10.12.2014

"Eine neue Definition des Pflegebegriffs ist notwendig"

Die Pflegeversorgung in Deutschland soll gestärkt werden. Doch was wird sich durch die neuen Gesetze, von denen die ersten beiden bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft treten, wirklich ändern? Im Interview schildert Dr. Harald Benzing, Vorstandsvorsitzender unseres Krankenversicherungs­unternehmens, seine Einschätzung zur Pflegereform.

Herr Dr. Benzing, die Pflegereform ab 2015 ist auf den Weg gebracht. Wie schätzen Sie dieses Vorhaben ein?

Dr. Harald Benzing: Die Reform bringt mit den Gesetzen, die 2015 und 2017 in Kraft treten, ein ganzes Bündel an Neuerungen. Diese reichen von Anpassungen der Pflegeleistungen und einer Verbesserung für Pflegeberufe bis zur Einführung eines neuen Pflegebegriffs. Dennoch bleiben zentrale Probleme der Pflegeabsicherung bestehen, ganz besonders die persönlich hohe Belastung der pflegenden Angehörigen und vor allem der hohe finanzielle Eigenanteil für die Pflegebedürftigen.

Sie sprechen das Thema Finanzierung an. Soll hier nicht der Pflegevorsorgefonds Abhilfe schaffen?

Dr. Harald Benzing: Dieses Vorhaben halte ich für nicht ausgereift. Zum einen, weil die dafür vorgesehene Summe bei Weitem nicht ausreichen wird, um die demografischen Probleme zu lösen. Zum anderen ist die Bundesbank sicher nicht die richtige Stelle, um das Geld zu verwalten, weil es dort nicht vor staatlichen Zugriffen geschützt ist.

Wie bewerten Sie den ab 2017 geplanten Pflegebedürftigkeitsbegriff mit fünf neuen Pflegegraden statt der bisherigen drei Pflegestufen?

Dr. Harald Benzing: Eine neue Definition des Pflegebegriffs ist dringend notwendig, weil beispielsweise Mehrfacherkrankungen oder Demenz mit dem heutigen Pflegebegriff nicht angemessen berücksichtigt werden. Damit ist eine adäquate Pflege bei diesen Krankheiten nicht gewährleistet.

Was bedeutet die Pflegereform für uns als privaten Krankenversicherer?

Dr. Harald Benzing: Zum 1. Januar 2015 passen wir die Leistungen und Beiträge in der Pflegepflichtversicherung so an, wie es die Reform vorsieht. Wir werden außerdem verstärkt auf eine zusätzliche private Absicherung mit einer Pflegezusatzversicherung hinweisen, da weiterhin eine große Pflegevorsorgelücke bestehen bleibt. Zudem nutzen wir die Zeit bis 2017 und passen unsere Produkte den neuen Pflegegraden an. Dabei denken wir auch über neue Serviceleistungen nach.
 

Bessere Pflege

Ein Schritt in die richtige Richtung: Im Januar 2015 tritt die erste Stufe des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft. Was sich dann ändert, lesen Sie hier.

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