• Von Krankentagegeld bis Krankengeld: Wie Selbständige für den Krankheitsfall vorsorgen können

    Von Krankentagegeld bis Krankengeld

    Wie Selbständige für den Krankheitsfall vorsorgen können

Wer sich für die Selbstständigkeit entscheidet, kann seinen Arbeitsalltag zwar frei gestalten, ist aber auch für vieles allein verantwortlich. Dazu zählt auch die Absicherung für den Krankheitsfall – und einen damit einhergehenden Verdienstausfall. Wir sprechen mit der selbstständigen Therapeutin Christina über ihre Erfahrungen und schauen uns an, wann und für wen Krankentagegeld, Krankengeld und Lohnfortzahlung greifen.
„Gut abgesichert zu sein, ist mir sehr wichtig”, sagt Christina und ruft ihren Hund Tiger, der sich durch den Berliner Tiergarten schnüffelt. Es ist einer der seltenen sonnigen, aber klirrend kalten Januartage. Christina hat spontan beschlossen, mit Tiger einen Ausflug in das grüne Herz der Hauptstadt zu unternehmen. Seit zwei Jahren arbeitet die ausgebildete Psychotherapeutin auf selbstständiger Basis. Als Therapeutin ist sie auch Freiberuflerin – eine Art Untergruppe der Selbstständigen. „Das ist genau das, was ich für mein Leben wollte: Ich treffe mich mit den meisten Klientinnen und Klienten online und kann so meinen Alltag flexibel gestalten.” Christina führt ein aufregendes Leben: In ein paar Tagen wird sie für vier Wochen nach Asien reisen. „Der Sonne entgegen”, lacht sie. Urlaub zu machen, wann sie es will – die Selbstständigkeit erlaubt es ihr. Christina ist ihre eigene Chefin. Das bedeutet aber auch, dass sie sich um Dinge kümmern muss, die für angestellte Kollegen nicht anfallen. Dazu zählt auch die Versicherung für einen krankheitsbedingten Verdienstausfall.
  • Christina

    Christina

    „Das ist genau das, was ich für mein Leben wollte: Ich treffe mich mit den meisten Klientinnen und Klienten online und kann so mein Leben flexibel gestalten. Bei all der Freiheit wünsche ich mir aber auch finanziellen Rückhalt im Krankheitsfall.”

    - Christina, selbstständige Psychotherapeutin

Wie stemme ich als Selbstständiger laufende Kosten während eines Verdienstausfalls?

Mit ihrer Begeisterung für das Leben als Freiberuflerin ist Christina nicht allein. Knapp vier Millionen Selbstständige gibt es laut Statistischem Bundesamt in Deutschland. Diese genießen zwar viele Freiheiten, müssen sich aber selbst für den Krankheitsfall absichern. Die Psychotherapeutin wirft einen Blick auf ihren hellbraunen Mischling Tiger. „Eigentlich habe ich in Sachen Gesundheit das Bedürfnis nach Stabilität. Aber wenn ich jetzt als Selbstständige krank werde, kann ich nicht immer sicher sein, ob ich meine laufenden Kosten auch decken kann”, sagt sie und lächelt gequält. Als Selbstständige hat sie schließlich keinen Arbeitgeber, der im Fall einer Krankheit den Lohn weiterzahlt. Und dennoch: Wer in Deutschland lebt und arbeitet, muss sich krankenversichern. Selbstständige haben deswegen die Qual der Wahl: Sie können sich freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln.

Freiwillig gesetzlich versichert: Vorteile für Arbeitnehmer

„Ich war durch meine Eltern immer in der gesetzlichen Krankenversicherung, also bin ich einfach dort geblieben“, sagt Christina. „Als Freiberuflerin habe ich viel zu tun, daher habe ich nicht viel Zeit, um mich aktiv zu informieren”, erklärt sie. Vor ihrer Selbstständigkeit war Christina im Krankenhaus angestellt. Dort hat sie als Therapeutin den Patienten geholfen, mit der Situation im Krankenhaus und mit ihrer Krankheit zurecht zu kommen. Oft hat sie die Patienten emotional aufgefangen. „Die Arbeit im Krankenhaus war eine wertvolle Zeit für mich. Ich habe erfahren, wie sehr eine Krankheit das Leben verändern kann.” Als Angestellte hatte Christina automatisch für den Krankheitsfall vorgesorgt: Liegen Angestellte kurzzeitig, etwa wegen einer Erkältung, flach, springt der Arbeitgeber ein und zahlt den Lohn ganz normal weiter – bis zu einer Dauer von sechs Wochen. Danach übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung und zahlt einen Prozentsatz des Lohns weiter (in der Regel 70 Prozent des Monatsnettolohns). Für Selbstständige entfällt dieser Schutz bei kurzfristiger Krankheit. „Dennoch: Es war schon immer mein Traum, mich als Psychotherapeutin auf den Bereich Liebe und Partnerschaft zu spezialisieren. Also habe ich die Entscheidung getroffen, den Schritt in die Selbständigkeit zu gehen”, sagt Christina.
Frau mit Decke

So funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung für Selbständige

Als Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, greift bei Christina im Falle einer Krankheit das Krankengeld. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten verschiedene Tarife an: Im Regeltarif springt das Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag ein. Wer früher Anspruch auf Krankengeld haben möchte, kann eine Zusatzversicherung abschließen. Aber Achtung: Das Krankengeld ist nicht automatisch in der gesetzlichen Versicherung enthalten, sondern muss aktiv beantragt werden. Die Versicherung kostet dann insgesamt 0,6 Prozentpunkte mehr. Wer kein Krankengeld wählt, erhält im Krankheitsfall nicht nur keinen Ausgleich für den wegfallenden Gewinn, sondern muss zusätzlich auch noch die Beiträge für die Krankenversicherung aufbringen – obwohl ja gerade während der Krankheit kein Einkommen da ist. Die Höhe des Krankengelds ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckelt: Es gibt nicht mehr als 113 Euro pro Kalendertag. „Deswegen werde ich mich einmal hinsetzen und meine Ausgaben aufschreiben”, sagt Christina. Denn wenn ihre Ausgaben das gedeckelte Krankengeld ihrer gesetzlichen Krankenkasse übersteigen, macht es Sinn, sich über eine zusätzliche Kranken­tage­geld­ver­sicher­ung Gedanken zu machen.

Gesetzliche Krankenversicherung: Krankheitsfall von Arbeitnehmern und Selbständigen im Vergleich

Krank im Arbeitnehmerverhältnis

  • Lohn­fort­zahlung des Ar­beit­ge­bers in den ersten sechs Wochen
  • Ab dem 43. Kalender­tag zahlt die Krank­en­kasse das Krank­en­geld.
  • Höhe des Kran­ken­gelds: 70 Prozent des Lohns, aber nicht mehr als rund 113 Euro pro Ka­lender­tag

Krank und selbstständig

  • Keine Lohn­fort­zahl­ung in den ersten sechs Wochen, da es keinen Ar­beit­ge­ber gibt
  • Ab dem 43. Tag der Krank­heit zahlt die Krank­en­kasse das Krank­en­geld. Achtung: Nur wenn der Ge­winn­aus­gleich beantragt wurde.
  • Höhe Krank­en­geld: 70 Pro­zent des Gewinns, aber nicht mehr als rund 113 Euro pro Ka­lender­tag
  • Kosten Lohn­aus­gleich: 0,6 Pro­zent­punkte mehr als Re­gel­tarif
  • Je nach Krank­en­kasse gibt es auch andere Tarife zur Lohn­fort­zahl­ung.

Ist für Selbständige eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll?

Im Gegensatz zum Krankengeld ist das Krank­en­tage­geld eine Leistung, die es nur bei privaten Krankenversicherungen gibt – zum Beispiel bei der UKV. Entscheidet sich Christina für eine solche private Krank­en­tage­geld­ver­sicherung, würde im Krank­heitsfall das Krankentagegeld helfen, ihren Gewinn auszugleichen. Die Zusatzversicherung lohnt sich also besonders dann, wenn das Krankengeld nicht Christinas tatsächliche Kosten deckt. Dabei gibt es verschiedene Tarife, sodass sie selbst bestimmen kann, ab welchem Tag sie Kranken­tage­geld erhalten will.

Krankengeld und Krankentagegeld im Vergleich

Krankengeld

Das Kranken­geld ist eine Leistung der gesetzlichen Kranken­kassen und beschreibt die Lohn­fort­zahl­ung im Krank­heits­fall ab dem 43. Tag der Krank­heit, je nach Tarif auch schon früher. Es ist nicht auto­matisch in der Krank­en­ver­sicher­ung ent­halten, sondern muss beantragt werden. Kosten: 0,6 Prozent­punkte mehr als der Regel­tarif.

Krankentagegeld

Das Kranken­tage­geld ist eine Leistung der privaten Kranken­versicherung. Die Kranken­tage­geld­­ver­sicher­ung wird zur privaten Kranken­versicher­ung dazu gebucht. Sinnvoll ist das Kranken­tage­geld auch, um laufende Kosten, wie Versicherungen, abzudecken. Sie greift zusätzlich zur gesetzlichen Kranken­versicherung  –  wenn das Kranken­geld der gesetz­lichen Versicherung zu niedrig ist.
  • Georg Kuon

    Georg Kuon

    „Für alle, die so wirtschaften, dass die Ausgaben in den ersten sechs Wochen ohne Versicherung geleistet werden können, ist eine Krankentagegeldversicherung mit einer Karenzzeit von sechs Wochen die wohl beste Lösung.”

    - Georg Kuon, Dozent für Sozial- und Privatversicherung an den Bildungseinrichtungen der Handwerkskammer München

Welche Krankenversicherung passt? Die individuelle Situation ist entscheidend

„Dass man als Selbst­ständiger natürlich eine Versicherung abschließt, um im Krankheits­fall vorzubeugen, ist klar“, sagt Georg Kuon, freier Dozent für Sozial- und Privat­versicherung an den Bildungs­einrichtungen der Handwerks­kammer München. „Schließlich ist diese Form der Absicherung in der Regel existentiell.“ Vielmehr gelte es, die eigene Situation sehr sorgfältig abzuwägen. Auch im Hinblick darauf, ob es nun die gesetzliche Kranken­versicherung oder die private Kranken­versicherung sein soll. „Die Entscheidung für die Krankentagegeldversicherung ist eine sehr individuelle Angelegen­heit”, sagt der Profi. „Hier spielt die Karenz­zeit eine wichtige Rolle – also der Zeitpunkt, ab dem das Krankentagegeld einspringt. Ist die Karenzzeit kürzer als sechs Wochen, wäre der monatliche Ver­sicherungs­­beitrag recht hoch. Selbst­­ständige sollten daher zusätz­lich zur Kranken­tage­geld­versicher­ung auch ihre Finanz­­lage im Auge behalten. „Für alle, die so wirtschaften, dass die Ausgaben in den ersten sechs Wochen ohne Versicherung geleistet werden können, ist eine Kranken­tage­geld­versicher­ung mit einer Karenz­zeit von sechs Wochen die wohl beste Lösung”, so Georg Kuon.

Zukunft mitdenken: Kranken­tagegeld und Familien­planung

Sinnvoll ist eine Krankentagegeldversicherung auch für die Familienplanung. „Bei aller Flexibilität denke ich natürlich auch an die Zukunft,” sagt Christina, die auch versorgt sein will, sollte sie einmal schwanger werden. Mit diesem Thema steht Christina nicht alleine da. Bereits 1878 wurde in Deutschland ein Schutz für frischgebackene Mütter bestimmt. Sie durften in den ersten drei Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Im Gegenzug bekamen sie ein kleines Wochengeld ausbezahlt. Da dieses sehr gering ausfiel, haben viele Mütter Wege gefunden, die Bestimmung zu umgehen. Heute ist der Mutterschutz selbstverständlich besser geregelt: Wer schwanger ist, muss in den sechs Wochen vor dem geplanten Geburtstermin nicht mehr arbeiten. Zurück zur Arbeit dürfen angestellte Mütter erst ab der neunten Woche nach der Entbindung. Selbständige Mütter dürfen hingegen jederzeit wieder in die Arbeit einsteigen. „Ich wäre also in der ersten Zeit abgesichert. Danach geht es mit dem Elterngeld weiter”, sagt Christina. Das stimmt: Ab der neunten Woche nach der Entbindung ist nicht mehr die Krankenversicherung für den Ausfall des Einkommens verantwortlich, sondern der Bund – mit dem Elterngeld.

So funktioniert der Mutterschutz – auch für Selbständige

Ab sechs Wochen vor der Entbindung
Schwangere dürfen, wenn sie wollen, weiterarbeiten – müssen es aber nicht.
Bis acht Wochen nach der Entbindung
Frischgebackene Mütter dürfen auch acht Wochen nach der Geburt ihres Babys arbeiten – anders als im Angestelltenverhältnis.
Mutterschaftsgeld
Private Krankentagegeldversicherung: Wird im gesamten Zeitraum gezahlt – in Höhe des vereinbarten Krankentagegelds.
Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung: Wird im gesamten Zeitraum ausbezahlt – in Höhe des Krankengelds. 13 EUR KG -Rest Arbeitgeber.

Mutterschaftsgeld bei der Krankentagegeldversicherung

Selbst­ständige müssen jedoch auch für die Zeit des Mutter­schutzes selbst vorsorgen. In der gesetzlichen Versicherung gilt hier wieder: Nur wer den Tarif Kranken­geld aktiv beantragt hat, bekommt das Mutter­schafts­geld ausbezahlt. Das Mutter­schafts­geld hat in diesem Fall dieselbe Höhe wie das Krankengeld.
Auch die private Kranken­tage­geld­versicher­ung nimmt sich der Situation von Schwangeren an. „Das Thema Familien­planung hat ja auch eine starke sozial­politische Bedeutung”, weiß Georg Kuon und spielt auf die Kranken­tage­geld­reform von 2017 an. Dieses Gesetz bestimmt, dass auch selbstständige Schwangere Kranken­tage­geld erhalten. Schwangere im Mutter­schutz haben also Anspruch auf Krankentagegeld – für eine Dauer von 14 Wochen. Wenn die Kranken­tage­geld­versicher­ung vor 2017 abgeschlossen wurde, gilt diese Regelung genauso. Aber nicht nur im Mutter­schutz ist das Kranken­tagegeld relevant. Auch wenn außerhalb dieses Zeitraumes eine Arbeits­unfähigkeit aufgrund der Schwanger­schaft eintritt, springt bei den meisten Tarifen das Kranken­tage­geld ein. Besonders Schwangere sollten sich vor Abschluss einer Kranken­tage­geld­versicher­ung über die Wartezeit informieren. Denn in vielen privaten Kranken­versicherungen gibt es eine Wartezeit, die zwischen drei und acht Monaten liegt. In dieser Zeit wird kein Kranken­tagegeld ausgezahlt.
Wer sich für die Krankentagegeldversicherung der UKV entscheidet, profitiert von lediglich drei Monaten Wartezeit. Die Wartezeit für Entbindung liegt bei acht Monaten.

Was kostet eine Krankentagegeldversicherung?

Für Christina bleibt die Frage, ob sich eine Krankentagegeldversicherung finanziell für sie lohnt. Dabei richten sich die Kosten einer Krankentagegeldversicherung nach mehreren Kriterien – nicht nur der Anbieter ist entscheidend.

Davon hängen die Kosten der Krankentagegeldversicherung ab

Die Kosten sind sehr individuell und reichen etwa von 15 bis 100 Euro pro Monat.
Der Beitrag ist abhängig von:
  • Auszahlungstag und Höhe des Kranken­tagegelds
  • Alter bei Versicherungsabschluss
  • Gesundheits­fragen, beziehungs­weise den individuellen Angaben zur Gesundheit
Sie wollen wissen, wie viel Ihre Kranken­tagegeld­versicher­ung kostet? Hier geht’s zum UKV-Krankentagegeld-Rechner.
Übrigens: Kunden, die bereits eine Kranken­tage­geld­ver­sicher­ung bei der UKV abgeschlossen haben, können Ihr Kranken­tagegeld ganz einfach online beantragen.
Veröffentlicht am 11.03.2022