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Das sagt die Expertin

Rooming-in: Wann und wie kann ich mein Kind ins Krankenhaus begleiten?

Lesezeit 7 MInuten Beim Rooming-in können Eltern ihr Kind während eines Krankenhausaufenthalts rund um die Uhr begleiten. Die Kosten dafür werden bis zu einem gewissen Alter von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, in besonderen Fällen auch darüber hinaus. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben und erhalten Sie praktische Tipps!
Eltern können im Krankenhaus beim Kind bleiben Gesetzliche Kassen übernehmen Kosten bis zum 9. Lebensjahr UKV-Kinder-Sorglos-Paket bietet Zusatzschutz Zur Krankenzusatzversicherung für Kinder

Ihr Wegweiser durch den Artikel:

Was ist Rooming-in? Was kostet Rooming-in im Krankenhaus? Finanzen und Recht: Das müssen Eltern zum Rooming-in wissen Checklisten fürs Rooming-in Expertinnen-Interview: Tipps für den Krankenhausaufenthalt mit Kind

Was ist Rooming-in?

Eltern kennen den Begriff Rooming-in vielleicht noch vom Krankenhausaufenthalt nach der Geburt. Rooming-in ist in den meisten deutschen Kliniken mittlerweile Normalität: Die Neugeborenen werden direkt im Zimmer der Mütter untergebracht. Das ist wichtig für das Bonding und das Stillen. Die Bedeutung von Rooming-in geht aber noch weiter: Sie umfasst auch Krankenhausaufenthalte älterer Kinder, bei denen ein Elternteil als Begleitperson im selben Zimmer untergebracht wird. So können Mütter und Väter ihr krankes Kind sowohl am Tag betreuen als auch nachts an dessen Seite bleiben.

Rooming-in und gesetzliche Krankenversicherung: Bis zuwelchem Alter?

Bis zu welchem Alter der Kinder die Eltern mit ins Krankenhaus dürfen, legen die gesetzlichen Krankenkassen fest: Die meisten erstatten die Kosten des Rooming-ins bis zu einem Alter von neun Jahren. Voraussetzung ist, dass die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme vorab attestiert. In Ausnahmesituationen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten des Rooming-ins im Krankenhaus, aber auch bei älteren Kindern, z. B. bei Kindern mit Behinderungen oder mit besonders schweren Erkrankungen. Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, ob Sie eine Zusatzversicherung für Rooming-in benötigen. Gut zu wissen: Wer über das Kinder-Sorglos-Paket der UKV versichert ist, bekommt die Kosten fürs Rooming-in problemlos erstattet. Voraussetzung ist, dass der stationäre Aufenthalt vor dem 16. Geburtstag des Kindes beginnt.

Gibt es auch Rooming-in für Erwachsene im Krankenhaus?

Mittlerweile bieten einige Krankenhäuser das Rooming-in auch für Erwachsene an, z. B. bei Patient*innen mit Demenzerkrankungen, Behinderungen oder hohem Pflegebedarf.

Was kostet Rooming-in im Krankenhaus?

Die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus werden je nach Einrichtung unterschiedlich abgerechnet. In der Regel liegen die Kosten für das Rooming-in jedoch zwischen 50 und 70 Euro pro Tag. Dass ein Kind und sein Elternteil ein Einzelzimmer bekommen, ist nicht garantiert. Je nach Belegung der Station kann auch ein Mehrbettzimmer zugewiesen werden, in dem eine zusätzliche Schlafmöglichkeit für die Mutter oder den Vater geschaffen wird.

Finanzen und Recht: Das müssen Eltern zum Rooming-in wissen

Der Krankenhausaufenthalt eines Kindes ist nicht nur eine emotionale Herausforderung für Eltern, sondern auch eine organisatorische. Die folgenden Informationen helfen Ihnen bei der finanziellen Planung Ihres Klinikaufenthalts.

Freistellung unter Entgeltfortsetzung: Wer hat Anspruch?

Arbeitgeber müssen Mütter oder Väter gemäß § 616 BGB unter Entgeltfortzahlung freistellen, wenn sie ein Kind ins Krankenhaus begleiten müssen. Pro Kind und Elternteil stehen dafür jährlich zehn bis maximal 25 Tage zur Verfügung. Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 Tage pro Jahr und Kind. Bei mehreren Kindern sind es maximal 50 Tage. Der Arbeitgeber muss umgehend informiert werden. Auch ein ärztliches Attest sollte ab dem ersten Krankheitstag vorliegen. Tipp: Ihr Anspruch auf bezahlte Freistellung kann durch individuelle arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Regelungen ausgeschlossen sein. Prüfen Sie deswegen vorab Ihren Arbeitsvertrag.

Kinderkrankengeld: Was ist das?

Wenn Sie keine bezahlte Freistellung bekommen, können Sie Kinderkrankengeld beantragen. Das gilt auch, wenn Ihre Kranktage bereits aufgebraucht sind. Lässt sich ein Elternteil gemäß § 45 SGB V unbezahlt freistellen, kann es Kinderkrankengeld beantragen. Voraussetzung ist, dass der betreffende Elternteil Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld hat. Bei der Krankenkasse des Kindes wird dann ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt. Zu den notwendigen Unterlagen gehören:
Nachweise über den entstandenen Verdienstausfall Bescheinigung der behandelnden Ärzt*innen über die notwendige Dauer des Krankenhausaufenthalts

Checklisten fürs Rooming-in

Die folgenden Checklisten helfen Ihnen dabei, den Rooming-in-Krankenhausaufenthalt für Sie und Ihr Kind zu planen. So vergessen Sie nichts und können sich darauf konzentrieren, dass Ihr Schützling gesund wird.

Was muss fürs Kind mit ins Krankenhaus?

Altersgerechte Hygieneartikel (z. B. Windeln, Feuchttücher, Zahnbürste) Bequeme Kleidung für mehrere Tage Waschartikel Hausschuhe Spielzeug und Bücher

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Krankenhausaufenthalt?

Einweisungsschein der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes Krankenversicherungskarte, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, oder Nachweis der privaten Krankenversicherung Impfbuch und gelbes Kinderuntersuchungsheft ggf. Unterlagen über bereits durchgeführte Untersuchungen (z. B. Röntgenbilder)

Was benötigen Eltern im Krankenhaus?

Bequeme Kleidung Hygiene- und Waschartikel Hausschuhe Handy und Geldbeutel Unterhaltungsmöglichkeiten wie Buch oder Magazine Snacks und Getränke

Expertinnen-Interview:

Tipps für den Krankenhausaufenthalt mit Kind

Wie finde ich ein geeignetes Krankenhaus, in dem es eine Rooming-in-Option für Eltern gibt? Wie bereite ich mein Kind auf den stationären Krankenhausaufenthalt vor?  Diese Fragen beantwortet Sabrina Oppermann, Bundesvorsitzende des Bundesverbandes Aktionskomitee Kind im Krankenhaus AKIK e. V.

Liebe Frau Oppermann, wie bereiten Eltern ihr Kind am besten auf einen Krankenhausaufenthalt vor?

Die beste Vorbereitung beginnt schon lange, bevor es zu einem Krankenhausaufenthalt kommt. Wir empfehlen, jedes Kind für das Thema Krankenhaus zu sensibilisieren. Das kann ganz spielerisch geschehen – zum Beispiel über thematisch passende Bilder- oder Ausmalbücher. Es gibt auch viele Kliniken, die zu Sommerfesten, dem Weltkindertag oder einem Tag der offenen Tür besucht werden können. Dann dürfen die Kinder in einer vollkommen harmlosen Situation in einen Krankenwagen steigen und das Blaulicht anmachen. Ich bin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau tätig und dort organisieren Medizinstudierende regelmäßig ein Teddybär-Krankenhaus. Hier können Kinder ihren Teddy verarzten lassen. Solche Aktionen nehmen dem Kind die Berührungsängste und schaffen positive Erinnerungen.

Was können Eltern in einer akuten Situation tun?

Das Allerwichtigste ist, dass Eltern die Ruhe bewahren. Kinder spiegeln nämlich automatisch das Verhalten und die Emotionen der Eltern. Wir empfehlen, dem Kind zu erklären, was passiert, und ihm nahe zu bleiben. Eltern tendieren dazu, Ängste und Sorgen vom Kind fernzuhalten oder die Situation zu verharmlosen. „Das tut gar nicht weh“ ist ein häufiger Satz, der dann fällt. Wenn es dann aber doch weh tut, erschüttert das Vertrauen in die Eltern und natürlich auch in die Ärzte. Das Kind kann sich dann nicht mehr sicher sein, was als Nächstes kommt. Je nach Altersstufe sollte die Situation also so offen und ehrlich wie möglich besprochen werden.

Wann empfehlen Sie ein 24-Stunden-Rooming-in?

Grundsätzlich empfehlen wir, dass jedes Kind bis zum neunten Lebensjahr im Krankenhaus durch Rooming-in begleitet wird. Bis wann Eltern mit im Krankenhaus bleiben sollten, hängt auch von der individuellen Situation des Kindes und der Eltern sowie vom Entwicklungsstand des Kindes ab. Wenn ein Kind geistig behindert ist, kann es sinnvoll sein, dass es auch mit zehn oder elf Jahren begleitet wird. Es gibt keine einheitlichen Bundesregeln zum Rooming-in. Deshalb lohnt es sich immer, bei der eigenen Krankenkasse anzufragen. Letztlich muss der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin den Rooming-in-Bedarf testieren. Wir würden es am liebsten sehen, wenn Eltern, Kind und Ärzt*innen gemeinsam entscheiden könnten, ob eine Begleitung sinnvoll ist.

Was sollten Eltern bei der Entscheidung für oder gegen Rooming-in bedenken?

Kinderkliniken sind meist darauf eingestellt, dass Eltern ihr Kind begleiten. Aber auch dort sind die Raumverhältnisse nicht immer optimal. Deshalb ist es nicht selbstverständlich, dass für das Rooming-in ein Einzelzimmer zur Ver­fügung steht. Eltern müssen sich dann darauf einstellen, mit anderen Kindern und Eltern das Zimmer zu teilen. Das kann zu Problemen führen. Außerdem beobachten wir, dass es oft Bedenken gibt, wenn ein männlicher Elternteil das Rooming-in in einem Mehrbett­zimmer in Anspruch nimmt. Darüber hinaus haben insbesondere Alleinerziehende die Schwierigkeit, die Betreuung von Geschwisterkindern während eines Krankenhausaufenthalts sicherzustellen. Dann entscheidet die individuelle Situation darüber, ob der Elternteil Anspruch auf Betreuung und Versorgung über einen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat. Bei Ge­schwisterkindern bis zu zwölf Jahren, die während des Krankenhausaufenthalts allein zu Hause bleiben, übernehmen die Krankenkassen in vielen Fällen die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Wie finden Eltern ein geeignetes Krankenhaus mit Rooming-in-Option?

Wenn ein Krankenhausaufenthalt ansteht, empfehle ich immer, in eine Kinder­klinik zu gehen und nicht in eine Klinik ohne pädiatrisches Fachpersonal. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin bietet dafür auf ihrer Website eine Suche an. Zudem gibt es das Qualitätssiegel „Ausgezeichnet für Kinder“, mit dem Kinderkliniken sich zertifizieren lassen können. In einem Akutfall bleibt natürlich nicht viel Zeit für die Kranken­haussuche. Das Rettungsdienstpersonal weiß aber in der Regel, welche die nächste geeignete Klinik ist. Wenn Eltern bei kleineren Unfällen selbst entscheiden, wo sie ihr Kind hinbringen, sollten sie vorher im Krankenhaus anrufen. Dabei können Sie klären, ob Sie eine Kinderabteilung mit stationärer Mitaufnahme haben.

Krankenzusatzversicherung für Kinder

Kinder-Sorglos-Paket

Wenn Sie Ihr Kind jederzeit während eines Krankenhausaufenthalts begleiten wollen, ist unser Kinder-Sorglos-Paket genau das Richtige für Sie. Hier steckt nämlich unsere Krankenhauszusatzversicherung KlinikPRIVAT Premium drin, die Ihnen nicht nur die Rooming-in-Kosten erstattet, sondern auch beste Versorgung im Krankenhaus für Ihr Kind garantiert. Voraussetzung ist, dass der stationäre Aufenthalt vor dem 16. Geburtstag des Kindes beginnt.
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