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    Die wichtigsten Antworten zu Ihren Fragen

Häufig gestellte Fragen rund um die Krankenversicherung

Was ist eine private Krankenversicherung?
  • Eine private Krankenversicherung ist eine freiwillige Versicherung für alle, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können uneingeschränkt in die private Krankenversicherung wechseln. Gleiches gilt für Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze. Gesetzlich Versicherte können die Leistungen ihrer Krankenkasse mit privaten Krankenzusatzversicherungen ergänzen..

    Zur privaten Krankenversicherung

Was sind die Vorteile einer privaten Krankenversicherung?
  • Das Privileg "privat versichert" zu sein nutzen viele Berechtigte nicht nur wegen der weitaus besseren Leistungen. Auch die Beiträge sind in der PKV oftmals günstiger, als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Möglich ist das durch individuell wählbare Leistungen. So bezahlen Sie nur die Leistungen, die Sie wirklich benötigen. Zudem werden die Beiträge unabhängig vom Einkommen erhoben. Und wenn Sie Leistungen nicht in Anspruch nehmen, erhalten Sie einen Teil des Beitrag erstattet.

Wann kann ich eine private Krankenversicherung abschließen?
  • Sie können eine private Krankenversicherung abschließen, wenn Sie nicht unter die gesetzliche Versicherungspflicht fallen. Für Angestellte liegt die Versicherungspflichtgrenze bei einem Bruttojahresentgelt von 69.300 € (Jahr 2024). Wenn Sie mehr verdienen, werden Sie in Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als freiwilliges Mitglied geführt und können in die private Krankenversicherung wechseln. Als Selbständiger oder Freiberufler haben Sie unabhängig von der Höhe Ihres Arbeitseinkommens die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Wie werden die Leistungen abgerechnet?
  • Die Kostenerstattung erfolgt grundsätzlich auch für unbezahlte Rechnungen - Sie müssen dabei also nicht in Vorleistung treten. Sie müssen Ihre Rechnungen per Post, E-Mail oder App einreichen. Rund 90 % aller Leistungsanträge werden innerhalb von 10 Arbeitstagen (2 Wochen) bis zum Geldeingang reguliert.

    Mehr Informationen zum Thema "Leistungsantrag" finden Sie hier.

Kann ich wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
  • Sie können nur unter bestimmten Voraussetzungen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Zum Beispiel bei Eintritt der Versicherungspflicht.

Ist mein Kind automatisch in der PKV mitversichert?
  • Grundsätzlich gilt: Lebenspartner ohne eigenes Einkommen und Kinder sind in der PKV nicht kostenlos mitversichert. Falls Sie Ihre Familie über die private Krankenversicherung absichern möchten, ist für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag zu versichern.

Was ist eine Kindernachversicherung?
  • Neugeborene werden bei der Union Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten versichert, wenn ein Elternteil seit mindestens drei Monaten bei der UKV versichert ist. Der Versicherungsschutz des Kindes darf dabei nicht höher oder umfassender sein als der des Elternteils.

Wie werden Kinder und Jugendliche krankenversichert?
  • Die Versicherungsbeiträge für Kinder und Jugendliche richten sich nach der jeweiligen Altersgruppe. Alterungsrückstellungen werden noch nicht gebildet. Dadurch sind diese Beiträge im Vergleich den Tarifen für Erwachsene recht günstig. Werden die im jeweiligen Tarif festgelegten Altersgrenze erreicht, findet eine Umstufung statt: vom Kinder- auf den Jugendlichenbeitrag und vom Jugendlichen- auf den Erwachsenenbeitrag. In der Regel bietet die Union Krankenversicherung zusätzlich beitragsgünstige Alternativen für Schüler, Auszubildende und Studenten. Diese Personengruppen bilden weiterhin keine Rücklagen fürs Alter.

Für wen ist Krankentagegeld wichtig?
  • Das Krankentagegeld ist besonders für Selbstständige wichtig. Denn für sie entfällt bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit das Einkommen. Mit einer Krankentagegeldversicherung kann der Selbstständige in einem gewissen Maß selbst bestimmen, ab welchem Zeitpunkt die Leistungen beginnen sollen.

    Arbeitnehmer erhalten in der Regel während der ersten sechs Wochen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit weiterhin ihr Gehalt. Dann kann auch hier eine Lücke zwischen dem, was die Krankenversicherung zahlt und dem eigentlichen Gehalt entstehen. Diese Lücke wird durch das Krankentagegeld geschlossen. Um sich abzusichern, wählen Arbeitnehmer die Tarifstufe, ab welcher der Gehaltsfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber endet, beispielsweise nach sechs Wochen.

Wie beteiligt sich der Arbeitgeber am Beitrag?
  • Der Arbeitgeberzuschuss in 2022 liegt bei 384,58 € monatlich, höchstens jedoch bei 50 % Ihres Beitrages für die private Krankenversicherung. Hinzu kommen noch 50 % Zuschuss zu Ihrem Pflegepflicht-Beitrag (maximal 73,77 € monatlich; in Sachsen 49,58 €).

Was sind die Vorteile einer privaten Krankenversicherung für Selbstständige?
  • Der große Vorteil der privaten Krankenversicherung, ist die Möglichkeit, Leistungen entsprechend den eigenen Bedürfnissen anzupassen. So können Sie als Existenzgründer zum Beispiel mit einem günstigen Tarif starten. Wenn Sie gewisse Leistungen etwas reduzieren und die Selbstbeteiligung erhöhen, sind bereits Tarife für unter 100 € möglich.

    In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie gezwungen, unabhängig von Ihrem Alter und Gesundheitszustand, etwa 14,6 % Ihres beitragspflichtigen Einkommens an die Kassen abzutreten. Hinzu kommen etwaige Zusatzbeiträge. Der monatliche Gesamtbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich ausschließlich nach Ihrem individuellen Gewinn. Der Mindestbeitrag in der GKV beträgt bis zu einem monatlichen Gewinn von 4.537,50 € durch Ihre Selbstständigkeit ca. 400 €. Liegt Ihr monatlicher Gewinn über diesem Wert, steigern sich Ihre gesetzlichen Krankenversicherungskosten auf bis zu derzeit 800 € pro Monat. Dies stellt jedoch die Obergrenze dar.

    Zur privaten Krankenversicherung für Selbstständige

Wann kann ich mich als Selbstständiger mit der PKV absichern?
  • Unabhängig von der Höhe Ihres Arbeitseinkommens haben Sie die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler.

Was ist, wenn ich mir den Beitrag nicht mehr leisten kann?
  • In diesem Fall können Sie die Leistungen durch einen Tarifwechsel reduzieren oder Ihren Selbstbehalt erhöhen und dadurch Ihren Beitrag senken.

Gibt es einen Zuschuss bei der PKV für Selbstständige?
  • Nein.

Wie funktioniert die private Krankenversicherung für Beamte?
  • Die Leistungen nach den Beihilfetarifen sollte zusammen mit der Beihilfe die Krankheitskosten zu 100 % beihilfekonform decken. Sofern sich der Anspruch auf Beihilfe ändert oder entfällt, haben Beihilfeberechtigte das Recht, ihre Versicherung in Tarife mit dem dann erforderlichen Versicherungsschutz umzustellen und zwar ohne Wartezeiten und ohne erneute Gesundheitsprüfung (Frist zwei Monate).

    Der Beihilfeberechtigte erhält auch für seinen Ehegatten, gleichgeschlechtlichen Lebenspartner und seine Kinder eine Beihilfe zu den entstehenden Krankheitskosten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Angehörigen „berücksichtigungsfähig“ sind.

    Zur privaten Krankenversicherung für Beamte

Was ist der Unterschied zwischen der privaten Krankenversicherung und Beihilfe?
  • Die Beihilfe ist eine Beteiligung des Dienstherrn (z. B. einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) an den Krankheitskosten im Rahmen der Fürsorgeverpflichtung. Sie wird in prozentual unterschiedlicher Höhe gewährt. Die Beihilfe ist meist personenbezogen und richtet sich nach dem Familienstand. Aufgrund dieser Verpflichtung seines Dienstherrn zur Zahlung erhält der Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss zu einem Krankenversicherungsbeitrag.

    In die private Krankenversicherung können Selbstständige, Freiberufler und Beamte uneingeschränkt wechseln. Gleiches gilt für Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.

Was muss ich beachten, wenn sich mein Beihilfebemessungssatz ändert?
  • Wichtig ist, dass Sie uns über eine Änderung des Beihilfebemessungssatzes innerhalb einer Frist von sechs Monaten schriftlich informieren.