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    Tipps für Arbeitnehmer

    Lebenssituationen ändern sich. Es empfiehlt sich regelmäßig zu prüfen, ob Ihr Versicherungsschutz noch zu Ihren Anforderungen passt.

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Das sollten Sie vor dem Wechsel in die PKV wissen

Arbeitnehmer, die oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (JAEG) liegen, haben die Wahl: Sie können sich entweder gesetzlich oder privat krankenversichern. Für 2019 liegt die JAEG bei einem Bruttojahresgehalt von 60.750 Euro.

Das Wichtigste zuerst: Lassen Sie sich vor dem Wechsel beraten. Mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) binden Sie sich langfristig. Spielen Sie gemeinsam mit Ihrem Versicherungsberater verschiedene Lebenssituationen durch – etwa Familiengründung, Trennung oder Absicherung im Alter. Erfahren Sie, welche Kosten zu erwarten sind und welche Vorteile die PKV für Ihre gesundheitliche Versorgung beinhaltet.
Die folgenden Informationen verstehen sich als erste Orientierung, was Sie als Arbeitnehmer vor dem Wechsel in die PKV wissen und beachten sollten.

Günstiger Einstieg in jungen Jahren

Bei der Beitragsberechnung werden in der PKV das Eintrittsalter, der aktuelle Gesundheitszustand sowie die tariflichen Leistungen zugrundegelegt. Die Beiträge in der PKV sind im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung also nicht einkommensabhängig.
Der frühe Einstieg in die Private Krankenversicherung (PKV) lohnt sich. Junge und gesunde Menschen zahlen in der PKV oftmals geringe Versicherungsbeiträge. Auch für gut verdienende Singles und Ehepartner, die kinderlos und von denen beide berufstätig sind, empfiehlt sich ein Wechsel in die Private Krankenversicherung.

Absicherung mit Familie

Grundsätzlich gilt: Lebenspartner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind in der PKV nicht kostenlos mitversichert. Falls Sie Ihre Familie über die Private Krankenversicherung absichern möchten, ist für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag zu versichern.

Kindernachversicherung bei der UKV

Neugeborene werden bei der Union Krankenversicherung (UKV) ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten versichert, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten bei der UKV versichert ist. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsschutz nicht höher oder umfassender ist als der des Elternteils.

Versicherte Kinder und Jugendliche bei der UKV

Die Versicherungsbeiträge für Kinder und Jugendliche richten sich nach der jeweiligen Altersgruppe – Alterungsrückstellungen werden noch nicht gebildet. Dadurch sind diese Beiträge im Vergleich zu jenen für Erwachsene recht günstig.
Bei Erreichen der im jeweiligen Tarif festgelegten Altersgrenze findet eine Umstufung statt: vom Kinder- auf den Jugendlichenbeitrag und vom Jugendlichen- auf den Erwachsenenbeitrag.
In der Regel bietet die Union Krankenversicherung für
  • Schüler
  • Auszubildende
  • Studenten
zusätzlich beitragsgünstige Alternativen. Diese Personengruppen bilden weiterhin keine Rücklagen fürs Alter – dadurch entsteht der Preisvorteil.

Und im Alter? Beitragshöhe stabil halten.

Im Rentenalter können steigende Prämien in einer PKV zum Problem werden. Allerdings: Private Krankenversicherungen wirken einer zu hohen Belastung im Alter durch Alterungsrückstellungen entgegen. Die Rückstellungen helfen, die monatlichen Beiträge für die Versicherten auch mit zunehmendem Alter stabil zu halten.
Bei der UKV können mit dem Tarif BEA 65 die Beiträge im Alter ermäßigt werden. Nach Vollendung des 65. Lebensjahres verringert sich der Monatsbeitrag durch die Sonderbedingung um einen vorher vereinbarten Betrag.

Der kleine UKV-Ratgeber

Versorgungslücken mit Zusatzversicherung schließen

UKV-Ratgeber
Falls Ihr Bruttoeinkommen unter der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt, ist ein Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) nicht möglich. Dennoch können Sie von den umfassenderen Leistungen einer privaten Krankenversicherung profitieren. Möglich ist dies über den Abschluss von privaten Zusatzversicherungen. So können auch gesetzlich Versicherte umfassend vorsorgen.