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Für Versicherungseinsteiger
Basiswissen zur Krankenversicherung
Ob privat oder gesetzlich: Die Krankenversicherung sorgt seit 1883 für Ihre Gesundheit. Solidarisch und zuverlässig.
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Kleine Entstehungsgeschichte der Krankenversicherung
Seit der Gesundheitsreform 2007 bis 2009 besteht in Deutschland die Krankenversicherungspflicht: Jeder muss sich für den Krankheitsfall absichern. Arbeitnehmer mit Bezügen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze sowie Selbstständige oder Beamte haben dabei die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.
Ursprünglich geht die Gründung der Gesetzlichen Krankenversicherung auf Otto von Bismarck zurück. 1883 vom Reichskanzler eingeführt, trägt eine Krankenversicherung die entstehenden Kosten für Therapien im Krankheitsfall, Mutterschaft oder nach einem Unfall.
Seither hat sich das in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einerseits und Private Krankenversicherung (PKV) andererseits gegliederte und auf dieser Basis weiterentwickelte System bewährt, gerade im Leistungsvergleich mit den "Einheitssystemen" innerhalb und außerhalb Europas.
Zentraler Unterschied zwischen GKV und PKV: Die Finanzierung
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Alle Versicherten einer Kasse zahlen in einen Topf ein, und die Höhe der Versichertenbeiträge ist einkommensabhängig. Bei der Privaten Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach dem gewählten Leistungsumfang sowie nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Vertragsschluss.
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