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Eine Investition in die Zukunft 

Die Zahnspange für Kinder

Lesezeit: 6 Minuten Zahnfehlstellungen können aus verschiedenen Gründen entstehen – von ungünstigen Gewohnheiten bis hin zu genetischen Faktoren. Ob eine Zahnspange notwendig ist, entscheidet die Kieferorthopädie. Eltern sollten sich frühzeitig informieren, welche Modelle infrage kommen und wie die Kostenübernahme geregelt ist.
Zahnspangen korrigieren Fehlstellungen frühzeitig Individuelle Modelle für unterschiedliche Bedürfnisse Krankenkasse und Zusatzversicherung übernehmen Kosten Zur Zahnzusatzversicherung

Ihr Wegweiser durch den Artikel:

Wann benötigt mein Kind eine Zahnspange? Zahnfehlstellungen Locker oder fest? Behandlungsablauf Was kostet eine Zahnspange?

Wann benötigt mein Kind eine Zahnspange?

In den ersten Lebensjahren werden die Anlagen für die bleibenden Zähne gelegt. Der Kiefer entwickelt sich. Beeinflusst wird er dabei etwa durch das Saugverhalten und die Schluckbewegungen des Kleinkindes. Es gibt verschiedene Ursachen für Zahnfehlstellungen, die eine Zahnspange erforderlich machen:
Ungünstige Gewohnheiten: Tragen Kleinkinder den Schnuller zu häufig oder nuckeln am Daumen, kann es zu einer Verformung des Kiefers kommen. Das wird später mit einer Zahnspange behandelt.
Genetische Gründe: Nicht angelegte Zähne, Zahnlücken oder ein Engstand können genetisch bedingt sein. Auch ein angeborener Überbiss oder ein Vorbiss können zu einer Fehlstellung führen.
Milchzähne fehlen als Platzhalter: Die Milchzähne halten den Platz für die bleibenden Zähne frei. Fehlen wichtige Milchzähne, wie die Eckzähne oder die Backenzähne, oder fallen sie frühzeitig aus, kann sich das Gebiss verschieben.
Mundatmung: Atmen Kinder durch den Mund, übt die Zunge keinen Druck auf den Oberkiefer aus. Ober- und Unterkiefer entwickeln sich unterschiedlich und es kommt zu Fehlstellungen.
Falsche Zungenlage: Liegt die Zunge zu weit vorn zwischen den Zahnreihen oder befindet sich zu tief im Unterkiefer, können die Schneidezähne nach vorn kippen oder es kommt zu einem offenen Biss.
Unfälle: Durch einen Sturz oder ähnliches können Zähne sich verschieben oder herausfallen. Nach einem Zahnunfall können sich Fehlstellungen entwickeln.
Kieferorthopäd*innen bestimmen, ab wann eine Zahnspange erforderlich ist. In der Regel ergibt eine Behandlung erst nach dem Zahnwechsel Sinn. In bestimmten Fällen ist bereits eine Spange für das Milchzahngebiss zu empfehlen.

Mögliche Fehlstellungen der Zähne

Engstand
Zähne stehen schief, verschachtelt und zu eng
Offener Biss
beim Zusammenbeißen schließen die Frontzähne nicht, es bleibt eine Öffnung
Kreuzbiss
Zähne des Ober- und Unterkiefers beißen nicht korrekt aufeinander
Überbiss
Zähne des Oberkiefers ragen mehr als 3mm über die Zähne des Unterkiefers hinaus
Fehlende Zähne
ein oder mehrere Zähne fehlen
Zahnlücken
vergrößerte Abstände zwischen den Zähnen, zum Beispeil zwischen den oberen Frontzähnen (Diastema)
Vorstehender Unterkiefer
untere Schneidezähne beißen vor Oberkieferzähne
Tiefer Biss
obere Zähne verdecken bei Zubeißen zur Hälfte oder ganz die unteren Zähne

Locker oder fest: Welche Zahnspangen gibt es?

Welche Zahnspangenart Ihr Kind benötigt, hängt vom Alter und der Zahnfehlstellung ab. Bei jüngeren Kindern werden meist lockere Zahnspangen eingesetzt, da der Kiefer noch formbar ist und die Zahnpflege so leichter fällt. Bei Fehlstellungen wie dem Kreuzbiss oder Überbiss ist eine feste Zahnspange die bessere Wahl.

Festsitzende Spange

Material: Edelstahl, Keramik oder Kunststoff Die feste Zahn­spange verändert den Kiefer­knochen nicht. Auf jeden Zahn werden kleine Silber­plättchen (Brackets) aufgeklebt, die über einen Draht miteinander verbunden werden. Der Draht wird bei jedem Kontroll­termin gegen einen festeren ausgetauscht. So rücken die Zähne Stück für Stück in die richtige Position. Brackets gibt es in verschiedenen Farben. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch nur die Kosten für Brackets aus Edel­stahl.

Herausnehmbare Spange

Material: Edelstahldraht und Kunststoff Die lockere Zahn­spange wird in der Regel nachts und ggf. mehrere Stun­den am Tag an Ober- oder Unter­kiefer fest­ge­klemmt. Das Ziel ist es, den bei Kindern noch beweglichen Kiefer in eine gesunde Position zu bringen. Mit diesem Zahn­spangen-Typ können auch einzelne Zähne gerichtet werden.

Stabilisierende Spangen / Retainer

Material: Edelstahldraht und Kunststoff Retainer verordnen Kieferorthopäd*innen während der sogenannten Retentionsphase. Sie festigen die Position der Zähne und verhindern eine Rückbildung in die Fehlstellung. Bei einem festsitzenden Lingual-Retainer wird an der Rückseite der Frontzähne ein Draht befestigt. Ein Plattenretainer ist herausnehmbar und wird in der Regel vor dem Schlafen eingesetzt. Die Modelle ähneln einer lockeren Zahnspange.

Unsichtbare Spangen

Material: Edelstahldraht, Kunststoff Die Spangen kommen in der Regel aus ästhetischen Gründen zum Einsatz. Linguale Zahnspangen werden an den Innenflächen der Zähne befestigt und sind damit unsichtbar. Transparente und herausnehmbare Aligner sind ebenfalls nahezu unsichtbar. Kinder erhalten in bestimmten Abständen verschiedene, aus Kunststoff gefertigte Zahnschienen, um die Zähne in die richtige Position zu rücken.

Lückenhalter

Material: Kunststoff, Edelstahldraht Verlieren kleine Patient*innen frühzeitig Milchzähne, sorgen Lückenhalter dafür, dass sich keine Fehlstellungen entwickeln und die bleibenden Zähne ausreichend Platz haben. Sobald der bleibende Zahn durchbricht, wird der Lückenhalter entfernt. Es gibt Modelle, die einer Zahnspange ähneln und über Nacht getragen werden. Festsitzende Lückenhalter werden an den Nachbarzähnen befestigt.

Tipps zur Pflege und dem Umgang mit der Zahnspange

Eine gründliche Reinigung der Zahnspange ist wichtig.
Lose Zahnspange: Täglich unter warmem Wasser reinigen, am besten mit speziellen Bürsten oder Reinigungsmitteln. Zahnpasta ist wegen der Schleifwirkung ungeeignet.
Feste Zahnspange: Zahnseide, Munddusche und Interdentalbürsten helfen, Beläge und Essensreste zu entfernen.
Tipp: Eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung entfernt hartnäckige Plaque und Bakterien. Die UKV übernimmt die Kosten für Prophylaxebehandlungen!

Zahnspange für Kinder: Behandlungsablauf und Dauer

Wie lange die Zahnspange getragen werden wird, hängt vom Schweregrad der Fehlstellung ab. Bei leichteren Zahn- oder Kieferfehlstellungen liegt die Behandlungszeit bei mehreren Monaten. Bei schwereren Fällen bei zwei bis vier Jahren. Der Ablauf einer kieferorthopädischen Behandlung besteht aus verschiedenen Schritten:
Beratung und Untersuchung: Der Arzt oder die Ärztin prüft, ob eine Zahnkorrektur erforderlich ist.
Diagnostik: Es werden Röntgenaufnahmen des Kiefers und 3D-Scans oder Fotografien des Gesichts gemacht, um einen Befund zu erheben.
Behandlungsplan: Der oder die Kieferorthopäd*in erstellt auf Grundlage der Untersuchungen einen Behandlungsplan und empfiehlt eine Therapie. Die Eltern erhalten eine Kostenaufstellung zur Vorlage und Genehmigung bei der Krankenkasse.
Genehmigung und Zusage:Die Krankenkasse übermittelt die Höhe der Kostenübernahme. Bestimmte Zusatzleistungen oder verbesserte Materialien tragen Eltern aus eigener Tasche.
Anbringen der Zahnspange: :Handelt es sich um eine festsitzende Zahnspange, befestigt das Kieferorthopädie-Team Brackets und verstellbare Drähte an den Zähnen. Der Termin dauert etwa zwei Stunden. Für eine herausnehmbare Zahnspange fertigt die Praxis das Modell nach einem Abdruck. In der Praxis wird die Spange dann angepasst.
Reguläre Kontrolltermine: Etwa alle vier bis sechs Wochen kontrolliert der oder die Mediziner*in den Sitz der Zahnspange und den Fortschritt der Behandlung. Die Drahtbögen werden gewechselt oder nachgespannt, um die Zähne sanft in die richtige Position zu bringen.
Nachsorge: Der oder die Kieferorthopäd*in entfernt die festsitzende Spange und setzt zur Stabilisierung einen festen Retainer ein oder verordnet einen herausnehmbaren Retainer.

Wie viel kostet eine Zahnspange für Kinder?

Die Höhe der Behandlungskosten kann je nach Behandlungsart und -dauer und dem gewählten Material zwischen 3.500 Euro und 5.000 Euro liegen. Ob und in welcher Höhe die Krankenversicherung sich an den Kosten für die Zahnspange beteiligt, ist abhängig vom Grad der Fehlstellung und der Art der Absicherung. So bewerten Ärzt*innen die Fehlstellungen nach dem kieferorthopädischen Indikationsgruppensystem (KIG):

KIG-Einstufung

leichte Fehlstellung mittlere Fehlstellung deutliche Fehlstellung ausgeprägte, starke Fehlstellung sehr starke Fehlstellung

Bsp. Diagnose (Liste unvollständig)

Überbiss bis 3 mm tiefer Biss 1-3 mm Überbiss bis 3-6 mm Deckbiss bis 3 mm Deckbiss bis 3 mm + Schleimhautverletzung Überbiss 6-9 mm einseitiger Kreuzbiss Verlagerung von Zähnen

Notwendigkeit der Behandlung

nicht notwendig, rein ästhetisch teilweise medizinisch notwendig notwendig dringend notwendig unumgänglich

Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse für die Kosten der Zahnspange?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Zahnspange, wenn die Zahn- oder Kieferfehlstellung als medizinisch notwendig eingestuft wird. Kieferorthopäd*innen bewerten die Fehlstellung nach dem kieferorthopädischen Indikationsgruppensystem (KIG) von 1 bis 5. Ab Grad 3 zahlt die Krankenkasse die Behandlung vollständig. Allerdings werden zunächst nur 80 % der Kosten übernommen, bei mehreren Kindern 90 %. Die restlichen 10 oder 20 % werden erst nach Abschluss der Behandlung zurückerstattet.

Wann müssen die Kosten der Zahnspange selbst getragen werden?

Liegt die Zahnfehlstellung unter Grad 3, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht. Sie gilt dann als „nicht notwendig“ (Grad 1) oder nur „teilweise medizinisch notwendig“ (Grad 2). In diesem Fall müssen Eltern die Behandlung selbst zahlen. Eine private Zusatzversicherung kann helfen, da sie einen Großteil der Kosten übernimmt. Zudem bietet sie mehr Auswahl, etwa farbige Brackets oder verschiedene Zahnspangenmodelle. Da etwa 50–60 % der unter 18-Jährigen eine Zahnspange tragen, lohnt es sich, frühzeitig finanziell vorzusorgen.

Auf der sicheren Seite bei der Finanzierung der Zahnspange

Sie möchten unkompliziert vorsorgen? Dann investieren Sie mit der Zahnzusatzversicherung der UKV ZahnPRIVAT 100 in die nachhaltige Zahngesundheit Ihres Kindes. Die UKV übernimmt bis zu 100 % der Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bis zu einem maximalen Rechnungsbetrag bis zu maximal 5.000 Euro (d. h. Erstattung 3.600 Euro) während der Vertragslaufzeit. Wichtig für die Erstattung durch die UKV: Der Behandlungsbeginn startet noch vor Vollendung des 19. Lebensjahres. Sie denken, das lohnt sich und eine Zahnspange für Ihr Kind ist sinnvoll? Dann berechnen Sie jetzt hier den individuellen Beitrag für Ihre Zahnzusatzversicherung.
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Übrigens: Die Zahnzusatzversicherung der UKV ist auch Teil unseres Kinder-Sorglos-Pakets. Mit Ihrem monatlichen Beitrag sichern Sie sich unsere Unterstützung, wenn Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung benötigt.

Fragen und Antworten rund um Zahnspangen für Kinder

Wird mein Kind durch die Zahnspange Schmerzen haben?
Eine der größten Sorgen von Eltern ist verständlicherweise, wie ihr Kind mit der Veränderung umgehen wird. Ob lockere oder feste Zahnspange: Beide sind dazu da, Zähne und/oder Kiefer in eine gesunde Haltung zu bewegen. An die neue Stellung müssen sich Kiefer wie auch Zähne erst gewöhnen, weshalb das Tragen der Zahnspange zu Schmerzen führen kann. Aber es gilt: Nicht aufgeben. Wird die lockere Zahnspange regelmäßig getragen, lässt das Druckgefühl nach. Tipp: Wenn Familien die Pflege und das Tragen der Zahnspange fest in den Alltag einbinden, fällt die Umstellung leichter. Kinder gewöhnen sich so relativ schnell an die Veränderung.
Ab wann erhalten Kinder eine Zahnspange?
Normalerweise wird eine Zahnspange erst nach dem Ausfallen der Milchzähne eingesetzt. Fehlen Milchzähne als Platzhalter, kann eine Zahnspange zum Lückenhalten schon früher nötig werden.
Wer übernimmt die Kosten für eine Zahnspange für Kinder?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer Zahnspange für Kinder, wenn es sich um eine Fehlstellung von Grad 3 bis 5 handelt. Bei der Diagnose Grad 1 und 2 müssen die Eltern die Kosten selbst tragen. Hier kann eine private Zusatzversicherung helfen.

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