Bericht nach § 18 d Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) XI über die
Einhaltung der Begutachtungsfristen nach § 18a Abs. 5,6 und § 18c Abs. 1 Satz 1 SGB XI
Die Pflegekassen und die privaten Versicherungsunternehmen veröffentlichen jährlich eine Statistik über die Einhaltung der Begutachtungsfristen.
Im Jahr 2024 haben wir 1.232 Fristgutachten erstellen lassen. Davon wurden über das Jahr hinweg ca. 28 % (= 386) fristgerecht bearbeitet. Ungefähr 72 % (= 846) der Fristgutachten wurden nicht fristgerecht bearbeitet. Davon weisen 133 Gutachten Fristüberschreitungen auf, die nicht von der Pflegekasse zu vertreten sind.