• Zusatz­versicherung Heil­praktiker AOK-NaturPRIVAT

    Zusatz­versicherung Heil­praktiker

    Für Ihre natür­liche Gesund­heit

    • Behandlung durch Heil­praktiker oder Ärzte für Natur­heilverfahren
    • Alternative Therapien, wie zum Beispiel Akupunktur
    • Leistungen für Arznei­mittel oder Verbände

Für Naturheil­kunde und alternative Behandlungs­methoden

Sichern Sie sich mit dem Tarif AOK-NaturPRIVAT die Heilmöglich­keiten der sanften Medizin.
Unser Zusatzschutz übernimmt Leistungen für Natur- heilkunde und alternative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Sie wählen Ihren bevor- zugten Arzt für Naturheilkunde oder Heilpraktiker (mit unbeschränkter Heilpraktikererlaubnis). Und wir beteiligen uns an den Kosten für Untersuchungen und Behandlungen.

Leistungsumfang: Das sichert Ihre neue Heil­praktiker­versicherung ab

Behandlungen

Behandlungen

  • durch Heilpraktiker mit unbeschränkter Heil­praktiker­erlaubnis
  • oder Ärzte für Natur­heilverfahren
Heilmittel

Heilmittel

  • aus dem GebüH oder Hufeland­verzeichnis
  • zum Beispiel: Osteopathie, Chiro­therapie oder Massage
Arzneimittel

Arzneimittel

  • Pflanzliche Arznei­mittel (zum Beispiel Husten­löser)
  • Homöopathische Arznei­mittel
Behandlungen

Behandlungen

  • durch Heilpraktiker mit unbeschränkter Heilpraktikererlaubnis
  • oder Ärzte für Naturheilverfahren
Heilmittel

Heilmittel

  • aus dem GebüH oder Hufeland­verzeichnis
  • zum Beispiel: Osteopathie, Chirotherapie oder Massage
Arzneimittel

Arzneimittel

  • Pflanzliche Arzneimittel (zum Beispiel Hustenlöser)
  • Homöopathische Arzneimittel

Was kostet die Zusatzversicherung für Naturheilkunde?

Mit einer Zusatzversicherung geht ganzheitliche Gesundheitsversorgung leicht: Sie wählen Ihren Behandler. Wir beteiligen uns an den Kosten.

AOK-NaturPRIVAT

monatlich
Naturheilkundliche und alternative Heilmethoden
Behandlungen durch Ärzte für Naturheilverfahren oder Heilpraktiker
80%
Heilmittel
80%
Arznei- und Verbandmittel
80%
AOK-NaturPRIVAT

monatlich
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungs­schutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) und der Tarif.

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Was fragen andere Kunden? Häufige Fragen zu AOK-NaturPRIVAT

Zahlt die Zusatzversicherung auch Homöopathie oder Osteopathie?
  • Ja. Die Versicherung erstattet alle Leistungen, die im Hufelandverzeichnis oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker stehen.

    Ja. Die Versicherung erstattet alle Leistungen, die im Hufelandverzeichnis oder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker stehen.

Erhalte ich auch Erstattungen für Psychotherapie?
  • Nein. Dafür gibt es zwei Gründe: Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Und: Psychotherapie (Gesprächstherapie) ist kein Naturheilverfahren.

    Nein. Dafür gibt es zwei Gründe: Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Und: Psychotherapie (Gesprächstherapie) ist kein Naturheilverfahren.

Was ist das GebüH? Und was das Hufelandverzeichnis?
  • GebüH steht für das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker: Es enthält die üblichen Kosten für Untersuchungen und Behandlungen. Es ist keine Richtlinie, sondern eine Berechnungshilfe.

    Mit dem Hufelandverzeichnis arbeiten naturheilkundlich tätige Ärzte: Es listet bewährte alternative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auf.

    GebüH steht für das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker: Es enthält die üblichen Kosten für Untersuchungen und Behandlungen. Es ist keine Richtlinie, sondern eine Berechnungshilfe.

    Mit dem Hufelandverzeichnis arbeiten naturheilkundlich tätige Ärzte: Es listet bewährte alternative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auf.

Was ist der Unterschied zwischen einem Arzt für Naturheilverfahren und einem Heilpraktiker?
  • Der Unterschied liegt im Ausbildungsweg: Der Arzt hat an einer Universität Schulmedizin studiert. Nach erfolgreichem Abschluss erhält er die Approbation. Das heißt: Er darf sich Arzt nennen und den akademischen Heilberuf ausüben. Naturheilkunde ist eine zusätzliche Weiterbildung. Ein Heilpraktiker absolviert eine schulische Ausbildung. Für die Heilpraktikererlaubnis muss er eine Prüfung beim örtlichen Gesundheitsamt ablegen.

    Der Unterschied liegt im Ausbildungsweg: Der Arzt hat an einer Universität Schulmedizin studiert. Nach erfolgreichem Abschluss erhält er die Approbation. Das heißt: Er darf sich Arzt nennen und den akademischen Heilberuf ausüben. Naturheilkunde ist eine zusätzliche Weiterbildung. Ein Heilpraktiker absolviert eine schulische Ausbildung. Für die Heilpraktikererlaubnis muss er eine Prüfung beim örtlichen Gesundheitsamt ablegen.

Wie lange ist die Wartezeit?
  • Für die Zusatzversicherung NaturPRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Nach Vertragsabschluss und dem vereinbarten Versicherungsbeginn können Sie direkt Leistungen erhalten. In den ersten beiden Jahren gelten jedoch Erstattungshöchstgrenzen.

    Für die Zusatzversicherung NaturPRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Nach Vertragsabschluss und dem vereinbarten Versicherungsbeginn können Sie direkt Leistungen erhalten. In den ersten beiden Jahren gelten jedoch Erstattungshöchstgrenzen.

Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie sind die Kündigungsfristen?
  • Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

    Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.

Downloads

Hier können Sie sich die Tarifdetails sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als PDF herunterladen:

Tarifbedingungen AOK-NaturPRIVAT

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Besondere Bedingungen für Versicherte der AOK

UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK Sachsen-Anhalt
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000, Fax: +49 681 844-2509, service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
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