Sind Kinder im Travel-Paket mitversichert?
Ja, bei einem Familien- / Paar-Tarif sind Kinder bis zu deren 21. Geburtstag mitversichert. Eigene Kinder können in beliebiger Anzahl versichert werden. Ansonsten sind maximal sechs Kinder versicherbar. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen und können auch getrennt voneinander reisen. Der Versicherungsschutz der mitversicherten Kinder endet mit deren 25. Geburtstag.
Muss ich vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen beantworten?
Nein, Sie müssen keine Gesundheitsfragen beantworten.
Was ist der Selbstbehalt und wie hoch ist er beim Reiseversicherung-Komplettschutz?
Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den Sie als versicherte Person pro Versicherungsfall selbst tragen. Sie wählen selbst, ob Sie einen Teil der Kosten selbst tragen möchten oder nicht. Die Eigenbeteiligung bei Tarifen mit Selbstbehalt liegt bei 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch bei 25 Euro je versicherter Person oder je Mietobjekt.
Kann ich das Travel-Paket auch für Geschäftsreisen nutzen?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auf Geschäftsreisen ebenso wie bei privaten Reisen.
Ich möchte im Süden überwintern. Kann ich mich mit dem Travel-Paket absichern?
Nein, die Auslandskrankenversicherung unseres Travel-Pakets schützt Sie nur für maximal 56 Tage.
Ist das Aufnehmen einer neuen Arbeitsstelle ein Grund für einen Reiserücktritt?
Ja, wenn Sie eine neue Arbeitsstelle aufnehmen, kann das ein Grund für einen Reiserücktritt sein. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Neue Arbeitsstelle aus der Erwerbslosigkeit: Wenn Sie während der Buchung erwerbslos waren und eine Stelle, einen Ein-Euro-Job oder eine Ausbildung antreten, können Sie stornieren.
Arbeitsplatzwechsel: Ein Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber, der die Reise unmöglich macht, ist ebenfalls versichert.
Betriebsbedingte Kündigung: Nach einer Kündigung und anschließender Wiedereinstellung können Sie Ihre Reise stornieren.
Kurzarbeit: Bei finanziellen Einbußen durch Kurzarbeit werden Stornokosten übernommen.
In solchen Fällen schützt die Versicherung Sie vor den finanziellen Folgen einer Stornierung.
Übernimmt die Versicherung die Reiseabbruch-Kosten, wenn zu Hause etwas passiert?
Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund abbrechen müssen, wie dem Tod oder einer schweren Erkrankung eines Angehörigen, greift der Versicherungsschutz. Die Mehrkosten für die Rückreise werden in der ursprünglich gebuchten Art und Qualität erstattet. Ist Ihnen beispielsweise bei einem Einbruch ein Schaden über 2.500 Euro entstanden, liegt ein versicherter Abbruchgrund vor.
Sollte ich den Versicherer vor einem Arztbesuch im Ausland informieren?
Es ist zwar nicht notwendig, aber wir empfehlen eine vorherige Kontaktaufnahme. So können wir Sie beraten und sicherstellen, dass sie die bestmögliche Versorgung erhalten; im Idealfall müssen sie dann auch keine Kosten vorstrecken.
Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich sein, rufen Sie bitte unseren Notfall-Stationär Assistenten an:
+49 (0) 211 536 34 39**
Unsere Mitarbeiter*innen besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und beantworten Ihre Fragen.
** gebührenpflichtige Hotline, 24/7 erreichbar
Verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch?
Nein, das Reiseversicherung-Komplettpaket wird für eine Reise abgeschlossen. Daher muss es nicht gekündigt werden
Wie schnell muss ich die Rechnungen bei der URV einreichen? Wann kann ich mit der Erstattung der Kosten rechnen?
Es gelten die normalen Verjährungsfristen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist und läuft drei Jahre.
Nach Eingang der Rechnungen beim Versicherer erhalten Sie Ihre Erstattung ca. zehn Werktage nach Posteingang.
Wie bekomme ich nach der Stornierung der Reise mein Geld zurück?
Nach der Stornierung oder dem Abbruch der Reise müssen Sie Ihre Versicherung umgehend informieren und möglichst schnell folgende Unterlagen einreichen:
Buchungsunterlagen mit Angaben zu den Reiseleistungen, den Teilnehmenden und dem Preis
Versicherungsnachweis
Stornokostenrechnung des Anbieters
Schadennachweis z. B. ärztliche Atteste, Schadensmeldungen etc.
Nach Überprüfung und Bewilligung der Leistungen erstattet die URV Ihnen die Storno- bzw. Reiseabbruch-Kosten.