Wie lange nach der Buchung kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Sie können die Versicherung bis spätestens 30 Tage vor Beginn Ihrer Reise abschließen. Bei kurzfristigen Buchungen, also ab 29 Tagen vor der Reise, haben Sie noch bis sieben Tage nach der Buchung Zeit, die Versicherung abzuschließen.
Verlängert sich mein Versicherungsvertrag für die Jahres-Reiserücktrittsversicherung automatisch?
Ja. Ihr Versicherungsvertrag läuft ein Jahr ab Beginn des Vertrags. Danach verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Versicherungsjahr. Es sei denn, Sie kündigen den Vertrag spätestens einen Monat vor Ablauf eines Versicherungsjahres in Textform (z. B. Brief, E-Mail).
Kann ich mich trotz Vorerkrankung absichern?
Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt worden sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen.
Wann ist eine Jahresversicherung sinnvoller als eine Einzelversicherung?
Wenn Sie häufiger im Jahr verreisen, lohnt sich die Jahresversicherung. Mit einer Jahresversicherung sind Sie auf allen Reisen geschützt. Sie haben auch den Vorteil, sich nicht für jede Reise ein neues Versicherungspaket suchen zu müssen. Unter gewissen Voraussetzungen ist die Jahrespolice günstiger als der Einmalschutz.
Wann leistet eine Reiserücktrittsversicherung und was eine Reiseabbruchversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn Sie aus einem versicherten Grund Ihre Reise nicht antreten können. Sie erhalten die anfallenden Stornokosten ersetzt. Eine Reiseabbruchversicherung leistet hingegen, wenn Sie Ihre Urlaubsreise vorzeitig abbrechen müssen. Und auch dann, wenn sich der Urlaub unfreiwillig verlängert, leistet die Reiseabbruchversicherung.
Ist das Aufnehmen einer neuen Arbeitsstelle ein Grund für einen Reiserücktritt?
Ja, das Aufnehmen einer neuen Arbeitsstelle kann ein versicherter Grund für einen Reiserücktritt sein – allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Der Versicherungsschutz greift in folgenden Fällen:
Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses aus der Erwerbslosigkeit heraus: Wenn Sie während der Buchung der Reise erwerbslos waren und eine neue Arbeitsstelle antreten, können Sie die Reise stornieren. Dies gilt auch für die Aufnahme von sogenannten Ein-Euro-Jobs oder Ausbildungsplätzen, sofern Sie als arbeitssuchend gemeldet waren.
Arbeitsplatzwechsel: Sollten Sie eine neue Stelle bei einem anderen Arbeitgeber antreten und dieser Wechsel den Reiseantritt unmöglich macht, greift der Versicherungsschutz ebenfalls.
Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung: Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung verlieren und zeitnah eine neue Arbeitsstelle aufnehmen, können Sie Ihre Reise stornieren.
Konjunkturbedingte Kurzarbeit: Sollte sich Ihre finanzielle Situation durch Kurzarbeit erheblich verändern und dadurch die Reise unzumutbar werden, übernimmt die Versicherung ebenfalls die Stornokosten.
Wird mein Reiseabbruch erstattet, wenn zu Hause etwas passiert?
Wenn Sie einen Tarif mit Reiseabbruchleistungen abgeschlossen haben, wie unsere Jahres-Reiserücktrittsversicherung, sind Sie bestens abgesichert. Im Falle eines Reiseabbruchs übernimmt die Versicherung die Mehrkosten für die Rückreise in der ursprünglich gebuchten Qualität. Außerdem werden die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort erstattet, sofern der Abbruch aus einem versicherten Grund erfolgt.
Wie soll ich im Schadensfall vorgehen?
Melden Sie sich am besten sofort bei uns, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren oder umbuchen müssen.
Wir verstehen, dass das oft nicht so einfach ist, wie es klingt. Manchmal ist unklar, wie sich eine Situation entwickelt oder ob Ihre Reise wirklich gefährdet ist. In solchen Fällen hilft Ihnen unsere telefonische Stornoberatung weiter. Sie nimmt zwar nicht alle Sorgen, aber sie schafft Klarheit. Kontaktieren Sie im Zweifel einfach unser Service-Team vom Stornokompass.
Wenn ein Schadensfall eintritt, schildern und belegen Sie bitte die Situation, damit wir Ihre Ansprüche schnell bearbeiten können. Unsere Online-Schadensmeldung führt Sie hier Schritt für Schritt durch den Prozess.