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Rundum sorgenfrei auf Reisen

Reise­versicherungspaket

Kombination aus Auslandskranken- und Reiserücktrittsversicherung Weltweiter Versicherungsschutz für eine Reise Mit oder ohne Eigenbeteiligung Preis berechnen Beraten lassen

Für wen eignet sich das Reiseversicherungspaket (Travel-Paket)?

Singles & Paare Familien mit Kindern Seniorinnen und Senioren
Ein Notfall kann Ihnen schnell einen Strich durch die Rechnung machen und den Urlaub verderben. Ganz gleich, ob Sie die Reise stornieren oder abbrechen müssen oder im Urlaub krank werden: Mit dem Reiseversicherung-Komplettpaket sind Sie rundum abgesichert.

Unser Reiseversicherungspaket für eine Reise: Ihre Vorteile

Umfassender Schutz für
Ihre Reise

Unser Travel-Paket kombiniert Auslandsreisekranken- und Reiserücktrittsversicherung sowie optional Reiseabbruch, sodass Sie sowohl bei medizinischen Notfällen als auch bei Stornierungen optimal abgesichert sind.

Flexible Tarifoptionen ohne Selbstbehalt

Sie können zwischen verschiedenen Tarifen wählen und entscheiden, ob Sie einen Selbstbehalt wünschen oder nicht. So passen Sie den Beitrag individuell an Ihr Budget an.

Individueller Schutz für
Einzelpersonen und Familien

Unser Travel-Paket ist sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien verfügbar und gilt ab Buchung ohne Wartezeit. So haben Sie den passenden Schutz für Ihre Reisebedürfnisse.
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tarif.

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+49 681 844-7555

Meist gestellte Fragen zum Reise­versicherungspaket

Wann lohnt sich ein Travel-Paket für eine Reise?

Ein Reiseversicherungspaket bietet sich immer dann an, wenn Sie sorgenfrei reisen möchten und alle Risiken – von der Stornierung bis zur medizinischen Versorgung – abdecken wollen. Wir empfehlen den Reiseversicherung-Komplettschutz für folgende Fälle:

Wann greift das Reiseversicherungspaket für eine Reise?

Der Versicherungsschutz des Reiseversicherungspakets gilt grundsätzlich für den gesamten Zeitraum Ihrer gebuchten Reise – von der Buchung bis zur Rückkehr. Das bedeutet:

Bis wann muss ich das Reiseversicherungspaket abschließen?

Das Reiseversicherungspaket sollte idealerweise zusammen mit der Reisebuchung abgeschlossen werden, spätestens jedoch 30 Tage vor dem geplanten Reisebeginn. Buchen Sie Ihre Reise kurzfristig, also weniger als 30 Tage vor dem Start, ist ein Abschluss möglich: entweder direkt am Tag der Buchung oder innerhalb von sieben Tagen danach. So sind Sie in jedem Fall rechtzeitig abgesichert.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist das Reise­versicherungspaket für mich relevant?

Zahlen und Fakten

wurden auf Reisen schon einmal krank oder verletzten sich.
gehen auf Krankheiten oder Unfälle zurück.
mussten eine gebuchte Reise schon einmal wieder stornieren.

Sie wollen mehr zum Reise­versicherungspaket (Travel-Paket) erfahren?

Was deckt die Versicherung ab? Leistungsbeispiele Ihre Services auf Reisen Versicherungsfall melden – so geht’s! Häufig gestellte Fragen & Downloads

Was deckt das Reise­versicherungspaket für eine Reise ab – und was nicht?

Mit dem Reise­versicherungspaket für eine Reise sind Sie rundum abgesichert. Von der Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung bis zu Auslandskrankenversicherung und umfangreichen Reiseservices haben Sie damit alles im Gepäck. Erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen Schutz und Sicherheit für Ihre nächste Reise bieten:

Welche Leistungen sind bei der Auslandsreisekrankenversicherung inbegriffen?

Ambulante und stationäre Behandlungskosten Falls Sie während Ihrer Reise medizinische Hilfe benötigen, werden die Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte übernommen. Schmerzstillende Zahnbehandlung Bei akuten Zahnschmerzen während der Reise werden die Kosten für eine notwendige schmerzstillende Behandlung erstattet. Medikamente, Heilmittel und Hilfsmittel Ärztlich verordnete Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel wie Verbände oder Krücken werden von der Versicherung bezahlt.

Welche Leistungen sind bei der Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt?

Stornokosten Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können, werden die anfallenden Stornokosten erstattet. Mehrkosten bei verspäteter Hinreise Wenn Sie aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses verspätet anreisen, übernimmt die Versicherung die zusätzlichen Transportkosten. Mehrkosten bei vorzeitiger und verspäteter Rückreise Muss Ihre Reise früher oder später als geplant enden, werden die entstehenden Mehrkosten für die Rückreise erstattet.

Wann zahlt das Travel-Paket nicht?

Schäden oder Ereignisse, die bei Abschluss der Versicherung bekannt oder vorhersehbar waren Vorsätzliche oder selbst herbeigeführte Schäden, einschließlich Selbstverletzung oder Selbstmord Schäden durch Alkohol-, Drogenmissbrauch Schäden durch Krieg, Kernreaktionen oder Insolvenzen von Reiseanbietern Fruchtbarkeitsbehandlungen, nicht medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tarif.

Leistungsbeispiele zum Reise­versicherungspaket

Wenn ein versicherter Schadensfall eintritt, sollten Sie schnell handeln, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Behandlung im Krankenhaus und eine verspätete Rückreise

Bei seiner Motorradreise auf Korsika rutscht Manuel aus und klemmt sich sein Bein ein. Ein Krankenwagen bringt ihn ins nächstgelegene Krankenhaus. Zwei Wochen wird er dort behandelt. Die Kosten belaufen sich auf 7.850 Euro. Seine Rückreise nach Hause muss er dadurch verschieben, die Mehrkosten für den Rückflug betragen 250 Euro. 
Eigenanteil: 0 €

Stornierung wegen Krankheit

Lisa und ihr Partner haben eine Traumreise nach Thailand gebucht. Eine Woche vor Abflug erkrankt Lisa jedoch an einer schweren Grippe mit hohem Fieber. Ihr Arzt rät dringend von der Reise ab. Da die Stornierung so kurzfristig erfolgt, stellt der Reiseveranstalter Stornokosten in Höhe von 2.100 Euro in Rechnung.
Eigenanteil: 0 €

Ihre Services auf Reisen

Notfall-Ambulant Assistent

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach geeigneten Ärzt*innen im Ausland, bei der Terminvereinbarung und sind bei der Behandlung an Ihrer Seite.
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Notfall-Stationär Assistent

Von uns erhalten Sie Hilfe bei der Klinikwahl, Kostenübernahme und dem Kontakt zu Ihrem Hausarzt. Bei Bedarf kümmern wir uns um die Kinderbetreuung.
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Rücktransport Assistent

Der Rücktransport Assistent organisiert Ihren medizinisch sinnvollen Heimtransport und informiert auf Wunsch Ihre Angehörigen.
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Digitale Sprechstunde

Erhalten Sie rund um die Uhr ärztliche Beratung per Videoanruf während Ihrer Reise. So sparen Sie sich lange Anfahrtswege und Wartezeiten.
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Travel-Info

Der Informationsservice hilft Ihnen, Ihre Reise bestmöglich für Ihre Gesundheit zu planen – vor und während der Reise.
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Stornokompass

Falls der Urlaub auf der Kippe steht: Wir beraten Sie individuell dazu, ob Sie Ihre Reise stornieren sollten. 
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Alle Services Ihrer Reise­versicherung immer mit dabei

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Sie nehmen Sie das Travel-Paket in Anspruch

Mehr zum Stornokompass Zum Schadenformular

Häufig gestellte Fragen & Downloads

Sind Kinder im Travel-Paket mitversichert?
Ja, bei einem Familien- / Paar-Tarif sind Kinder bis zu deren 21. Geburtstag mitversichert. Eigene Kinder können in beliebiger Anzahl versichert werden. Ansonsten sind maximal sechs Kinder versicherbar. Alle versicherten Personen sind namentlich aufzuführen und können auch getrennt voneinander reisen. Der Versicherungsschutz der mitversicherten Kinder endet mit deren 25. Geburtstag.
Muss ich vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen beantworten?
Nein, Sie müssen keine Gesundheitsfragen beantworten.
Was ist der Selbstbehalt und wie hoch ist er beim Reiseversicherung-Komplettschutz?
Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den Sie als versicherte Person pro Versicherungsfall selbst tragen. Sie wählen selbst, ob Sie einen Teil der Kosten selbst tragen möchten oder nicht. Die Eigenbeteiligung bei Tarifen mit Selbstbehalt liegt bei 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch bei 25 Euro je versicherter Person oder je Mietobjekt.
Kann ich das Travel-Paket auch für Geschäftsreisen nutzen?
Ja, der Versicherungsschutz besteht auf Geschäftsreisen ebenso wie bei privaten Reisen.
Ich möchte im Süden überwintern. Kann ich mich mit dem Travel-Paket absichern?
Nein, die Auslandskrankenversicherung unseres Travel-Pakets schützt Sie nur für maximal 56 Tage. 
Ist das Aufnehmen einer neuen Arbeitsstelle ein Grund für einen Reiserücktritt?
Ja, wenn Sie eine neue Arbeitsstelle aufnehmen, kann das ein Grund für einen Reiserücktritt sein. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Neue Arbeitsstelle aus der Erwerbslosigkeit: Wenn Sie während der Buchung erwerbslos waren und eine Stelle, einen Ein-Euro-Job oder eine Ausbildung antreten, können Sie stornieren. Arbeitsplatzwechsel: Ein Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber, der die Reise unmöglich macht, ist ebenfalls versichert. Betriebsbedingte Kündigung: Nach einer Kündigung und anschließender Wiedereinstellung können Sie Ihre Reise stornieren. Kurzarbeit: Bei finanziellen Einbußen durch Kurzarbeit werden Stornokosten übernommen. In solchen Fällen schützt die Versicherung Sie vor den finanziellen Folgen einer Stornierung.
 
Übernimmt die Versicherung die Reiseabbruch-Kosten, wenn zu Hause etwas passiert?
Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund abbrechen müssen, wie dem Tod oder einer schweren Erkrankung eines Angehörigen, greift der Versicherungsschutz. Die Mehrkosten für die Rückreise werden in der ursprünglich gebuchten Art und Qualität erstattet. Ist Ihnen beispielsweise bei einem Einbruch ein Schaden über 2.500 Euro entstanden, liegt ein versicherter Abbruchgrund vor.
 
Sollte ich den Versicherer vor einem Arztbesuch im Ausland informieren?
Es ist zwar nicht notwendig, aber wir empfehlen eine vorherige Kontaktaufnahme. So können wir Sie beraten und sicherstellen, dass sie die bestmögliche Versorgung erhalten; im Idealfall müssen sie dann auch keine Kosten vorstrecken.
Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich sein, rufen Sie bitte unseren Notfall-Stationär Assistenten an:
+49 (0) 211 536 34 39**
Unsere Mitarbeiter*innen besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und beantworten Ihre Fragen.
** gebührenpflichtige Hotline, 24/7 erreichbar
Verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch?
Nein, das Reiseversicherung-Komplettpaket wird für eine Reise abgeschlossen. Daher muss es nicht gekündigt werden
Wie schnell muss ich die Rechnungen bei der URV einreichen? Wann kann ich mit der Erstattung der Kosten rechnen?
Es gelten die normalen Verjährungsfristen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist und läuft drei Jahre.
Nach Eingang der Rechnungen beim Versicherer erhalten Sie Ihre Erstattung ca. zehn Werktage nach Posteingang.
​​​​​​​​​​​​​​Wie bekomme ich nach der Stornierung der Reise mein Geld zurück?​​​​​​​
Nach der Stornierung oder dem Abbruch der Reise müssen Sie Ihre Versicherung umgehend informieren und möglichst schnell folgende Unterlagen einreichen: Buchungsunterlagen mit Angaben zu den Reiseleistungen, den Teilnehmenden und dem Preis Versicherungsnachweis Stornokostenrechnung des Anbieters Schadennachweis z. B. ärztliche Atteste, Schadensmeldungen etc. Nach Überprüfung und Bewilligung der Leistungen erstattet die URV Ihnen die Storno- bzw. Reiseabbruch-Kosten.
Versicherungsbedingungen: Travel-Paket
PDF, ca. 272 KB
Barrierefreie Produktinformation: Travel-Paket mit Selbstbehalt
PDF, ca. 352 KB
Barrierefreie Produktinformation: Travel-Paket ohne Selbstbehalt
PDF, ca. 351 KB

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