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Rundum sorglos ins Leben

Krankenzusatz­­versicherung für Kinder

Lückenlose medizinische Versorgung für Ihr Kind Kombination von bis zu fünf leistungsstarken Versicherungen Flexibler Rundumschutz ganz nach Wunsch Preis berechnen Beraten lassen

Für wen eignet sich eine Kranken­zusatz­versicherung für Kinder?

Für gesetzlich versicherte Kinder, deren Eltern Wert auf eine frühzeitige Gesundheitsvorsorge und eine bestmögliche Behandlung ihrer Kinder im Krankenhaus legen Für gesetzlich versicherte Kinder, deren Eltern sich eine finanzielle Entlastung bei zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Behandlungen ihrer Kinder wünschen Für gesetzlich versicherte Kinder, für die ihre Eltern auch alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen möchten
Die Kinder-Zusatzversicherung richtet sich an Eltern, die sich beim Gesundheitsschutz ihrer Kinder nicht allein auf die gesetzliche Krankenversicherung verlassen möchten. Mit verschiedenen Angeboten passt sich das Kinder-Sorglos-Paket ihren individuellen Bedürfnissen an.

Unsere Kranken­zusatz­versicherung für Kinder: Ihre Vorteile

Umfassende Gesundheits­versorgung

Ob Vorsorge, Zahnbehandlungen, Brillen oder Kontaktlinsen, alternative Heilmethoden oder stationäre Aufenthalte im Krankenhaus – mit unserer Kinder-Zusatzversicherung profitiert Ihr Kind von umfangreichem Schutz.

Finanzielle Sicherheit für Eltern

Unvorhersehbare Gesundheitskosten können schnell eine finanzielle Belastung darstellen – dank der Zusatzversicherung für Kinder sind Eltern vor hohen Eigenanteilen geschützt.

Individuelle Leistungs­pakete

Welche Leistungen Sie versichern möchten, liegt ganz bei Ihnen: Dank verschiedener Pakete lässt sich die Zusatzversicherung optimal auf die Bedürfnisse Ihres Kindes abstimmen.

Vertrauen für Ihre Gesundheit

Bewertungen auf Trustpilot zeigen: Unsere Kund*innen schätzen unsere Leistungen.
Echte Erfahrungsberichte schaffen Transparenz und Orientierung. So gewinnen Sie Sicherheit bei der Wahl Ihrer privaten Krankenversicherung. Verlassen Sie sich auf eine Absicherung, der viele Menschen bereits vertrauen.
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Tarife.

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Meist gestellte Fragen zur Kranken­zusatz­versicherung für Kinder

Was ist eine Zusatz­versicherung für Kinder?

Eine Zusatzversicherung für Kinder ergänzt den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gezielt um wichtige Leistungen, die von der GKV nicht oder nur teilweise übernommen werden. Gesetzlich versicherte Kinder haben zwar Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung, aber diese deckt nicht alle Wünsche und Bedürfnisse ab.
Dies gilt insbesondere, wenn es um hochwertige Zahnbehandlungen, alternative Heilmethoden oder besondere Leistungen im Krankenhaus geht. Mit einer Zusatzversicherung wie dem Kinder-Sorglos-Paket sichern Sie Ihrem Kind von Anfang an die bestmögliche medizinische Versorgung. Je nach Bausteinwahl gehören dazu umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen, eine bessere zahnärztliche Versorgung, Behandlung durch Spezialistinnen und Spezialisten im Krankenhaus sowie Zuschüsse zu Seh- und Hörhilfen. Auch wenn Sie Wert auf Naturheilverfahren legen, können Sie von finanziellen Erstattungen profitieren. Kurz gesagt: Die Kinder-Zusatzversicherung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Kind immer optimal versorgt wird. 

Welche Kinder-Zusatzversicherung ist sinnvoll?

Die sinnvollste Zusatzversicherung ist die, die sich flexibel an die individuellen Bedürfnisse Ihrer Familie anpasst.  Die Kinder-Zusatzversicherung ist deshalb besonders wertvoll, weil sie verschiedene Leistungsbausteine abdeckt: von der Zahnvorsorge über Heilpraktiker-Leistungen bis zu einer bestmöglichen Unterbringung im Krankenhaus. So erhalten Eltern genau den Schutz, den sie sich für ihr Kind wünschen.

Ab welchem Alter kann ich mein Kind versichern?

Ihr Kind kann bereits ab der Geburt mit dem Kinder Sorglos-Paket versichert werden, sofern Sie bei uns mindestens drei Monate in vergleichbaren Tarifen versichert sind - ohne Gesundheitsprüfung. Ansonsten ist immer eine Versicherung zum nächsten Monatsersten möglich. Je früher der Schutz beginnt, desto besser. So sichern Sie Ihrem Kind von Anfang an beste medizinische Versorgung und profitieren von einem umfassenden Gesundheitsschutz ohne Wartezeiten.
Zu weiteren Kundenfragen

Warum ist die Kranken­zusatz­versicherung für Kinder für mich relevant?

Zahlen und Fakten

der Acht- bis Neunjährigen benötigen eine kieferorthopädische Behandlung – die gesetzliche Kasse übernimmt die Kosten dabei nur teilweise. 
der befragten Eltern wünschen sich in der klinischen Versorgung ihrer Kinder ein breiteres Angebot an alternativen Heilmethoden. 
der verunfallten Kinder müssen mindestens eine Nacht im Krankenhaus bleiben – Zusatzversicherungen decken zusätzliche Kosten für Wahlleistungen.

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Leistungsbeispiele Versicherungsfall melden – so geht’s! Häufig gestellte Fragen & Downloads

Leistungs­beispiele zur Kranken­zusatz­versicherung für Kinder

Gesundheits­vorsorge

Till braucht eine neue Brille. Die Kosten für Brillengestell und Brillengläser: 400 Euro. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten für eine neue Brille. Die Krankenzusatzversicherung für Gesundheitsvorsorge VorsorgePRIVAT zahlt von den Gesamtkosten 80 % aus einem maximalen Rechnungsbetrag von 500 Euro in zwei Kalenderjahren – in Tills Fall also 320 Euro. Mit VorsorgePRIVAT beträgt Tills Eigenanteil statt 400 Euro also nur noch 80 Euro.
Eigenanteil: 80 €

Absicherung im Kranken­haus

Luis muss nach einem Fahrradunfall stationär im Krankenhaus behandelt werden und bleibt eine Woche im Krankenhaus. Seine Mutter Verena kann dank Rooming-in mit im Krankenhaus bleiben – besonders wichtig, wenn Kinder stationär aufgenommen werden. Rooming-in – also die Mitaufnahme eines Elternteils – kostet 350 Euro pro Woche. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Kosten in der Regel nicht. Die Krankenzusatzversicherung für stationäre Leistungen KlinikPRIVAT Premium übernimmt die vollen Kosten für Rooming-in. In Luis’ Fall also 350 Euro.
Eigenanteil: 0 €

Zahnzusatz­versicherung

Lena hat eine schwere Zahnfehlstellung und benötigt eine kieferorthopädische Behandlung. Die Gesamtkosten betragen 8.000 Euro, die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt 3.500 Euro. Mit dem Tarif ZahnPRIVAT 100 werden die restlichen 4.500 Euro erstattet, sodass Lenas Eltern keinen Eigenanteil zahlen müssen. Ohne Zahnzusatzversicherung müssten sie die 4.500 Euro selbst zahlen.
Eigenanteil: 0 €

So nehmen Sie die Kranken­zusatz­versicherung für Kinder in Anspruch

Mehr zu Mein GesundheitsManager

Häufig gestellte Fragen & Allgemeine Versicherungs­bedingungen

Wann lohnt sich die Zahnzusatzversicherung für Kinder?
Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist vor allem dann sinnvoll, wenn es voraussichtlich eine Zahnspange benötigen sollte. Bei leichten Zahnfehlstellungen müssen Eltern ins eigene Portemonnaie greifen. Denn die Krankenkassen zahlen erst bei ausgeprägten Fehlstellungen ab KIG 3. ZahnPRIVAT 90 und ZahnPRIVAT 100 fangen diese Kosten auf und übernehmen 100 % der erstattungsfähigen Restkosten abzüglich der Leistung der GKV. 
Wie viel kostet eine Zusatzversicherung für Kinder?
Die Kosten für eine Kinder-Zusatzversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend sind der gewählte Tarif, das Alter des Kindes bei Vertragsbeginn und der gewünschte Leistungsumfang.  Sie finden für jedes Budget den passenden Schutz – ganz gleich, ob Sie sich für einen soliden Grundschutz oder ein Rundum-Sorglos-Paket entscheiden.
Was bedeutet „KIG“?
„KIG“ steht für „Kieferorthopädische Indikationsgruppen“. Damit sind Zahnfehlstellungen gemeint, die in fünf Schweregrade eingeteilt werden. Die GKV zahlt bei Kindern und Jugendlichen nur für KIG 3, 4 und 5. Wenn Ihr Kind unter KIG 1 (leichte Fehlstellung der Zähne) oder 2 (geringe Ausprägung einer Zahnfehlstellung) fällt, müssen Sie die Behandlung aus eigener Tasche zahlen – hier unterstützt Sie ZahnPRIVAT.
Ab wann sollte mein Kind zum Kieferorthopäden?
Ab wann Kinder eine Zahnspange zur Korrektur von Fehlstellungen brauchen, hängt davon ab, wann die zweiten Zähne durchbrechen. Das kann auch schon mit dem Eintritt in die Schule sein. Die reguläre kieferorthopädische Behandlung erfolgt mit neun bis zehn Jahren, wenn die späte Phase des Zahnwechsels einsetzt. In diesem Alter arbeiten die jungen Patient*innen erfahrungsgemäß besser mit – denn nur dann kann eine Therapie erfolgreich sein.
Was sind Untersuchungs- und Heilmethoden nach dem Hufeland-Verzeichnis?
Das „Hufeland-Verzeichnis der Besonderen Therapieeinrichtungen“ listet alle naturheilkundlichen und alternativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden auf, die von Ärzten durchgeführt werden. Zum Beispiel: Osteopathie Homöopathie Anthroposophische Medizin Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
Muss ich das Krankenhaustagegeld versteuern?
Nein, das Krankenhaustagegeld, das Sie erhalten, ist steuerfrei. Das bedeutet, dass der ausgezahlte Betrag vollständig Ihnen gehört. Sie können das Geld frei verwenden: für zusätzliche Annehmlichkeiten während des Krankenhausaufenthalts, zur Deckung von Fahrkosten oder für kleine Extras, die Ihrem Kind den Aufenthalt angenehmer machen. Den vereinbarten Betrag erhalten Sie direkt und ohne Abzüge.
Allgemeine Versicherungsbedingungen: KlinikPRIVAT, ZahnPRIVAT
PDF, ca. 164 KB
Allgemeine Versicherungsbedingungen: KH
PDF, ca. 126 KB
Allgemeine Versicherungsbedingungen: VorsorgePRIVAT, NaturPRIVAT
PDF, ca. 132 KB

Tarifdokumente zum Download

Tarifbedingungen & Informations­blätter

Tarifbedingungen: KlinikPRIVAT Premium
PDF, ca. 76 KB
Tarifbedingungen: KH
PDF, ca. 64 KB
Tarifbedingungen: VorsorgePRIVAT
PDF, ca. 74 KB
Tarifbedingungen: ZahnPRIVAT
PDF, ca. 86 KB
Tarifbedingungen: NaturPRIVAT
PDF, ca. 72 KB
Barrierefreie Produktinformation: KlinikPRIVAT Premium
PDF, ca. 153 KB
Barrierefreie Produktinformation: KH
PDF, ca. 100 KB
Barrierefreie Produktinformation: VorsorgePRIVAT
PDF, ca. 101 KB
Barrierefreie Produktinformation: ZahnPRIVAT
PDF, ca. 132 KB
Barrierefreie Produktinformation: NaturPRIVAT
PDF, ca. 101 KB

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Die Zahnspange für Kinder – Eine Investition in die Zukunft

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Rooming-in: Wann und wie kann ich mein Kind ins Krankenhaus begleiten?

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