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Weltweiter Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt

Auslandsreise­kranken­versicherung

Versicherungsschutz für das ganze Jahr oder für einzelne Reisen Absicherung beim Arzt und im Krankenhaus Ohne Selbstbehalt Preis berechnen Beraten lassen

Für wen eignet sich die private Auslands­kranken­versicherung?

Familien mit Kindern Singles & Paare Seniorinnen und Senioren
Einen Arztbesuch im Urlaub wünscht sich niemand – vor allem wegen hoher Kosten. Innerhalb der EU übernehmen Krankenkassen teilweise die Rechnung, oft bleibt aber ein Eigenanteil. Außerhalb der EU ist zusätzlicher Schutz entscheidend: 
Eine Auslandskrankenversicherung sichert Sie bei unerwarteten Erkrankungen während der Reise optimal ab.

Unsere Auslandsreisekrankenversicherung: Ihre Vorteile im Überblick

Weltweiter Schutz inklusive Krankenrücktransport

Bei Krankheit oder Unfall im Ausland sind Sie bestens abgesichert – inklusive ärztlicher Behandlung, Krankenhausaufenthalt und medizinisch notwendigem Rücktransport nach Deutschland.

Günstiger Schutz ab 11,50 €
pro Jahr

Mit einem attraktiven Jahresbeitrag sind Sie für beliebig viele Urlaubsreisen im Jahr bis zu 56 Tage pro Reise versichert – ohne zusätzliche Kosten für einzelne Trips.

Sofortiger Versicherungs-
schutz ohne Wartezeit

Nach Abschluss der Versicherung gilt der Schutz sofort, sodass Sie direkt abgesichert sind – ohne Wartezeiten oder Gesundheitsprüfungen.

Vertrauen für Ihre Gesundheit

Bewertungen auf Trustpilot zeigen: Unsere Kund*innen schätzen unsere Leistungen.
Echte Erfahrungsberichte schaffen Transparenz und Orientierung. So gewinnen Sie Sicherheit bei der Wahl Ihrer privaten Krankenversicherung. Verlassen Sie sich auf eine Absicherung, der viele Menschen bereits vertrauen.
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Tarif.

So einfach kommen Sie zu Ihrer Auslandsreise­kranken­versicherung

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Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8:00 - 18:00 Uhr.
+49 681 844-6900

Meist gestellte Fragen zur Auslandsreisekrankenversicherung

Was ist eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Eine Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie bei akuten und unvorhersehbaren Erkrankungen während Ihrer Reise. Sie übernimmt die Kosten für notwendige Behandlungen im Ausland, jedoch keine Vorsorgeuntersuchungen. Sie können die Versicherung nicht nur für Urlaubsreisen, sondern auch für längere Auslandsaufenthalte abschließen. So reisen Sie sicher und sorgenfrei!

Wer benötigt eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Jeder, der in Deutschland lebt und ins Ausland reist, sollte sich für den Krankheitsfall absichern. Innerhalb der EU übernimmt die Krankenkasse oft nur einen Teil der Kosten. Die Eigenanteile können dabei schnell teuer werden.

Warum ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

Gesetzliche & private Krankenversicherung übernehmen Behandlungskosten im Ausland nicht immer oder beteiligen sich nur teilweise an den Kosten. Bei Reisen im europäischen Ausland tragen die Krankenversicherungen die Kosten, die auch bei einer Behandlung im Inland erstattet werden.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Auslandsreisekrankenversicherung für mich relevant?

Zahlen und Fakten

wurden auf Reisen schon einmal krank oder verletzten sich.
erkrankten auf einer Fernreise außerhalb Europas.
verfügte über eine Auslandskrankenversicherung.

Sie wollen mehr zur Auslandsreisekrankenversicherung erfahren?

Was deckt die Versicherung ab? Leistungsbeispiele Ihre Services auf Reisen Versicherungsfall melden – so geht’s! Häufig gestellte Fragen & Download

Was deckt eine Auslandsreisekrankenversicherung ab?

Erfahren Sie, welche Leistungen eine Auslandsreisekrankenversicherung abdeckt: von Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten bis zu Rücktransporten und umfangreichen Reiseservices. Alle Leistungen sind in der Dauer- und Einmalpolice enthalten. Schützen Sie sich vor hohen Kosten und genießen Sie Ihren Urlaub sorgenfrei!

Welche medizinischen Leistungen sind versichert?

Behandlung beim Arzt: Die Kosten für medizinisch notwendige ärztliche Untersuchungen und Behandlungen im Ausland werden vollständig übernommen. Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel: Ärztlich verordnete Medikamente, Verbände oder Gehhilfen werden erstattet, damit Sie bestmöglich versorgt sind.

Welche weiteren Leistungen sind abgedeckt?

Medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Hause oder zur Verlegung ins nächste Krankenhaus: Falls eine Behandlung in Deutschland oder in einer besseren Klinik nötig ist, werden die Transportkosten übernommen. Recherche von Ärzten und Krankenhäusern in Ihrer Nähe: Bei Krankheit oder Verletzung wird Ihnen ein geeigneter Arzt oder ein Krankenhaus in Ihrer Nähe vermittelt.

Was zahlt die Auslandsreisekrankenversicherung nicht?

Krankenversicherungsschutz bei Reisen in Deutschland Behandlung von Erkrankungen, die bereits vor der Abreise bestanden und deren Weiterbehandlung im Urlaub absehbar war Bei Abschluss der Reisekrankenversicherung erst im Urlaub, nachdem Sie erkrankt sind Zahnersatzbehandlungen im Ausland

Leistungsbeispiele zur Auslandsreisekrankenversicherung

Egal, ob eine Städtereise, ein Strandurlaub oder ein Aktivurlaub im Ausland: Mit unserer Auslandskrankenversicherung treffen Sie eine ausgezeichnete Vorsorge für medizinische Notfälle während des Urlaubs.

Arztbehandlung

Beim Familienausflug in den österreichischen Alpen verknackst sich Tochter Thea den Fuß. Ein Besuch bei einem Spezialisten bringt die Diagnose: Bänderriss. Die Kosten für die Diagnosestellung (inkl. MRT) und Erstbehandlung durch den Facharzt: 850 Euro.
Eigenanteil: 0 €

Krankenhausbehandlung

Lena reist alleine durch Thailand, als sie plötzlich mit starken Bauchschmerzen ins Krankenhaus muss. Die Diagnose: Blinddarmentzündung. Ein sofortiger Eingriff ist nötig, um Komplikationen zu vermeiden. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Operation, stationären Aufenthalt und Medikamente in Höhe von 3.200 Euro.
Eigenanteil: 0 €

Zahnbehandlung

Während seines Städtetrips in London beißt Paul auf etwas Hartes und ein Stück seines Zahns bricht ab. Er sucht eine Zahnklinik auf, wo eine Notfallbehandlung mit einer provisorischen Füllung durchgeführt wird. Die Kosten für Untersuchung, Röntgenbild und Zahnfüllung: 600 Euro.
Eigenanteil: 0 €

Ihre Services auf Reisen

Travel-Info

Der Informationsservice hilft Ihnen, Ihre Reise bestmöglich für Ihre Gesundheit zu planen – vor und während der Reise.
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Digitale Sprechstunde

Erhalten Sie rund um die Uhr ärztliche Beratung per Videoanruf während Ihrer Reise. So sparen Sie sich lange Anfahrtswege und Wartezeiten.
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Notfall-Ambulant Assistent

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach geeigneten Ärzt*innen im Ausland, bei der Terminvereinbarung und sind bei der Behandlung an Ihrer Seite.
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Notfall-Stationär Assistent

Von uns erhalten Sie Hilfe bei der Klinikwahl, Kostenübernahme und dem Kontakt zu Ihrem Hausarzt. Bei Bedarf kümmern wir uns um die Kinderbetreuung.
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Rücktransport Assistent

Der Rücktransport Assistent organisiert Ihren medizinisch sinnvollen Heimtransport und informiert auf Wunsch Ihre Angehörigen.
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So nehmen Sie die Auslandsreisekrankenversicherung in Anspruch

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Häufig gestellte Fragen & Downloads

Was kostet eine Auslandsreisekrankenversicherung?
Die Kosten für eine Auslandsreisekrankenversicherung sind individuell und richten sich nach zwei wesentlichen Faktoren: Anzahl der zu versichernden Personen
Sie können bis zu zehn Personen mit einer Police absichern – ideal für Familien oder Reisen in kleinen Gruppen.
Alter der zu versichernden Personen
Das Alter spielt eine wichtige Rolle, da mit zunehmendem Alter das Risiko für Krankheiten und Unfälle steigt. Um dieses Risiko auszugleichen, sind die Beiträge für Personen ab 65 Jahren höher.
Dauer der Reise
Bei der Jahrespolice sind alle Reisen bis zu einer Dauer von 56 Tagen je Reise versichert. Mit der Einmalpolice können Sie jede Reise bis zu maximal 365 Tagen Dauer absichern. Oftmals lohnt sich die Jahrespolice, weil sie im Verhältnis günstiger ist.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist allerdings nicht teuer. Schon für einen geringen Beitrag erhalten Sie umfassenden Schutz vor den oft hohen Behandlungskosten im Ausland – und das macht sich schnell bezahlt, wenn etwas passiert. Möchten Sie wissen, was Ihre Auslandsreisekrankenversicherung kostet? Nutzen Sie unseren Beitragsrechner und erfahren Sie, wie günstig Ihr Schutz sein kann. Preis berechnen
Wie lange vorher sollte ich eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
Ihre Auslandskrankenversicherung lässt sich noch am Tag des Reisebeginns abschließen – perfekt für spontane Reisen. Wir empfehlen jedoch, den Versicherungsabschluss frühzeitig zu planen. So profitieren Sie bei Bedarf noch von einer umfassenden Beratung durch medizinisches Fachpersonal, das Sie optimal bei Ihrer Reisevorbereitung unterstützen kann.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kurzzeit- und einer Langzeitauslandskrankenversicherung?
Eine Kurzzeitreiseversicherung schließen Sie für eine bestimmte Reise oder für mehrere Reisen innerhalb eines Jahres ab. Planen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt etwa wegen eines Praktikums oder beruflichen Auslandsaufenthalts, ist unsere Langzeit-Auslandskrankenversicherung GesundheitGLOBAL, die einen umfassenden Gesundheitsschutz zwischen zwei Monaten und fünf Jahren bietet, die richtige Wahl. Der Premiumschutz ist vergleichbar mit einer deutschen Krankenversicherung und bietet umfassende Leistungen.
Lässt sich auch ein längerer Auslandsaufenthalt absichern?
Alle Urlaubsreisen innerhalb eines Jahres von bis zu jeweils 56 Tagen Dauer können Sie mit der Jahrespolice im Tarif AKD-16 absichern. Wollen Sie nur eine Reise absichern, ist die Einmalpolice im Tarif AKE-16 die richtige Lösung. Hier sind die Urlaubsreisen bis zu einer Dauer von 365 Tagen versicherbar. Planen Sie einen langfristigen Auslandsaufenthalt mit einer Dauer über zwei Monate (z. B. wegen Au-Pair, Backpacker, Work&Traveller, Student, Schüler, Praktikant), ist unsere Langzeit-Auslandskrankenversicherung GesundheitGLOBAL der passende Schutz.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Die Gültigkeit Ihrer Auslandskrankenversicherung hängt von der Tarifwahl ab. Die Jahrespolice läuft für 365 Tage und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht gekündigt wird. Der Versicherungsschutz sichert jede Reise mit maximal 56 Tagen in dieser Zeit ab. Bei Wahl der Einzelpolice endet der Versicherungsschutz automatisch mit Beendigung Ihrer versicherten Reise.
Was ist der Unterschied zwischen der Einzel- und der Dauerpolice?
Die Einzelpolice für eine Auslandskrankenversicherung (Tarif AKE-16) versichert Sie auf einer einzelnen Reise. Der Versicherungsschutz umfasst hier maximal 365 Tage. Mit dem Tarif AKE-16 endet der Vertrag auf den letzten Reisetag genau bzw. mit Ihrer Rückkehr nach Deutschland. Die Versicherung wird per Überweisung abgeschlossen. Die Dauerpolice sichert dagegen alle Reisen innerhalb eines Jahres mit bis zu 56 Tagen pro Reise ab. Der Tarif AKD-16 ist für zwölf Monate gültig und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie vorher nicht fristgemäß kündigen. Den Jahresschutz können Sie bei uns online abschließen.
Kann ich eine Auslandsreisekrankenversicherung für nur eine Reise abschließen?
Ja, das ist möglich. Für eine einmalige Auslandsreise können Sie den Tarif AKE-16 abschließen. Mit der Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie weltweit und bis zu maximal 365 Tage rundum abgesichert. Für Langzeitaufenthalte im Ausland empfehlen wir unser Versicherungsprodukt GesundheitGLOBAL. Diese Auslandsversicherung bietet umfangreiche Leistungen wie die Absicherung bei Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten. Je nach Tarif sind sogar Vorsorgeuntersuchungen und weitere Service-Leistungen enthalten. Sie kann für Aufenthalte mit einer Dauer von bis zu fünf Jahren abgeschlossen werden.
Greift der Versicherungsschutz auch, wenn ich mich in einem Aktivurlaub verletze?
Ja, unsere Auslandskrankenversicherung schützt Sie bei jeder Art von Urlaub, egal ob Sie einen Erholungsurlaub am Strand oder einen aktiven Urlaub in den Bergen verbringen.
Gilt die Auslandskrankenversicherung auch bei Reisewarnungen?
Reisen Sie in ein Land, in dem während Ihres Aufenthalts eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wird, besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende des siebten Tages nach Bekanntgabe der Warnung. Danach erlischt der Schutz der Reiseversicherung. Können Sie nachweisen, dass Sie die Ausreise unverschuldet erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich war, gilt der Krankenversicherungsschutz auch für diese Zeit. Die Reisewarnung muss auf kriegerische Ereignisse oder Unruhen zurückzuführen sein. Terroristische Anschläge und deren Folgen zählen nicht dazu.
Sind Kreuzfahrten mitversichert?
Mit unserer Einmal- oder Jahrespolice sind Sie auch auf Kreuzfahrten bestens abgesichert.
Gilt die Versicherung auch für Geschäftsreisen?
Ja. Geschäftsreisen lassen sich durch den Tarif GesundheitGLOBAL Business absichern, der mit dem Arbeitgeber vereinbart wird. Melden Sie sich bei Interesse bei uns unter +49 681 844-7777.
Sollte ich den Versicherer vor einem Arztbesuch im Ausland informieren?
Es ist zwar nicht notwendig, aber wir empfehlen eine vorherige Kontaktaufnahme. So können wir Sie im Vorfeld zu den Kosten beraten und prüfen, welche Rechnungen übernommen werden. Sollte ein Krankenhausaufenthalt oder eine Behandlung im Krankenhaus erforderlich sein, rufen Sie bitte unseren Notfall-Stationär Assistenten an: +49 211 536-3158** Unsere Mitarbeiter*innen besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und beantworten Ihre Fragen. ** gebührenpflichtige Hotline, 24/7 erreichbar
Muss ich alle Kosten vorstrecken? Wie wird abgerechnet?
In der Regel strecken Sie die Kosten vor, wir erstatten sie Ihnen nachträglich. Wie Sie Ihre Kosten mit uns abrechnen, erfahren Sie hier. Falls eine Krankenhausbehandlung oder ein Rücktransport erforderlich wird, kümmern wir uns um die Kostenübernahme. Kontaktieren Sie in dem Fall unseren 24-Stunden-Notruf-Service: +49 211 536-3158** Übrigens: Mit einer Auslandskrankenversicherung der UKV können Sie auch unsere digitale Sprechstunde nutzen und den Arzt bzw. die Ärztin Ihres Vertrauens online kontaktieren:
Zum Service Digitale Sprechstunde
** gebührenpflichtige Hotline
Wann erhalte ich meinen Versicherungsschein?
Beim AKD-16 erhalten Sie Ihren Versicherungsschein innerhalb weniger Tage nach Abschluss Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung per Post. Für den Tarif AKE-16 erhalten Sie keinen Versicherungsschein. Hier reicht die Überweisung des Einmalbetrags.
Kann ich den Beitrag für die Auslandskrankenversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, Sie können Ihre Auslandsreisekrankenversicherung steuerlich geltend machen. Auslandsreisekrankenversicherungen gehören zu den privaten Vorsorgeaufwendungen und zählen somit als Sonderausgaben. Unter folgenden Bedingungen können Sie die Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben angeben: Sie sind Beitragszahler*in wie auch Versicherte*r. Sichern Sie Ihr Kind ab, können Sie die Ausgaben ebenfalls geltend machen. Sie bekommen keinen Arbeitgeberzuschuss für die Versicherung. Die Versicherung hat ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU. Sie haben die Beiträge im selben Jahr der Steuererklärung geleistet.
Tarifbedingungen: AKD
PDF, ca. 78 KB
Tarifbedingungen: AKE
PDF, ca. 80 KB
Allgemeine Versicherungsbedingungen: AKD, AKE
PDF, ca. 85 KB
Barrierefreie Produktinformation: AKD
PDF, ca. 101 KB
Barrierefreie Produktinformation: AKE
PDF, ca. 101 KB

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