Was kostet eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Die Kosten für eine Auslandsreisekrankenversicherung sind individuell und richten sich nach zwei wesentlichen Faktoren:
Anzahl der zu versichernden Personen
Sie können bis zu zehn Personen mit einer Police absichern – ideal für Familien oder Reisen in kleinen Gruppen.
Alter der zu versichernden Personen
Das Alter spielt eine wichtige Rolle, da mit zunehmendem Alter das Risiko für Krankheiten und Unfälle steigt. Um dieses Risiko auszugleichen, sind die Beiträge für Personen ab 65 Jahren höher.
Dauer der Reise
Bei der Jahrespolice sind alle Reisen bis zu einer Dauer von 56 Tagen je Reise versichert. Mit der Einmalpolice können Sie jede Reise bis zu maximal 365 Tagen Dauer absichern. Oftmals lohnt sich die Jahrespolice, weil sie im Verhältnis günstiger ist.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist allerdings nicht teuer. Schon für einen geringen Beitrag erhalten Sie umfassenden Schutz vor den oft hohen Behandlungskosten im Ausland – und das macht sich schnell bezahlt, wenn etwas passiert.
Möchten Sie wissen, was Ihre Auslandsreisekrankenversicherung kostet? Nutzen Sie unseren Beitragsrechner und erfahren Sie, wie günstig Ihr Schutz sein kann.
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Wie lange vorher sollte ich eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
Ihre Auslandskrankenversicherung lässt sich noch am Tag des Reisebeginns abschließen – perfekt für spontane Reisen. Wir empfehlen jedoch, den Versicherungsabschluss frühzeitig zu planen. So profitieren Sie bei Bedarf noch von einer umfassenden Beratung durch medizinisches Fachpersonal, das Sie optimal bei Ihrer Reisevorbereitung unterstützen kann.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kurzzeit- und einer Langzeitauslandskrankenversicherung?
Eine Kurzzeitreiseversicherung schließen Sie für eine bestimmte Reise oder für mehrere Reisen innerhalb eines Jahres ab.
Planen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt etwa wegen eines Praktikums oder beruflichen Auslandsaufenthalts, ist unsere Langzeit-Auslandskrankenversicherung GesundheitGLOBAL, die einen umfassenden Gesundheitsschutz zwischen zwei Monaten und fünf Jahren bietet, die richtige Wahl. Der Premiumschutz ist vergleichbar mit einer deutschen Krankenversicherung und bietet umfassende Leistungen.
Lässt sich auch ein längerer Auslandsaufenthalt absichern?
Alle Urlaubsreisen innerhalb eines Jahres von bis zu jeweils 56 Tagen Dauer können Sie mit der Jahrespolice im Tarif AKD-16 absichern.
Wollen Sie nur eine Reise absichern, ist die Einmalpolice im Tarif AKE-16 die richtige Lösung. Hier sind die Urlaubsreisen bis zu einer Dauer von 365 Tagen versicherbar.
Planen Sie einen langfristigen Auslandsaufenthalt mit einer Dauer über zwei Monate (z. B. wegen Au-Pair, Backpacker, Work&Traveller, Student, Schüler, Praktikant), ist unsere Langzeit-Auslandskrankenversicherung GesundheitGLOBAL der passende Schutz.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Die Gültigkeit Ihrer Auslandskrankenversicherung hängt von der Tarifwahl ab. Die Jahrespolice läuft für 365 Tage und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht gekündigt wird. Der Versicherungsschutz sichert jede Reise mit maximal 56 Tagen in dieser Zeit ab.
Bei Wahl der Einzelpolice endet der Versicherungsschutz automatisch mit Beendigung Ihrer versicherten Reise.
Was ist der Unterschied zwischen der Einzel- und der Dauerpolice?
Die Einzelpolice für eine Auslandskrankenversicherung (Tarif AKE-16) versichert Sie auf einer einzelnen Reise. Der Versicherungsschutz umfasst hier maximal 365 Tage. Mit dem Tarif AKE-16 endet der Vertrag auf den letzten Reisetag genau bzw. mit Ihrer Rückkehr nach Deutschland. Die Versicherung wird per Überweisung abgeschlossen.
Die Dauerpolice sichert dagegen alle Reisen innerhalb eines Jahres mit bis zu 56 Tagen pro Reise ab. Der Tarif AKD-16 ist für zwölf Monate gültig und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie vorher nicht fristgemäß kündigen. Den Jahresschutz können Sie bei uns online abschließen.
Kann ich eine Auslandsreisekrankenversicherung für nur eine Reise abschließen?
Ja, das ist möglich. Für eine einmalige Auslandsreise können Sie den Tarif AKE-16 abschließen. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie weltweit und bis zu maximal 365 Tage rundum abgesichert.
Für Langzeitaufenthalte im Ausland empfehlen wir unser Versicherungsprodukt GesundheitGLOBAL. Diese Auslandsversicherung bietet umfangreiche Leistungen wie die Absicherung bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten. Je nach Tarif sind sogar Vorsorgeuntersuchungen und weitere Service-Leistungen enthalten. Sie kann für Aufenthalte mit einer Dauer von bis zu fünf Jahren abgeschlossen werden.
Greift der Versicherungsschutz auch, wenn ich mich in einem Aktivurlaub verletze?
Ja, unsere Auslandskrankenversicherung schützt Sie bei jeder Art von Urlaub, egal ob Sie einen Erholungsurlaub am Strand oder einen aktiven Urlaub in den Bergen verbringen.
Gilt die Auslandskrankenversicherung auch bei Reisewarnungen?
Reisen Sie in ein Land, in dem während Ihres Aufenthalts eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende des siebten Tages nach Bekanntgabe der Warnung. Danach erlischt der Schutz der Reiseversicherung. Können Sie nachweisen, dass Sie die Ausreise unverschuldet erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich war, gilt der Krankenversicherungsschutz auch für diese Zeit.
Die Reisewarnung muss auf kriegerische Ereignisse oder Unruhen zurückzuführen sein. Terroristische Anschläge und deren Folgen zählen nicht dazu.
Sind Kreuzfahrten mitversichert?
Mit unserer Einmal- oder Jahrespolice sind Sie auch auf Kreuzfahrten bestens abgesichert.
Gilt die Versicherung auch für Geschäftsreisen?
Ja. Geschäftsreisen lassen sich durch den Tarif GesundheitGLOBAL Business absichern, der mit dem Arbeitgeber vereinbart wird. Melden Sie sich bei Interesse bei uns unter +49 681 844-7777.
Sollte ich den Versicherer vor einem Arztbesuch im Ausland informieren?
Es ist zwar nicht notwendig, aber wir empfehlen eine vorherige Kontaktaufnahme. So können wir Sie im Vorfeld zu den Kosten beraten und prüfen, welche Rechnungen übernommen werden.
Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich sein, rufen Sie bitte unseren Notfall-Stationär Assistenten an:
+49 211 536-3158**
Unsere Mitarbeiter*innen besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und beantworten Ihre Fragen.
** gebührenpflichtige Hotline, 24/7 erreichbar
Muss ich alle Kosten vorstrecken? Wie wird abgerechnet?
In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich. Wie Sie Ihre Kosten mit uns abrechnen, erfahren Sie hier.
Falls eine Krankenhausbehandlung oder ein Rücktransport erforderlich wird, kümmern wir uns um die Kostenübernahme. Kontaktieren Sie in dem Fall unseren 24-Stunden-Notruf-Service: +49 211 536-3158**
Übrigens: Mit einer Auslandskrankenversicherung der UKV können Sie auch unsere digitale Sprechstunde nutzen und den Arzt bzw. die Ärztin Ihres Vertrauens online kontaktieren:
Zum Service Digitale Sprechstunde
** gebührenpflichtige Hotline
Wann erhalte ich meinen Versicherungsschein?
Beim AKD-16 erhalten Sie Ihren Versicherungsschein innerhalb weniger Tage nach Abschluss Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung per Post.
Für den Tarif AKE-16 erhalten Sie keinen Versicherungsschein. Hier reicht die Überweisung des Einmalbetrags.
Kann ich den Beitrag für die Auslandskrankenversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, Sie können Ihre Auslandsreisekrankenversicherung steuerlich geltend machen. Auslandsreisekrankenversicherungen gehören zu den privaten Vorsorgeaufwendungen und zählen somit als Sonderausgaben. Unter folgenden Bedingungen können Sie die Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben angeben:
Sie sind Beitragszahler*in wie auch Versicherte*r. Sichern Sie Ihr Kind ab, können Sie die Ausgaben ebenfalls geltend machen.
Sie bekommen keinen Arbeitgeberzuschuss für die Versicherung.
Die Versicherung hat ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU.
Sie haben die Beiträge im selben Jahr der Steuererklärung geleistet.