• Gesundheitsvorsorge Versicherung: Beitrag & Leistungen

    Zusatzversicherung Gesundheitsvorsorge: Beitrag & Leistungen

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    Berechnen Sie Ihren Beitrag für unsere Zusatzversicherung Gesundheitsvorsorge und verringern Sie Ihre Zuzahlungen für die Gesundheitsprävention.

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Berechnen Sie hier Ihren Beitrag für die Zusatzversicherung Gesundheitsvorsorge

Zur Preisorientierung haben wir die Angaben im Rechner vorbelegt. Bitte passen Sie diese individuell an, damit wir Ihren persönlichen Beitrag berechnen können.

monatlich
VorsorgePRIVAT
Gesundheitsuntersuchungen
Vorsorge­untersuchungen
Impfungen und Prophylaxe
Schutzimpfungen für das Inland
Reiseschutz-Impfungen (inkl. Malariaprophylaxe)
Brillen/Kontaktlinsen und Augenoperationen
Brillen und Kontaktlinsen

80%
Refraktive Chirurgie
Hörgeräte
Hörgeräte und Reparaturen

80%
monatlich
VorsorgePRIVAT
Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden  Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der  Tarif (Tarifauszüge Stand: 01.2016). Beiträge ohne Versicherungsteuer.

Fragen & Antworten zur Zusatz­versicherung Gesundheits­vorsorge im Tarif VorsorgePRIVAT

Welche Beschränkungen gibt es bei der Erstattung?
  • Gibt es eine Begrenzung der Erstattung?

    Ja, die Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Prophylaxe, Brillen und Augenlasern sowie Hörgeräte sind begrenzt.

    Vorsorgeuntersuchungen:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • ab dem dritten Kalenderjahr: bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr

    Impfungen und Prophylaxe:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 300 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Brillen und Kontaktlinsen:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 400 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 500 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Augenlasern:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • Insgesamt werden innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu 1.500 Euro erstattet.

    Hörgeräte:

    • in fünf Kalenderjahren: bis zu 800 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und den vorhergehenden vier Kalenderjahren angerechnet.

     

    Was ist nicht mitversichert?

    Nicht abgesichert ist der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherung an der Behandlung. Ein mit der GKV vereinbarter Selbstbehalt (Wahltarif) ist ebenfalls nicht erstattbar. Nicht mitversichert sind außerdem Reinigungs- und Pflegemittel für Sehhilfen sowie Batterien und Reinigungsmittel für Hörhilfen.

     

    Sind auch die Leistungen von Ärztinnen und Ärzten ohne Kassenzulassung eingeschlossen?

    Ja. Eine Kassenzulassung ist keine Voraussetzung für die Erstattung.

     

    Ist eine GKV-Leistung Voraussetzung für eine Leistung aus der Zusatzversicherung?

    Nein. Eine Ausnahme bilden die Hörgeräte. Bei allen anderen durchgeführten Maßnahme muss nur ein Erstattungsvermerk (Leistungsnachweis) der GKV vermerkt sein. Dies gilt auch, wenn die GKV keine Leistung erbringt. Der Leistungsnachweis dient als Basis zur Berechnung Ihrer Kostenerstattung. Bitte legen Sie diesen immer bei. Die Versicherungsleistung setzt sich aus Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), anderen privaten Krankenversicherungen und dem VorsorgePRIVAT-Tarif zusammen. Bitte senden Sie den Leistungsnachweis der GKV an: Union Krankenversicherung AG 66099 Saarbrücken

Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
  • Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

Welche Leistungen bekomme ich von der Zusatzversicherung erstattet?
  • Folgende Vorsorgeuntersuchungen fallen unter den Versicherungsschutz:

    • Gesetzlich eingeführte Programme zur Früherkennung von Krankheiten, unabhängig von Ihrem Alter oder der Häufigkeit der Untersuchungen, zum Beispiel der Allgemeine Gesundheitscheck und die Haut- und Darmkrebsvorsorge.
    • Vorsorgeleistungen, die nicht von der GKV erstattet werden, zum Beispiel Glaukomvorsorge, Osteoporosevorsorge und ergänzende Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Brust- oder Gebärmutterhalskrebs.
    • Die Aufwendungen dieser Leistungen, abzüglich einer eventuellen Leistung der GKV, werden aus maximal 200 Euro im ersten Jahr, 500 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren und 500 Euro ab dem dritten Kalenderjahr erstattet.

     

    Folgende Impfungen und Prophylaxen fallen unter den Versicherungsschutz:

    • Alle Schutzimpfungen fürs Inland, auch die Kosten für notwendige Medikamente.
    • Alle Schutzimpfungen für eine Auslandsreise, auch die Malariaprophylaxe und die Kosten für notwendige Medikamente. Beispiele für Reiseschutzimpfungen: Cholera, Tollwut, Typhus oder Hepatitis A und B.
    • Die Aufwendungen dieser Leistungen, abzüglich einer eventuellen Leistung der GKV, werden aus maximal 300 Euro in zwei Kalenderjahren erstattet.

     

    Folgende Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen fallen unter den Versicherungsschutz:

    • Kosten für Brillen und Kontaktlinsen, inkl. Reparatur.
    • Die Aufwendungen dieser Leistungen, abzüglich einer eventuellen Leistung der GKV, werden aus maximal 400 Euro in zwei Kalenderjahren erstattet.

     

    Folgende Leistungen fürs Augenlasern fallen unter den Versicherungsschutz:

    • Korrigierende Augenoperationen, sogenannte refraktive Chirurgien (zum Beispiel LASIK oder Clear-Lens-Exchange).
    • Voruntersuchungen
    • Nachuntersuchungen
    • Die Aufwendungen dieser Leistungen, abzüglich einer eventuellen Leistung der GKV, werden aus maximal 200 Euro im ersten Jahr und 500 Euro in den ersten beiden Kalenderjahren erstattet. Innerhalb der Vertragslaufzeit übernehmen wir insgesamt 1.500 Euro.

     

    Folgende Leistungen für Hörgeräte fallen unter den Versicherungsschutz: 

    • Kosten für Hörgeräte, inkl. Reparatur.
    • Die Aufwendungen dieser Leistungen, abzüglich einer eventuellen Leistung der GKV, werden aus maximal 400 Euro in zwei Kalenderjahren erstattet.
Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Im Tarif VorsorgePRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

Wird der Tarif im Lauf der Zeit teurer?
  • Ja, mit steigendem Alter wird auch der Beitrag teurer. Dem Tarif liegen zwei Lebensaltergruppen zugrunde. Die erste Altersgruppe umfasst Personen bis 19 Jahre, die zweite enthält die ab 20-Jährigen.

    In dem Kalenderjahr, in dem eine der Altersgrenzen erreicht wird, ändert sich ab Januar auch der Beitrag. Wenn Sie bei einer Umstufung in eine neue Altersgruppe kündigen wollen, können Sie dies mit einer Frist von zwei Monaten zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung tun.

Wo reiche ich die Rechnung ein?
  • Sie können Ihre Arzt- und Zahnarztrechnungen ganz einfach per Post oder über unser Kundenportal "Meine Gesundheit" einreichen.

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist