Warum brauche ich eine Krankenzusatzversicherung?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet eine solide Grundversorgung – aber sie deckt längst nicht alle medizinischen Leistungen ab, die für Ihre Gesundheit sinnvoll oder wünschenswert sind. Eine Krankenzusatzversicherung schließt genau diese Lücken und sorgt dafür, dass Sie im Krankheitsfall besser abgesichert sind.
Mit einer Krankenzusatzversicherung bestimmen Sie selbst über Ihre medizinische Versorgung – unabhängig von Budgetvorgaben der gesetzlichen Kassen. Sie entscheiden, was Ihnen Ihre Gesundheit wert ist.
Macht eine Krankenzusatzversicherung auch im höheren Alter Sinn?
Grundsätzlich sollten Sie sich so früh wie möglich absichern. Allerdings machen Krankenzusatzversicherungen auch im höheren Alter Sinn, da der Bedarf an medizinischer Versorgung steigt. Krankenzusatzversicherungen decken anfallende Kosten für Zahnersatz, Vorsorge und Aufenthalte im Krankenhaus. Sie sollten beachten, dass bei Abschluss im höheren Alter auch die Beiträge für einzelne Versicherungen höher ausfallen. Denn je älter Sie werden, desto mehr steigt auch das Risiko von Krankheiten. Risiken, die wir mit der Beitragshöhe wiederum auffangen. Wir beraten Sie gern – vereinbaren Sie gleich eine Beratung zu Ihrem Wunschtermin.
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Was ist die bessere Wahl: Gesetzliche Krankenversicherung mit Zusatzversicherungen kombinieren oder direkt eine Private Krankenversicherung abschließen?
Um in eine private Krankenversicherung zu wechseln, müssen Sie zunächst die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Zudem sollten Sie sich nach Ihren Bedürfnissen für die Zukunft fragen und Ihre familiäre Situation berücksichtigen. Diese Faktoren bestimmen Ihre Entscheidung, ob eine Private Krankenversicherung oder eine Kombination aus Gesetzlicher Krankenversicherung und Privaten Zusatzversicherungen sinnvoller ist. Wir beraten Sie dazu gern in einem Gespräch.
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In welchen Fällen kann ich eine Krankenzusatzversicherung wieder kündigen?
Ihre Krankenzusatzversicherung hat eine Mindestdauer von zwei Jahren. Ausnahme ist die Krankentagegeld-Versicherung mit einer Mindestdauer von einem Jahr. Läuft die Mindestdauer ab, können Sie mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Haben Sie die Mindestdauer Ihrer Krankenzusatzversicherung überschritten, können Sie zum Ende jedes Versicherungsjahres die Versicherung beenden. Außerordentliche Kündigungen sind möglich, wenn Versicherungen ihre Beiträge erhöhen. In dem Fall erhalten Sie nach Antrag persönliche Informationen zum weiteren Ablauf.