Welche Versicherungen sollten vor einer Reise abgeschlossen werden?
Bei einer Schwangerschaft können unerwartete Komplikationen auftreten. Kommt es beispielsweise zu vorzeitigen Wehen ist es notwendig, dass die werdende Mutter Bettruhe hält. Daher ist eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bei einer Schwangerschaft besonders sinnvoll. Auch bei teuren Reisen oder Reisen, die lange im Voraus gebucht werden, ist eine Reisekostenrücktrittsversicherung zu empfehlen. Urlauber, die eine Reise nicht antreten können, sind damit vor eventuell hohen Stornogebühren geschützt. Eine Schwangerschaft selbst ist in der Regel nur Rücktrittsgrund, wenn sie nach Versicherungsbeginn festgestellt wurde. Bei der UKV ist in der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ein vorzeitiger Reise-Abbruch inklusive. Falls eine Reise frühzeitig abgebrochen werden muss, können nicht genutzte versicherte Reiseleistungen erstattet werden.
Der wichtigste Versicherungsschutz für alle Reisenden, aber insbesondere für schwangere Frauen, ist jedoch die Auslandsreisekrankenversicherung. Digitale Nomaden sollten sich jedoch bei längeren Aufenthalten mit einer Langzeit-Krankenversicherung absichern.
Wozu benötige ich als Schwangere eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Entgegen häufiger Annahmen ist man im Ausland durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht gegen mögliche Krankheitskosten abgesichert. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen zwar Kosten im Krankheitsfall auf Reisen, aber nur, wenn sie mit den bereisten Ländern ein Sozialabkommen vereinbart haben. Zu diesen „Schengen-Staaten“ gehören fast alle europäischen Länder. Aber: Die anfallenden Kosten werden meist nicht in vollem Umfang übernommen. Bei Reisen außerhalb der Schengen-Staaten besteht zudem gar kein Versicherungsschutz im Krankheitsfall und die Kosten müssen selbst bezahlt werden.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte daher in jedem Fall abgeschlossen werden, besonders für den Fall einer Schwangerschaft. In der Schwangerschaft können plötzlich Komplikationen auftreten, es kann zu Zwischenblutungen kommen oder die Fruchtblase kann vorzeitig platzen. Auch Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit, Sodbrennen oder Rückenschmerzen können auftreten. Daher ist eine Auslandsreisekrankenversicherung gerade für werdende Mütter besonders wichtig.
Worauf muss ich beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung achten?
Der Rücktransport gehört zu den zentralsten Punkten auf der Leistungsliste. Wichtig ist, dass die Kosten bereits bei einem „medizinisch sinnvollen“ - und nicht erst bei einem „medizinisch notwendigen“ – Rücktransport übernommen werden. Der Unterschied: Ein medizinisch notwendiger und ärztlich angeordneter Rücktransport erfolgt erst dann, wenn im Gastland der Standard der medizinischen Versorgung so niedrig ist, dass man dort nicht mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden kann. Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport wird auch schon dann angetreten, wenn der Versicherte im Heimatland besser genesen kann, beispielsweise weil es keine Sprachbarriere zwischen Patient und Arzt gibt.
Gerade in der Schwangerschaft gibt es viel zu tun und zu beachten. Daher ist der Abschluss eines „Travel-Pakets“ zu empfehlen. Darin sind sowohl eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und eine Auslandsreise-Krankenversicherung enthalten. Das Travel-Paket kann bei der UKV für eine Reise bis zu 56 Tage abgeschlossen werden.
Kann ich im Ausland Vorsorgetermine wahrnehmen oder eine Geburt planen?
Gerade für digitale Nomaden wie Tanja und Björn Puls stellt sich die Frage, ob neben medizinischen Notfällen wie einer Frühgeburt auch weitere Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt durch die Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt sind. Dies sollte vor Vertragsabschluss immer individuell angefragt und überprüft werden. Die UKV bietet eine Auslandskrankenversicherung für Langzeitaufenthalte – GesundheitGLOBAL - an, die alle medizinisch notwendigen Behandlungen und Untersuchungen sowie die Entbindung abdeckt, sofern die Schwangerschaft während des versicherten Aufenthalts erfolgt und nicht schon vor Versicherungsabschluss vorlag.
Eine normale Auslandskrankenversicherung ist in der Regel dann abzuschließen, wenn eine Reise bis zu zwei Monate dauert. Ist ein längerer Auslandsaufenthalt geplant sollte ein Langzeitschutz abgeschlossen werden. Die GesundheitGLOBAL der UKV sichert je nach Bedarf bis über die Grundversorgung ab.