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Darauf sollten Sie achten

Krank im Urlaub

Lesezeit: 4 Minuten Endlich Urlaub! Wochen­lang haben Sie geschuftet, kein Meeting ausfallen lassen und sind kaum einen Tag krank gewesen. Das Über­gabe-Dokument ist fertig und alle ihre Team­mit­glieder sind gebrieft. Jetzt steht dem Urlaub nichts mehr im Weg. Zu­frieden lassen Sie sich nach Ihrem letzten Arbeits­tag ins Bett fallen und schlafen voller Vor­freude ein. Am nächsten Morgen dann das bittere Erwachen: der Hals kratzt, die Nase ist zu und die Glieder schmerzen. Das kann doch nicht wahr sein! Im Urlaub krank zu sein wünscht sich niemand. Denn ob Balkonien, längere Flug­reise oder Schnorchel­trip – mit Schnupfen oder Kopf­schmerzen lassen sich die Urlaubs­pläne nicht wie gedacht angehen.
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Ihr Wegweiser durch den Artikel:

Gilt meine Krankenversicherung im Ausland? Was ist ein Aus­lands­kranken­schein? Im Urlaub krank werden
Krank im Urlaub – Was auch als „Leisure Sickness“ bezeichnet wird, beschreibt ein Phänomen, das viele Menschen plagt: Immerhin waren rund 22 Prozent schonmal von der Frei­zeit­krank­heit betroffen. Aber was steckt dahinter? Einfach gesagt: Ver­aus­gab­ung vor dem Urlaub führt zu Stress und damit zur Schwächung des Immun­systems. Gerne vergessen wir, dass Arbeits­wochen kein Sprint sind, sondern ein Lang­strecken­lauf. Nehmen Sie sich ein Beispiel an einem Mara­thon-Läufer: Würde dieser einen Mara­thon im Sprint zurück­legen, würde sein Körper versagen. Beim Training legt er darum Pausen ein, damit sein Körper regenerieren kann. Eine ausgewogene Ernährung ist ebenfalls wichtig. Und das gilt nicht nur für den Mara­thon-Läufer. Ab­gesehen von einer gesunden Work-Life-Balance gibt es jedoch noch mehr, was Sie tun können, um dem Krank­werden im Urlaub vorzubeugen. Recher­chieren Sie, ob für Ihr Urlaubs­ziel Reise­impfungen empfohlen werden und lassen Sie sich recht­zeitig, bevor es losgeht, impfen. Für alle Fälle ist es außerdem ratsam eine gut aus­ge­stattete Reise­apo­theke dabei­zu­haben – gerade für Auf­ent­halte im Aus­land. Kopf­schmerz­tabletten und Nasen­spray gehören hier genauso rein wie zum Beispiel Elektro­lyte und Pflaster. Auch sollten Sie wichtige Doku­mente, wie Ihre Kran­ken­kassen­karte, immer parat haben.

Gilt meine Krankenversicherung im Ausland?

Entwickelt sich der Schnupfen im Urlaub dann doch zur fiebrigen Grippe kann auch ein Gang zum Arzt oder ein Kranken­haus­auf­ent­halt not­wendig werden. Kümmern Sie sich deswegen schon im Vorfeld darum, ob Ihre Kran­ken­ver­sicher­ung die Kosten im Aus­land über­nimmt. Denn sonst gesellt sich zum Ärger über das Kranksein im Urlaub auch noch der Schreck über hohe Kosten, die zu zahlen sind. Hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammen­gefasst:
Die gesetzliche Kran­ken­ver­sicher­ung (GKV) gilt in vielen Ländern normal weiter. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Kranken­schutz an Ihrem Reiseziel gültig ist, können Sie sich hier informieren. Aus­lands­kranken­schein für Reisen in die Türkei, Tunesien und Bosnien-Herze­gowina Grund­sätzlich gilt im Aus­land ein besserer Schutz für Reisende mit einer privaten Kranken­ver­sicherung (PKV), die in der Regel für ganz Europa greift. Für einen umfassenden Kranken­ver­sicherungs­schutz, unab­hängig vom Reise­ziel, sollte eine Aus­lands­­reise­kranken­versicherung ab­geschlossen werden. Zur Aus­lands­­reise-­Kranken­versicherung

Was ist ein Aus­lands­kranken­schein?

In den meisten Ländern gilt die Euro­päische Kranken­ver­sicherungs­karte. Für Türkei, Tunesien, Bosnien Herze­gowina brauchen Sie jedoch einen Aus­lands­kranken­schein. Dieser weist den Ver­sicher­ungs­schutz für ärztliche Be­hand­lungen, Kranken­haus­aufent­halte, Med­ikamente und weitere medi­zinisch not­wendige Leistungen nach. Der Aus­lands­kranken­schein gilt in der Regel für die Dauer einer einzelnen Reise. Aber auch Jahres­verträge sind möglich.

Krank in den Urlaub fahren

Sind Sie bereits vor der Abreise erkrankt, sollten Sie abwägen, ob Sie die Reise tatsächlich antreten möchten und können. Denn als angestellte Person tragen Sie eine gewisse Verant­wortung. In der Regel gilt: Grund­sätzlich können Sie in den Urlaub fahren, solange die Reise nicht den Genesungs­prozess hindert. Sprechen Sie dennoch mit Ihrer Abteilungs­leitung darüber. Ihre Reise­fähigkeit können Sie sich ggf. von einem Arzt oder einer Ärztin bescheinigen lassen. Recher­chieren Sie außer­dem die medi­zinische Ver­sorgungs­lage in Ihrem Ziel­land. Füllen Sie Ihre Reise­apotheke mit den not­wendigen Medi­kamenten. Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrs­mitteln reisen, nehmen Sie außerdem eine Schutz­maske mit, um die An­steckungs­gefahr für andere zu minimieren. Sollten Sie sich entscheiden, die Reise zu stornieren: Mit einer Reise­rücktritts­versicherung bleiben Sie nicht auf den Kosten sitzen. Wichtig ist natürlich, dass sie diese recht­zeitig (bis spätestens 30 Tage vor Reise­antritt) ab­geschlossen haben. Alle UKV-Kunden mit einem entsprechenden Ver­sicherungs­schutz können zusätzlich den Stornokompass in Anspruch nehmen, der Beratung zu allen Fragen rund um Stornierung bietet.

Im Urlaub krank werden

Im Urlaub ist das Letzte, woran man denken möchte, ein Arzt­besuch. Trotz­dem ist eine an­ge­messene Be­hand­lung wichtig. Je nach Schwere der Krank­heit können Sie alter­nativ auch einen Rück­trans­port in die Heimat veran­lassen. UKV-Kunden mit einer Aus­lands­reise­kranken­versicher­ung oder einem Reise­ver­sicherungs­paket profitieren außerdem von der digitalen Sprechstunde, mit der Sie aus dem Aus­land Kontakt zu Ärzt*innen in Deutsch­land auf­nehmen können. Für alle Ar­beit­nehmen­den: Werden Sie während Ihrer Reise krank, melden Sie dies, wie üblich am 1. Tag der Ab­teilungs­leitung. Als an­gestellte Per­son haben Sie eine Melde­pflicht und diese kommt Ihnen sogar zu­gute. Denn wenn Sie im Urlaub krank­ge­schrie­ben sind, werden Ihnen Ihre Ur­laubs­tage nicht an­ge­rech­net. Lassen Sie sich des­wegen auch im Aus­land vom Arzt oder der Ärztin eine Ar­beits­unfähig­keits­be­schein­igung geben.

Was zu tun ist, wenn Sie vor oder im Urlaub krank werden:

Vor dem Urlaub krank:

Reisefähigkeit bescheinigen lassen Medizinische Versorgungslage im Zielland checken Reiseapotheke füllen Schutzmaske einpacken

Im Urlaub krank:

Am 1. Tag der Krank­heit dem Ar­beit­ge­ber mel­den Kran­kheit vom Arzt oder der Ärztin be­scheini­gen lassen Behandeln lassen Ar­beits­un­fähig­keit be­scheini­gen lassen Ggf. einen Rück­trans­port veran­lassen

Nach dem Urlaub

Sind Sie vor oder während Ihrer Reise krank geworden, war der Urlaub garan­tiert nicht so erhol­sam, wie erhofft. Da Ihnen Ihre Ur­laubs­tage zustehen, können Sie diese zurück­bekommen. Urlaubs­tage, an denen Sie ar­beits­unfähig waren, dürfen in Ab­sprache mit dem Ar­beit­geber darum nach­geholt werden. Außer­dem ist Ihr Arbeit­geber ver­pflichtet, mit Ihnen ge­mein­sam einen geeigneten Zeit­punkt für die nach­zu­holen­den Ur­laubs­tage zu finden.

Rundum abgesichert den Urlaub genießen!

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