Muss ich mich bei Vertragsabschluss einer Gesundheitsprüfung unterziehen?
Ja, für den Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung werden Gesundheitsdaten abgefragt. Wir prüfen, ob eventuelle Vorerkrankungen relevant sind, ein Risikozuschlag erhoben wird oder, in den seltensten Fällen, die Versicherung nicht abgeschlossen werden kann.
Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
Wenn es medizinisch notwendig ist, dass Sie stationär im Krankenhaus behandelt werden, können Sie Krankenhaustagegeld beantragen. Zum Beispiel, wenn Sie krank werden, einen Unfall hatten oder stationär entbinden.
Grundsätzlich gelten folgende Wartezeiten, bevor Sie die Leistungen beanspruchen können:
Allgemeine Wartezeit: drei Monate
Besondere Wartezeit: acht Monate für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie oder Entbindung
Haben Sie einen Unfall, entfallen die Wartezeiten.
Erhalte ich das Krankenhaustagegeld auch für Aufenthalte in psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Fachkliniken?
Ja, Sie erhalten Ihren täglichen Betrag auch bei einem stationären Aufenthalt in einer Klinik für Psychiatrie oder Psychotherapie.
Wie lange bekomme ich Krankenhaustagegeld?
Solange Sie stationär im Krankenhaus untergebracht sind, erhalten Sie für jeden Tag Ihr vereinbartes Tagegeld.
Wie viel Krankenhaustagegeld bekomme ich?
Das können Sie selbst festlegen, bevor Sie den Versicherungsvertrag abschließen. Grundsätzlich kann die Höhe des Krankenhaustagegelds zwischen 10 und 60 Euro liegen – bis zu 30 Euro für Kinder und bis zu 60 Euro für Erwachsene. Aus Ihrem gewünschten Betrag berechnen wir dann Ihren monatlichen Beitrag.
Übrigens: In Kombination mit unseren KlinikPRIVAT-Tarifen lässt sich ein höheres Krankenhaustagegeld wählen. Zum Beispiel übernimmt KlinikPRIVAT Premium die zusätzlichen Kosten für ein Ein- und Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch einen Spezialisten im Krankenhaus.
Bekomme ich das Krankenhaustagegeld, wenn ich ambulant operiert werde?
Bei ambulanten Operationen – ob in der Arztpraxis oder im Krankenhaus – erhalten Sie kein Krankenhaustagegeld.
Muss ich Belege für meine Ausgaben einreichen?
Nein. Wofür Sie das Krankenhaustagegeld ausgeben, spielt für uns keine Rolle. Es steht Ihnen zur freien Verfügung.
Wie sinnvoll ist eine Krankenhaustagegeldversicherung für mein Kind?
Ein Krankenhaustagegeld lohnt sich für Ihre Kinder vor allem, um ein sogenanntes „Rooming-in“ zu finanzieren. Beim Rooming-in können Sie sich als Begleitperson für Ihr Kind im Krankenhaus aufnehmen lassen. Wichtig ist, dass hierfür die Krankenhaustagegeldversicherung direkt für Ihr Kind abgeschlossen wird.
Kann ich das Krankenhaustagegeld auch absichern, wenn ich privat versichert bin?
Ja, Sie können als Zusatz zu Ihrer PKV eine Krankenhaustagegeldversicherung abschließen. So decken Sie im Fall eines Krankenhausaufenthalts die Mehrkosten, die von der PKV nicht gedeckt sind.
Bekomme ich das Krankenhaustagegeld auch, wenn ich teilstationär untergebracht bin?
Ja, Sie bekommen von uns die Hälfte Ihres Krankenhaustagegelds ausgezahlt, wenn:
Sie tagsüber im Krankenhaus behandelt werden, aber zu Hause übernachten (Tagesklinik) oder
abends und nachts behandelt werden, aber den Tag nicht im Krankenhaus verbringen (Nachtklinik).
Bitte beachten Sie, dass wir bei teilstationären Aufenthalten nur 50 % des vereinbarten Tagegelds zahlen.
Was passiert mit meiner Krankenhaustagegeldversicherung, wenn ich meine Krankenkasse wechsle oder von gesetzlich auf privat umsteige?
Der Versicherungsschutz für das Krankenhaustagegeld bleibt in allen Fällen bestehen. Sie können also sorgenfrei auch während der Vertragslaufzeit die Krankenkasse wechseln. Auch wenn sich Ihr Versichertenstatus ändert, läuft der Vertrag zum Krankenhaustagegeld unverändert weiter.
Bekomme ich das Krankenhaustagegeld auch bei einer Kur- oder Reha-Maßnahme?
Nein. Sie erhalten das Krankenhaustagegeld nur, wenn Sie stationär im Krankenhaus untergebracht sind.
Wie lange ist die Vertragslaufzeit und wie lange sind die Kündigungsfristen?
Der Versicherungsvertrag wird zunächst bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um ein Kalenderjahr, wenn Sie ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen.