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Jahres-Reiserücktrittsversicherung: Beitrag & Tarifvergleich
Jetzt Tarife vergleichen und online abschließen
Berechnen Sie den Beitrag für unsere Jahres-Reiserücktrittsversicherung als einzelne Person oder für die ganze Familie und vermeiden Sie hohe krankheitsbedingte Umbuchungs- und Stornokosten Ihrer Reisen.
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Berechnen Sie hier Ihren Beitrag für die Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Zur Preis-Orientierung haben wir die Angaben im Rechner vorbelegt. Bitte passen Sie diese individuell an, damit wir Ihren persönlichen Beitrag berechnen können.
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pro Person
pro Familie
Komfortschutz
Komfortschutz
Versicherungsschutz weltweit für alle Reisen
InfoDie Reise-Rücktrittsversicherung gilt für alle Reisen, inklusive Schiffsreisen – weltweit.
Stornokosten
InfoKönnen Sie eine Reise nicht antreten, und Sie müssen trotzdem einen Teil der Reise bezahlen, übernehmen wir diese vertraglich geschuldeten Stornokosten.
Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
InfoKönnen Sie eine Reise aus versichertem Grund erst verspätet antreten, zum Beispiel wegen Krankheit, übernehmen wir die anfallenden Mehrkosten, zum Beispiel für einen teureren Hinflug.
Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
InfoMüssen Sie eine Reise aus versichertem Grund frühzeitig abbrechen, zum Beispiel wegen Krankheit, übernehmen wir die anfallenden Mehrkosten, zum Beispiel für einen teureren Rückflug.
Mehrkosten bei verspäteter Rückreise
InfoKönnen Sie aus versichertem Grund erst später nach Hause reisen, zum Beispiel wegen Krankheit, übernehmen wir die anfallenden Mehrkosten, zum Beispiel für einen teureren Rückflug.
Umbuchungsgebühren
InfoMüssen Sie eine Reise aus versichertem Grund umbuchen, zum Beispiel wegen Krankheit, übernehmen wir die anfallenden Mehrkosten bis zur Höhe der Stornokosten.
Nicht genutzte Reiseleistungen
InfoMüssen Sie eine Reise aus versichertem Grund früher abbrechen, zum Beispiel wegen Krankheit, erhalten Sie von uns den anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort erstattet.
Höhe des Selbstbehalts
InfoDer Tarif enthält keinen Selbstbehalt: Im Versicherungsfall müssen Sie keinen Eigenanteil zahlen.
kein Selbstbehalt
kein Selbstbehalt
Notfall-Service
InfoHierunter fallen beispielsweise der 24-Stunden-Notruf-Service, die Zahlungen der Bergungskosten oder die Beschaffung eines Dolmetschers.
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pro Person
pro Familie
Komfortschutz
Komfortschutz
Beiträge ohne Versicherungssteuer.