• Gesundheitsvorsorge VorsorgePRIVAT

    Gesundheits­vorsorge

    Unbeschwert durchs Leben

    • Vorsorge­unter­suchungen zur Früh­erkennung von Krank­heiten
    • Übernahme von Inland- und Reise­schutz­impfungen
    • Kosten­über­nahme für Brillen, Hör­geräte und Augen­lasern

Für Ihre gesunde Zukunft

Zur optimalen Gesundheitsversorgung gehört – neben der Behandlung von Krankheiten – auch die Vorsorge: Denn je früher eine Erkrankung erkannt wird, desto höher sind die Heilungschancen. Mit dem Zusatzschutz VorsorgePRIVAT stellen Sie Ihre Gesundheit auf stabile Füße.
Der Tarif ergänzt Ihre Vorsorge um Check-ups, Schutzimpfungen & Co. Damit Sie mit einem ruhigen Gewissen durchs Leben gehen.

Leistungsumfang: Das sichert Ihre neue Zusatzversicherung für Vorsorge ab

Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen

  • Unabhängig von Alter, Untersuchungs­­intervall und Häufigkeit
  • Zum Beispiel Gesund­heits-Check-ups oder Krebs­früherkennung
Impfungen

Impfungen

  • Standard-Impfungen, die die Gesetz­liche Kranken­versicherung nicht bezahlt
  • Reiseschutz-Impfungen, auch Malaria-Prophylaxe
Augen & Ohren

Augen & Ohren

  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Hörgeräte inkl. Reparaturen
  • Augen-OPs zur Verbesserung der Sehkraft
Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgeuntersuchungen

  • Unabhängig von Alter, Untersuchungs­­intervall und Häufigkeit
  • Zum Beispiel Gesund­heits-Check-ups oder Krebs­früherkennung
Impfungen

Impfungen

  • Standard-Impfungen, die die Gesetz­liche Kranken­versicherung nicht bezahlt
  • Reiseschutz-Impfungen, auch Malaria-Prophylaxe
Augen & Ohren

Augen & Ohren

  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Hörgeräte inkl. Reparaturen
  • Augen-OPs zur Verbesserung der Sehkraft

Was kostet die Zusatzversicherung für Vorsorge?

Mit dem Zusatztarif VorsorgePRIVAT erhalten Sie wichtige Leistungen, die Ihre Gesundheit schützen. Was das kostet, hängt von zwei Faktoren ab: Ihrem Alter und ob Sie bereits eine Brille oder Kontaktlinsen benötigen. Im Tarif gibt es zwei Lebensaltergruppen: Personen bis 19 Jahre und Personen ab 20 Jahre. In dem Kalenderjahr, in dem Sie eine Altersgrenze erreichen, ändert sich ab Januar auch Ihr Beitrag.

Brillen / Kontaktlinsen?

AOK-VorsorgePRIVAT

monatlich
Gesundheitsuntersuchungen
Vorsorge­untersuchungen
Icon ja
Impfungen und Prophylaxe
Schutzimpfungen für das Inland
Icon ja
Reiseschutz-Impfungen (inkl. Malariaprophylaxe)
Icon ja
Brillen/Kontaktlinsen und Augenoperationen
Brillen und Kontaktlinsen
Icon ja
80%
Refraktive Chirurgie
Icon ja
Hörgeräte
Hörgeräte und Reparaturen
Icon ja
80%
AOK-VorsorgePRIVAT

monatlich
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungs­schutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) und der Tarif.

Sie haben Fragen oder möchten ein unverbindliches Angebot anfordern?

Nutzen Sie gerne eine unserer folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Online Liveberatung

Unsere Experten der UKV beraten Sie live über Ihr mobiles Endgerät zu den speziellen Angeboten für AOK-Mitglieder.

Mo. - Fr. von 08:00 bis 17:00 Uhr

 Liveberatung starten

Persönliche Beraterin der AOK Nordost

Telefonische Beratung

Unsere Experten der UKV beraten Sie telefonisch zu den speziellen Angeboten für AOK-Mitglieder.

Sie können alle Tarife auch gleich telefonisch abschließen!

Mo. - Fr. von 08:00 bis 19:00 Uhr

+49 681 844-6909

Angebot anfordern

Fordern Sie online ein unverbindliches Angebot an und erhalten alle nötigen Informationen zu den gewünschten Tarifen.

Angebot anfordern

Liveberatung

Online Liveberatung

Unsere Experten der UKV beraten Sie live über Ihr mobiles End­gerät zu den speziellen Angeboten für AOK-Mitglieder.

Mo. - Fr. von 08:00 bis 17:00 Uhr

 Liveberatung starten

Telefonische Beratung bei der AOK Sachsen-Anhalt

Telefonische Beratung

Unsere Experten der UKV beraten Sie zu den speziellen Angeboten für AOK-Mitglieder.

Sie können alle Tarife auch gleich telefonisch abschließen!

Mo. - Fr. von 08:00 bis 19:00 Uhr

+49 681 844-6909

Angebot anfordern

Fordern Sie online ein unverbindliches Angebot an und erhalten alle nötigen Informationen zu den gewünschten Tarifen.


Angebot anfordern

Was fragen andere Kunden? Häufige Fragen zu AOK-VorsorgePRIVAT

Wann brauche ich eine Brillenversicherung?
  • Ob Brille oder Kontaktlinsen – Sie bleiben auf den Kosten sitzen, sobald Sie eine Sehhilfe kaufen müssen. Mit einer Zusatzversicherung sichern Sie sich ab: Wir übernehmen nicht nur 80% der Kosten (max. 400 Euro in zwei Jahren) für die Anschaffung. Auch, wenn Ihre Brille kaputt geht, unterstützen wir Sie mit 80% der Reparaturkosten.

    Übrigens: Die Versicherung greift unabhängig davon, ob sich Ihre Sehstärke verändert.

    Ob Brille oder Kontaktlinsen – Sie bleiben auf den Kosten sitzen, sobald Sie eine Sehhilfe kaufen müssen. Mit einer Zusatzversicherung sichern Sie sich ab: Wir übernehmen nicht nur 80% der Kosten (max. 400 Euro in zwei Jahren) für die Anschaffung. Auch, wenn Ihre Brille kaputt geht, unterstützen wir Sie mit 80% der Reparaturkosten.

    Übrigens: Die Versicherung greift unabhängig davon, ob sich Ihre Sehstärke verändert.

Erhalte ich Leistungen für Brillen und Kontaktlinsen, die ich im Internet kaufe?
  • Für uns zählt nur ein gültiger Kaufbeleg. Wo Sie die Brille oder die Kontaktlinsen gekauft haben, spielt keine Rolle. Wichtig ist allerdings, dass auf der Rechnung die Dioptrienzahl zu finden ist.

    Für uns zählt nur ein gültiger Kaufbeleg. Wo Sie die Brille oder die Kontaktlinsen gekauft haben, spielt keine Rolle. Wichtig ist allerdings, dass auf der Rechnung die Dioptrienzahl zu finden ist.

Lohnt sich eine Zusatzversicherung für Hörgeräte?
  • Hörgeräte sind teuer – sie kosten zwischen 500 und 2.500 Euro. In der Regel werden die Anschaffungskosten nur zum Teil von der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) erstattet, und das nur alle sechs Jahre. Wir beteiligen uns mit 80% bis zu 800 Euro in fünf Jahren an den Kosten. 

    Dazu zählen auch die Reparaturkosten, an denen sich die GKV kaum beteiligt. So werden Sie nicht von plötzlichen Ausgaben überrascht und können unbesorgt mit einem funktionierenden Hörgerät am Alltag teilnehmen.

    Hörgeräte sind teuer – sie kosten zwischen 500 und 2.500 Euro. In der Regel werden die Anschaffungskosten nur zum Teil von der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) erstattet, und das nur alle sechs Jahre. Wir beteiligen uns mit 80% bis zu 800 Euro in fünf Jahren an den Kosten. 

    Dazu zählen auch die Reparaturkosten, an denen sich die GKV kaum beteiligt. So werden Sie nicht von plötzlichen Ausgaben überrascht und können unbesorgt mit einem funktionierenden Hörgerät am Alltag teilnehmen.

Welche Beschränkungen gibt es bei der Erstattung?
  • Gibt es eine Begrenzung der Erstattung?

    Ja, die Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Prophylaxe, Brillen und Augenlasern sowie Hörgeräte sind begrenzt.

    Vorsorgeuntersuchungen:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • ab dem dritten Kalenderjahr: bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr

    Impfungen und Prophylaxe:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 300 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Brillen und Kontaktlinsen:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 400 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 500 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Augenlasern:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • Insgesamt werden innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu 1.500 Euro erstattet.

    Hörgeräte:

    • in fünf Kalenderjahren: bis zu 800 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und den vorhergehenden vier Kalenderjahren angerechnet.

     

    Was ist nicht mitversichert?

    Nicht abgesichert ist der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an der Behandlung. Ein mit der GKV vereinbarter Selbstbehalt (Wahltarif) ist ebenfalls nicht erstattbar. Nicht mitversichert sind außerdem Reinigungs- und Pflegemittel für Sehhilfen sowie Batterien und Reinigungsmittel für Hörhilfen.

     

    Sind auch die Leistungen von Ärztinnen und Ärzten ohne Kassenzulassung eingeschlossen?

    Ja. Eine Kassenzulassung ist keine Voraussetzung für die Erstattung.

     

    Ist eine GKV-Leistung Voraussetzung für eine Leistung aus der Zusatzversicherung?

    Nein. Eine Ausnahme bilden die Hörgeräte. Bei allen anderen durchgeführten Maßnahme muss nur ein Erstattungsvermerk (Leistungsnachweis) der GKV vermerkt sein. Dies gilt auch, wenn die GKV keine Leistung erbringt. Der Leistungsnachweis dient als Basis zur Berechnung Ihrer Kostenerstattung. Bitte legen Sie diesen immer bei. Die Versicherungsleistung setzt sich aus Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), anderen privaten Krankenversicherungen und dem VorsorgePRIVAT-Tarif zusammen. Bitte senden Sie den Leistungsnachweis der GKV an:

    Union Krankenversicherung AG
    66099 Saarbrücken

    Gibt es eine Begrenzung der Erstattung?

    Ja, die Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Prophylaxe, Brillen und Augenlasern sowie Hörgeräte sind begrenzt.

    Vorsorgeuntersuchungen:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • ab dem dritten Kalenderjahr: bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr

    Impfungen und Prophylaxe:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 300 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Brillen und Kontaktlinsen:

    • in zwei Kalenderjahren: bis zu 400 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 500 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und dem vorhergehenden Kalenderjahr angerechnet.

    Augenlasern:

    • im ersten Kalenderjahr: bis zu 200 Euro
    • in den ersten beiden Kalenderjahren: bis zu 500 Euro
    • Insgesamt werden innerhalb der Vertragslaufzeit bis zu 1.500 Euro erstattet.

    Hörgeräte:

    • in fünf Kalenderjahren: bis zu 800 Euro bei einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von insgesamt 1.000 Euro
    • Die bereits erfolgten Erstattungen werden aus dem laufenden und den vorhergehenden vier Kalenderjahren angerechnet.

     

    Was ist nicht mitversichert?

    Nicht abgesichert ist der Anteil der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an der Behandlung. Ein mit der GKV vereinbarter Selbstbehalt (Wahltarif) ist ebenfalls nicht erstattbar. Nicht mitversichert sind außerdem Reinigungs- und Pflegemittel für Sehhilfen sowie Batterien und Reinigungsmittel für Hörhilfen.

     

    Sind auch die Leistungen von Ärztinnen und Ärzten ohne Kassenzulassung eingeschlossen?

    Ja. Eine Kassenzulassung ist keine Voraussetzung für die Erstattung.

     

    Ist eine GKV-Leistung Voraussetzung für eine Leistung aus der Zusatzversicherung?

    Nein. Eine Ausnahme bilden die Hörgeräte. Bei allen anderen durchgeführten Maßnahme muss nur ein Erstattungsvermerk (Leistungsnachweis) der GKV vermerkt sein. Dies gilt auch, wenn die GKV keine Leistung erbringt. Der Leistungsnachweis dient als Basis zur Berechnung Ihrer Kostenerstattung. Bitte legen Sie diesen immer bei. Die Versicherungsleistung setzt sich aus Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), anderen privaten Krankenversicherungen und dem VorsorgePRIVAT-Tarif zusammen. Bitte senden Sie den Leistungsnachweis der GKV an:

    Union Krankenversicherung AG
    66099 Saarbrücken

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Im Tarif AOK-VorsorgePRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

    Im Tarif AOK-VorsorgePRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können Sie die Leistungen beanspruchen.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
  • Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

    Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

Downloads

Hier können Sie sich die Tarifdetails sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als PDF herunterladen:
UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK Sachsen-Anhalt
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000, Fax: +49 681 844-2509, service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK Sachsen-Anhalt
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000, Fax: +49 681 844-2509, service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184