Anmelden Übersicht: Krankenversicherung Übersicht: Krankenzusatzversicherung Zahnzusatzversicherung Heilpraktiker Krankentagegeld Vorsorge, Impfungen, Hörgeräte & Brillen Krankenhauszusatzversicherung Krankenhaustagegeld Krankenzusatzversicherung für Kinder Übersicht: Private Krankenversicherung Arbeitnehmer & Angestellte Selbstständige & Freiberufler Beamte Beamtenanwärter Anwartschaft Übersicht: Pflegeversicherung Private Pflegeversicherung Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung Betriebliche Krankenversicherung Übersicht: Reiseversicherung Für Urlaubsreisen Für Langzeitaufenthalte Für eine Reise Für mehrere Reisen im Jahr Krankenversicherung für ausländische Gäste Für eine Reise Für mehrere Reisen im Jahr Übersicht: Service Übersicht: Leistungen beantragen Leistungen per App beantragen Leistungen per Post beantragen Krankentagegeld-Leistungen online beantragen Pflege-Leistungen online beantragen Übersicht: Bescheinigungen anfordern Arbeitgeberbescheinigung Bescheinigung fürs Finanzamt Auslandsreisekranken für Kreditkarten-Kunden Auslandsreisekranken-Versicherung (Jahrespolice) Krankenversicherten-Nummer (KVNR) Adressdaten ändern Bankdaten ändern Name ändern Gesundheitsservices Reiseservices Pflegeservices Kundenportal – Meine UKV Mein GesundheitsManager Apps Online-Magazin Übersicht: Kontakt Lob & Kritik Telefon Kontaktformular Adresse E-Mail schreiben Beratung zum Wunschtermin Rückruf vereinbaren Berater suchen Kooperationspartner Unternehmen Karriere Presse Ratings & Auszeichnungen
""

Incoming-Krankenversicherung für Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland

Krankenversicherung für ausländische Gäste

Umfassender Krankenschutz in Deutschland Flexible Reisedauer von zwei Monaten bis zu fünf Jahren Individueller Reisegrund – auch für Visumzwecke Preis berechnen Beraten lassen

Für wen eignet sich die Incoming-Kranken­versicherung?

Studierende Sprachschülerinnen und -schüler Gastdozierende Au-pairs
Die GesundheitGLOBAL Incoming Krankenversicherung richtet sich an ausländische Gäste, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten. Sie deckt unter anderem ambulante und stationäre Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen sowie medizinisch notwendige Rücktransporte ins Heimatland ab.

Unsere Incoming-Kranken­versicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Umfassende medizinische Versorgung

Ambulante Behandlungen, stationäre Krankenhausaufenthalte und Vorsorgeuntersuchungen: Wir sichern Sie als Gast rundum ab. Für eine sorgenfreie Behandlung im Krankheitsfall.

Flexible Beiträge

Ihre Versicherung passt sich individuell an die Aufenthaltsdauer an – egal, ob für wenige Wochen oder mehrere Jahre. So bleibt Ihr Versicherungsschutz bezahl- und planbar.

Erfüllung der EU-Versicherungspflicht

Für Gäste aus visumpflichtigen Ländern ist eine gültige Krankenversicherung Voraussetzung für die Visumerteilung. Die GesundheitGLOBAL Incoming erfüllt diese EU-Versicherungspflicht.

Vertrauen für Ihre Gesundheit

Bewertungen auf Trustpilot zeigen: Unsere Kund*innen schätzen unsere Leistungen.
Echte Erfahrungsberichte schaffen Transparenz und Orientierung. So gewinnen Sie Sicherheit bei der Wahl Ihrer privaten Krankenversicherung. Verlassen Sie sich auf eine Absicherung, der viele Menschen bereits vertrauen.
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tarif.

So einfach kommen Sie zu Ihrer Incoming-Krankenversicherung

Sie haben Fragen oder wünschen eine individuelle Beratung?

TIPP

Beratung zum Wunschtermin

Buchen Sie direkt einen für Sie passenden Beratungstermin.
Termin vereinbaren

Fragen stellen

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 - 18:00 Uhr.
+49 681 844-6900

Meist gestellte Fragen zur Incoming-Krankenversicherung

Was ist eine Incoming-Krankenversicherung für ausländische Gäste in Deutschland?

Eine Incoming-Krankenversicherung ist eine spezielle Krankenversicherung für ausländische Gäste, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten. Sie dient als Schutz vor unerwarteten Gesundheitskosten, die während des Aufenthalts entstehen können.

Wie können sich Ausländer*innen in Deutschland krankenversichern?

In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht, sodass sich ausländische Gäste je nach Aufenthaltszweck absichern müssen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Arbeitnehmende, Studierende oder bestimmte Langzeitaufenthalte und die private Krankenversicherung (PKV) für alle, die nicht gesetzlich versichert werden können – wie Au-pairs oder Gastdozierende.

Benötigen Tourist*innen in Deutschland eine Incoming-Krankenversicherung?

Touristinnen und Touristen aus dem Ausland sind in Deutschland nicht automatisch krankenversichert. Wer aus einem EU-Land kommt, kann zwar die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) nutzen. Doch diese deckt oft nur medizinisch notwendige Behandlungen und nicht immer alle Kosten – zum Beispiel für einen Rücktransport ins Heimatland.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Incoming-Krankenversicherung für mich relevant?

Zahlen und Fakten

Studierende waren 2023 an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Gut zwei Drittel davon kamen aus China und Indien.
und Touristen aus Nicht-EU-Ländern waren 2022 in Deutschland zu Gast – und benötigten eine Versicherung.
aus Nicht-EU-Ländern kamen 2023 nach Deutschland. Sie alle können nur mit einer Incoming-Versicherung nach Deutschland einreisen.

Sie wollen noch mehr zur Incoming-Krankenversicherung erfahren?

Was deckt die Versicherung ab? Leistungsbeispiele Versicherungsfall melden – so geht’s! Häufig gestellte Fragen & Downloads

Was deckt die Incoming-Krankenversicherung ab – und was nicht?

Die GesundheitGLOBAL Incoming Krankenversicherung bietet ausländischen Gästen in Deutschland umfassenden Schutz in verschiedenen medizinischen Situationen. 

Welche medizinischen Leistungen sind versichert?

Medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen Gezielte Vorsorgeuntersuchungen nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen Impfungen gemäß Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)

Welche weiteren Leistungen sind abgedeckt?

Arznei- und Verbandmittel Heil- und Hilfsmittel Versicherungsschutz bei vorübergehender Rückkehr in das Herkunftsland bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr

Was zahlt die Incoming-Krankenversicherung nicht?

Nicht medizinisch notwendige Behandlungen Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind Leistungen eines Heilpraktikers/einer Heilpraktikerin
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tarif.

Leistungsbeispiele zur Incoming-Kranken­versicherung

Medizinische Notfälle können jederzeit auftreten. Mit der GesundheitGLOBAL Incoming-Krankenversicherung sind ausländische Gäste in Deutschland optimal geschützt.

Plötzliche Erkrankung

Die brasilianische Sprachschülerin Anna entwickelt während ihres Aufenthalts in Deutschland eine schwere Grippe mit hohem Fieber und Atembeschwerden. Sie sucht einen Arzt auf, der eine umfassende Untersuchung durchführt und Medikamente verschreibt. Die Kosten für den Arztbesuch, Laboruntersuchungen und Medikamente betragen 280 Euro.
Eigenanteil: 0 €

Unfall im Alltag

Als Gastwissenschaftler verbringt Ahmed aus Ägypten einige Monate in Deutschland. Bei einem Ausflug rutscht er auf einer vereisten Straße aus und zieht sich eine komplizierte Handgelenkfraktur zu. Eine Notoperation und mehrere Tage im Krankenhaus sind erforderlich. Die Behandlungskosten belaufen sich auf 4.500 Euro.
Eigenanteil: 0 €

Notwendige Zahnbehandlung

Austauschstudentin Sofia aus Mexiko leidet plötzlich unter starken Zahnschmerzen. Ein Besuch bei einer Zahnärztin ergibt, dass eine Kariesbehandlung und eine Füllung notwendig sind. Die Rechnung beläuft sich auf 190 Euro.
Eigenanteil: 0 €

So nehmen Sie die Incoming-Krankenversicherung in Anspruch

Mehr zu Mein GesundheitsManager

Häufig gestellte Fragen & Downloads

Wer kann die GesundheitGLOBAL Incoming abschließen?
Die Gäste als Versicherungsnehmende selbst oder ihre Gastgeberinnen und Gastgeber. So können z. B. Gastfamilien, Universitäten oder Unternehmen die Versicherung für ihre Gäste, Studierende oder Mitarbeitenden beantragen. So ist sichergestellt, dass sie ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts versichert sind. Wichtig für den Versicherungsabschluss ist, dass es sich bei den Gästen um Personen handelt, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Außerdem dürfen sie sich nur vorübergehend (maximal fünf Jahre) in Deutschland aufhalten.
Welche Dokumente werden für den Abschluss benötigt?
Für den Abschluss der GesundheitGLOBAL Incoming Krankenversicherung für ausländische Besucher*innen benötigen Sie: Einen gültigen Reisepass oder ein entsprechendes Ausweisdokument Angaben zum geplanten Aufenthaltszeitraum in Deutschland Gegebenenfalls das Visum, falls für die Einreise erforderlich
Kann die Versicherung auch nach der Einreise abgeschlossen werden?
Die GesundheitGLOBAL Incoming Krankenversicherung der UKV sollte idealerweise vor der Einreise nach Deutschland abgeschlossen werden, insbesondere wenn sie als Nachweis für ein Visum dient. Allerdings ist es in bestimmten Fällen möglich, den Vertrag bis zu 10 Tage nach der Einreise abzuschließen. Beachten Sie jedoch, dass der Versicherungsschutz erst ab Vertragsbeginn gilt. Es besteht keine rückwirkende Absicherung für bereits eingetretene Ereignisse.
Gibt es eine Mindest- bzw. Höchstversicherungsdauer?
Sie können sich ab zwei Monaten Mindestversicherungsdauer und maximal bis fünf Jahre Höchstversicherungsdauer mit GesundheitGLOBAL Incoming absichern.
Wie kann der Beitrag gezahlt werden?
Sie können den Versicherungsbeitrag Ihrer Krankenversicherung für ausländische Besuchende in Deutschland als SEPA-Lastschriftmandat bezahlen.
Können Vorerkrankungen mitversichert werden?
Ja, bei der GesundheitGLOBAL Incoming können auch Vorerkrankungen, zum Beispiel chronische Erkrankungen, mitversichert werden. Geben Sie diese einfach im Rahmen der Risikoprüfung an.
Was ist, wenn mein Gast vorzeitig aus Deutschland wieder ausreist?
Eine vorzeitige Beendigung gegenüber den Angaben im Antrag ist mit geeigneten Nachweisen zu belegen (z. B. Flugticket). Eine anteilmäßige Beitragsrückerstattung ist dann möglich.
Tarifbedingungen: GesundheitGLOBAL Incoming
PDF, ca. 95 KB
Allgemeine Versicherungsbedingungen: GesundheitGLOBAL Incoming
PDF, ca. 197 KB
Barrierefreie Produktinformation: GesundheitGLOBAL Incoming
PDF, ca. 105 KB

Krankenversicherung

Private Krankenversicherung Private Krankenzusatzversicherung Betriebliche Krankenversicherung

Reiseversicherung

Auslandsreise-Krankenversicherung Reiserücktrittsversicherung Reise-Komplettschutz Incoming-Versicherung

Pflegeversicherung

Private Pflegeversicherung Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung

Service & Kontakt

Online-Magazin Kontakt Über uns Alle Tarife im Überblick
Unsere Auszeichnungen Impressum Datenschutz-Hinweise Compliance-Hinweise Barrierefreiheit Cookie-Einstellungen Wir im Social Web
Beraten lassen Preis berechnen