Jetzt das strahlende Lächeln von morgen sichern.

Gerade deshalb ist es so wichtig, möglichst viel für den Er­halt der eigenen Zähne zu tun. Dazu gehört neben der regel­mäßigen professionellen Zahn­reinigung auch die recht­zeitige Ver­sorgung erkrankter Zähne. Der Tarif AOK-ZahnVITAL enthält viele Leistungen, mit denen Sie teuren Zahn­ersatz ver­meiden können.

Leistungsumfang: Das sichert Ihre Zahnzusatz­versicherung ab

Zahnvorsorge

Zahnvorsorge

  • Professionelle Zahnreinigung
Zahnbehandlung

Zahnbehandlung

  • Kunststofffüllungen
  • Inlays
  • Onlays
Zahnvorsorge

Zahnvorsorge

  • Professionelle Zahnreinigung
Zahnbehandlung

Zahnbehandlung

  • Kunststofffüllungen
  • Inlays
  • Onlays

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Erfahren Sie die Kosten für Ihre Zusatz­versicherung mit dem Leistungs­schwer­punkt für Zahn­behandlungen.

Wann haben Sie Geburtstag?

AOK-ZahnVITAL

monatlich
Zahnarzt
Professionelle Zahnreinigung
50€ pro Jahr
Kunststofffüllungen
50€ pro Zahn
Inlays/Onlays
100€ pro Zahn
AOK-ZahnVITAL

monatlich
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungs­schutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) und der Tarif.

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So sparen Sie mit unserer Zahnzusatz­versicherung

An unserem Beispiel erklären wir Ihnen, wer welche Kosten übernimmt und wieviel noch auf Sie zukommt.
Leistungsbeispiel Zahnbehandlung (Tarif: AOK-ZahnVITAL)

Leistungsbeispiel Zahnbehandlung
(Tarif: AOK-ZahnVITAL)

Sie benötigen eine zwei­flächige Kunst­stoff­füllung und erhalten dafür von Ihrem Zahn­arzt eine Rechnung in Höhe von 143 Euro (3,5-facher Satz).

Icon 1
Ihre AOK Sachsen-Anhalt beteiligt sich mit 46 Euro an den Kosten für die Kunststofffüllung. Die Restkosten betragen 97 Euro.
Icon 2
Die Zahnzusatzversicherung AOK-ZahnVITAL übernimmt 50 Euro pro Zahn bei Kunststofffüllungen.
Icon 3
Mit AOK-ZahnVITAL beträgt Ihr Eigenanteil statt 97 Euro daher nur noch 47 Euro pro Zahn.

Häufige Fragen zu unseren Zahn­zusatz­versicherungen

Was ist mit den Zahnzusatzversicherungen nicht abgesichert?
  • Folgende Leistungen sind nicht versichert:

    • Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind
    • Maßnahmen für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) sind nicht versichert

    Folgende Leistungen sind nicht versichert:

    • Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind
    • Maßnahmen für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) sind nicht versichert
Wie kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
  • Sie können Ihren Vertrag nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren und zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ihre Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, können Sie die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen.

    Sie können Ihren Vertrag nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren und zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ihre Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, können Sie die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich kündigen.

Wann und wie zahle ich meinen Versicherungsbeitrag?
  • Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie aber in Monatsraten jeweils zum Ersten eines Monats zahlen können. Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. Ihre Beiträge können Sie bequem per SEPA-Lastschrifteinzug zahlen oder überweisen. Der erste Beitrag wird fällig, nachdem Sie von uns Ihren Versicherungsschein erhalten haben. 

    Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, den Sie aber in Monatsraten jeweils zum Ersten eines Monats zahlen können. Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. Ihre Beiträge können Sie bequem per SEPA-Lastschrifteinzug zahlen oder überweisen. Der erste Beitrag wird fällig, nachdem Sie von uns Ihren Versicherungsschein erhalten haben. 

Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
  • Bei unseren Zahnzusatzversicherungen verzichten wir auf Wartezeiten. Ihr Versicherungsschutz beginnt darum zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt. Diesen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen. 

    Bei unseren Zahnzusatzversicherungen verzichten wir auf Wartezeiten. Ihr Versicherungsschutz beginnt darum zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt. Diesen finden Sie in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen. 

Ist die Versicherungsleistung begrenzt?
  • Ja, ist sie.

    In den ersten drei Kalenderjahren erstatten wir für professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen sowie Inlays und Onlays maximal:

    • im ersten Versicherungsjahr insgesamt: 250 Euro
    • in den ersten zwei Versicherungsjahren insgesamt: 500 Euro
    • in den ersten drei Versicherungsjahren insgesamt: 750 Euro
    • in den ersten vier Versicherungsjahren insgesamt: 1.000 Euro

    Ja, ist sie.

    In den ersten drei Kalenderjahren erstatten wir für professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen sowie Inlays und Onlays maximal:

    • im ersten Versicherungsjahr insgesamt: 250 Euro
    • in den ersten zwei Versicherungsjahren insgesamt: 500 Euro
    • in den ersten drei Versicherungsjahren insgesamt: 750 Euro
    • in den ersten vier Versicherungsjahren insgesamt: 1.000 Euro
Bildet der Tarif Alterungsrückstellungen?
  • Nein, für den Tarif werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Deshalb richten sich die Beiträge nach der jeweiligen Lebensaltersgruppe.

    Das bedeutet für AOK-ZahnVITAL: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie das 20., 40. bzw. 65. Lebensjahr vollenden, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 20, 40 bzw. 65 zu zahlen.

    Nein, für den Tarif werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Deshalb richten sich die Beiträge nach der jeweiligen Lebensaltersgruppe.

    Das bedeutet für AOK-ZahnVITAL: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem Sie das 20., 40. bzw. 65. Lebensjahr vollenden, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 20, 40 bzw. 65 zu zahlen.

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Bei unserer Zahnzusatzversicherung gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

    Bei unserer Zahnzusatzversicherung gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

Downloads

Hier können Sie sich die Tarifdetails sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als PDF herunterladen:

Tarifbedingungen AOK-ZahnVITAL

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK Sachsen-Anhalt
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000, Fax: +49 681 844-2509, service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK Sachsen-Anhalt
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
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Tel.: +49 681 844-7000, Fax: +49 681 844-2509, service@ukv.de, www.ukv.de
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