Anmelden Übersicht: Krankenversicherung Übersicht: Krankenzusatzversicherung Zahnzusatzversicherung Heilpraktiker Krankentagegeld Vorsorge, Impfungen, Hörgeräte & Brillen Krankenhauszusatzversicherung Krankenhaustagegeld Krankenzusatzversicherung für Kinder Übersicht: Private Krankenversicherung Arbeitnehmer & Angestellte Selbstständige & Freiberufler Beamte Beamtenanwärter Anwartschaft Übersicht: Pflegeversicherung Private Pflegeversicherung Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung Betriebliche Krankenversicherung Übersicht: Reiseversicherung Für Urlaubsreisen Für Langzeitaufenthalte Für eine Reise Für mehrere Reisen im Jahr Krankenversicherung für ausländische Gäste Für eine Reise Für mehrere Reisen im Jahr Übersicht: Service Übersicht: Leistungen beantragen Leistungen per App beantragen Leistungen per Post beantragen Krankentagegeld-Leistungen online beantragen Pflege-Leistungen online beantragen Übersicht: Bescheinigungen anfordern Arbeitgeberbescheinigung Bescheinigung fürs Finanzamt Auslandsreisekranken für Kreditkarten-Kunden Auslandsreisekranken-Versicherung (Jahrespolice) Krankenversicherten-Nummer (KVNR) Adressdaten ändern Bankdaten ändern Name ändern Gesundheitsservices Reiseservices Pflegeservices Kundenportal – Meine UKV Mein GesundheitsManager Apps Online-Magazin Übersicht: Kontakt Lob & Kritik Telefon Kontaktformular Adresse E-Mail schreiben Beratung zum Wunschtermin Rückruf vereinbaren Berater suchen Kooperationspartner Unternehmen Karriere Presse Ratings & Auszeichnungen
""

Sorgenfrei in den Urlaub

Reise­rücktritts­versi­cherung für eine Reise

Erstattung Ihrer Storno- und Umbuchungskosten Übernahme Ihrer Mehrkosten bei verspäteter Hinreise Kostenerstattung für eine Vielzahl versicherter Rücktrittsgründe Preis berechnen Beraten lassen

Für wen eignet sich die Reise­rücktritts­versicherung für eine Reise?

Singles & Paare Familien mit Kindern Seniorinnen und Senioren
Die Vorfreude auf den langersehnten Urlaub ist groß! Doch was, wenn unvorhergesehene Ereignisse die Reiseträume platzen lassen. Unsere Reiseversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Absage – egal, ob Sie wegen Krankheit, Unfall oder einem anderen versicherten Ereignis stornieren müssen. Die Reiserücktrittskostenversicherung als Einmalpolice ist vor allem für Kunden und Kundinnen geeignet die selten vereisen oder sich nicht an einen Jahresvertrag binden wollen

Unsere Reiserücktrittsversicherung für einzelne Reisen: Ihre Vorteile

Absicherung von Storno- oder Umbuchungskosten

Für Reiseabsagen oder Umbuchungen können hohe Kosten entstehen. Wir übernehmen diese Kosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt.

Flexible Tarifoptionen für jeden Bedarf

Wählen Sie zwischen verschiedenen Tarifen mit oder ohne Selbstbehalt sowie mit oder ohne Reiseabbruchschutz. So finden Sie den optimalen Schutz, der zu Ihrem Budget und Ihren Anforderungen passt.

Umfassende Serviceleistungen

Profitieren Sie von umfassenden Serviceleistungen vor der Reise wie dem Stornokompass oder der Travel-Info.
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tarif.

So einfach kommen Sie zur Ihrer Reise­rücktritts­versicherung für eine Reise

Preis berechnen

Sie haben Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

TIPP

Beratung zum Wunschtermin

Buchen Sie direkt einen für Sie passenden Beratungstermin.
Termin vereinbaren

Fragen stellen

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 - 18:00 Uhr.
+49 681 844-7555

Meist gestellte Fragen zur Reiserücktrittsversicherung

Warum ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Es gibt verschiedene Gründe, warum sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung für eine einmalige Reise lohnt:
Eine Reise mit der Familie ist lange im Voraus gebucht. Gerade bei kleineren Kindern ist das Risiko einer unerwarteten Erkrankung hoch und im schlimmsten Fall kann die Reise nicht angetreten werden

Was sollte ich beim Abschluss der Reiserücktrittsversicherung beachten?

Achten Sie darauf, Ihre Police für die einmalige Reiserücktrittsversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Am besten direkt nach der Buchung. Nur so sind Sie in der Zeit vor Reisebeginn abgesichert, falls ein versichertes Ereignis eintritt.

Ist eine Reiserücktrittsversicherung auch mit Vorerkrankung möglich?

Ja, auch mit einer Vorerkrankung können Sie sich bei uns absichern. Allerdings sind Erkrankungen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bekannt und in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss behandelt wurden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kontrolluntersuchungen sind selbstverständlich ausgenommen.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Reiserücktrittsversicherung für mich relevant?

Zahlen und Fakten

zahlen Sie normalerweise bei einer Stornierung kurz vor Beginn.
gehen auf Krankheiten oder Unfälle zurück.
werden bei einer Stornierung bis einen Monat vor Reisebeginn fällig.

Sie wollen mehr zur Reiserücktritts­versicherung erfahren?

Was deckt die Versicherung ab? Leistungsbeispiel Ihre Services auf Reisen Versicherungsfall melden – so geht’s! Häufig gestellte Fragen & Downloads

Was deckt Ihre einmalige Reiserücktritts­versicherung ab – und was nicht?

Mit einer Reiserücktrittsversicherung sind Sie bei unvorhergesehenen Ereignissen finanziell abgesichert. Dazu zählen Krankheit, Unfall oder andere dringende Gründe. Die Versicherung übernimmt die Stornokosten und schützt Sie vor unnötigen Ausgaben, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können. Sie profitieren von folgenden Leistungen:

Reiserücktritt

Übernahme von Stornokosten Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können, erstattet die Versicherung die anfallenden Stornokosten. Mehrkosten bei verspäteter Hinreise: Wenn Sie aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses später anreisen müssen, übernimmt die Versicherung die zusätzlichen Kosten für Transport oder Unterkunft.

bei zusätzlich mitversichertem Reiseabbruch

Reiseabbruch: Wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig beenden müssen, erstattet die Versicherung die nicht genutzten Reiseleistungen und zusätzliche Kosten. Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise: Falls Sie unerwartet früher nach Hause reisen müssen, übernimmt die Versicherung die anfallenden Mehrkosten für das neue Rückreiseticket.

Wann zahlt die einmalige Reiserücktrittsversicherung nicht?

Risiken, die bereits bei Vertragsabschluss bekannt waren Vorsätzliche Handlungen wie Selbstverletzung, Suizid, vorsätzliche Schädigung anderer Alkohol-, Drogenmissbrauch oder entsprechende Folgen (ausgenommen verschreibungspflichtige Medikamente)

Leistungsbeispiel zur Reiserücktrittsversicherung

Stornierung wegen Krankheit

Lisa und ihr Partner haben eine Traumreise nach Thailand gebucht. Eine Woche vor Abflug erkrankt Lisa jedoch an einer schweren Grippe mit hohem Fieber. Ihr Arzt rät dringend von der Reise ab. Da die Stornierung so kurzfristig erfolgt, stellt die Fluggesellschaft Stornokosten in Höhe von 2.100 Euro in Rechnung.
Eigenanteil: 0 €

Ihre Services auf Reisen

Travel-Info

Der Informationsservice hilft Ihnen, Ihre Reise bestmöglich für Ihre Gesundheit zu planen – vor und während der Reise.
Mehr erfahren

Stornokompass

Falls der Urlaub auf der Kippe steht: Wir beraten Sie individuell dazu, ob Sie Ihre Reise stornieren sollten.
Mehr erfahren

Alle Services Ihrer Reise­versicherung immer mit dabei

Besuchen Sie unsere mobile Servicepage und speichern Sie diese am besten direkt auf dem Homebildschirm Ihres Smartphones.  
Zur mobilen Service-Seite

So nehmen Sie die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch

Mehr zum Stornokompass Zum Schadenformular

Häufig gestellte Fragen & Downloads

Wie lange nach der Buchung kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Sie können Ihre Versicherung bis spätestens 30 Tage vor dem geplanten Reiseantritt abschließen. Buchen Sie kurzfristiger, also 29 Tage vor Reiseantritt oder später, so ist der Versicherungsabschluss bis zu sieben Tage nach der Buchung Ihrer Last-minute-Reise möglich.
Was ist der Selbstbehalt und wie hoch ist der Selbstbehalt bei der Reiserücktrittsversicherung?
Der Selbstbehalt ist der Eigenanteil, den Sie als Versicherter pro Versicherungsfall selbst tragen. Die Eigenbeteiligung bei Tarifen mit Selbstbehalt liegt bei 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch bei 25 € je versicherter Person oder je Mietobjekt. Übrigens: Mit der zusätzlichen Absicherung „Abbruch“ erhalten Sie Leistungen, falls Sie Ihren Urlaub früher abbrechen oder unfreiwillig verlängern (verspätete Rückreise) müssen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Reiserücktrittsversicherung mit und ohne Reiseabbruchschutz?
Die Reiserücktrittsversicherung sichert die Kosten ab, die entstehen, wenn Sie die versicherte Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten können. Ist eine Reiseabbruchversicherung Teil des Versicherungsschutzes, sind die Mehrkosten der späteren Rückreise abgesichert. Die Mehrkosten das Aufenthaltes sind für maximal zehn Tage bei einem stationärem Aufenthalt einer Risikoperson, einem Elementarereignis am Urlaubsort oder einem Ausreiseverbot auf Grund von Verkehrsunfällen versichert. Sie haben die Wahl: Reiserücktrittversicherung mit oder ohne Reiseabbruchschutz.
Verlängert sich der Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung für einmalige Reisen automatisch?
Nein. Der Versicherungsvertrag gilt nur für die Dauer Ihrer Reise und läuft dann automatisch aus. 
Wann ist eine Jahrespolice sinnvoller als eine einmalige Reiserücktrittsversicherung?
Wenn Sie häufiger im Jahr in den Urlaub fahren, lohnt sich in der Regel die Jahresversicherung. Sie wird für die voraussichtlich teuerste Reise des Jahres abgeschlossen und deckt dann auch alle weiteren Reisen ab. Das hat den angenehmen Nebeneffekt, dass Sie sich nicht jedes Mal erneut um Ihren Versicherungsschutz kümmern müssen.
Mehr zur Jahres-Reiserücktrittsversicherung
Wie sollte ich im Schadensfall vorgehen?
Nehmen Sie im besten Fall unverzüglich mit uns Kontakt auf, wenn Sie durch einen versicherten Grund eine Reise stornieren oder umbuchen müssen. Manchmal ist nicht klar, wie sich eine Situation entwickelt und wie gefährdet Ihre Reise tatsächlich ist. In diesem Fall unterstützt Sie unsere telefonische Stornoberatung. Sie nimmt Ihnen zwar nicht die Sorgen, aber zumindest die Ungewissheit.  Erfahren Sie mehr über den Stornokompass. Wenn Sie von der Reise zurücktreten müssen, schildern Sie uns die Situation und senden Sie uns die Nachweise für den Rücktritt. Dabei sollte der Umfang des Schadens ersichtlich werden. Wir prüfen Ihre Ansprüche und kümmern uns um die Erstattung. Unsere Online-Schadensmeldung führt Sie hier Schritt für Schritt zum Ziel.
Greift die Reiserücktrittsversicherung, wenn ich meinen Job wechsle und der Urlaub in die Probezeit fällt?
In folgenden Fällen greift der Versicherungsschutz, und Sie können von der Reise zurücktreten: Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber Aufnahme eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses aus der Erwerbslosigkeit heraus (gilt auch für Ein-Euro-Jobs) und Aufnahme einer Ausbildung, sofern die versicherte Person als arbeitssuchend gemeldet war Arbeitsplatzwechsel Konjunkturbedingte Kurzarbeit.
Wie hoch darf die Entschädigung für den Reiseveranstalter sein, wenn ich von der Reise zurücktrete?
Die Höhe der Stornokosten ist in den allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalter geregelt. Bei einer Stornierung bis zum 30. Tag vor Reiseantritt werden ca. 20 % des Reisepreises als Stornokosten berechnet. Kurz vor Reiseantritt können die Stornokosten 80 % bis 100 % des Reisepreises betragen.
Versicherungsbedingungen: Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
PDF, ca. 264 KB
Barrierefreie Produktinformation: Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt
PDF, ca. 347 KB
Barrierefreie Produktinformation: Reiserücktrittsversicherung und Reise-Abbruch-Schutz mit Selbstbehalt, inkl. Notfall-Service-Versicherung
PDF, ca. 349 KB
Barrierefreie Produktinformation: Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt
PDF, ca. 346 KB
Barrierefreie Produktinformation: Reiserücktrittsversicherung mit Reise-Abbruch-Schutz ohne Selbstbehalt inkl. Notfall-Service-Versicherung
PDF, ca. 342 KB

Artikel aus unserem Onlinemagazin

Reisevollmacht für Kinder

Ein Stapel Unterlagen für mehr Sicherheit
Mehr erfahren

Reisen mit Kindern

Auf die richtige Planung kommt es an
Mehr erfahren

Krank im Urlaub

Darauf sollten Sie achten
Mehr erfahren

Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Private Krankenzusatzversicherung Betriebliche Krankenversicherung

Reiseversicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung Reiserücktrittsversicherung Reise-Komplettschutz Incoming-Versicherung

Pflegeversicherung

Private Pflegeversicherung Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung

Service & Kontakt

Online-Magazin Kontakt Über uns Alle Tarife im Überblick
Unsere Auszeichnungen Impressum Datenschutz-Hinweise Compliance-Hinweise Barrierefreiheit Cookie-Einstellungen Wir im Social Web
Beraten lassen Preis berechnen