• Krankentagegeld im Tarif KT frei wählbar

    Krankentagegeld im Tarif KT frei wählbar

    Sichern Sie Ihre Existenz bei längerem Verdienstausfall

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Die Vorteile von KT

Profitieren Sie mit der Zusatzversicherung Krankentagegeld für Arbeitnehmer und Selbstständige im Tarif KT von folgenden Leistungen:
  • Geld trotz Arbeitsunfähigkeit: Steuerfrei für privat und gesetzlich Versicherte
  • Dauerhafte Sicherheit nach Ende der Lohnfortzahlung: Keine Versorgungslücke für Angestellte
  • Individueller Zahlungsbeginn für Selbstständige und Freiberufler: Höhe des Betrags frei wählbar

Ihr Krankentagegeld KT
(1.500 € pro Monat)

-,-- €
Sie zahlen pro Monat

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Fragen & Antworten zur Zusatzversicherung mit frei wählbarem Krankentagegeld im Tarif KT

Kann ich mein Krankentagegeld bei niedrigerem Einkommen auch wieder verringern?
  • Ja, in dem Fall können wir Ihr Tagegeld anpassen. Schicken Sie uns hierfür einfach einen Verdienstnachweis über altes und Ihr neues Einkommen.

    Ja, in dem Fall können wir Ihr Tagegeld anpassen. Schicken Sie uns hierfür einfach einen Verdienstnachweis über altes und Ihr neues Einkommen.

Ich habe bereits eine Private Krankenversicherung abgeschlossen. Lohnt sich eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung für mich überhaupt?
  • Im Normalfall haben Sie mit Abschluss der Privaten Krankenversicherung bereits ein Krankentagegeld versichert. Prüfen Sie hier, ob die Absicherungshöhe passt oder Sie diese anpassen müssen.

    Im Normalfall haben Sie mit Abschluss der Privaten Krankenversicherung bereits ein Krankentagegeld versichert. Prüfen Sie hier, ob die Absicherungshöhe passt oder Sie diese anpassen müssen.

Wenn ich heute die Krankentagegeldversicherung abschließe, ab wann kann ich die Leistungen dann in Anspruch nehmen?
  • Es gelten folgende Wartezeiten:

    • Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
    • Die besondere Wartezeit für besondere Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung beträgt acht Monate.
    • Die Wartezeiten entfallen bei Unfall.

    Es gelten folgende Wartezeiten:

    • Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate.
    • Die besondere Wartezeit für besondere Leistungen wie Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung beträgt acht Monate.
    • Die Wartezeiten entfallen bei Unfall.
Was ist, wenn ich arbeitslos werde?
  • Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherung vorübergehend ruhen zu lassen. Sie zahlen dann lediglich einen geringen Beitrag weiter.

    Wenn Sie arbeitslos sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Versicherung vorübergehend ruhen zu lassen. Sie zahlen dann lediglich einen geringen Beitrag weiter.

Was passiert, wenn ich in Rente gehe?
  • In der Rente ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz nicht mehr nötig. Unser Tarif endet darum mit Rentenbeginn.

    In der Rente ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz nicht mehr nötig. Unser Tarif endet darum mit Rentenbeginn.

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist

Vier gute Gründe, warum die UKV der richtige Versicherer für Sie ist