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Pflege finanzieren

Jeder Pflegefall ist anders. Und jeder ist eine Herausforderung.

Ein besonders belastendes Thema: die Kosten für die Pflege. Hier erfahren Sie, welche Finanzierungsmöglichkeiten Sie haben.

Möglichkeiten der Pflege-Finanzierung

Pflegekasse

Die Basis der Finanzierung sind die Leistungen, die der Pflegebedürftige von der Pflegekasse bzw. der privaten Pflegeversicherung erhält. Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung abgesichert, auch „soziale Pflegeversicherung“ genannt. Zuständig ist die Pflegekasse.
Privat Versicherte erhalten nach Vorableistung Erstattungen aus ihrer Privaten Pflegepflichtversicherung. Art und Umfang der Leistungen hängen von zwei Faktoren ab, der Höhe des Pflegebedarfs und dem Ort der Pflege: Was kann der Betroffene noch selbst? Wer übernimmt die Pflege zu Hause, ein Angehöriger? Ein Pflegedienst? Oder muss er in ein Pflegeheim umziehen?

Pflegezusatz­versicherung

Die gesetzliche sowie die private Pflegeversicherung sind Teilabsicherungen. Zur Kostendeckung reichen sie meist nicht aus. Die Differenz kann der Pflegebedürftige über eine private Pflegezusatzversicherung finanzieren.

Privates Vermögen

Nicht gedeckte Kosten müssen pflegebedürftige Personen und unterhaltsverpflichtete Angehörige mit ihrem privaten Vermögen (z. B. Rente, Pension, Ersparnisse) begleichen.

Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten

Von der Pflegekasse beziehungsweise der privaten Pflegeversicherung können Sie verschiedene Leistungen erhalten: Zwei Beispiele sind das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen. Pflegegrad 2 ist für beide die Mindest-Voraussetzung. Das Pflegegeld hilft Ihnen, die Pflege zu Hause zu finanzieren. Es wird direkt auf das Konto des Betroffenen überwiesen, damit er die ehrenamtliche Pflegeperson (etwa einen Angehörigen oder Nachbarn) bezahlen kann. Der Pflegebedürftige erhält Sachleistungen, wenn er zu Hause professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, beispielsweise von einem ambulanten Pflegedienst. Dieser rechnet seine Leistung direkt mit der Pflegekasse ab. Privatversicherte erhalten auf Antrag eine Kostenerstattung. Welche verschiedenen Leistungen zur Verfügung stehen und in welcher Höhe diese in den jeweiligen Pflegegraden ausfallen, haben wir für Sie in unserer Übersicht zusammengestellt.
Zur Übersicht

Unabhängig davon, welche Leistung Sie beantragen wollen
– das Vorgehen sieht so aus:

Pflegegrad beantragen

Die pflegebedürftige Person, bzw. Sie als Angehöriger, stellt einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegeversicherung. Beachten Sie, dass der Pflegebedürftige frühestens ab dem Monat der Antragstellung Leistungen erhalten kann.

Pflegebedürftigkeit feststellen lassen

Ein Gutachter vereinbart einen Termin mit dem Betroffenen. Im Optimalfall ist auch die zukünftige Betreuungsperson anwesend. Der Gutachter prüft den Unterstützungsbedarf und ermittelt den Pflegegrad.

Pflegeleistungen erhalten

Die Pflegeversicherung erhält das Gutachten, bestätigt den Pflegegrad und genehmigt die nötigen Leistungen (z. B. Pflegegeld und Pflegebett). Privatversicherte müssen dabei in Vorleistung gehen: Sie reichen ihre Rechnungen bei ihrer Versicherung ein und erhalten eine Kostenerstattung bis zum gesetzlich geregelten Höchstsatz.

Tipp: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag

Auf diesen monatlichen Zuschuss der gesetzlichen Pflegeversicherung bzw. privaten Pflegeversicherung haben Pflegebedürftige Anspruch, die zu Hause gepflegt werden und einen Pflegegrad haben. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und wird somit dem Pflegebedürftigen nicht ausgezahlt. Vielmehr dient er Ihrer Entlastung im Alltag sowie zur Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Er kann beispielsweise für hauswirtschaftliche Tätigkeiten durch einen Pflegedienst eingesetzt werden, oder für eine Betreuungskraft, die Spaziergänge mit dem Pflegebedürftigen macht oder Geschichten vorliest. Für Pflegegrad 1 bis 5 erhalten Sie pro Monat 131 Euro. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten den Betrag zusätzlich zu den anderen Pflegeleistungen.

So wird der Pflegegrad ermittelt

In den Supermarkt gehen, Socken anziehen, Haare waschen: Mit zunehmendem Alter werden gewohnte Tätigkeiten immer schwerer. Hier setzt das System der Pflegegrade an: Wie selbstständig kann die Person ihren Alltag meistern? Die Berechnung erfasst individuelle Bedürfnisse und betrachtet neben körperlichen Beeinträchtigungen auch geistige und psychische Bereiche.

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Beispiel: geringe Einschränkung der Alltagskompetenz, Gelenk- oder Wirbelsäulenerkrankungen

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Beispiel: etwa ausgeprägte Störungen des Bewegungsapparates oder Demenz im Anfangsstadium

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Beispiel: schwere motorische Beeinträchtigungen, etwa Multiple Sklerose oder Lähmung der Beine

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit durch vollständige Immobilität

Beispiel: Querschnittslähmung oder starke körperliche Behinderungen aufgrund Diabetes mellitus

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Beispiel: etwa eine starke Einschränkung der Alltagskompetenz oder überwiegende Bettlägerigkeit

Den Gutachterbesuch vorbereiten

Wie läuft der Besuch ab?

Ein Familienmitglied hat einen Pflegeantrag bei seiner Pflegeversicherung gestellt? Dann erfolgt die Begutachtung: Für die gesetzliche Versicherung übernimmt das der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), für die private Versicherung ist MEDICPROOF zuständig. Das Ziel der Begutachtung: die individuelle Pflegebedürftigkeit und somit den Pflegegrad feststellen. Dieser entscheidet über die Höhe der Pflegeleistungen. Der Gutachter – oft eine speziell geschulte Pflegekraft oder ein Arzt – besucht die pflegebedürftige Person zu Hause oder führt eine digitale Begutachtung durch. Neben dem Betroffenen sollten auch Sie als Pflegeperson anwesend sein.
Der Gutachter geht mit Ihnen einen Fragenkatalog durch: Er fragt nach aktuellen Krankheiten, Vorerkrankungen und schaut sich das soziale Umfeld an. Er führt außerdem Funktionstests durch. Er schaut zum Beispiel, ob Ihr Angehöriger selbstständig aufstehen kann. Danach leitet er sein Gutachten an die Pflegekasse bzw. die private Pflegeversicherung weiter. In diesem spricht er auch eine Empfehlung bezüglich des Pflegegrads aus.

Wie kann ich mich vorbereiten?

Sprechen Sie mit Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen über den Besuch des Gutachters: Für eine realistische Begutachtung ist es wichtig, dass er ehrlich erzählt, welche Bereiche ihm Probleme bereiten. Führen Sie in den Tagen vor dem Termin ein Pflegetagebuch, aus dem hervorgeht, wobei Sie beziehungsweise Ihr Angehöriger Unterstützung benötigen. Das Pflegetagebuch hilft Ihnen eine Liste aller nötigen Hilfsmittel, die Sie in Ihrem Pflegealltag nutzen, aufzustellen (zum Beispiel Rollator, Einmalhandschuhe). Sammeln Sie Fragen und Sorgen auf einem Zettel. Diesen können Sie während des Termins als Gedächtnisstütze nutzen. Erstellen Sie eine Liste der behandelnden Ärzte und Therapeuten. Notieren Sie, wer wie oft pflegerische Maßnahmen durchführt (Beispiel: Angehörige, Pflegedienst). Halten Sie auch die Kontaktdaten bereit. Suchen Sie die Arzt-, Krankenhaus- und Reha-Berichte heraus (maximal die letzten drei Jahre). Legen Sie außerdem den Medikamentenplan und – falls vorhanden – die Pflegedokumentation des Pflegedienstes zurecht.

Das Pflegebudget berechnen

Einen Überblick über die Finanzen des pflegebedürftigen Angehörigen zu bekommen, ist gar nicht so einfach. Das gilt vor allem für die Pflege zu Hause. Denn neben den laufenden Kosten für beispielsweise die Miete, den Pflegedienst, einer Haushaltshilfe oder den Wocheneinkauf, müssen initiale Ausgaben berücksichtigt werden. Dazu gehört unter anderem die Anschaffung bestimmter Hilfsmittel, wie eines Rollstuhls oder Pflegebettes. Demgegenüber stehen Einnahmen aus Beruf, Rente oder Pflegeversicherung.

Finanzielle Belastung für Angehörige reduzieren

Wie hoch die finanzielle Belastung ist, hängt eng mit dem Pflegegrad und der individuellen Pflegesituation zusammen. Bei den meisten Pflegefällen reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht, um alle Kosten zu bezahlen: Im Jahr 2020 lag der durchschnittliche Eigenanteil für eine Unterbringung im Pflegeheim erstmals bei über 2.000 Euro im Monat. Ein Beispiel: Die Pflegekasse hat Frau Amende in Pflegegrad 4 eingestuft. Sie wird weiterhin zu Hause in Dresden gepflegt. Ein ambulanter Pflegedienst kommt täglich vorbei. Es entstehen Pflegekosten von ca. 3.150 Euro. Nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bleiben 1.450 Euro übrig, die Frau Amende und ihre Angehörigen aus eigenen Mitteln bezahlen müssen. Eine private Pflegezusatzversicherung kann die Lücke zwischen Pflegeleistungen und Pflegekosten schließen bzw. reduzieren.

Häusliche Pflege durch Angehörige

353 Euro mtl. Kosten 353 Euro monatliche Lücke in Pflegegrad 1

Häusliche Pflege durch Angehörige

932 Euro mtl. Kosten 600 Euro monatliche Lücke in Pflegegrad 2

Betreuung durch ambulanten Pflegedienst

2.732 Euro mtl. Kosten 1.300 Euro monatliche Lücke in Pflegegrad 3

Stationäre Pflege

4.375 Euro mtl. Kosten 2.600 Euro monatliche Lücke in Pflegegrad 4

Stationäre Pflege

4.605 Euro mtl. Kosten 2.600 Euro monatliche Lücke in Pflegegrad 5
Wie man sieht, übersteigen die Pflegekosten die Leistungen der Pflegeversicherung deutlich. Hinweis: Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich um Beispiele. Die Kosten variieren je nach Bundesland und Pflegeform.

Vorteile einer privaten Pflegezusatzversicherung

Finanzielle Sicherheit

Sie vermeiden Engpässe im Pflegefall.

Entlastung der Familie

Sie schützen das Einkommen Ihrer Angehörigen.

Unabhängigkeit

Sie können möglichst lange selbstbestimmt zu Hause leben.

Zusätzlicher Service

Sie erhalten professionelle Unterstützung zur Organisation der Pflege.

Sie haben noch Fragen?

Nutzen Sie eine unserer Kontaktmöglichkeiten

Telefon

Für Fragen stehen wir Ihnen Montag bis Freitag von 8:00 - 18:00 Uhr zur Verfügung.
+49 89 2160-9010

E-Mail schreiben

Für Fragen steht Ihnen unser Service-Center per E-Mail zur Verfügung.
pflege-leistung@vkb.de

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