• Zahnzusatzversicherung für Kinder & Erwachsene

    Zahnzusatz­versicherung für Kinder & Erwachsene

    Ich pack mein Lächeln aus

    • Finanzielle Unterstützung für Prophylaxe, Zahnbehandlung und Zahnersatz
    • Leistungen für Kieferorthopädie

Ein schönes Lächeln macht vieles einfacher

Die Zahnzusatzversicherung schützt Kinder und Erwachsene vor hohen Zuzahlungen bei Zahnprophylaxe, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. ZahnPRIVAT bietet maßgeschneiderte Vorsorge genau nach Ihren Wünschen. Übrigens: Kinder erhalten in unserem Premium-Tarif besonders umfangreiche Erstattungen für kieferorthopädische Leistungen.

Leistungsumfang: Das sichert Ihre neue Zahn­zusatz­­versicherung ab

Prophylaxe und Zahnbehandlung

Prophylaxe & Zahnbehandlung

  • Professionelle Zahnreinigung und -Kontrolle
  • Parodontose- und Wurzelbehandlungen
  • Kunststoff- und Gussfüllungen
  • Gnathologie
Zahnersatz

Zahnersatz

  • Implantate
  • Inlays und Onlays
  • Brücken, Kronen, Prothesen, Veneers
  • Aufbissbehelfe und Schienen
Kieferortho­pädie

Kieferortho­pädie

  • medizinisch notwendige Maßnahmen bei Kindern und Jugendichen unter 19 Jahren
  • Leistungen bei Erwachsenen nach Unfall
Prophylaxe und Zahnbehandlung

Prophylaxe & Zahnbehandlung

  • Professionelle Zahnreinigung und -Kontrolle
  • Parodontose- und Wurzelbehandlungen
  • Kunststoff- und Gussfüllungen
  • Gnathologie
Zahnersatz

Zahnersatz

  • Implantate
  • Inlays und Onlays
  • Brücken, Kronen, Prothesen, Veneers
  • Aufbissbehelfe und Schienen
Kieferortho­pädie

Kieferortho­pädie

  • Medizinisch notwendige Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen unter 19 Jahren
  • Leistungen bei Erwachsenen nach Unfall

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Wann haben Sie Geburtstag?

Haben Sie fehlende oder zu ziehende Zähne?

AOK-Zahn
PRIVAT Kompakt

AOK-Zahn
PRIVAT Optimal

AOK-Zahn
PRIVAT Premium


monatlich

monatlich

monatlich
Zahn­behandlung und Zahn­ersatz
Zahnersatz: Zahnkronen mit Verblendungen, Brücken, Prothesen, Veneers
50%
70%
90%
Implantate
50%
70%
90%
Kunst­stoff­füllungen, Komposit­füllungen
50%
70%
90%
Zahnfüllungen: Inlays und Onlays
50%
70%
90%
Aufbiss­behelfe und Schienen
50%
70%
90%
Wurzel­behandlung inkl. Wurzel­spitzen­resektion
50%
70%
90%
Parodontose­behandlung
50%
70%
90%
Zahn­pro­phylaxe
Professionelle Zahnreinigung
50% aus max. 120 €
pro Kalender­jahr
70% aus max. 120 €
pro Kalender­jahr
90% aus max. 120 €
pro Kalender­jahr
Kiefer­ortho­pädie
Bei Kindern und Erwachsenen
Icon Nein
Icon Nein
90% aus max. 4.000 €
in der Tarif­laufzeit
Keine Wartezeit
Icon Ja
Icon Ja
Icon Ja
AOK-Zahn
PRIVAT Kompakt

AOK-Zahn
PRIVAT Optimal

AOK-Zahn
PRIVAT Premium


monatlich

monatlich

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AOK-ZahnPRIVAT Kompakt
AOK-ZahnPRIVAT Optimal
AOK-ZahnPRIVAT Premium

monatlich

monatlich

monatlich
Zahn­behandlung und Zahn­ersatz
Zahnersatz: Zahnkronen mit Verblendungen, Brücken, Prothesen, Veneers
50%
70%
90%
Implantate
50%
70%
90%
Kunst­stoff­füllungen, Komposit­füllungen
50%
70%
90%
Zahnfüllungen: Inlays und Onlays
50%
70%
90%
Aufbiss­behelfe und Schienen
50%
70%
90%
Wurzel­behandlung inkl. Wurzel­spitzen­resektion
50%
70%
90%
Parodontose­behandlung
50%
70%
90%
Zahn­pro­phylaxe
Professionelle Zahnreinigung
50% aus max. 120 €
pro Kalender­jahr
70% aus max. 120 €
pro Kalender­jahr
90% aus max. 120 €
pro Kalender­jahr
Kiefer­ortho­pädie
Bei Kindern und Erwachsenen
Icon Nein
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90% aus max. 4.000 €
in der Tarif­laufzeit
Keine Wartezeit
Icon Ja
Icon Ja
Icon Ja
AOK-ZahnPRIVAT Kompakt
AOK-ZahnPRIVAT Optimal
AOK-ZahnPRIVAT Premium

monatlich

monatlich

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Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungs­schutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) und Tarife.

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Nutzen Sie gerne eine unserer folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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Mo. - Fr. von 08:00 bis 17:00 Uhr

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Sie können alle Tarife auch gleich telefonisch abschließen!

Mo. - Fr. von 08:00 bis 19:00 Uhr

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Was fragen andere Kunden? Häufige Fragen zu AOK-ZahnPRIVAT

Gibt es eine Begrenzung der Erstattung?
  • Ja, die Leistungen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz sowie Kieferorthopädie (nur im Premium-Tarif) sind in den ersten vier Kalenderjahren begrenzt

    • Im ersten Kalenderjahr erfolgt die Erstattung aus maximal 1.000 Euro
    • In den ersten beiden Kalenderjahren erfolgt die Erstattung aus maximal 3.000 Euro
    • In den ersten drei Kalenderjahren erfolgt die Erstattung aus maximal 6.000 Euro
    • In den ersten vier Kalenderjahren erfolgt die Erstattung aus maximal 9.000 Euro
Was muss ich bei der Kieferorthopädie beachten?
  • Eine Kieferorthopädie ist nur im Tarif ZahnPRIVAT Premium mitversichert. Versicherungsschutz besteht unabhängig von der vorliegenden kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG).
    Bei Kindern: Voraussetzung ist ein Behandlungsbeginn vor Vollendung des 19. Lebensjahres.
    Bei Erwachsenen: Mitversichert ist eine unfallbedingte Kieferorthopädie.
    Eine Leistung für Kieferorthopädie ist nur einmal in der Vertragslaufzeit mitversichert. Es werden maximal 90% aus maximal 4.000 Euro erstattet.

Was fällt unter Zahnprophylaxe und wie wird sie erstattet?
  • Folgende Aufwendungen fallen unter den Versicherungsschutz:

    • Professionelle Zahnreinigung
    • Erstellung Mundhygiene-Status
    • Kontrolle des Übungserfolges
    • Lokale Fluoridierung zur Kariesvorbeugung/ -behandlung
    • Zahnsteinentfernung

    Die Aufwendungen dieser Leistungen, abzüglich einer eventuellen Leistung der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung), werden aus maximal 120 Euro pro Jahr erstattet (ZahnPRIVAT Kompakt zu 50%, ZahnPRIVAT Optimal zu 70% und ZahnPRIVAT Premium zu 90%).

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Es gibt keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
  • Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

    Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

Was ist nicht mitversichert?
  • Nicht abgesichert ist der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an der Behandlung. Ein mit der GKV vereinbarter Selbstbehalt (Wahltarif) ist ebenfalls nicht erstattbar.

Downloads

Hier können Sie sich die Tarifdetails sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als PDF herunterladen:
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK Sachsen-Anhalt
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000, Fax: +49 681 844-2509, service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK Sachsen-Anhalt
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Tel.: +49 681 844-7000, Fax: +49 681 844-2509, service@ukv.de, www.ukv.de
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