Sie sich im Krankenhaus optimal ab.

  • Privatärztliche Leistungen
  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • Zuschläge für Verpflegung, Telefon, TV und Internet
  • Ersatz-Krankenhaustagegeld, wenn keine Wahlleistungen in Anspruch genommen werden
BeihilfeZahnPlus: Beihilfeergänzungstarif für Beamte zur Absicherung von Zahnarztkosten (Symbolbild)

Ergänzungstarif BeihilfeZahnPlus

Sichern Sie sich beim Zahnarzt und bei Auslandsreisen noch besser ab. BeihilfeZahnPlus leistet für Aufwendungen, die trotz Beihilfe und BeihilfeCOMFORT verbleiben.

  • Materialkosten bei Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Laborkosten bei Zahnbehandlung und Zahnersatz
  • Auslandsreisekrankenversicherung für alle Reisen bis 56 Tagen Dauer
BeihilfeErgänzungPlus: Beihilfeergänzungstarif für Beamte zur erweiterten Absicherung von Gesundheitskosten (Symbolbild)

Ergänzungstarif BeihilfeErgänzungPlus

Der Tarif BeihilfeErgänzungPlus bietet zusätzliche Leistungen für Aufwendungen, die trotz Beihilfe und BeihilfeCOMFORT und BeihilfeKlinikPlus verbleiben. Sie erhalten zum Beispiel Leistungen für:

  • Material- und Laborkosten beim Zahnarzt sowie eine Auslandsreisekrankenversicherung wie in Tarif BeihilfeZahnPLUS
  • Behandlung beim Heilpraktiker und Naturheilkunde durch Ärzte sowie Hilfsmittel, Brillen & Kontaktlinsen und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • Mehrkosten für das Einbettzimmer sowie den Privatarzt über Höchstsätze der GOÄ hinaus

 

Krankenhaustagegeld für Beamte: Zusätzliches Geld bei einer stationären Behandlung (Symbolbild)

Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld erhalten Sie bei einer stationären Behandlung vom Aufnahme- bis zum Entlassungstag. Sie können das Geld frei nutzen, zum Beispiel für den Eigenanteil, der je nach Beihilferecht entstehen kann. Diesen individuellen Eigenanteil berücksichtigen wir bereits bei unserem Vorschlag für die Höhe des Krankenhaustagegelds.

  • Krankenhaustagegeld: Frei verfügbar
  • Leistungsumfang: Vom Aufnahme- bis zum Entlassungstag

So finden Sie Ihre optimale Restkostenversicherung

Bei der Wahl der optimalen Privaten Krankenversicherung zur Ergänzung der Beihilfe spielen Ihre Vorstellungen zur medizinischen Versorgung eine wichtige Rolle. Um Ihnen die Wahl einer passenden Restkostenversicherung zu erleichtern, haben wir passende Versicherungspakete für jeden Bedarf geschnürt. Mit unserem Beihilferechner unterstützen wir Sie in der Auswahl.

Das finden Sie in den Tarifdetails und Tarifbedingungen

Wenn Sie sich einen umfassenden Überblick über den Leistungsumfang unserer Beihilfetarife verschaffen wollen, finden Sie hier alle wichtigen Tarifdetails, die Tarifbedingungen, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen als PDF-Dokumente. So können Sie sich zum Beispiel auf ein persönliches Beratungsgespräch vorbereiten.

Fragen und Antworten rund um das Thema private Krankenversicherung für Beamte

Warum muss ich mich als Beihilfeberechtigter zusätzlich versichern?
  • In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger. Bei Beamten und Beamtenanwärtern gibt es eine Besonderheit: Im Krankheitsfall erhalten sie die sogenannte Beihilfe. Mit dieser Fürsorgeleistung beteiligt sich der Dienstherr anteilig an den Krankheitskosten. Die Grundlage dafür sind die Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern. Der Beihilfebemessungssatz gibt an, wie hoch dieser prozentuale Anteil ist. Bei einem Beihilfeberechtigten ohne Kinder übernimmt der Dienstherr in der Regel 50 Prozent der entstehenden Kosten.

    Im Unterschied zu Arbeitnehmern oder Selbstständigen müssen sich Beamtenanwärter und Beamte also nicht zu 100 Prozent selbst krankenversichern. Sie tragen nur den verbleibenden prozentualen Anteil selbst. Beamte und Beamtenanwärter sind gesetzlich verpflichtet, diesen Eigenanteil mit einer Krankenversicherung abzusichern. Meist ist hierfür eine Restkostenversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung durch passgenaue Tarife für jede Beihilfe die beste Wahl.

    In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht für alle Bürger. Bei Beamten und Beamtenanwärtern gibt es eine Besonderheit: Im Krankheitsfall erhalten sie die sogenannte Beihilfe. Mit dieser Fürsorgeleistung beteiligt sich der Dienstherr anteilig an den Krankheitskosten. Die Grundlage dafür sind die Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern. Der Beihilfebemessungssatz gibt an, wie hoch dieser prozentuale Anteil ist. Bei einem Beihilfeberechtigten ohne Kinder übernimmt der Dienstherr in der Regel 50 Prozent der entstehenden Kosten.

    Im Unterschied zu Arbeitnehmern oder Selbstständigen müssen sich Beamtenanwärter und Beamte also nicht zu 100 Prozent selbst krankenversichern. Sie tragen nur den verbleibenden prozentualen Anteil selbst. Beamte und Beamtenanwärter sind gesetzlich verpflichtet, diesen Eigenanteil mit einer Krankenversicherung abzusichern. Meist ist hierfür eine Restkostenversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung durch passgenaue Tarife für jede Beihilfe die beste Wahl.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?
  • Die Beihilfe leitet sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn für seine Beamte ab. Wer Dienstbezüge erhält, hat deshalb Anspruch auf Beihilfe. Dies gilt zum Beispiel für:

    • Beamte (Bundesbeamte, Landesbeamte, Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit)
    • Beamtenanwärter und Referendare (Beamte auf Widerruf)
    • Beamte im Ruhestand

    Daneben gibt es Berufsgruppen, die zwar keine Beamten sind, aber trotzdem einen Beihilfeanspruch haben. Dazu zählen zum Beispiel Richter, Pastoren und ausgeschiedene Berufssoldaten.

    Die berücksichtigungsfähigen Angehörigen dieser Personengruppen erhalten ebenfalls Beihilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen sind dies Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder.

    Die Beihilfe leitet sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn für seine Beamte ab. Wer Dienstbezüge erhält, hat deshalb Anspruch auf Beihilfe. Dies gilt zum Beispiel für:

    • Beamte (Bundesbeamte, Landesbeamte, Beamte auf Probe und Beamte auf Zeit)
    • Beamtenanwärter und Referendare (Beamte auf Widerruf)
    • Beamte im Ruhestand

    Daneben gibt es Berufsgruppen, die zwar keine Beamten sind, aber trotzdem einen Beihilfeanspruch haben. Dazu zählen zum Beispiel Richter, Pastoren und ausgeschiedene Berufssoldaten.

    Die berücksichtigungsfähigen Angehörigen dieser Personengruppen erhalten ebenfalls Beihilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen sind dies Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder.

Welche unterschiedlichen Beihilfebemessungssätze und -regelungen gibt es?
  • Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Bund und Länder haben teilweise unterschiedliche Regelungen und Besonderheiten. Für Beamtenanwärter des Bundes und der meisten Bundesländer gibt es in der Regel eine personenbezogene Beihilfe. Die beihilfeberechtigte Person und eventuell berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten also jeweils eigene Beihilfebemessungssätze. Hat ein Beamter oder Beamtenanwärter Kinder, richtet sich sein Beihilfesatz nach deren Anzahl.

    Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Bund und Länder haben teilweise unterschiedliche Regelungen und Besonderheiten. Für Beamtenanwärter des Bundes und der meisten Bundesländer gibt es in der Regel eine personenbezogene Beihilfe. Die beihilfeberechtigte Person und eventuell berücksichtigungsfähige Angehörige erhalten also jeweils eigene Beihilfebemessungssätze. Hat ein Beamter oder Beamtenanwärter Kinder, richtet sich sein Beihilfesatz nach deren Anzahl.

Gibt es Versorgungslücken in der Beihilfe und wie kann ich diese schließen?
  • Auch wenn die Beihilfe grundsätzlich einen festgelegten Anteil übernimmt, werden die Behandlungskosten nicht immer zum vollen Beihilfebemessungssatz erstattet. Eine große Versorgungslücke in der Beihilfe gibt es bei Beamten je nach Beihilferecht im Bereich Zahnersatz und auf Auslandsreisen. Weitere Versorgungslücken gibt es zum Beispiel bei Sehhilfen oder im Krankenhaus.

    Damit Sie die Kürzungen Ihrer Beihilfe nicht selbst finanzieren müssen, bieten wir Ihnen den Ergänzungstarif BeihilfeErgänzungPlus an. Dieser übernimmt viele der Krankheitskosten, für die von der Beihilfe keine Leistungen zu erwarten sind.

    Auch wenn die Beihilfe grundsätzlich einen festgelegten Anteil übernimmt, werden die Behandlungskosten nicht immer zum vollen Beihilfebemessungssatz erstattet. Eine große Versorgungslücke in der Beihilfe gibt es bei Beamten je nach Beihilferecht im Bereich Zahnersatz und auf Auslandsreisen. Weitere Versorgungslücken gibt es zum Beispiel bei Sehhilfen oder im Krankenhaus.

    Damit Sie die Kürzungen Ihrer Beihilfe nicht selbst finanzieren müssen, bieten wir Ihnen den Ergänzungstarif BeihilfeErgänzungPlus an. Dieser übernimmt viele der Krankheitskosten, für die von der Beihilfe keine Leistungen zu erwarten sind.

Wie erhalte ich meine Erstattung beim Arzt?
  • Bei einer ambulanten Arztbehandlung oder verordneten Medikamenten erhalten Sie eine Rechnung oder ein quittiertes Rezept. Um keine Zeit bei der Beantragung der Erstattung zu verlieren, sollten Sie Rechnungskopien zeitgleich bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns einreichen. So erhalten Sie nach Prüfung des Anspruchs schnell von beiden Seiten die vereinbarte prozentuale Erstattung. Übernimmt die Beihilfe nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz, können Sie von uns eine weitere Erstattung erhalten. Voraussetzung dafür ist ein passender Restkostentarif. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

    Bei einer ambulanten Arztbehandlung oder verordneten Medikamenten erhalten Sie eine Rechnung oder ein quittiertes Rezept. Um keine Zeit bei der Beantragung der Erstattung zu verlieren, sollten Sie Rechnungskopien zeitgleich bei Ihrer Beihilfestelle und bei uns einreichen. So erhalten Sie nach Prüfung des Anspruchs schnell von beiden Seiten die vereinbarte prozentuale Erstattung. Übernimmt die Beihilfe nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz, können Sie von uns eine weitere Erstattung erhalten. Voraussetzung dafür ist ein passender Restkostentarif. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

Wie erhalte ich meine Erstattung beim Zahnarzt?
  • Bei einer Zahnbehandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt oder Zahnlabor eine Rechnung über die entstandenen Behandlungskosten. Kopien dieser Rechnungen sollten sie gleichzeitig bei uns und bei Ihrer Beihilfestelle zur Prüfung einreichen. So verlieren Sie bei der Beantragung keine Zeit und erhalten schnell von beiden Seiten die anteilige Erstattung. Falls Ihre Beihilfe für die Behandlung nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz übernimmt, können Sie mit einer passenden Restkostenversicherung eine weitere Erstattung erhalten. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

    Bei großen Maßnahmen sollten Sie vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt und dem Labor bei uns und der Beihilfestelle zur Prüfung einreichen. So wissen Sie vor Beginn der Behandlung genau, mit welcher Erstattung Sie rechnen können.

    Bei einer Zahnbehandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt oder Zahnlabor eine Rechnung über die entstandenen Behandlungskosten. Kopien dieser Rechnungen sollten sie gleichzeitig bei uns und bei Ihrer Beihilfestelle zur Prüfung einreichen. So verlieren Sie bei der Beantragung keine Zeit und erhalten schnell von beiden Seiten die anteilige Erstattung. Falls Ihre Beihilfe für die Behandlung nicht den kompletten Beihilfebemessungssatz übernimmt, können Sie mit einer passenden Restkostenversicherung eine weitere Erstattung erhalten. Hierzu benötigen wir neben der Rechnung auch Ihren Beihilfebescheid zur Prüfung.

    Bei großen Maßnahmen sollten Sie vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt und dem Labor bei uns und der Beihilfestelle zur Prüfung einreichen. So wissen Sie vor Beginn der Behandlung genau, mit welcher Erstattung Sie rechnen können.

Wie erhalte ich meine Erstattung im Krankenhaus?
  • Bei einer stationären Behandlung fallen schnell hohe Kosten an. Bereits bei der Aufnahme im Krankenhaus sollten Sie angeben, dass Sie beihilfeberechtigt und privat versichert sind. So müssen Sie nicht in Vorleistung treten.

    In vielen Fällen kann die Klinik die allgemeinen Krankenhausleistungen zum versicherten Prozentsatz direkt mit der Krankenversicherung abrechnen. Mit dem entsprechenden Tarif ist auch die Direktabrechnung der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer möglich. Sie werden dann nur noch über die Zahlung an das Krankenhaus informiert. Für den Anteil Ihrer Beihilfe erhalten Sie eine Rechnung vom Krankenhaus, die Sie wie gewohnt bei der Beihilfestelle einreichen und an das Krankenhaus zahlen.

    Bei einer Chefarztbehandlung erhalten Sie weitere Rechnungen von den behandelnden Ärzten. Mit der passenden Restkostenversicherung können Sie die Rechnungen bei uns einreichen. Gleiches gilt für die Beihilfestelle, falls Ihre Beihilfe Leistungen hierfür vorsieht.

    Das Krankenhaustagegeld wird ohne Aufforderung an Sie ausgezahlt.

    Bei einer stationären Behandlung fallen schnell hohe Kosten an. Bereits bei der Aufnahme im Krankenhaus sollten Sie angeben, dass Sie beihilfeberechtigt und privat versichert sind. So müssen Sie nicht in Vorleistung treten.

    In vielen Fällen kann die Klinik die allgemeinen Krankenhausleistungen zum versicherten Prozentsatz direkt mit der Krankenversicherung abrechnen. Mit dem entsprechenden Tarif ist auch die Direktabrechnung der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer möglich. Sie werden dann nur noch über die Zahlung an das Krankenhaus informiert. Für den Anteil Ihrer Beihilfe erhalten Sie eine Rechnung vom Krankenhaus, die Sie wie gewohnt bei der Beihilfestelle einreichen und an das Krankenhaus zahlen.

    Bei einer Chefarztbehandlung erhalten Sie weitere Rechnungen von den behandelnden Ärzten. Mit der passenden Restkostenversicherung können Sie die Rechnungen bei uns einreichen. Gleiches gilt für die Beihilfestelle, falls Ihre Beihilfe Leistungen hierfür vorsieht.

    Das Krankenhaustagegeld wird ohne Aufforderung an Sie ausgezahlt.

Wie hoch ist meine Beitragsrückerstattung (BRE)?
  • Mit der Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Monatsbeiträge zurück, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnbehandlungen werden nicht angerechnet – Sie haben also weiter Anspruch auf eine Rückerstattung.

    Die BRE wird immer im folgenden Jahr ausbezahlt. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar erhalten Sie einen anteiligen Betrag erstattet. Welche Tarife in welcher Höhe an der BRE teilnehmen, wird jährlich neu festgelegt.

    Alle Informationen finden Sie im  Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (BRE)

    Mit der Beitragsrückerstattung (BRE) erhalten Sie einen Teil Ihrer gezahlten Monatsbeiträge zurück, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Zahnbehandlungen werden nicht angerechnet – Sie haben also weiter Anspruch auf eine Rückerstattung.

    Die BRE wird immer im folgenden Jahr ausbezahlt. Bei einem Versicherungsbeginn nach dem 1. Januar erhalten Sie einen anteiligen Betrag erstattet. Welche Tarife in welcher Höhe an der BRE teilnehmen, wird jährlich neu festgelegt.

    Alle Informationen finden Sie im  Merkblatt zur Beitragsrückerstattung (BRE)

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist

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