• Krankentagegeld Tarif S-KG für Arbeitnehmer

    Krankentagegeld Tarif S-KG für Arbeitnehmer

    Verdienstausfall als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer ausgleichen

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Die Vorteile von S-KG

Profitieren Sie mit der Zusatzversicherung Krankentagegeld für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer im Tarif S-KG von folgenden Leistungen:

  • Geld trotz Arbeitsunfähigkeit: Steuerfrei und zur freien Verfügung
  • Keine Versorgungslücke: Dauerhafte Sicherheit nach Ende der Lohnfortzahlung
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen: Schnell und online abzuschließen

Ihr Krankentagegeld S-KG ( € pro Monat)

-,-- €
monatlicher Beitrag

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Leistungsbeispiel Zusatzversicherung Krankentagegeld S-KG

Sie sind gesetzlich versicherter Arbeitnehmer, erleiden einen Bandscheibenvorfall und sind länger krankgeschrieben. In den ersten sechs Wochen der Krankschreibung zahlt Ihr Arbeitgeber weiterhin das volle Gehalt – zum Beispiel 2.200 € netto. Wieviel Geld erhalten Sie danach?

Netto-Einkommen: 2.200 €

Keine Lücke in der Lohnfortzahlung ab der siebten Woche durch Verdienstausfallversicherung S-KG - Infografik


 Mit Beginn der siebten Krankheitswoche übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung die Lohnfortzahlung. Sie erhalten 1.716 € Krankengeld. Es entsteht also eine Einkommenslücke in Höhe von 484 € monatlich.

 Die Krankenzusatzversicherung für Krankentagegeld (S-KG 450) leistet monatlich 450 € Krankentagegeld.

 Anstatt 484 € beträgt der verbleibende Verdienstausfall so nur noch 34 € pro Monat.

Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungsschutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der  Tarif (Stand: 01.10.2012).

Fragen & Antworten zum Krankentagegeld für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer im Tarif S-KG

Was muss ich bei Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit tun?
  • Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit muss spätestens bis zum 42. Tag (Karenzzeit) schriftlich oder telefonisch erfolgen.

    Bitte beachten Sie dies unbedingt, da bei späterer Meldung bis zum Tag der Anzeige kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

    Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit muss spätestens bis zum 42. Tag (Karenzzeit) schriftlich oder telefonisch erfolgen.

    Bitte beachten Sie dies unbedingt, da bei späterer Meldung bis zum Tag der Anzeige kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Und wenn ich wieder arbeitsfähig bin – was dann?
  • Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, bitten wir Sie, uns innerhalb von drei Tagen zu informieren. Der Eintritt der teilweisen oder vollständigen Arbeitsfähigkeit ist auf dem „Antrag auf Krankentagegeld“ von Ihrem Arzt zu bestätigen.

    Wenn Sie innerhalb der tariflichen Karenzzeit (bis zum 42. Tag) arbeitsfähig werden, genügt eine kurze telefonische oder schriftliche Nachricht.

    Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, bitten wir Sie, uns innerhalb von drei Tagen zu informieren. Der Eintritt der teilweisen oder vollständigen Arbeitsfähigkeit ist auf dem „Antrag auf Krankentagegeld“ von Ihrem Arzt zu bestätigen.

    Wenn Sie innerhalb der tariflichen Karenzzeit (bis zum 42. Tag) arbeitsfähig werden, genügt eine kurze telefonische oder schriftliche Nachricht.

Ich beginne demnächst meine Ausbildung. Lohnt sich eine Absicherung für mich?
  • Auf jeden Fall. Auch wenn Ihr Einkommen noch niedrig ist: Gerade dann zählt jeder Euro! Sollten Sie ausfallen, zum Beispiel durch eine Krankheit, zahlt Ihnen Ihr Ausbildungsbetrieb den Lohn zunächst für sechs Wochen. Mit dem Krankentagegeld sichern Sie Ihr Einkommen auch darüber hinaus ab. Schließlich müssen Sie weiterhin laufende Kosten wie die Miete bezahlen können.

    Auf jeden Fall. Auch wenn Ihr Einkommen noch niedrig ist: Gerade dann zählt jeder Euro! Sollten Sie ausfallen, zum Beispiel durch eine Krankheit, zahlt Ihnen Ihr Ausbildungsbetrieb den Lohn zunächst für sechs Wochen. Mit dem Krankentagegeld sichern Sie Ihr Einkommen auch darüber hinaus ab. Schließlich müssen Sie weiterhin laufende Kosten wie die Miete bezahlen können.

Was muss ich beim Ausfüllen des „Antrag auf Krankentagegeld“ beachten?
  • Im „Antrag auf Krankentagegeld“ ist besonders darauf zu achten, dass die prozentuale Angabe Ihrer Arbeitsunfähigkeit vom Arzt angegeben wird.

    Im „Antrag auf Krankentagegeld“ ist besonders darauf zu achten, dass die prozentuale Angabe Ihrer Arbeitsunfähigkeit vom Arzt angegeben wird.

Gibt es eine Leistungshöchstdauer für die Zahlung des Krankentagegeldes?
  • Nein, eine zeitlich festgelegte Höchstdauer für die Zahlung des Krankentagegeldes gibt es nicht.

    Nein, eine zeitlich festgelegte Höchstdauer für die Zahlung des Krankentagegeldes gibt es nicht.

Wie lange wird mir das Krankentagegeld gezahlt?
  • Ihnen wird das Krankentagegeld immer bis zum letzten Tag, an dem Sie beim Arzt waren gezahlt, auch dann, wenn Sie in die Zukunft arbeitsunfähig geschrieben worden sind. Die Daten entnehmen wir aus dem ausgefüllten „Antrag auf Krankentagegeld“.

    Ihnen wird das Krankentagegeld immer bis zum letzten Tag, an dem Sie beim Arzt waren gezahlt, auch dann, wenn Sie in die Zukunft arbeitsunfähig geschrieben worden sind. Die Daten entnehmen wir aus dem ausgefüllten „Antrag auf Krankentagegeld“.

Muss ich das Krankentagegeld versteuern?
  • Nein, das Krankentagegeld unterliegt bei Arbeitnehmern keiner Steuerpflicht.

    Nein, das Krankentagegeld unterliegt bei Arbeitnehmern keiner Steuerpflicht.

Wissenswertes zum Krankentagegeld

Wussten Sie schon, dass...

... wir auf unser ordentliches Kündigungsrecht verzichten?

Grundsätzlich haben Versicherer das Recht, die Krankentagegeldversicherung in den ersten drei Jahren ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Indem wir auf dieses Recht verzichten, sind Sie auch in den ersten drei Jahren des Versicherungsverhältnisses geschützt – komme, was wolle.

Wissenswertes zum Krankentagegeld

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Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist

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