Wie funktioniert das Krankentagegeld für Arbeitnehmende?
Im Krankheitsfall zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt mindestens die ersten sechs Wochen normal weiter.
Als gesetzlich Versicherte*r erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 % Ihres Bruttogehalts, jedoch nicht mehr als 90 % Ihres Nettogehalts. Privatversicherte müssen ab dem 43. Krankheitstag den Verdienstausfall selbst absichern. Das führt für angestellte Arbeitnehmer*innen zu einer Einkommenslücke.
Die Lösung: Unsere Krankentagegeld-Tarife S-KG oder KT. Arbeitnehmende erhalten die Krankentagegeldleistung unmittelbar nach Abschluss der Lohnfortzahlung seitens des Arbeitgebers.
Privat Krankenversicherte erhalten das Krankentagegeld nicht automatisch. Doch ein Verdienstausgleich ist unabdingbar, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.
Wie funktioniert das Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufliche?
Wenn Sie freiberuflich arbeiten oder selbstständig sind und ein Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht gegeben ist, ist eine längere Krankheit fast immer mit einem erheblichen Verdienstausfall verbunden. Bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit wird das schnell zur Existenzbedrohung. Denn während ein großer Teil Ihrer Einnahmen wegfällt, müssen laufende Kosten wie Miete, private Lebenshaltung und Versicherungen weitergezahlt werden.
Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können das Krankengeld bei ihrer Versicherung gegen einen Aufpreis versichern. Doch auch hier entsteht unter Umständen eine Versorgungslücke.
Die Lösung: ein Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung, wie unsere Krankentagegeld-Tarife KT für Freiberufliche und Selbstständige. Alternativ versichern Sie Ihr Krankentagegeld direkt im Rahmen der privaten Krankenversicherung. Die Höhe sowie den Leistungsbeginn legen Sie selbst fest.
Wer privat krankenversichert ist, erhält das Krankentagegeld nicht automatisch. Ein Verdienstausgleich ist allerdings sinnvoll, um die Einkommenslücke zu schließen. Darum sollten Sie eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abschließen. Über die Höhe des Krankentagegelds entscheiden Sie selbst.
Wie lange wird mir das Krankengeld bezahlt?
Das Krankentagegeld wird Ihnen immer bis zum letzten Tag der Krankschreibung gezahlt. Das gilt auch, wenn Ihre Krankschreibung schon Tage in die Zukunft reicht. Die nötigen Daten erhalten wir aus Ihrem ausgefüllten Antrag auf Krankentagegeld.
Gibt es eine Leistungshöchstdauer für das Krankengeld?
Nein, es gibt keine festgelegte Höchstdauer, wie lange Sie Krankentagegeld erhalten. Sie bekommen es also, bis Sie wieder gesund sind oder als berufsunfähig gelten.
Lässt sich das Krankentagegeld anpassen, wenn sich das Einkommen erhöht?
Ja, in dem Fall können wir Ihr Krankentagegeld anpassen. Schicken Sie uns hierfür einfach innerhalb von drei Monaten einen Verdienstnachweis über Ihr altes und Ihr neues Einkommen.
Was ist, wenn ich erwerbslos werde?
Wenn Sie erwerbslos sind, können Sie Ihre Versicherung vorübergehend ruhen lassen. Sie zahlen dann lediglich einen geringen Beitrag weiter.
Was passiert, wenn ich in Rente gehe?
In der Rente ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz nicht mehr nötig. Unser Tarif endet darum mit Rentenbeginn.
Was muss ich tun, wenn ich arbeitsunfähig bin und Krankentagegeld beziehen möchte?
Bitte informieren Sie uns spätestens bis zum letzten Tag vor unserem Leistungsbeginn schriftlich oder telefonisch, dass Sie arbeitsunfähig sind. Wenn Sie das nicht tun, verlieren Sie den Anspruch auf Krankentagegeld für die Zeit zwischen dem eigentlichen Leistungsbeginn und dem Zeitpunkt, an dem Sie uns Bescheid geben.
Was passiert, wenn ich wieder arbeitsfähig bin?
Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, bitten wir Sie, uns innerhalb von drei Tagen zu informieren. Der Eintritt der teilweisen oder vollständigen Arbeitsfähigkeit ist auf dem „Antrag auf Krankentagegeld“ von Ihrem Arzt zu bestätigen.
Wenn Sie innerhalb der tariflichen Karenzzeit arbeitsfähig werden, genügt eine kurze telefonische oder schriftliche Nachricht an uns.
Was ist zu beachten, wenn ich den „Antrag auf Krankentagegeld“ ausfülle?
Im Antrag auf Krankentagegeld ist besonders darauf zu achten, dass die prozentuale Angabe Ihrer Arbeitsunfähigkeit vom Arzt angegeben wird.
Muss ich Krankentagegeld versteuern?
Nein. Den Betrag, den wir Ihnen auszahlen, können Sie ohne Abzüge behalten.
Was ist beim Abschluss der Krankentagegeldversicherung zu beachten?
Wenn Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen, sollten Sie zuerst überlegen, wie viel Krankentagegeld Sie im Leistungsfall benötigen.
Beachten Sie außerdem die Wartezeit Ihres Vertrags und dass Sie einige wenige Gesundheitsfragen beantworten müssen:
Die passende Höhe des Krankentagegelds
Die Höhe des Krankentagegelds hängt von Ihren persönlichen Umständen ab, wie Ihren monatlichen Kosten, ob Sie selbstständig oder angestellt sind und ob Sie Rücklagen haben. Sie können bis zu 100 % Ihres aktuellen Einkommens pro Tag versichern, wobei der Tagessatz in Stufen zu je fünf Euro festgelegt wird.
Den richtigen Leistungsbeginn des Krankentagegelds
Bei Angestellten: Leistungsbeginn direkt nach Ende der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers - in der Regel besteht die Lohnfortzahlung sechs Wochen. Bei Selbstständigen und Freiberuflern: freie Wahl des Leistungsbeginns. Es gilt: je früher der Leistungsbeginn, desto teurer der Beitrag.
Beantwortung der Gesundheitsfragen
Beim Abschluss der Versicherung müssen Sie einige Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen ist nicht möglich.
Wartezeiten
Nach einer Wartezeit von drei Monaten haben Sie Anspruch auf die Leistungen. Bei bestimmten Leistungen wie Psychotherapie, Zahnbehandlung oder während der Mutterschutzzeiten gilt eine Wartezeit von acht Monaten. Die Wartezeit entfällt bei einem Unfall. Mit Abschluss einer privaten Krankenversicherung gibt es ebenfalls keine Wartezeit.