„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – so lautet Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes. Und das gilt natürlich, wenn nicht insbesondere, auch für Menschen, die krank oder pflegebedürftig sind. Sie benötigen Hilfe durch andere und müssen somit in besonderem Maße auf eine würdevolle Betreuung vertrauen. Doch im täglichen Umgang stellt das nicht selten eine enorme Herausforderung für alle Seiten dar. Wie passen zum Beispiel Privatsphäre und Hilfe bei der Körperpflege zusammen? Kann oder sollte der Wille demenzkranker Menschen jederzeit berücksichtigt werden? Das ZQP ist der Frage nachgegangen, welche Erfahrungen Mitarbeiter in der Pflege im Alltag machen. Im Rahmen einer repräsentativen Umfrage wurden dazu die Einschätzungen von 1.000 stationären Einrichtungen und ambulanten Diensten eingeholt. Das ernüchternde Ergebnis: Aus Sicht des ZQP ist das Recht auf gute Pflege in der Praxis längst nicht überall durchgesetzt.
Die Auswertung macht deutlich, dass Fälle von Gewalt keine Ausnahmen sind, im Gegenteil. Etwa jeder dritte Mitarbeiter in der Pflege (34 %) erlebt, dass die Rechte Pflegebedürftiger regelmäßig missachtet werden. Besonders häufig kommt dabei vor, dass über den Willen des pflegebedürftigen Menschen hinweg gehandelt wird – diese Situation kannten mehr als die Hälfte der Befragten (58 %) aus dem eigenen Umfeld. Ihrer Erfahrung nach kommt es außerdem sehr häufig vor, dass der Pflegebedürftige notwendige Hilfe nicht (49 %) oder nicht rechtzeitig (46 %) erhält. Daneben erleben Pflegende unter anderem auch, dass die Privatsphäre von pflegebedürftigen Menschen nicht geachtet, diese respektlos angesprochen, beschämt, körperlich grob angefasst oder gegen ihren Willen fixiert werden.