• Jahres-Reiserücktrittsversicherung

    Jahres-Reiserücktrittsversicherung

    Ganzjährige Absicherung inklusive Reiseabbruch

    • Weltweiter Versicherungsschutz für alle Reisen
    • Absicherung bei Stornierung und Umbuchung
    • Ohne Eigenbeteiligung

Sicherheit auf allen Ferienreisen

Ob plötzliche Krankheit oder familiärer Notfall: Muss eine geplante Reise verschoben oder abgesagt werden, kann es schnell teuer werden. Unsere Reiserücktritts­versicherung schützt Sie und Ihre Familie das gesamte Jahr gegen Mehrausgaben bei Stornierung, Umbuchung und Reise-Abbruch – weltweit und ohne Selbstbehalt.

Leistungsumfang:
Das sichert Ihre Jahres-Reiserücktrittsversicherung ab

Icon Stornierung und Umbuchung

Stornierung und Umbuchung

  • Stornokosten
  • Umbuchungsgebühren
  • Nicht genutzte Reiseleistungen

 

Icon

Änderung des Reiseplans

  • Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
  • Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
  • Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
Icon Service-Leistungen

Service-Leistungen

  • 24-Stunden-Notfall-Service
  • Reisepartner-Services

Stornierung und Umbuchung

  • Stornokosten
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  • Nicht genutzte Reiseleistungen
Icon Änderung des Reiseplans

Änderung des Reiseplans

  • Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
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Was kostet die Jahres-Reiserücktrittsversicherung?

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pro Person
pro Familie
Komfortschutz
Komfortschutz
Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen
Stornokosten
Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
Umbuchungsgebühren
Nicht genutzte Reiseleistungen
Höhe des Selbstbehalts
kein Selbstbehalt
kein Selbstbehalt
Notfall-Service
pro Person
pro Familie
Komfortschutz
Komfortschutz
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarif (Stand: 01.12.2021).

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Das fragen unsere Kunden zur Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Ist die Jahres-Reiserücktrittsversicherung die richtige für mich?

In welchen Fällen kann ich meine Urlaubsreise abbrechen?
  • Ist die planmäßige Durchführung einer Reise aus einem der folgenden Gründen nicht zumutbar, können Sie die Reise abbrechen:

    • unerwartete schwere Erkrankung
    • schwere Unfallverletzung
    • Tod
    • erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 Euro) durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.

    Alle versicherten Rücktritts- oder Abbruchsgründe finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

    Ist die planmäßige Durchführung einer Reise aus einem der folgenden Gründen nicht zumutbar, können Sie die Reise abbrechen:

    • unerwartete schwere Erkrankung
    • schwere Unfallverletzung
    • Tod
    • erheblicher Schaden am Eigentum (mind. 2.500 Euro) durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.

    Alle versicherten Rücktritts- oder Abbruchsgründe finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Gibt es auch Fälle, in denen ich ein kostenloses Rücktrittsrecht habe?
  • In der Regel sind kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen nicht möglich. Lediglich wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, müssen die Reisenden nichts zahlen.

    Bei reinen Hotelbuchungen bieten viele Online-Portale kostenlose Stornierungen bis zum Anreisetag an.

    In der Regel sind kostenlose Stornierungen von Pauschalreisen nicht möglich. Lediglich wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, müssen die Reisenden nichts zahlen.

    Bei reinen Hotelbuchungen bieten viele Online-Portale kostenlose Stornierungen bis zum Anreisetag an.

Wann ist eine Jahresversicherung sinnvoller als eine Einzelversicherung?
  • Wenn Sie häufiger im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich in der Regel die Jahresversicherung. Das hat auch den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie sich nicht jedes Mal erneut um Ihren Versicherungsschutz kümmern müssen.

    Wenn Sie häufiger im Jahr in Urlaub fahren, lohnt sich in der Regel die Jahresversicherung. Das hat auch den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie sich nicht jedes Mal erneut um Ihren Versicherungsschutz kümmern müssen.

Kann ich mich trotz Vorerkrankung absichern?
  • Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind natürlich davon ausgenommen.

    Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind natürlich davon ausgenommen.

Ich habe meinen Job gewechselt, und der gebuchte Urlaub fällt in die Probezeit - kann ich deswegen von der Reise zurücktreten?
  • In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    • Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

    In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz und Sie können von der Reise zurücktreten:

    • Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber
    • Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) bzw. Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war
    • Arbeitsplatzwechsel
    • Konjunkturbedingte Kurzarbeit

Was muss ich beachten?

Kann ich meine Reise abbrechen, wenn zu Hause etwas passiert?
  • Ja. Falls die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen wird, werden die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise erstattet.

    Ja. Falls die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen wird, werden die Mehrkosten der Rückreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Reise erstattet.

Wie lange kann ich eine Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung noch abschließen?
  • Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.

    Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu 7 Tage nach der Buchung Ihrer Last-Minute-Reise möglich.

Wie hoch darf die Entschädigung sein, die der Reiseveranstalter verlangt, wenn ich von der Reise zurücktrete?
  • Die Höhe der Stornokosten ist in den allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter geregelt. Bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt werden ca. 20% des Reisepreises als Stornokosten berechnet, kurz vor Reiseantritt können die Stornokosten 80% bis 100% des Reisepreises betragen.

    Die Höhe der Stornokosten ist in den allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter geregelt. Bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt werden ca. 20% des Reisepreises als Stornokosten berechnet, kurz vor Reiseantritt können die Stornokosten 80% bis 100% des Reisepreises betragen.

Was steht im Kleingedruckten?

Verlängert sich die Versicherung automatisch?
  • Ja. Ihr Versicherungsvertrag läuft ein Jahr ab Beginn des Vertrags. Danach verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr. Es sei denn, Sie kündigen den Vertrag spätestens einen Monat vor Ablauf eines Versicherungsjahres in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail).

Was ist mit "Selbstbehalt" und "Abbruch" gemeint?
  • Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den Sie als Versicherter pro Versicherungsfall selbst tragen. Der Reiseabbruch ist eine zusätzliche Tarifleistung, die Sie absichern können. Mit der zusätzlichen Absicherung “Abbruch” erhalten Sie Leistungen, falls Sie Ihren Urlaub früher abbrechen oder unfreiwillig verlängern müssen.

    Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den Sie als Versicherter pro Versicherungsfall selbst tragen. Der Reiseabbruch ist eine zusätzliche Tarifleistung, die Sie absichern können. Mit der zusätzlichen Absicherung “Abbruch” erhalten Sie Leistungen, falls Sie Ihren Urlaub früher abbrechen oder unfreiwillig verlängern müssen.

Warum sollten Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung ausgerechnet bei uns abschließen?

Weil wir neben dem optimalen Versicherungsschutz auch die passenden Services in Ihren Koffer legen.

Digitale Sprechstunde

Sprechen Sie jederzeit mit deutschsprachigen Ärzten per Video-Anruf.
24-Stunden-Notfall-Service

Zeitverschiebungen sind für uns kein Problem, Sie können uns rund um die Uhr erreichen. +49 800 84408440 (kostenfrei, funktioniert evtl. nicht in jedem Land) +49 211 5363-158 (kostenpflichtig, weltweit erreichbar)
Notfall-ambulant-Assistent

Von der Suche nach einer Praxis über die Diagnose bis zur Behandlung.
Notfall-stationär-Assistent

Geschultes Personal ist bei einer Behandlung telefonisch an Ihrer Seite.
Rücktransport-Assistent

Sie müssen sich um nichts weiter kümmern als darum, wieder gesund zu werden.
Travel-Info

Der Informationsservice hilft Ihnen, Ihre Reise bestmöglich für Ihre Gesundheit zu planen.
Stornokompass

Falls der Urlaub auf der Kippe steht: Finden Sie heraus, ob Sie Ihre Reise stornieren sollten.

24-Stunden-Notfall-Service

Zeitverschiebungen sind für uns kein Problem, Sie können uns rund um die Uhr erreichen.

+49 211 5363-158
(kostenpflichtig, weltweit erreichbar)

 

Travel-Info

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Stornokompass

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Produktgeber ist die Union Reiseversicherung
Produktgeber ist die URV

Unser Produktgeber ist die URV – Union Reiseversicherung AG

URV-Union Reiseversicherung AG
Maximilianstr. 53, 80530 München
Tel.: +49 89 2160-6745,
Fax: +49 89 2160-6746,
reiseservice@urv.de
AG HRB 137918

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