
„Ohne schlechtes Gewissen allein sein“
Urlaub von der Pflege
Pflegen – eine anspruchsvolle Aufgabe
Einmal ganz ohne schlechtes Gewissen allein sein
Unterstützung für pflegende Angehörige im Urlaub
Zum einen wurden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege auf bis zu 1.685 Euro und der Kurzzeitpflege auf bis zu 1.854 Euro pro Jahr erhöht. Zum anderen können weiterhin beide Leistungen flexibel kombiniert werden.
Konkret heißt das: Bis zu 843 Euro, die bei der Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen werden, können jährlich zusätzlich für die Verhinderungspflege eingesetzt werden.
Zudem ist es möglich, den kompletten Leistungsbetrag der Verhinderungspflege auch für die Kurzzeitpflege einzusetzen - sofern er bei der Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen wird. Dadurch steigen die für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehenden Mittel auf bis zu 3.539 Euro pro Jahr.
Pflegezusatzversicherung
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