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Änderungen zum 1. Januar und zum 1. Juli 2025:
Private Pflegepflichtversicherung:Leistungshöhen, Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis und Allgemeine Versicherungsbedingungen
Als Folge des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) kam es bereits zum 1. Januar 2025 zu Verbesserungen in der Privaten Pflegepflichtversicherung. Die Leistungsbeträge, sowohl im häuslichen als auch im teil- und vollstationären Bereich, stiegen um 4,5 Prozent an.
Ebenso gilt seitdem ein aktualisiertes Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis.
Weitere Verbesserungen erfolgen zum 1. Juli 2025. Ab diesem Zeitpunkt werden die Leistungsbeträge für Ersatzpflege (bisherige Bezeichnung: Verhinderungspflege) und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Diesen Betrag können die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten nutzen. Die zeitliche Höchstdauer der Ersatzpflege wird auf acht Wochen im Kalenderjahr angehoben und damit der Höchstdauer der Kurzzeitpflege angeglichen.
Zum 1. Juli 2025 werden hierzu die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privaten Pflegepflichtversicherung sowie die Besonderen Bedingungen für die kleine und große Anwartschaftsversicherung in der Privaten Pflegepflichtversicherung angepasst.
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+49 681 844-7204
(Montag - Freitag: 8 - 18 Uhr)
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Ihre Versicherungsbedingungen
Erläuterungen zu den Änderungen und die aktuellen Versicherungsbedingungen
- Neue Leistungshöhen und Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Private Pflegepflichtversicherung
- Besondere Bedingungen für die kleine Anwartschaftsversicherung in der Privaten Pflegepflichtversicherung
- Besondere Bedingungen für die große Anwartschaftsversicherung in der Privaten Pflegepflichtversicherung