1.
Bewerbung
Auch Beamte müssen sich zu Beginn ihrer Beamtenlaufbahn auf eine Stelle bewerben. Häufig geht es zunächst darum, die formelle Eignung des Bewerbers zu prüfen. Wer zum Beispiel im höheren Dienst arbeiten möchte, aber keinen Masterabschluss vorweisen kann, hat schlechte Karten. Im nächsten Schritt folgen Einstellungstests und Bewerbungsgespräche, die sich je nach Amt stark unterscheiden können.
2.
Frauen und Schwerbehinderte werden bevorzugt
Frauen haben bei einer Bewerbung für den öffentlichen Dienst oft einen Vorteil: In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Ähnlich ist es bei Schwerbehinderten, die in allen Bereichen bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden.
3.
Gesundheitsprüfung
Beamte sollen dem Staat und der Gesellschaft möglichst lange dienen. Deshalb findet eine amtsärztliche Untersuchung im Vorfeld der Verbeamtung statt. Für Berufe, die einen hohen körperlichen Einsatz erfordern, müssen Anwärter zudem Ihre Fitness nachweisen. Eine Karriere bei der Polizei oder Feuerwehr ist in der Regel nur nach einem erfolgreich absolviertem Sporttest möglich.
4.
Vorbereitungsdienst
Eine Verbeamtung erfolgt nicht von heute auf morgen. Im Prinzip findet zunächst eine Verbeamtung auf Widerruf statt. Wer eine Beamtenkarriere anstrebt, muss sich zunächst innerhalb eines Vorbereitungsdienstes bewähren. Während dieser Zeit sind die Anwärter „Beamte auf Widerruf“.
Als Teil der Laufbahnausbildung müssen die Beamtenanwärter oder Referendare zwischen sechs Monaten im einfachen Dienst bis hin zu drei Jahren im gehobenen Dienst auf die Verbeamtung hinarbeiten. Zum Ende des Vorbereitungsdienstes muss der Anwärter eine Laufbahnprüfung bestehen. Lediglich im einfachen Dienst ist dies nicht notwendig. Bewerber können die Laufzeit des Vorbereitungsdienstes verkürzen, wenn sie praktische und berufliche Erfahrungen vorweisen, die auf die Laufbahn angerechnet werden können.
5.
Beamter auf Probe
Nach dem Vorbereitungsdienst und der Laufbahnprüfung ist die erste Hürde genommen. Nun folgt die Verbeamtung auf Probe. Auch diese Zeit ist abhängig von der Laufbahngruppe und liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren. Abschließend erfolgt eine Beurteilung des Beamten auf Probe bezüglich seiner Bewährung bzw. Nichtbewährung. Ist die Beurteilung positiv, steht der Verbeamtung auf Lebenszeit nichts mehr im Weg.